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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.03.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-190303053
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19030305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19030305
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1903
- Monat1903-03
- Tag1903-03-05
- Monat1903-03
- Jahr1903
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 05.03.1903
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WMMckMNM V I ftüher Woche»- lind Nachnchtsblatt zugleich MMs-KMiW für KoijüSsrs, Ködttß, Kuilsdsff, Kisdorf, St. Wim, MmHMt, NoricMU«. MW Amtsblatt Mr den Stadlrat zn KMjtenftein. — — ——- ——. —— —— 3 3. Jahrgang. — — —— — «r. 53. «-..k»"»«-!»--«Dvnncrstaq, dm 5. März iE Wegen Reinigung der Geschäftsräume bleiben Sonnabend, den 7. dss. M«s, die Registratur, das Standesamt und das Polizei- und Meldeamt, Montag, den 9. dls Mts., die Sparkasse, die Stadtkasse, die Steuereinnahme und das Stadtbau- amt geschlossen. Lichtenstein, am 2. März 1903. Der StaLtrat. Steckner, Bürgermeister. Hlbg. Ein neunjähriges Mädchen soll in Pflege gegeben werden. Reflektanten wollen sich an Herrn Stadtrat Arends wenden. Lichtenstein, am 4. März 1903. Der Ttadtrat In Vertretung: F ankhaenel. Hlbg. Sparkasse zu Hohndorf expediert Montags, Mittwochs und Sonnabends, von vormittags 8—12, nachm. 2—5 Uhr; behandelt alle Einlagen streng geheim und verzinst dieselben mit 3^/2 v. H. ZtimmBN ns Sm LiNm." vir. Berlin, 3. März 1903. (Nachdruck verboten.) Neue Steuern! das scheint das letzte Mittel zu sein, mit dem man dem chronischen Defizit im Reichssäckel abhelfen zu können glaubt. Man wird sich erinnern, daß seiner Zeit der Staatssekretär von Thielmann eine Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer in Aussicht stellte. Dieses Projekt er scheint jetzt etwas mehr in den Hintergrund ge treten zu sein, gegenüber einem anderen, das zu erst bei der Beratung von Petitionen zum Jn- validenfonds nach langer Zeit wieder zur Sprache kam, der Wehrsteuer. Diese Steuer, die von allen denen zu entrichten ist, welche aus irgend einem Grunde ihrer Wehrpflicht dem Staate gegenüber nicht genügen können, wurde bereits vor ungefähr zwei Dezennien im Reichstage in Vorschlag ge bracht, fand aber damals so wenig Gegenliebe, daß man die Sache bisher hat auf sich beruhen lassen. Heute liegt die Situation wesentlich anders. Als heute bei der Beratung des Reichsinvaliden fonds, (der bekanntlich in wenigen Jahren aufge braucht sein wird, sodaß Ersatz geschafft werden muß, wenn man die Veteranen nicht Not leiden lassen will), die Sprache auf.den Ersatz des Fonds kam, wurde wieder auf den schon alten Vorschlag zurückgegriffen. Und es schien heute so, als ob im Hause Stimmung für eine Wehrsteuer vorhanden wäre, denn die Abgeordneten Dr. Arendt (Rp.) und Prinz Schönaich-Carolath (nl.) erklärten sich unbedingt bezw. im Prinzip einverstanden mit einem solchen Projekt, ohne daß sich auf der linken Seite des Hauses besonder Widerspruchdagegen^erhob,obwohl sich derStaatssekretär des Reichsschatzamtes nur geringen Erfolg von einer solchen Steuer versprach. Auf ganz entschiedenen Widerstand hingegen stieß der Vorschlag, den Herr v. Kardorff (Rp.) bei der Beratung des Reichseisen bahnamtes machte, nämlich eine Reichsstempelsteuer für Eisenbahnfahrkarten einzuführen, und zwar in Höhe von 10 Proz. für Fahrkarten 1. Klasse, von 5 Proz. für Karten 2. Klaffe und von 1 Proz. für Fahrkarten 3. Klasse. Der Abgeordnete Dr. Müller- Meiningen (frs. Vp.) legte den Standpunkt der linken Seite des Hauses dar und benutzte die Gelegenheit, um gegen die Agrarier in seiner gewohnten ironi schen Weise zu polemisieren. Von sozialdemokra tischer Seite wurden wieder. Wünsche Be ¬ schwerden betreffs der jLage der Eisenbahnarbeiter mit dem gehörigen Applomb vorgetragen, und beson ders die Stellungnahme des preußischen Eisenbahn ministers Budde zur Sache der Koalition der Eisen bahnarbeiter gab den Abgeordneten Stolle (soz) und Zubeil (soz.) Anlaß zu heftigen Angriffen gegen den Minister Budde. Es wurde vielfach bedauert, daß er nicht im Hause anwesend war. Herr Budde war jedoch durch die Vertretung seiner Bauverwaltung im Preußischen Abgeordnetenhause abgehalten, und an seiner Stelle gab der Direktor im Reichseisen bahnamt die gewünschten Aufklärungen. Morgen wird die Beratung fortgesetzt und auf den Etat der Verwaltung der Eisenbahnen und des Reichsjustiz amtes ausgedehnt. UMWM"ÜMsdmW. (Fortsetzung und Schluß.) 1897 gelang es der französischen Regierung für 60000 Frks. vom Schah von Persien das Recht zu erkaufen, in Susa und der umgebenden Provinz für ewige Zeiten allein zu graben. Der Spaten fördert meist anderes zu Tage als man erhofft. Die schönsten Funde, die dort bisher ans Tageslicht ge fördert wurden, sind nicht die Inschriften der Könige Susa's, vielmehr babylonische Denkmäler, welche nach dem Niedergange Babylons von siegreichen Königen aus Babylonien fortgeschleppt und in Susa als Siegestrophäen aufgestellt worden sind. So fand man auch auf mächtigem vorn und hinten be- meiseltem Steinblock das jetzt älteste Gesetzbuch der Welt, das Gesetz des Königs Hammurabi, der um 2250, biblisch geredet zur Zeit Abrahams, den Stadtstaat Babylon zur Hauptstadt eines großen und mächtigen Gesamtreiches erhob. Das Gesetz ist fast vollständig erhalten, nur ein paar Reihen Schrift, die durch die Siegesnachricht des susischen Eroberers ersetzt werden sollten, sind ausgemeiselt worden. Auf der Vorderseite findet sich ein Relief, das dar stellt, wie Hammurabi vom Sonnengotte das Recht empfängt. Vielleicht ist die Gesetzgebung der erste Versuch im großen, das Recht, das vordem nur Priester wiesen und wußten, der großen Menge, dem Manne aus dem Volke zugänglich zu machen. Darauf deuten folgende Worte in dem Hymus, mit dem das Gesetz beschlossen wird: „Im Tempel Marduks zu Babylon soll mein Name ewig genannt werden, der Bedrückte, der eine Sache hat, soll vor mein Bildnis, des Königs der Gerechtigkeit, kommen, die Inschrift lesen, mein« kostbaren Worte vernehmen, die Inschrift soll ihm seine Sache aufkkären, sein Recht soll er finden, sein Herz soll froh werden, und dann soll er sagen : Hammurabi ist ein Herr, der wie ein Vater für die Untertanen ist." Der Fund erregt das größte Aufsehen. Eine juristische Autorität in Leipzig hat erklärt: bei der Lektüre des Gesetzes wäre man wie geäfft; all überall schwirrten Erinnerungen aus mosaischem, römischem und deutschem Rechte durch den Kopf. Heutzutage ist man so schnell bei der Hand, da wo sich bei verschiedenen Völkern zu verschiedenen Zeiten eine gewisse Geistesgemeinschaft findet, gleich von Abhängigkeit zu reden, aber ob die Bedeutung des römischen Rechts als ewig ehrwürdiges Denkmal menschlichen Geistes deshalb wirklich verliert, weil wir schon im Cooex Hammurabi eine Verordnung aus der Kaiserzeit beinah in wörtlicher Ueüereinstimmung vorfinden? Oder will man den Z 1669 unseres deutschen bürgerlichen Gesetzbuches babylonisch nennen, weil er vorschreibt: „Will die Mutter eine neue Ehe eingehen, so hat sie ihre Absicht dem Vormundschaftsgericht anzuzeigen und ein Verzeichnis des ihrer Ver waltung unterliegenden Vermögens ihrer Kinder einzureichen" und Hammurabi schon vor 4000 Jahren anordnet: „Wenn eine Witwe, deren Kinder noch uner wachsen sind, zu heiraten beabsichtigt, so soll sie das nicht ohne Wissen des Richters tun. Der Richter soll die Hinterlassenschaft des früheren Mannes prüfen. Dann soll die Frau über das Vermögen ihres früheren Mannes eine Urkunde ausstellen. Wir bewundern die Einheit des menschlichen Geistes durch die Jahrtausende hindurch, der immer denselben Gefahren mit ähnlichen Mitteln be gegnet und immer den gleichen Problemen nachsinnt. Einer der bedeutendsten Assyriologen der Gegenwart schreibt: „Fortgesetzt machen wir bei den Aus grabungen die Erfahrung, daß, je höher das Altertum ist, um so reiner seine Kultur erscheint." Etwas anderes ist es schon mit der Uebereinstimmung, die sich zweifellos zwischen den Hammurabigesetz und den Rechtsbestimmungen des alten Testaments konstatieren lassen. Hier ist es wichtig zu wissen, daß Israel je und je zwar nicht in religiöser, wohl aber in kultureller Hinsicht stark unter dem Einfluß Babyloniens gestanden hat, daß der Gesetzgeber Hammurabi aus Arabien stammt, aus demselben Lande, in dem und nach dessen Recht laut der Bibel Bericht Moses einst Recht gesprochen hat. (2. Mos. 18.) Das tut dem großen Wecke des Moses keinen Eintrag. Es war die religiöse Großtat des Moses, die er als Werkzeug Gottes vollbrachte, daß er auch geschichtlich vorgefundenes Recht unter den ewigen Gedanken stellte und durch ihn adelte: „Israel, dein Gott hat dich aus der Knechtschaft gelöst, du bist ihm allerdings Gehorsam schuldig, Sünde trennt von Gott." Hammurabi war ein Zeitgenosse Abrahams. Kein Wunder, daß sein Gesetz Helles Licht wirst auf die bisher dunklen Rechtsverhältnisse, die uns in der Geschichte des aus Ur in Chaldäa, also aus dem babylonischen Reiche ausgewanderten Abraham begegnen. Sarah gab ihrem Manne die Hagar zur Neben - stau — in Z 144 des Codex Hammurabi ist dieses orientalische Eheinstitut ausdrücklich vorgesehen. Solche Standeserhöhnng machte Hagar übermütig, sie ach tete ihre Herrin gering. Das kann sich Sarah als die Herrin des Hauses nicht gefallen lasten, sie will ihre Magd „demütigen" — so steht es geschrieben. Aus Furcht flieht Hagar in die Wüste. Die bib lische Geschichte sagt nicht, was ihr Schlimmes drohte. Aus dem Hammurabigesetz wissen wir's: „Wenn die so erhöhte Magd der Herrin sich gleichstellt, soll der Herr sie in den Sklavenzwinger tun." — Hagar wohnt nun in dec Wüste Pharan mit ihrem Sohne Ismael; hier nimmt sie dem Sohne aus den Töchtern des Landes ein Weib, gerade so wie Abraham dem Isaak eine Frau bestimmt — auch in Babylon wird der erwachsene Sohn verlobt von Vater und Mutter. Eine Frau bekommt der Babylonier entgeltlich oder unentgeltlich, je nachdem es um seinen Geld beutel bestellt — und in der Bibel will Saul seine Tochter Michal dem David umsonst geben, weil er ein armer Hirte ist. Ja bis ins neue Testament hinein wirst der Codex Hammurabi seine Lichtstrahlen. Denken Sie an das Gleichnis vom Schalksknecht. Daß der Schuldner, der nicht bezahlen kann, samt Weib und Kind vom Gläubiger verkauft werden darf, ist auch in Babylon rechtens; auch dort lernen wir den „Peiniger" des Gleichnisses kennen, den Verwalter des Fronhofes, wie dies ausdrücklich vorgesehen ist, der den gefangenen Schuldner schindet und quält, bis daß er alles bezahlte. Oder denken Sie an das Gleichnis des guten Hirten. Ist es nicht eine interessante Ergänzung zur Erfassung seines Gedankengehalts, wenn wir jetzt wissen, daß nach orientalischem Rechte der Hirte niemals verantwortlich ist, so oft ein wildes Tier in die Herde einfällt. Aber der gute Hirte mag nichts von dieser Nechtsvergunst wissen; er identi fiziert sich mit seinem Herrn, dessen Sorge ist auch seine Sorge. Gewiß, die neue Wissenschaft soll uns nicht ins Exil nach Babylon führen; dann wird auch sie ein Geschenk aus hoher Hand, wenn sie uns neue Freude bringt zu dem eifrigen, heilsverlangenden Studium der Schrift. —
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