Großenhainer MchLltWI- Md AykiMM. -ewt-ßlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 1. Dienstag, den 3. Januar 1865. Das Großenhainer Unterhaltungs- und Anzeigeblatt erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstag-, Donnerstags und Sonnabends, ausschließlich der Feiertage, für den Preis von 7 V, Ngr. vierteljährlich. Inserate sind spätestens bis Lags vorher früh 9 Uhr einzusenden. Viv LxpvÄltLVi». Die Besitzer steuerpflichtiger Hunde in hiesiger Stadt for- Wir zu gehöriger Bersteuerung der letzter», mit dem Bemerken hierdurch auf, daß gegen Diejenigen, welche bis zum 30. Januar 1865 die festgesetzte Steuer nicht erlegt und gültige Zeichen nicht gelöst haben, mit der Strafe der Hinterziehung verfahren werden wird. Die für das Jahr 1865 gültigen Steuerzeichen bestehen auS gelbem Blech, sind viereckig, mit einer aufgeschlagenen Nummer, dem Stadtwappen und der Jahreszahl bezeichnet und sind gegen Er legung des Steuerbetrags nebst 1 Ngr. Kostenpreis pro Stück vom Armendiener Voigt zu entnehmen. Gleichzeitig wird angeordnet, die Steuerzeichen an den Halsbändern der Hunde in leicht erkenn barer Weise zu befestigen, und darauf hingewiesen, daß die Besitzer von Hunden, sobald letztere ohne Steuerzeichen betroffen werden, mit einer Geldbuße bis zu L Thlr. oder verhältnißmäßiger Gefangniß- strafe werden belegt werden. Der Stadtrath. Großenhain, den 29. December 1864. Heerklotz. Am Neujahrsmorgen 1865. An des Jahres erstem Morgen Vitt' ich Gott, mich zu versorgen, Wie er's that im alten Jahr. All' die Meinen woll' er schirmen Vor des bebens rauhen Stürmen, Die uns drohen immerdar. Alles Uebel woll' er wenden, Denn es steht in seinen Händen, Bittet ihn, er hilft euch gern! Jeder kann ihm fröhlich trauen, Seine Hoffnung auf ihn bauen; Denn er ist von Keinem fern. Bangt Euch vor der Zukunft Lagen, Dürft Jbr's nur dem Herren klagen, Süßen Lrost hat er bereit. Wer auf ihn beständig schauet, Seiner Vaterleitung trauet, Der ist glücklich jederzeit. Drum soll er zu allen Zeiten Hüter sein, uns führen, leiten; Denn es kann's kein Bess'rer sein. Niemand kann uns so behüten Vor des Bösen Macht und Wüthen, Als Jehovah, er allein. Blick' auf uns, du Gnadensonne, Urquell aller Freud' und Wonne, Zieh' uns an dein Vaterherz! Dann sind sicher wir geborgen Vor der Erde Noth und Sorgen, Unser Blick schaut himmelwärts. I. G. Tagesnachrichten. Sachsen. Se. Majestät der König haben dem Commandanten der H. Infanterie-Division, Generalleutnant von Hake, daS Annehmen und Tragen des ihm verliehenen Großkreuzes deS königl. bayrischen Verdienstordens vom heiligen Michael gestattet. — Das Befinden Ihrer k. k. Hoheit der verwitweten Frau Großherzogin Marie von Toscana auf Schloß Brandeis neigt sich immer mehr der Besserung zu. Preußen. Dem Malzextract-Brauereibefitzer Hoflieferanten Herrn Hoff in Berlin, Neue Wil helmsstr. 1, ist vom Kaiser von Oesterreich in persönlicher Audienz das Goldene Verdienstkreuz mit der Krone verliehen worden. Oesterreich. Die sämmtlichen Ausrüstungs gegenstände, welche in den letzten Tagen von den Sicherheitsbehörden im Eisenbahnmagazine der Station Lemberg consiscirt worden find, wurden auf Anordnung des Polizeiministeriums an die Adressaten verabfolgt, weil die eingeleiteten Re cherchen ergaben, daß sämmtliche Armaturen für Rechnung der moldauschen Regierung in Versandt gebracht wurden. Schweiz. Am 30. December sprachen die Genfer Geschwornen nach einer Berathung von fünf Viertelstunden alle wegen der Genfer Un ruhen Angeklagte von sammtlichen Anklagepunk ten frei. Die Verkündigung des Urtheils wurde von den Tribünen mit dem Rufe: Bravo, es lebe die Eidgenossenschaft! ausgenommen, worauf dieselben auf Anordnung des Präsidenten geräumt wurden. Die Verhandlungen wurden ohne Schluß rede deS Präsidenten beendigt. Die Vertheidiger haben auf ihr Honorar, die Angeklagten auf die Entschädigung verzichtet. Die Eidgenossenschaft trägt die Proceßkosten. In Genf ist Alles ruhig. Italien. Dem Vernehmen nach wird in Kur-