Iß- »u Nt- rd, ikte oer- r in rner igen hren noch Nä ssten iterm Klei- Nd. rkiten IIn- i «ler nsten men!) '»8- fer, uft bei ern, jasse. l. sicheren Illigsten Garantie Großenhainer WchMMgr- M AilZkMtlÄ. Amtsblatt des Königl. Gcrtchtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 112 Dienstag, den 26. September 1865 Die unterzeichnete Königliche Kreis - Direction hat dem Maurer- «<^^^4411114411444^44114). gesellen Fredrich Moritz Winkler zu Großenhain für die von ihm am 29. vorigen Monats mit anerkennungswerther Entschlossenheit und Umsicht bewirkten Ret tung eines sechsjährigen Knaben vom Tode des Ertrinkens eine Belohnung in Geld verwilligt, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebrach: wird. Dresden, am 20. September 1865. Königliche Kreis - Direction. von Koenneritz. vi. Schmidt. Bekanntmachung. Der Ziegeleibesitzer Karl August Schmidt in Priestewitz will neben den schon vorhandenen Ziegelbrennofen, welcher später als Brennküche benutzt werden soll, einen neuen Brennofen erbauen. Indem solches in Gemäßheit der Bestimmungen tz 26 des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 bekannt gemacht wird, wird Jedermann zugleich hiermit aufgefordert, innerhalb einer, für alle nicht auf Privatrechtstiteln beruhender Einsprüche präclusiven Frist von 4 Wochen und spätestens bis zum 26. October 1865 etwaige Einwendungen gegen Errichtung des gedachten Gewerbsetablissements allhier anzubringen. Großenhain, den 21. September 1865. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Gr. Der erheblich zugenommene Verkehr in der Salzgasse, Markt- «0^4-14- 141 / o* gasse und Apothekergasse macht es in Rücksicht auf die geringe Breite dieser Gassen dringend nothwendig, daß die für dieselben bereits bestehende Vorschrift, nach welcher das Fahren durch diese Gassen bei einer Strafe bis zu Fünf Thalern verboten ist, aufrecht erhalten wird. — Wir bringen daher diese Vorschrift mit dem Bemerken in Erinnerung, daß für jeden Con- traventionsfall obige Strafe, welche im Unvermögensfalle in eine angemessene Handarbeits- oder Gefängnißstrafe zu verwandeln ist, unnachsichtlich in Anwendung gebracht werden wird. Großenhain, am 18. September 1865. Der Stadtrath. Heerklotz. Bon dem unterzeichneten Königlichen Forstverwaltunasamte wird -04444111144114444-44144^ hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für den aus dec Sandgrube 1it. § des fiskalischen Raschützer Forstreviers zu beziehenden Sand vom 1. Dctober d. I. an folgende Verkaufspreise eintreten ; nemlich: 15 Ngr. für ein zweispänniges Fuder, 8 Ngr. für ein einspänniges Fuder und 10 Ngr. für ein mit zwei Kühen bespanntes Fuder. Der Verkauf findet wie bisher Montags, Mittwochs und Freitags Statt. Moritzburg, am 16. August 1865. Das Königliche Forstverwaltungsamt. Johannes von Trebra-Lindenau. Gras. Tagesnachrichten. ! Sachsen. Am 20. Septbr. Abends in der ! 6. Stunde entsprangen aus dem Zuchthause zu ? Waldheim mittelst Uebersteigens der Mauer zwei Züchtlinge, die aber durch den Gendarm in Ge- - meinschaft mit einer Militärpatrouille im Walde bei Gebersbach bald wieder festgenommen wur- den. Einer führte bereits einen Säbel und ein feingeschliffenes Dolchmesser, der Andere eine große - Scheere und einen Hammer bei sich. — In Lenge feld im Geb. hat eine arme Webersfrau, welche im September vor. Js. von Zwillingen entbunden worden, kürzlich Drillinge, also in Einem Jahre fünf Kinder geboren. Die Drillinge waren noch am Leben. Schleswig-Holstein. Aus Kiel wird ge meldet, daß der Statthalter Feldmarschallleutnant Freih. v. Gablenz im Lause dieser Woche eine Jnspectionsreise durch Holstein antreten wird, um die Verhältnisse näher kennen zu lernen. Der Besuch, welchen Freih. v. Gablenz dem Herzog Friedrich am 20. Septbr. auf der Düsternbrooker Villa abgestattet, hat auf die Bevölkerung einen