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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Geschichte eines astronomischen Uhrwerkes des 16. Jahrhunderts
- Autor
- Engelmann, M.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber den Geschäftskauf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- ArtikelCentral-Verband 241
- ArtikelFest-Willkommengruss 242
- ArtikelZum Münchener Tag 242
- ArtikelDie rechtliche Zulässigkeit des Boykotts 242
- ArtikelAus der Geschichte eines astronomischen Uhrwerkes des 16. ... 244
- ArtikelUeber den Geschäftskauf 247
- ArtikelDer Aufzug der Waltham-Taschenuhren 249
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 250
- ArtikelPlaudereien am Werktisch 251
- ArtikelSprechsaal 253
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 254
- ArtikelVerschiedenes 254
- ArtikelKonkursnachrichten 256
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 256
- ArtikelInserate 256
- ArtikelCentral-Verband der Deutschen Uhrmacher - Bericht über die ... 257
- AbbildungAstronomische Uhr von C. Reithmann jun., München -
- AbbildungLinke Seitenwand der astronomischen Uhr von C. Reithmann jun., ... -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
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Nr. 16. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 247 das Pendel als Gangregulator zur Anwendung brachte. Sicher verbesserte er das regulierende Prinzip der Beobachtungsuhren des Landgrafen Wilhelm IV. Der Gehilfe bei den astronomischen Arbeiten Wilhelms IV., der Mathematiker Christoph Eothmann, sagt in seiner, etwa 1586 geschriebenen Einleitung zum Stern verzeichnis des Landgrafen, es sei in Kassel eine Sekundenuhr benutzt worden, bei welcher das Libramentum, also die Hemmung, „nicht auf gewöhnliche (Spindelhemmung), sondern auf ganz besondere und neu erfundene Weise so getrieben werde, dass jede Bewegung einer einzelnen Sekunde ent spreche“ 1 ), welcher Art dies neue Libramentum gewesen, be richtet Eothmann leider nicht. Da an dem hier geschilderten Werk nichts ersichtlich, was auf eine spätere Veränderung der Hemmung schliessen lässt, hätte die Annahme, dass es von Anfang an das Pendel besessen, dass wir es hier also mit einem vor Huyghens angewendeten Pendel zu tun haben, einigen Grund. Das Werk ist noch wohlerhalten und in Gang, wozu mehrere im Laufe der Jahrhunderte vorgenommene, sachverständige Peini gungen wesentlich beigetragen haben. Ain Gestell des Werkes befindet sich die Werkmarke Buchers, ein HB, im Wappenschild. Man ist leicht geneigt, den Wert** den solch ein Werk für seine Zeit gehabt, gering einzuschätzen. Zieht man jedoch in Betracht, dass das visuelle Eüstzeug des damaligen Astronomen noch sehr unvollkommen war — man hatte nur mit Dioptern ausgerüstete Instrumente, die Erfindung des Fernrohres erfolgte erst zu Anfang des 17. Jahrhunderts —, so kann man sehr wohl annehmen, dass die Eesultate dieser künstlichen Himmelsläufe für seine Praxis vollauf genügten und ihm bei dem damaligen Stand der Arithmetik vielfach schwierige Eechnungen ersparten. Für die Entwicklung des Uhrenbaues aber waren sie von grösster Bedeutung. Sie waren das „Non plus ultra“ dieser Kunst und er forderten das Höchste an Wissen und Handfertigkeit. Uelber den Geschäftskauf. Von JllliUS Baum. [Nachdruck verboten.] enn ein Jünger der Uhrmacherkunst das Alter von un gefähr 28 Jahren erreicht, so beginnt er die Frage der Etablierung, mit der er sich bis dahin nur leicht be schäftigt hat, mit allem Ernste ins Auge zu fassen. Freilich wagt mancher den grossen Wurf noch früher, andere finden erst sehr viel später den Mut dazu, indessen ist wohl der genannte Zeitpunkt der der richtigen Eeife, der dem Anfänger auch noch die volle Elastizität der Jugend gelassen hat. Beide sind notwendig, sowohl Eeife als auch Elastizität, und ihr Besitz schützt den Anfänger vor trüben Erfahrungen und teueren Lehren einerseits und vor Unterlassungen aus Phlegma und bequemer Auffassung seiner geschäftlichen Aufgaben andererseits. Im Verein mit einigem Kapital verbürgen sie sicheren geschäftlichen Erfolg, sofern nicht Krankheit oder andere unvorhergesehene Unglücks fälle diesem hinderlich sind. Zwei Wege stehen dem Unternehmungslustigen zur Er reichung seines Zieles offen; der eine ist die Neueinrichtung eines Geschäfts, der andere der Kauf eines schon länger bestehenden Geschäfts. Beide haben ihre Vorteile und ihre Nachteile, und es wird sieh nach den besonderen Verhältnissen richten, für welchen von ihnen man sich als kluger Mann entscheiden muss. Die Schwierigkeit besteht für den Käufer eines alten Geschäfts darin, dass er trotz aller Vorsicht mit der Uebernahme des Waren lagers bis zu einem gewissen Grade die Katze im Sacke kaufen muss. Vorteilhaft dagegen ist es, und zwar ganz besonders, wenn auch Landkundschaft in Frage kommt, dass Lage und Euf des Geschäfts bekannt sind, dass also etwas da ist, was sonst durch lange und teuere Eeklame erst geschaffen werden müsste, und dass vor allem ein Kundenstamm vorhanden ist, teils weil er konservativ ist, teils weil jahrelange Beziehungen bestehen, auch immer treue Kundschaft bleiben wird, wenn er nicht frevelhaft vor den Kopf gestossen wird. Diese Vorteile fehlen bei der Neueinrichtung eines Geschäfts; 1) Wolf, auch aus obigem, Bd. I, S. 300. es sind indessen andere da, wie z. B. ein funkelnagelneues, modernes Lager, ferner die Möglichkeit, sich das schönste und geeignetste Lokal auszusuchen und sich dieses in der modernsten, wirkungs vollsten Art einzurichten. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass der geeignete Mann, der auch für die ersten Jahre im Not fälle etwas Geld im Eückhalt hat, im Laufe der Zeit besser pro speriert, als jener, der das alte, eingefübrte Geschäft gekauft hat, ohne es später zeitgemäss fortzuentwickeln. So sind wir nunmehr dahin gekommen, dass wir finden, es wäre schliesslich gleichgültig, auf welche Art man sich etabliert, denn als tüchtiger Mann wird man unter normalen Umständen vorwärts kommen und als untüchtiger sicher Zurückbleiben, und darin liegt bekanntlich das Geheimnis aller Erfolge. Der Kauf eines Geschäfts lässt sich nicht nach der Schablone ausführen, denn in der Grossstadt sprechen andere Gesichtspunkte mit, als in der Mittelstadt, und in dieser wieder andere als in der Kleinstadt oder auf dem Lande. Weiter hat jeder Ort und jede Gegend für sich ihre Eigentümlichkeiten, die in Betracht zu ziehen sind, ganz abgesehen von der Eigenart des betreffenden Geschäfts, denen unter Umständen auch Eechnung getragen werden muss. Der leitende Gedanke sowohl beim Käufer wie beim Ver käufer muss der sein, dass einer den anderen nicht übervorteilt. Ich weiss wohl, dass mancher darüber lächelt und sagen wird, dass jedes Geschäft doch im wesentlichen darin besteht, dass der eine aus dem anderen soviel als möglich herauszubolen sucht. Tatsächlich wird es auch in der Praxis ohne, wenn auch nicht gewollte und geringe, Uebervorteilung selten abgehen, die auch manchmal nur in der Einbildung bestehen mag. Indessen sollte mit beabsichtigter Uebervorteilung der Verkäufer eine Eeihe von Jahren ehrlicher Arbeit nicht beschliessen, und der Anfänger seinem Lebenswerke nicht den Grundstein setzen. So etwas rächt sich immer. Schon das nachher gespannte Verhältnis zwischen den beiden Handelnden ist Strafe genug; denn wenn sie sich gegenseitig irgend etwas helfen sollten, steht ihnen der Unfriede im Wege, und die Folge ist, dass sie Schaden, wenigstens materieller Art, haben. Ihre gegenseitige Hilfe brauchen sie, denn so glatt scheidet niemand aus, und so schnell ist andererseits keiner mit dem Geschäft verwachsen, dass sie nicht von hohem Werte wäre. Leider ist es manchmal der Fall, dass gegen diesen ehrlichen Leitgedanken gehandelt wird, und zwar viel häufiger vom Ver käufer als vom Käufer. Der Verkäufer hat viel mehr Mittel dazu in der Hand als der Käufer, er hat auch eine grosse Handels praxis hinter sich, die ihn gegen moralische Einflüsse abgestumpft hat. Er denkt: „Geschäft ist Geschäft,“ d. h. mit anderen Worten: „Wer sich nicht vorsieht, muss sich auch den Schaden gefallen lassen“, und andererseits: „Wer einen sich ihm bietenden Vorteil nicht ausnutzt, ist kein Geschäftsmann.“ Der Käufer ist meist ein junger Mann, dessen naive Auf fassung von Moral und Ehrlichkeit noch nicht durch einen harten Existenzkampf sich zu der Höhe der „Geschäftsmoral“ durch gerungen hat. Er hat es auch meist zu eilig und ist zu hastig, sich zu etablieren, als dass er daran dächte, irgend etwas zu tun, was nicht korrekt wäre, wodurch sich die Sache zerschlagen könnte. Dächte er aber daran und brächte er es fertig, sich auf diese Weise einen Erfolg zu sichern, so muss er ein sogen. „Gerissener“ sein, der zu schönen Hoffnungen berechtigt, denn sonst ist es von dieser Seite nicht möglich. Die häufigste Täuschung erfährt der Käufer bezüglich der Höhe des Umsatzes und des Wertes des Warenlagers; doch muss hierbei sofort gesagt werden, dass es zum Teil seine eigene Schuld ist, wenn er darüber getäuscht werden konnte. Eine Eedensart, wie etwa: „Das Geschäft kostet, wie es steht und liegt, den und den Betrag“ oder ähnliche Eedensarten, haben meist nur den Zweck, den Käufer zu bluffen. Es gelingt auch oft, denn durch flüchtigen Ueberblick im Laden sagt sich mancher, dass wohl die Ware nicht ganz so viel wert zu sein scheine, dass aber auch etwas für die Kundschaft gezahlt werden müsse. Dabei kann sich einer sehr leicht so täuschen, dass er sein Leben lang daran zu denken hat. Der einzig richtige und ehrliche, von beiden Parteien deshalb zu begrüssende Weg zur Verständigung über den Wert des Warenlagers ist die Inventaraufnahme.
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