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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- XIII. Verbandstag des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher in München vom 14. bis 18. August 1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- ArtikelCentral-Verband 265
- ArtikelXIII. Verbandstag des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher ... 266
- ArtikelDie Münchener Verträge 271
- ArtikelUnd dann? 272
- ArtikelWelche Rechte hat der Uhrmacher, wenn die in Reparatur gegebene ... 273
- ArtikelAus der Werkstatt 274
- ArtikelUeber die Brille 275
- ArtikelAnglerglück 276
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 277
- ArtikelVerschiedenes 278
- ArtikelKonkursnachrichten 279
- ArtikelVom Büchertisch 279
- ArtikelPatentbericht 279
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 279
- ArtikelInserate 280
- AbbildungGruppe von Teilnehmern am Verbandstag in München -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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268 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Kr. 1?. Uhrmacherpreisen unter den festgesetzten Bedingungen geliefert werden dürfe. Herr Koll. Hartmann, Mindelheim, empfiehlt einen Zuschlag von 10 Proz. und Herr Koll. Schulz, ßochlitz einen solchen von 25 Proz. ’ Herr Meissner empfiehlt als besten Schutz gegen das Liefern der aussenstehenden Grossisten und Fabrikanten, dass die Uhr macher nur Uhren von denjenigen Grossisten und Fabrikanten kaufen möchten, die dem Grossisten verband angehören; nur so lässt sich ein Erfolg unserer Bestrebungen erhoffen. Herr Koll. Kohn, Würzburg, wünscht den Nachsatz, Lie ferung von 50 Stück Werken an Möbelgeschäfte innerhalb von 6 Monaten, beseitigt zu wissen. Herr Bud. Berger gibt zu, dass das Grossuhrengeschäft in Berlin wesentlich anders liegt, als in der Provinz. Trotzdem beantragt er, es bei der bisherigen Fassung zu belassen. Herr Koll. Hartmann, Mindelheim, wünscht eine genaue Bezeichnung, ob lose Werke oder komplette Uhren ge meint sind. Es handelt sich nur um erstere. Der Redner bleibt der Meinung, dass dieses Geschäft nur dem Uhrmacher gehöre. Herr Koll. Oettel, Chemnitz, befürwortet einen prozentualen Aufschlag. Herr Koll. Huber, München, erklärt im Namen des Vereins München, dem Absatz in der jetzigen Fassung nicht zu stimmen zu können. Die Herren Meissner und Berger bemühen sich nochmals, die Angelegenheit zu klären, und geben die Erklärung ab, von der jetzigen Fassung nicht abgehen zu können. Herr Koll. Kohn, Würzburg, besteht darauf, dass die Lieferung von Hausuhrwerken nur durch den Uhrmacher erfolgen darf. Herr Koll. Brüning haus, Lüdenscheid, empfiehlt die Sache grosszügiger zu behandeln und Vertrauen zu dem ehrlichen Wollen und Absichten der Grossisten zu fassen. Herr Koll. Bosse, Berlin, schlägt vor, den Grossisten vor zuschreiben, nicht unter 1 Dutzend abzugeben und weiter den selben zu verbieten, den Möbelgeschäften Offerte zu machen. Herr Berger bittet nochmals um Annahme des Entwurfs. Die Herren Marfels und Freygang betonen, dass es den Grossisten zurzeit nicht möglich ist, weitere Zugeständnisse ihrer Fabrikanten wegen zu machen und'ersuchen um Zustimmung. Herr Schultz, Berlin, spricht sich in gleichem Sinne aus. — Der Antrag auf Schluss der Debatte wird gegen 5 Stimmen angenommen. Herr Koll. Dannheimer, Kempten, empfiehlt, die Vorschläge des Vorstandes und der Vertrauensmänner anzuerkennen. Der Absatz wird nach erfolgter Verlesung und Abstimmung gegen 61 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten: Berlin, München Magdeburg, Wiesbaden, Mainz und Würzburg. Herr Koll. Bosse, Berlin, wünscht Festlegung, in welcher Zeit eine strittige Angelegenheit erledigt sein muss. Herr Berger versichert, alle diese Sachen sofort und schnellstens zu erledigen und werden längstens 3 Monate dafür zugesprochen. Die Herren Berger und Haas versprechen, für das Weitere ihr Bestes zu tan, zum Wohle und zum Gedeihen des Ganzen Sie sprechen im Namen ihrer Vereinigungen den herzlichsten Dank für das Entgegenkommen aus. Herr Koll. Hartmann, Mindelheim, beantragt, die Verhand lung morgen, Dienstag früh, pünktlich um 8 Uhr beginnen zu lassen, gleichviel, wieviel Abgeordnete anwesend sind. Der An trag wird angenommen. Die Firma Lang & Baldauf in Göppingen stiftet zum Zwecke der Prämiierung von Lehrlingsarbeiten praktische Werk zeuge im Werte von etwa 122 Mk. Diese Schenkung wird mit Dank angenommen. Schluss der Verhandlungen 1 Uhr 16 Minuten nachmittags. J. 11 - Verhandlungstag. Beginn der Verhandlungen um 8 Uhr 40 Min. Das Protokoll wird verlesen und mit einigen Ab änderungen genehmigt. Es wird in die Verhandlung eingetreten mit Beratung des Antrages des Vorstandes: Beratung der Satzung. Der Vorsitzende legt der Versammlung die Frage vor: Wollen wir juristische Person werden oder nicht? Die dazu notwendigen Schritte gibt er bekannt. Herr Koll. Schütze, Magdeburg, er sucht die Versammlung, es abzulehnen, für den Verband die Rechte einer juristischen Person zu erwerben, da wir auch ohne dieses Recht bisher gut ausgekommen sind. Es erfolgt darauf Ablehnung des Antrages im Sinne des Koll. Schütze. — Der Vor sitzende gibt bekannt, dass schon viele grössere Vereine in unserem Verbände die Rechte der juristischen Person besitzen, ohne die Innungen, denen die Rechte nach dem Gesetze schon zustehen. Es kommt der Antrag Bautzen und Meissner Hochland: Neuorganisation des Verbandes, zur Verhandlung. Herr Koll. Reissmann, Kamenz, referiert hierüber und bittet um Annahme des Antrages. ^ Herr Koll. Schütze, Magdeburg, empfiehlt an gelegentlich die Annahme des Antrages, da er sich mit § 1 unserer Satzung deckt. Der Antrag wird darauf angenommen. Herr Koll. Roth, Dresden, ersucht, Klarheit darüber zu schaffen, welche Stellung die Landesverbände zum Central-Verband ein nehmen und ebenso darüber: „Wie können wir Einzelmitglieder in den Verband aufnehmen?“ Herr Koll. Schütze, Magdeburg, empfiehlt, die neuen Satzungen en bloc anzunehmen und redaktionelle Aenderungen dem Vorstande und den Vertrauens männern zu überlassen. Nachdem verschiedene Kollegen für das Gegenteil eingetreten, wird beschlossen, in die Beratung der neuen Satzung einzutreten. Der Vorsitzende verliest die einzelnen Para graphen. Diejenigen, die Aenderungen verlangen, werden sofort geändert und im Text eingefügt. — Bei § 4, „Zusammensetzung des Verbandes“, entspinnt sich eine längere Debatte über die Frage: „Aufnahme von Einzelmitgliedern.“ Der Vorsitzende gibt die Erklärung, unter welchen Bedingungen eine Aufnahme erfolgen kann, worauf durch Abstimmung § 4 angenommen wird. Bei Beratung von § 8 beantragt Herr Roth, Dresden, einen jährlichen Haushalfungsplan aufzustellen. Herr Koll. Nöll, Wies baden, schliesst sich dem an und hält die Aufstellung eines Haus haltungsplanes auf drei Jahre für unmöglich. Bei Beratung von § 9) „Zusammensetzung des Vorstandes 44 , wird ein Ersatzmann für den Kassierer gewünscht. Als solchen bezeichnet der Vor sitzende den II. Schriftführer, der als Beisitzer im Vorstand zu führen ist. Die Herren Kollegen Schulz, Nöll und Reinhardt sprechen für Hinzuziehung eines Vertrauensmannes oder von Beisitzern in den Vorstand für jeden Landesverband. Herr Koll. Schreck, Berlin, wünscht den Vorstand in der bisherigen Zusammensetzung; die Herren Kollegen Krasemann und Reinhardt sprechen nochmals für Schaffung von Vertretern der Unterverbände im Vorstand und empfehlen, die Kosten dafür den Unter verbänden selbst tragen zu lassen. Der Vorsitzende erklärt, dass jeder Kollege als Vertreter eines grösseren Verbandes in dem Vorstand Sitz und Stimme hat. Herr Kollege Bätge und Krasemann beantragen, die Zahl der Vertrauensmänner auf acht zu erhöhen. Dieser Antrag wird angenommen. § 9, Vorstandswahl. Dem Antrag Wiesbaden entsprechend, wird beschlossen, dass die Wahl derjenigen Kollegen, die ausser dem I. Vorsitzenden den Vorstand bilden, die Bestätigung der Vertrauensmänner haben müssen. . Herr Koll. Bernau, aus Amerika, schildert in anziehender Weise die Lage der Uhrmacher in Amerika und gibt den An wesenden beherzigenswerte Winke. Er erntet für seinen Vortrag reichen Beifall. Auf Anfrage des Herrn Koll. Roth, Dresden, gibt Herr, Red. König, Halle a. S., Aufschluss über die Gründe, die die Vertrauensmänner bewogen, in den Satzungsentwurf die Schaffung einer Geschäftsstelle anzuregen. Herr Koll. Krasemann wünscht Aussetzung der Beratungen, bis die zu einer Sitzung zusammen getretenen Vertrauensmänner wieder anwesend sind. Dem Wunsche wird entsprochen. Herr Koll. Meinecke, Hamburg, beantragt, dem Verbandstag die endgültige Feststellung der Tagesordnung zu überlassen. Wie in der Satzung festgelegt, stellt der Vorstand und die Vertrauensmänner die Tagesordnung fest, doch steht dem Verbandstag die endgültige Beschlussfassung darüber zu. Auf Antrag des Herrn Koll. Bätge, Berlin, wird beschlossen und festgelegt, dass die Mitgliederbeiträge bis zum 30. Juni bezahlt sein müssen. Bei der Frage, ob die Einzelmitglieder mehr zahlen, entspinnt sich eine längere Debatte.
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