Großenhainer MnhiltM- Md AnztUblatl Gedruckt, verlegt und rcdigirl von Herrmann Starke in Großenhain. 121 Donnerstag, den 20. October 1859. Das Großenhainer Untcrhaltungs - und Anzeigeblatt erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstags, Donnerstags und Sonnabends, ausschließlich der Feiertage, für den Preis von 7'/^ Ngr. vierteljährlich. Inserate sind spätestens bis Tags vorher früh 9 Uhr einzusenden. Die Expedition. Bekanntmachung. Nachdem das Ministerium des Innern sich veranlaßt gefunden bat, die Verbreitung der Druckschrift: „Juchhe nach Italia. Bern und Genf. Boigt's Verlag. 1859." wegen des aufreizenden, gegen mehrere Vorschrift« des Straf gesetzbuchs verstoßenden Inhalts derselben im Bereiche des Königreichs Sachsen zu verbieten, so wird dies hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. Ministerium des Innern. Dresden, den w. October 1859. " Frhr. von Beust. Berndt. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen, Lie diesjährige Reerutirung bete. Die Messung und körperliche Untersuchung der im Jahre 1839 gebornen und demnach in diesem Jahre militärpflichtigen, ingleichen die Wiedergestellung der wegen zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellt gewesenen Mannschaft, soweit sich dieselbe innerhalb des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks aufhalt und angemeldet hat, soll an folgenden Lagen und Orlen vorgenommen werden, und zwar: am 5. und 6. December 1859 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Großenhain, auf dem Rathhause zu Großenhain, am V. December 1859 aus der Stadt Großenhain und den rechts der Elbe gelegenen Ortschaften des Königl. Gerichts amtes Riesa, ebenfalls auf dem Rathhause zu Großenhain, am 9. und 10. December 1859 aus den Ortschaften des Königl. Gerichtsamtcs Meißen, in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, am 12. December 1859 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Lommatzsch, ebenfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, uni jz December 1859 aus den Städten Lommatzsch und Riesa, auch den links der Elbe gelegenen Ortschaften des Königl. Gerichtsamtcs Riesa, gleichfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, am 14. December 1859 aus der Stadt Meißen, gleichfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen und am 1(i. und 17. December 1859 aus den Ortschaften des Königl. Gerichtsamtes Nossen, auch aus den Städten Nossen und Siebenlehn, im Gasthofe zum Deutschen Hans in Nossen. Unter ausdrücklicher Hinweisung auf die, im Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht vom 1. September vorigen Jahres h§ 105 und 106, für unterlassene Gestellung angedrohten Strafen, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daß wegen Tages und Stunde dcp Gestellung der einzelnen Ortschaften besondere Beifügung an die betreffenden Orts- obrigkeitcn ergangen ist. Zugleich werden diese Mannschaften darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenigen, welche aus einem gesetzlichen Grunde auf Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die dics- fallsigen Anbringen, Reclamationen, Nachweisungen und Zeugnisse entweder sofort bei der persönlichen Gestellung zu übergeben, oder bis zu dem aus den 20. December 1859 anberaumten Rcclamationstermine, welcher im Gasthause zum Hirsch in Meißen, von Vormit tags 8 bis Punkt 12 Uhr, abgehalten werden wird, einzurcichcn haben, eine Berücksichtigung der nach Ablauf dieses Termins eingehenden Anbringen aber schlechterdings nicht stattsinden kann. Die etwaigen Neclamanten haben sich an diesem Tage vor der Königlichen Recrutirungscommission, Behufs ihrer Bescheidung, bis Mittags 12 Uhr, an nur gedachter Stelle unfehlbar persönlich zu sistiren.