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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 21.1914, 26 (Juni)
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-191401008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr.9. 1914
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Feststellung des geschäftlichen Reingewinns
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was ist eine Genfer Uhr?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- AusgabeNr.1. 1914 1
- AusgabeNr.2. 1914 21
- AusgabeNr.3. 1914 33
- AusgabeNr.4. 1914 45
- AusgabeNr.5. 1914 57
- AusgabeNr.6. 1914 69
- AusgabeNr.7. 1914 81
- AusgabeNr.8. 1914 93
- AusgabeNr.9. 1914 105
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung ... 105
- ArtikelZur Feststellung des geschäftlichen Reingewinns 106
- ArtikelWas ist eine Genfer Uhr? 106
- ArtikelPreisausschreiben der Leipziger Uhrmacher-Zeitung (Die ... 107
- ArtikelEine neue Form der Zylinderhemmung 108
- ArtikelDas Neufüllen des Quecksilberbarometers 108
- ArtikelSpannungsänderung von Gleichstrom und Wechselstrom 110
- ArtikelAus dem Leserkreise 111
- Artikel"Atlantic" 112
- ArtikelAus den Vereinen 112
- ArtikelAus den Fachschulen 114
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 114
- ArtikelRundschau 115
- ArtikelFragen und Antworten 115
- ArtikelBüchertisch 116
- AusgabeNr.10. 1914 117
- AusgabeNr.11. 1914 129
- AusgabeNr.12. 1914 149
- AusgabeNr.13. 1914 161
- AusgabeNr.14. 1914 173
- AusgabeNr.15. 1914 185
- AusgabeNr.16. 1914 197
- AusgabeNr.17. 1914 209
- AusgabeNr.18. 1914 221
- AusgabeNr.19. 1914 233
- AusgabeNr.20. 1914 245
- AusgabeNr.21. 1914 257
- AusgabeNr.22, 1914 269
- AusgabeNr.23, 1914 281
- AusgabeNr.24, 1914 293
- AusgabeNr.25, 1914 305
- AusgabeNr.26, 1914 317
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
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Zur Feststellung des geschäftlichen müßte bei Reparaturen eine Rubrik mit vorgesehen sein, in wel- Reingewlnns C ^ er S ew * ssen haR der Zuwert des Reparaturstückes eingetragen w * r(k ^ as au ß eror dentlich wichtig. Es kommt vor und ich In Nr. 3 der „Uhrmacher-Woche“ hat E. Gelnhausen eine spreche aus eigener Erfahrung, daß eine Reparatur verloren geht interessante Methode empfohlen, wie der Uhrmacher leicht und oder verwechselt wird. Dann verlangen die Eigentümer der . sicher am Ende eines Jahres seinen geschäftlichen Reingewinn Uhr gewöhnlich unverschämte Beträge als Schadenersatz, die in feststellen kann. Die Frage war ja kürzlich erst wieder überaus keinem Verhältnis zu der übergebenen Uhr stehen. Hat der wichtig, als es galt, diesen Reingewinn für die Wehrsteuer fest- Uhrmacher sich nun beim Einträgen der Reparatur gleich den zustellen, und sie wird in den kommenden Jahren noch wich- Wert des Stückes nach erfolgter sorglicher Schätzung vorge- tiger werden, wenn es gilt, sich für die Besitzsteuer zu veran- merkt, so hat er dann solchen Anforderungen gegenüber einen lagen und den Vermögenszuwachs zu deklarieren. Der Vor- Anhalt, der ihn gegen maßloße Ausbeutung schützt. Ich habe schlag des Kollegen G. bietet sicherlich eine Gewähr dafür, daß den Artikel, wie gesagt, mit großem Interesse gelesen und hege der Uhrmacher, der ihn zu dem seinigen macht, über seinen Ge- den Wunsch, daß die dort gegebenen Anregungen auf frucht- schäftsertrag sich jederzeit informieren kann und keinen imagi- baren Boden fallen mögen. R nären, auf gut Glück angenommenen Bestand, sondern einen Status vor sich hat, der der Wahrheit der Geschäftslage ent- Was Ist eine Ge nf er Uhr? spricht. Das ist von außerordentlichem Wert. Nicht nur f inan- Ebenso wie Glashütte hat auch Genf über den Mißbrauch ziell, sondern, ich möchte sagen, auch moralisch. Wer jeder- seines guten Namens als Uhrenfabrikationsstätte zu klagen zeit über seine Geschäftslage Klarheit besitzt, der arbeitet mit viel Vor einigen Wochen ging durch die internationale Fachpresse mehr Ruhe, Sicherheit, Freudigkeit, der disponiert leichter und die Notiz, daß man sich in Genf aufraffe, um wirksame Maß vorteilhafter und kommt eher vorwärts als der, der das Bild regeln dagegen zu treffen. Es wurde darüber geklagt, daß sich seines Geschäftsganges nicht immer deutlich und einwandfrei Firmen in Genf einen Vertreter halten, nur um auf ihren Druck- vor Augen hat. Es lügt sich ja so mancher nicht zu knapp in sachen den Namen Genf anbringen zu können und ihren Er- die Tasche! Ich habe aber ein Bedenken bei der Sache. Ist sie Zeugnissen den Anschein zu geben, als handele es sich um nicht etwas zu kompliziert? Ich will gern glauben, daß Uhr- solche der Stadt oder des Kantons Genf. Das geschehe in macher, denen die nötige Zeit nicht abgeht, die Ausfüllung der sehr vielen Fällen und in mancherlei Abart, und es geschehe einzelnen Rubriken gewissenhaft vornehmen und auch das Hilfs- zum Schaden des guten Rufes des Genfer Fabrikates, weil buch fortlaufend führen werden. Aber hat jedermann von uns vielfach minderwertige Ware unter diesem Namen vertrieben immer die Zeit dazu? Und wie steht es mit dem Arbeitsbuch werde. der Gehilfen? Werden die Gehilfen ebenso gewissenhaft ein- Es besteht in Genf eine Kontrolle für Uhren genferischer tragen was sie für Reparaturen angefertigt haben, wieviel Zeit Herkunft, welche den Rechtbefund bezüglich Herkunft und darauf von ihnen verwendet wurde, welcher Art die Reparatur Qualität der Uhren durch einen Stempel bestätigt der auf war, was sie an Material dazu verwendeten? Es wird Gehilfen die Platine und einen Kloben geschlagen wird. Der Stempel geben, die bald einmal diesen Eintrag vergessen oder die über- stellt das Wappen von Genf, den halben Adler mit dem haupt passiven Widerstand leisten, weil sie sich einer solchen Schlüssel, dar. Arbeitskontrolle nicht unterwerfen wollen. Sind aber Einträge Die Benutzung dieser Kontrolle ist freiwillig, und daß es versäumt, so lassen sie sich schwer nachholen und das Ganze Fabrikanten gibt, die sie nicht benutjen, worüber lebhaft geklagt bekommt eine fühlbare Lücke, der eigentliche Zweck ist verfehlt, wird, gibt zu denken. Jedenfalls sollte als ein echtes Genfer Oder aber der Uhrmacher muß auch täglich das Arbeitsbuch Fabrikat nur eine solche Taschenuhr anzusprechen sein, die A 6 *!? 6 - r J. ! kontrollieren - Das ist aber wieder eine neue dieses Genfer Wappen, wie vorstehend beschrieben, im Werke Arbeit, die ihm erwächst, und soweit ich unsere Kollegen kenne, eingestempelt trägt. Dabei ist es einerlei, welche Firma auf wird nicht jeder für diese Kontrolle die Zeit immer übrig haben, dem Zifferblatte prangt, die wohl ihre Gründe gehabt haben Sehen wir aber von diesem Opfer an Zeit und Mühe ab, so wird, ihre Ware dieser Kontrolle nicht zu unterstellen Selbst- ist der Vorschlag nach amerikanischem Muster wirklich gut und redend darf diese Anforderung nicht an ältere Genfer Fabrikate brauchbar Das Arbeitsbuch gibt an, wie lange der Gehilfe gestellt werden, denn die Einrichtung dieser Kontrolle besteht an einer Uhr gearbeitet hat und was er verwandte. Aus dem noch nicht so sehr lange; aber für alle neueren Erzeugnisse Hilfs buch ist ersichtlich, was ein Gehilfe, einschließlich der Bei- hat sie Geltung. träge an die verschiedenen Versicherungskassen, pro Stunde Was die Kommission von einer Taschenuhr verlangt, um kostet, und was das verwandte Material, die Furnitur, im ein- sie als „Genfer Fabrikat“ anzuerkennen, ist garnicht so viel, ze nen ausmacht. Wird der durch Addition gefundene Betrag Mindestens müssen sie von Einwohnern des Kantons Genf dann der empfangenen Vergütung gegenübergestellt, so hat man gearbeitet sein. Über Demontage, Remontage und Reglage den Gewinn und wenn dann gewissenhaft allmonatlich wieder ist ein Bericht zu geben, der den Namen des Arbeiters enthält em Abschluß gemacht wird, so ist am Ende des Jahres, nach und der von dem Visiteur oder Fabrikanten unterschrieben ist. Abzug der Ausgaben für Miete, Heizung, Licht, Zinsen für das Allgemeine qualitative Anforderungen an den theoretisch Betriebskapital, Verlusten im Gewerbebetrieb usw. der reine richtigen Bau, die saubere Ausführung, die Art und Vollendung erdienst klipp und klar festgestellt. Dasselbe Verfahren kann der verwendeten Steine und anderen Teile, für welchen Zweck audi bei neuen Sachen zur Anwendung kommen. Ich bin auch der Kontrolleur Musterstücke zum Vergleich besifct, müssen vo ständig der Meinung des Kollegen G., daß es ein Unding außerdem erfüllt sein, ebenso wie eine Prüfung der Reglage ist, wenn die Zinsen vom Betriebskapital als Geschäftsgewinn in verschiedenen Lagen erfolgt, in denen der Gang gewisse angesehen werden sollen, und es sollte mich selbst freuen, wenn Mindestabweichungen nicht überschreiten darf. Daraus ist zu die Verbände gegen solche Vorschriften in den Steuergesetzen ersehen, daß es, selbst bei gestempelten Genfer-Uhren, weniger ront machten. Es ist aber zu berücksichtigen, daß wir in die Herkunft ist, die bescheinigt wird, als eine gewisse Qualität eutschland kein einheitliches Reichssteuergesetz haben, son- und Mindestgangleistung, welche leßtere bestimmt von Genfer dern nur Landessteuergesetze. Welches Landesgesetz meint Einwohnern bei den Uhren erzielt werden muß. Vielleicht ge- „ * ge JP’ ? . üngt es auf diese Weise, dem Namen der Genfer Uhr, die eigent- u f ° rmular aber erlaube ich mir noch einen Vorschlag lieh etwas in Mißkredit geraten ist - infolge der vielfachen Mvsti- zu machen. Wenn der Uhrmacher einmal solche Einträge macht, fikationen - wieder den Ruf zu verschaffen und zu erhalten, so kann es auf einen mehr oder weniger nicht ankommen. Es den die guten Genfer Uhren in der Tat verdienen. 0. 106 Leipziger Uhrmacher-Zeitung ■ Nr. 9. 1914 D( - e Uhrmacher-Woche
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