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Der Dresdner Maiaufstand von 1849
- Titel
- Der Dresdner Maiaufstand von 1849
- Verleger
- Dresdner Geschichtsverein
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1995
- Umfang
- 104 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Y. 8. 4533
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3513210396
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351321039
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351321039
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351321039
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1995,3 = 43
- Titel
- Die Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung im Großraum Dresden
- Autor
- Tonndorf, Thorsten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Dresdner Maiaufstand von 1849 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelSachsen und die europäische Revolution 1848/49 2
- KapitelRobert Blum und die Leipziger Unruhen 9
- KapitelDie Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung im Großraum ... 19
- KapitelDer Dresdner Maiaufstand von 1848/49 27
- KapitelDer sächsische Adel und die Revolution von 1848/49 38
- KapitelGottfried Sempers Ringen um eine repräsentative Demokratie 46
- KapitelWagner geht! Aufbruch und Krise 1848/49 56
- Kapitel"Große Stürme ..., ich fürcht euch nicht" Bakunin und der ... 67
- KapitelKarl August Röckel - Musikdirektor und Revolutionär von 1848/49 77
- KapitelLudwig Wittig und sein literarisch-publizistisches Wirken in ... 84
- KapitelZwischen Biedermeier und Revolution Zum 200. Geburtstag von Carl ... 91
- Titel
- Der Dresdner Maiaufstand von 1849
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20 Im § 4 wurde erklärt, daß alle volljährigen, selbständigen und unbescholtenen sächsischen Staatsangehörige stimmberechtigt seien. Wegen der zahlreichen Proteste im gesamten König reich hinsichtlich der Auslegung der »Selbständigkeit« sah sich das Innenministerium am 17. April zur Herausgabe einer Nachfolgeverordnung gezwungen. Bei seiner Rechtfertigung stützte es sich auf die für die Ständevertretungen geltenden Wahlbestimmungen. 13) Durch die Einschränkung der Stimmberechtigung auf selbständige männliche sächsische Staatsbürger beabsichtigten die Behörden, die Armenfürsorgeempfänger und das häusliche Gesinde 141 , wozu die örtlichen Wahlbehörden auch die volljährigen unverheirateten Handwerksgesellen 151 rechnen konnten, von der Teilnahme an der Urwahl auszuschließen. Auch in Dresden unternahmen die Behörden den Versuch der Verweigerung der Ausgabe von Stimmzetteln an die zahlreichen Gesellen. Nach Bekanntwerden des Sachverhaltes sandte der dortige Vaterlandsverein sofort eine Deputation an den Innenminister Martin Oberländer. Der Hauptvorstand des Deutschen Vereins forderte im Namen des am 3. Mai gegründeten Zweigvereins der sächsischen Fremden, auch die zeitweilig zur Arbeit in Sachsen sich aufhal tenden nichtsächsischen Deutschen zur Abstimmung zuzulassen. 161 Der Wahlkampf wurde fast ausschließlich vom Vaterlands- und Deutschen Verein geführt. 171 Ein Vergleich beider Wahlmanifeste 181 zeigt, daß in bezug auf die Einzelforderungen, die sie an das künftige gesamtdeutsche Parlament stellten, kaum inhaltliche Unterschiede vorhanden waren. Während sich der Deutsche Verein prinzipiell für die »konstitutionelle Monarchie, ruhend auf breitester demokratischer Grundlage« aussprach, enthielt das Manifest des Vater landsvereins den Satz: »In Sachsen wollen wir mit der großen Mehrheit des Volkes Verwirk lichung und Ausbildung unserer Monarchie und konstitutionellen Verfassung im demokrati schen Sinn«. Nicht unerwähnt bleiben darf, daß der Vaterlandsverein den Begriff der »Republik« nur aus taktischen Erwägungen heraus, aufgrund der Aussichtslosigkeit, nicht verwendete. Allerdings ließen die demokratischen Nationalvertreterkandidaten in ihren »Glaubensbekenntnissen« zum Teil verklausuliert ihre republikanische Überzeugung durchblicken. Differenzen ergaben sich aus den Anschauungen über die Situation der deutschen Verhältnisse. Der konstitutionelle Ver ein zeigte das deutliche Bestreben, sich mit den noch bestehenden Machtträgern zu arrangieren. Der demokratische Verein dagegen stellte sich mit der Formulierung, daß allein der Fünfeiger- Ausschuß die vorübergehende »ausübende Gewalt« darstelle, vollkommen auf den Boden der neuen revolutionären Verhältnisse. Beim gleichen angestrebten Ziel - gesamtdeutsches Parla ment - war es nicht weiter verwunderlich, daß neben unerbittlichen Wahlkampfattacken zwischen einzelnen Personen beider Richtungen 191 auch Aufrufe zur praktischen Zusammen arbeit 201 und sogar zur organisatorischen Verschmelzung 211 laut wurden. Die endgültige Tren nung wurde durch die Aufstellung unterschiedlicher Kandidatenlisten vollzogen. So kritisierte ein Konstitutioneller mit einiger Berechtigung, daß das »Parteiwesen über Gerechtigkeit« 221 gesiegt habe. Des weiteren ist einem Ausschußmitglied des Deutschen Vereins zuzustimmen, der davon sprach, daß die Revolution »nur in ihren nächsten Forderungen eine politische«, ansonsten aber u. a. eine »gesellschaftliche ..., eine sittliche« 231 sei. Deshalb gelte es die Spaltun gen, durch welche das alte System die Opposition beherrsche, zu überwinden.
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