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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 28.01.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-01-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187301281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730128
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-01
- Tag1873-01-28
- Monat1873-01
- Jahr1873
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Großenhainer Weich allungs- »Ä A^tiMM Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt» zeile r Ngr. Amtsblatt des Königlichen Genchtsamts und Stadtraths zu Großenhain. L8S» M 11 Der Stadtrath Großenhain, am 13. Januar 1873. Rollen, 546 861 — 1292, 416,6 Wellenhundert kiefernes Reißig, unter den vor Beginn Bchnr. 258 Stück birkene Stämme,) 41 - kieferne - j 1 stärke u. 11 —14 Mtr. Länge, eichene Klötzer, einzeln Dresden, den 25. Januar 1873. Dienstag, den 28. Januar 2 2 30 1403 2 142 87 42 56 15 61 219 68 Verordnung, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Nachdem seit dem letzten in der Nähe der sächsischen Grenze in Böhmen vorgekommenen Ninderpestausbruche ein Zeitraum von drei Wochen abgelaufen ist, hat das Ministerium des Innern beschlossen, die unter dem 19. November vorigen Jahres für die Grenze von Ober wiesenthal bis Hellendorf angeordnete vollständige Grenzsperre und den zur Ueberwachung dieser Maßregel gezogenen militairischen Gordon vom 27. dieses Monats an wieder aufzuheben. — Es werden daher die Verordnungen vom 14. und 19. November vorigen Jahres, den Ausbruch der Rinderpest in Böhmen betreffend, hiermit außer Kraft gesetzt. — Da jedoch in dem nordöstlichen Theile von Böhmen die Rinderpest noch nicht völlig erloschen ist, so dürfen auch ferner bis aus Weiteres aus Böhmen nach Sachsen nicht ein- und durchgeführt werden: Rindvieh aller Art, Schaafe und Ziegen; ferner frische (auch gefrorene) Rindshäute, Hörner und Klauen, Fleisch, Knochen, Talg, wenn letzteres nicht in Fässern, ungewaschene Wolle, welche nicht in Säcken verpackt ist, und Lungen. Schweine dürfen nur in Etagewagen ein- gesührt werden. — Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu Einem Jahre, beziehendlich bis zu zwei Jahren bestraft. auf dem Holzschlag im im Schradenwalde und vereinzelt im Walde stehend, den jüngsten Tagen Bäume mit dem Erdreich rc. aus gehoben, deren Gewicht sich auf 80 und mehr Centner er hob. Auch während des Transportes kann dem Baume dadurch, daß er in einer regelrechten Lage sich befindet, keinerlei Nachtheil zugefügt werden. — In einem Stein bruche zu Gersdorf bei Pirna verunglückte am 20. Januar ein 48 jähriger Steinbrecher aus Gottleuba dadurch, daß sich beim Unterhöhlen einer Felswand ein etwa 50 Centner schweres Stück derselben loslöste, auf den unter der Wand Arbeitenden stürzte und natürlich ihn sofort tödtete. — In Schönefeld bei Leipzig ist am 21. Januar ein Dienstknecht aus der Schoßkelle des von ihm geführten zweispännigen Rüstwagens heraus und so unglücklich vor die Räder des selben gefallen, daß diese über ihn weggingen und er sofort getödtet wurde. Der Verunglückte hatte als Soldat den deutsch-französischen Krieg mitgemacht. — 2n der Nacht zum 21. Januar wurden aus einem Gute in Altenhof bei Leisnig zwei Pferde gestohlen; in der folgenden Nacht trafen sie führerlos vor dem ihnen wohlbekannten Gehöfte wieder ein, wo sie um Mitternacht Einlaß fanden. Wahrscheinlich hatten die Diebe nicht den Muth, die Thiere weiter zu schaffen, da die Kunde von dem Diebstahle sich sehr schnell Von dem Königlichen Ministerium des Innern ist dem zu Herstellung einer directen Eisenbahn zwischen Berlin und Dresden zusammengetretenen Somit« die Genehmigung auch zur Vornahme der Vorarbeiten für eine von Elsterwerda nach Riesa bis an die Chemnitz-Riesaer Staatsbahn zu führende Eisenbahn ertheilt worden. An die Besitzer der von diesen Vorarbeiten betroffenen Grundstücke in den Fluren Reppis, Gröditz, Pulsen, Nauwalda, Tiefenau, Lichtensee, Coselitz, Wülknitz, Strenmen und Marksiedlitz, insbesondere auch der innerhalb der bezeichneten Fluren gelegenen exemten Grundstücke, sowie an die Verwalter der davon berührten fiscalischen Besitzungen ergeht nun hiermit Aufforderung, dem feiten des Comit6 damit beauftragten Ingenieur Hausberg und dessen Vermessungsgehilfen bei Aufsuchung und Absteckung der Bahnlinie Hindernisse nicht entgegenzusetzen, denselben vielmehr den freien und ungehinderten Zutritt zu den in diese Linie fallenden Grundstücken zu gestatten, auch an den aufzustellenden Signalen sich in keiner Weise zu vergreifen, bez. Vorkehrung zu treffen, daß dies nicht geschehe, und wird hierbei darauf hingewiesen, daß etwaige durch die gedachten Vor arbeiten verursachte Schäden nach vorheriger legaler Würderung von dem genannten Somit« werden vergütet werden. Großenhain, am 21. Januar 1873. einer größeren Anzahl Petitionen und Beschwerden beschäf tigt. Die Berathung des Eisenbahndecrets wurde auf den 27. Januar anberaumt. — Die erste Kammer berieth am 25. Januar anderweit über die auf Grund von Z 88 der Verfassungsurknnde erlassenen Verordnungen vom 10. Decem- ber 1870 und trat ohne Debatte fast sämmtlichen von der zweiten Kammer hierzu beschlossenen Abänderungen bei. So dann wurden noch mehrere Petitionen und Beschwerden be- rathen. — Von Ostern d. I. ab wird in Stollberg eine städtische Realschule ins Leben treten, dafern sich wenigstens 30 Schüler für dieselbe anmelden. — Herr Commerzienrath Kratz in Glauchau hat der dasigen Stadtgemeinde ein baares Geldgeschenk von 8000 Thlr. gemacht mit der Bestimmung, daß 3000 Thlr. der höheren Webschule daselbst zu Gute gehen und die Zinsen von 5000 Thlr. zur Unterstützung kranker und hilfsbedürftiger Weber verwendet werden sollen. — In den Promenadenanlagen zu Leipzig tritt gegenwärtig die große Pflanzmaschine, ein kolossaler Wagen, in Thätig- kejt, dessen praktische Vorrichtung es ermöglicht, auch die größeren Bäume sammt Boden- und Wurzelreich auszuheben und ohne Schädigung an irgend einem beliebigen anderen Platz mit dem beste» Erfolg einzusenken. So wurden in von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: den 3V Januar a. e. von 9 — 55 Centim. oberer Stärke, in den Forst orten: Pfaffen berg (Abth. 16), > Klebsch (Abthei- lung 18), Gries berg (Abth. 30) und Bildchen (Abth. 61), Das Königliche Gerichtsamt Pechmann. Bekanntmachung. Das 24. Stück vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1872 ist erschienen und liegt zu Jedermanns Einsicht im Anmeldezimmer, Kloster, I. Etage, bereit. Dasselbe enthält: Nr. 177. Verordnung, die Publikation einer revidirten Taxordnung für die Feldmesser betreffend; vom 19. December 1872. Nr. 178. Bekanntmachung, die Aue-Jägersgrüner Staatseisenbahn betreffend; vom 31. December 1872. Nr. 179. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs zu Zwickau betreffend; vom 31. December 1872. Nr. 180. Verordnung, eine Beschränkung der Vorschrift in § 171 der Verordnung vom 9. Januar 1865 über das Verfahren in nichtstreitigen Rechtssachen betreffend; vom 23. December 1872. Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich auf das Jahr 1873 ist das 1. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 901. Postvertrag zwischen Deutschland und der österreich-ungarischen Monarchie. Vom 7. Mai 1872. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht im Anmeldezimmer, Kloster, I. Etage, bereit. Großenhain, am 23. Janur 1873. Der Rath daselbst. Tagesnachrichten. Großenhain, den 25. Januar. Einen landwirthschaft- lichen Spar- und Vorschußverein zu gründen, war schon seit längerer Zeit das Bestreben mehrerer Landwirthe hie siger Gegend. In einer heute stattgefundenen General versammlung ist man diesem Ziele näher gerückt und wird, wie man hört, der neue Verein, dessen Sitz die Stadt Großenhain bleibt, sich bald definitiv constituiren. Es ist dem Verein um so mehr eine gedeihliche Wirksamkeit zu wünschen, weil derselbe als ein Zeichen der Rührigkeit und Selbsthilfe der Bewohner hiesiger Gegend anzusehen ist. Großenhain, den 25. Januar. Heute früh kurz nach 7 Uhr ertönte die Sturmglocke, um zu verkünden, daß ein Brand entstanden sei. Wie sich bald herausstellte, brannte in einem Verkaufsgeschäft ein Vorrath von Petroleum, das zu löschen jedoch bald gelang, da Wassersand zur Hand war, womit man das Feuer bedeckte. Eine brennende Lampe, die zu knapp gestellt worden und heruntergefallen war, hatte das Oel entzündet. Sachsen. Die zweite Kammer hat sich in ihren Sitzungen am 23. und 24. Januar mit der Berathung Der Dienstknecht Carl August Hänsel aus Porschütz hat sich auf eine wider ihn allhier erstattete Anzeige zu verantworten und wird, da sein dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit geladen, sich binnen 3 Wochen zu seiner Vernehmung an hiesiger Gerichtsstelle einzufinden. Alle Polizei- und Criminalbehörden aber werden ersucht, Hänseln im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und ihn anher zu weisen. Großenhain, den 20. Januar 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Raumcubikmeter harte Scheite, - weiche - - harte Klöppel, - weiche - Wellenhundert hartes Reißig, - weiches - Raumcubikmeter weiche Aeste, Bekanntmachung. Zur Erleichterung für das mit der hiesigen Sparkasse verkehrende Publikum wird bei derselben künftig an jedem Sonnabend nicht blos, wie an den andern Geschäfts lagen von früh 8 bis Mittags 1 Uhr, sondern von früh 8 bis Rachmittags um 3 Uhr ununterbrochen expedirt werden. Großenhain, am 27. Januar 1873. Der Stadtrath. Kunze. einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die ge- Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen den 3V. und 31. Januar 1873 Ministerium des Innern, v. Nostitz-Wallwitz. Jochim. 260 Stück kieferne Stangen, Nr. 2 — 22, 102 Raumkubikmeter kieferne Scheite, Nr. 12 — 50, 22—205, und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Moritzburg zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königs. Revierverwaltung daselbst, I im Holzschlage des ) Schradenwaldes, 392,i Wellenhundert kiefernes Reißig, „ 246—860,! den 31. Januar ». e. 506 Raumkubikmeter kieferne Rollen, Nr. 206—380, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 258 Stück birkene Stämme,) von 12 — 33 Centim. Mitten ¬ rothbuchene Klötzer, birkene Klötzer, erlene - aspene - kieferne - den 17. Januar 1873. Gras. Zimmer nannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königs. Revierverwaltung Gohrisch, den 15. Januar 1873. Gras. Roch Bekanntmachung. Im Adam'schen Gasthose zu Eisenberg sollen den 13. Februar 1873,
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