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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 01.02.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187302019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730201
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-02
- Tag1873-02-01
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. ,»V > > u > Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Ükonnemenl: Vierteljährlich 10 Ngr. Großenhainer Werh Mnas- M AmeiMM M O Onseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens Amtsblatt '— des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. M 1». Redaktion, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 1. Februar 18V» Bekanntmachung. Die den 1. Februar 1873 fällig werdenden Grundsteuern auf den ersten Termin 1873 sind nach 3 Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 18. Februar 1873 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 30. Januar 1873. Der Stadtrath. — - Kunze. Bekanntmachung. Die Schulgelder auf das erste Vierteljahr 1873 sind längstens bis Ende Februar Z873 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen, widrigenfalls die Restanten durch den städtischen Steuerexecutor gegen die gesetzliche Erinnerungsgebühr von je 13 Pfennigen werden erinnert werden. Großenhain, am 30. Januar 1873. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung, das Reinigen der Trottoirs zur Winterszeit bez. das Bestreuen derselben betr. Die Besitzer oder Administratoren von Hausgrundstücken werden andurch auf ihre Verpflichtung verwiesen, bei Schneefall und bei Glatteis die Trottoirs vor ihren Haus grundstücken von Schnee und Eis gehörig reinigen und bez. bei Glatteis dieselben überdem mit Sand oder Asche gehörig bestreuen zu lassen. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird mit Geldstrafen von 10 Ngr. bis zu 1 Thlr. geahndet werden. Der Stadtrath. Großenhain, den 31. Januar 1873. «»ur- Bevvot. Das bestehende Verbot des Wassertragens auf den Trottoirs wird andurch aufs Neue mit dem Bemerken eingeschärft, daß eine jede Zuwiderhandlung mit einer Geldstrafe von 10 Ngr. geahndet werden wird. Dienstherrschaften wollen ihr Dienstpersonal auf dies Verbot noch besonders auf merksam machen. Der Stadtrath. Großenhain, den 31. Januar 1873. Kunze. Hanptzusammeustellimg sür di- GcschäftSüberstcht auf das Jahr 1872 da« dem Eichamte z« Grohenham. Scheines Stücke. Thlr. Ngr. Mr. 9 24 1 1 X. Gesammtsumme. 694 I 34061 946 12!! 46 286 312 1014 30221 453 40 1 90 631 119 1 92 22 26 1 Neben arbeiten. 10 1 22 2309 I. II. 111. IV. 7 31 10 5 Zahl der a. 6. Kasten- und Rahmenmaaße. e.—k. Förder- und Ladekästen auf Bergwerken, Lösch- und Ladekästen beim Schiffsverkehr, Kummt- maaße, Meßrahmen für Holz. Meßapparate zu Flüssigkeiten. Eichungen oder Prüfungen. ^Berechnete Gebühren für Längenmaaße. Flüssigkeitsmaaße. Fässer. Hohlmaaße für trockene Körper. Gewichte. VI. Waagen. Gasmesser. VII. VIII. IX. Ngr. 14 Tagesnachrichten. Großenhain, den 1. Februar. Wie wir ans einer Bekanntmachung des Ministeriums des Innern ersehen, treffen heute die Landbeschälhengste Remus, Rubens und Talma hier ein, wo sie bis 1. Juli verbleiben. Das Auf brennen des Landgestützeichen bei den von Landbeschälern abstammenden Füllen erfolgt in Großenhain am 10. März. Dresden, den 29. Januar. Wenn man bedenkt, daß, seitdem der katholischen Geistlichkeit in Preußen mehr Spiel raum zur Entfaltung ihrer ultramontanen Thätigkeit ge lassen worden, also seit dem Jahre 1849, die Zahl der Klöster und Orden im Jahre 1869 schon von vier männ lichen auf dreizehn und von fünf weiblichen auf 35 gestiegen war und daß bis heute noch eine Zunahme derselben statt gefunden, so erhält man einen Begriff von dem Gegner, mit welchem das deutsche Reich heute zu kämpfen hat. Denn dem Reiche gilt der Kampf, den das Römerthum auszufechten unternommen, wenn es auch zunächst seine schärfsten Waffen gegen Preußen und dessen Regierung richtet. Oder wissen wir denn nicht, daß in Baiern, Baden, Hessen, ja sogar bei uns in Sachsen dieselben Verhältnisse obwalten und daß sie nur nicht so scharf hervortreten, weil entweder die große Masse der Bevölkerung, weil protestan tisch, das ultramontane Treiben kleinlicher erscheinen läßt, als es unter allen Umständen ist, oder weil die Entschieden heit der Staatslenker sich nicht gleich, wie in Preußen, geltend macht. Männer wie Fürst Bismarck und Cultus- minister vr. Falk fordern den Haß ihrer Gegner heraus und was das besagen will, das kann man an der Bildung von katholischen Vereinen erkennen, welche die Bekämpfung res Staatseinflusses auf die Kirche durch Vertheilung von Druckschriften unter das Volk unternehmen, Vereine, wie sich gerade jetzt ein ganz Schlesien umfassender gebildet hat. Kammerherren des Königs und Kaisers Wilhelm, Beamte, Geistliche, Dorfrichter stehen an der Spitze dieses Vereins, und welcher Geist wohnt ihm bei? Man kann ihn nicht treffender als mit den kürzlich vom „Franks. Journ." gebrachten Worten bezeichnen: „Zuerst bist du Katholik, dann erst Staatsbürger. Dein katholischer Gehorsam gegen den Papst und seine Diener, bis zum Caplan herab, muß zuerst gefragt werden, ehe du als Staatsbürger zu denken, zu wählen, zu handeln oder Gehorsam zu leisten dir er laubst." Mit einem solchen Geiste kann aber keine Gesell schaft von freien Staatsbürgern bestehen und ihn zu be kämpfen, mit aller Kraft zu bekämpfen, ist allerorten im deutschen Reiche Pflicht. Glauben wir bei uns in Sachsen nur nicht, daß wir unseres Protestantismus halber dieser Pflicht uns entschlagen dürfen, die Römlinge sind auch unter uns thätig, wofür allein die 26 katholischen Vereine und Bruderschaften in Dresden, Leipzig, Chemnitz, Bautzen, Plauen, Freiberg, Zwickau rc. sprechen. Sachsen. Das „Dr. I." vom 30. Januar enthält einen längeren, den Entwurf des Volksschulgesetzes betref fenden Artikel, in welchem es heißt: „Bekanntlich sind die Differenzen in den Beschlüssen beider Kammern über den Entwurf des Bottsschulgesetzes in dem Vereinigungsverfahren nicht vollständig ausgeglichen worden. Auch m ihrer letzten ! Berathung ist die zweite Kammer in einer Reihe von Punk ten bei ihren, von der Regrerungslage und denen der ersten Kammer abweichenden Beschlüssen stehen geblieben. Da aber bei keiner der bezüglichen Abstimmungen die Majorität der zweiten Kammer zwei Drittheile der Anwesenden betragen hat (bei den wichtigsten Punkten — § 6 und § 19 — über ragte sie die Minorität nur um 4 Stimmen), so ist die Staatsregierung nicht nur berechtigt, sondern verfassungs mäßig verpflichtet, das Gesetz zu publiciren. Nach dem klaren und unbestrittenen Wortlaute von 8 92 der Ver fassungsurkunde ist nämlich zur Verwerfung eines Gesetz vorschlags nach beendigtem Vereinigungsverfahren erforder lich, daß in einer der beiden Kammern wenigstens zwei Drittheile der Anwesenden für die Verwerfung gestimmt haben; im entgegengesetzten Falle ist er also verfassungs mäßig als angenommen zu betrachten. Zurückziehen kann der König einen Gesetzentwurf — mit Ausnahme des in 8 94 erwähnten, hier nicht vorliegenden Falles — nach § 90 der Verfassungsurkunde nur während der ständischen Discussion, also nicht mehr nach erfolgter Annahme des Gesetzes. Die Regierung hat also in der That gar keine Wahl, sie kommt durch die Publication des Gesetzes nur einer ihr obliegenden Verbindlichkeit in ganz correcter Weise nach." Hierauf werden die trotzdem sowohl in der Kammer, als in der Presse gegen die Publication des Schulgesetzes erhobenen Einwendungen ausführlich widerlegt und zum Schlüsse wird sodann gesagt: „Bei dieser Lage der Sache darf man hoffen, daß die verfassungsmäßige Publication des Gesetzes nicht blos den berechtigten Erwartungen der betheiligten Kreise entsprechen, sondern auch die Zustimmung der Mehrzahl derjenigen Mitglieder der Kammer finden wird, welche nicht in allen Punkten dem Gesetze beitreten zu können geglaubt haben." — Die erste Kammer begann am 29. Jan. die Berathung des vom Kammerherrn v. Erdmannsdorff ausgearbeiteten, von der Finanzdeputation zur Annahme empfohlenen neuen Entwurfs über die Steuerreform. Zum Schluß der allgemeinen Debatte sprach der Finanzminister Frhr. v. Friesen seine Befriedigung darüber aus, daß die Deputation mit der Regierung sich in dem Gedanken be gegnet habe, die Frage durch ein Compromiß zum Abschluß zu bringen. Der Entwurf der Deputation trage vollständig den Charakter des Compromisses. Als die Vorzüge desselben hob der Minister hervor, daß er die bestehenden Steuern nicht vollständig aufhebe, sondern verbessere, indem er sie auf möglichst rationelle Grundsätze zurückführe; daß er einen gleichen Maßstab für die Vertheilung der Steuern darbiete; daß er den streitigen Punkt des Schuldenabzugs ausgleiche, indem er, wie es die Natur des Compromisses sei, die Sache mitten durchschneide; daß er an die Stelle der Pro gression das schon in der Regierungsvorlage enthaltene richtige Princip der Regression setze; daß er endlich Ge legenheit gebe, einmal mit der Einkommensteuer einen Versuch zu machen, und zwar in nicht absolut bindender Weise. Am 30. Januar trat die Kammer in die Special- berathung ein und nahm den Entwurf bis mit § 9 an. Die erste» drei Paragraphen desselben lauten: § 1. Der durch directe Steuern zu deckende Staatsbedarf wird aufgebracht durch: 1) die Ertragssteuer und 2) die Ein kommensteuer. § 2. Das Verhältniß, nach welchem der durch directe Steuern zu deckende Staatsbedarf auf die bei den § 1 ge nannten Gattungen derselben zu vertheilen ist, wird durch besonderes Gesetz bestimmt. § 3. Die Ertragssteuer erstreckt sich auf den Durchschnitts- crtrag: -V des inländischen Grundbesitzes (Grundsteuer), 8. der zinsbar angelegten Capitalien und der Stenten (Rentensteuerl und 0. des Handels und der Gewerbe aller Art, sowie die wissenschaftlichen und künstlerischen Leistungen, nicht minder der Lohnarbeit aller Art (Gewerbesteuer). Die Paragraphen 4 und 5 handeln von dem Gegenstand der Grundsteuer, 8 6 von der Berechnung der steuerpflich tigen Ertragsfähigkeit, die 88 7 und 8 vom Gegenstand der Rentensteuer und 8 9 von der Berechnung des steuer pflichtigen Durchschnittsertrags. — Die zweite Kammer entschied sich am 30. Jan. bei der Frage der Erweiterung und bez. des Neubaues der höheren Gewerbeschule in Chem nitz für Neubau, wogegen das jetzige Gewerbeschulgebäude dem Stadtrath zu Chemnitz für 100,000 Thlr. zu Schul zwecken überlassen werden soll. Hierauf genehmigte die Kammer die Ueberweisung des für die Badeanstalt zu Elster nicht nutzbaren Areals des dortigen Ritterguts an den Do mänenfond zur Waldcultur, ertheilte den in den Jahren 1869 und 1870 vorgenommenen Veränderungen am Staats gute ihre nachträgliche Genehmigung und erledigte schließlich noch eine Petition. — Der „C. Z." zufolge beabsichtigt die Regierung eine Verlegung der sächsisch-böhmischen Bahn von Strehlen nach Räcknitz zu, um sie dann in den vor maligen Alberts-Bahnhof einmünden zu lassen und dadurch die Verkehrsstörung in den Straßen der Stadt Dresden zu beseitigen. — Wie die Gehalte der Lehrer, sollen in Zittau auch die Gehalte der städtischen Beamten zum großen Theil nicht unerheblich aufgebessert werden. — In Dittersbach bei Bernstadt feierten am Sonntag der Tagearbeiter Kramer und dessen Ehefrau ihr bOjähriges Ehejubiläum. Da das Paar zu den würdigen, unbescholtenen und unbemittelten gehört, so wurde demselben, wie die „B. N." mittheilen, die Gnade zu Theil, aus der „König Johann- und Königin Amalien-Stiftung" eine Unterstützung von 30 Thlr. zu empfangen, welche denselben bei der kirchlichen Feier vor vielen Hundert Zeugen eingehändigt wurde. — Von der Schildwache am Heergerätheschuppen auf dem Alaunplatze zu Dresden ist kürzlich ein Soldat festgenommen worden- welcher schon seit längerer Zeit von den daselbst lagernden, im letzten Kriege erbeuteten 15,000 neuen Sandsäcken ver schiedene Partien gestohlen und heimlich verkauft hatte. — Am 26. Jan. starb in Dresden ein vierjähriges Mädchen, welches während der kurzen Abwesenheit seiner Mutter aus einem im Nähtisch aufbewahrten Fläschchen Bittermandelöl genascht hatte, trotz sofort angewandter ärztlicher Hilfe an dem Genüsse, dieses Giftes. Deutsches Reich. Der Reichskanzler hat dem Gun- desrathe den Entwurf einer gemeinsamen deutschen Straf- proceßordnung nebst Motiv«! überreicht und daran den
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