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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 01.03.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187303011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730301
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-03
- Tag1873-03-01
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- Jahr1873
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Großenhainer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Mterh Mnzs- und AnzeiMatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt» zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Dis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Redaktion, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. SL. Sonnabend, den L. Marz 18VS Verordnung, das Erlöschen der Rinderpest in Böhmen betr. Amtlicher Mittheilung zufolge ist die Rinderpest nunmehr auch im nordöstlichen Theile von Böhmen erloschen und dieses Land vollständig seuchensrei geworden. Nachdem durch die Verordnung vom 25. vorigen Monats bereits die früheren Verordnungen vom 14. und 19. November vorigen Jahres, den Ausbruch der Rinderpest in Böhmen betreffend, außer Kraft gesetzt worden sind, so werden nun auch die in der angezogenen Verordnung vom 25. vorigen Monats in Betreff des Verkehrs zwischen Bödmen und Sachsen noch enthaltenen Beschränkungen hiermit wieder aufgehoben. Dresden, den 26. Februar 1873. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Jochim Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sott den 6. Mai 1873 das dem Gutsbesitzer Karl Gottlieb Schumann in Thiendorf zugehörige Hufengut nebst walzenden Grundstücken Nr. 3 des Katasters, Fol. 3, 69 und 74 des Grund- und Hh- pothekenbuchs für Thiendorf, welche Grundstücke am 18. dieses Monats ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 5619 Thlr. —- —- gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthofe zu Thiendorf aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 20. Februar 1873. Das Königliche GerichtsamL. Pechmann. Dl'. Lehmann, Ass. Sonnabend, den 8. März Mittags 12 Uhr sollen eine größere Parthie unbrauchbare Armatur- und Ausrüstungsstücke, als: Sabel, Gewehr läufe, Feldkessel, Kantharen, Steigbügel, Striegel u s n, im Nnter- richtshause an der Augustus-Allee öffentlich versteigert werden. Großenhain, am 26. Februar 1873. Commando des I. Reiter-Regiments Kronprinz. Bekanntmachung. Im Adam'schcn Gasthofe zu Eisenberg sotten den 12. und 13. März 1873, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: den 12. März u. e. 1355 Stück weiche Stämme, von unter 15 — 36 Centim. Mittenstärke, 1 kieferne Wette, von 68 Centim. Mittenstärke und 14 Meter Länge, 4 Stück birkene Stämme, von unter 15 — 22 Centim. Mittenstärke, 1 eichener Stamm, von 55 Centim. Mittenstärke und 12 Meter Länge, 1274 Stück weiche Klötzer, von unter 15—44 und mehr Centim. oberer Stärke und 4,6 Meter Länge, 33 Stück eichene Klötzer, von unter 15 — 92 Centim. oberer Stärke, 66 - weißbuchene Klötzer, von unter 15 — 36 Centim. oberer Stärke, 1 rothbuchener Klotz, von 22 Centim. oberer Stärke, 6 Stück birkene Klötzer, von 22 — 29 Centim. oberer Stärke, 90 - erlene - - unter 15 — 29 Centim. oberer Stärke, 12,s» Hundert weiche Stangen, von 9 —15 Centim. unterer Stärke, den 13. März a. c. 1 Raumcubikmeter eichenes Nutzholz, 47 - harte Scheite, 222 - weiche - 60 - - Klöppel, 55 - harte Stöcke, 165 - weiche - 15,io Wellenhundert hartes Reißig, 302,50 - weiches « einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Rcvicrverwalter zu Moritzburg zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revicrverwaltung daselbst, am 24. Februar 1873. Eras. Zimmer. Tagesnachrichten. Großenhain. Als vor einigen Tagen hier Viehmarkt war, schlenderte unter den Kühen und Ochsen ein Oekonom dahin, mit verständiger Miene die Thiere prüfend, denn sein Sinn trachtete darnach, ein paar Ochsen zn kaufen, das Geld dazu steckte ja in der Tasche. In aller Gemüthlich- keit gesellten sich zu dem Oekonomen zwei Männer, knüpften ein Gespräch mit ihm an nnd erfuhren dadurch den Wunsch des Käufers. Jetzt nun hatten die Männer auch Ochsen gekauft, und zwar billig, aber nicht auf dem Markte, sondern von einem Händler in einer Schankwirthfchaft, und bald war auch der Oekonom bereit, billige Ochsen zu kaufen. Das Kleeblatt ging daher vom Markte weg in eine Schank- wirthschaft hinter dem Schlosse. Dort war natürlich der Händler gerade ausgegangen und es wurde dem Oekonomen vorgeschlagen, die Zeit mit einem Spielchen zu vertreiben. Karten und viel harte Thaler brachten die Männer aus der Tasche, spielten erst unter sich und munterten nun den Oekonomen auf, doch einmal aus Spaß zu setzen. In diesem Augenblicke trat der Wirth herein und erkannte bald, daß seine Gäste Kümmelblättchenspieler seien, die einen Vogel rupfen wollten. Er verbot daher das Spiel nnd ging, um Polizei zu holen. Die Spieler mochten aber den Braten gerochen haben, denn als der Wirth zurückkam, saß der Oeconom mit der Karte allein da; die Kümmclblättchen- spieler waren fort und sind, wie sich später herausstellte, schleunigst mit dem Zuge abgedampft. Dresden, den 27. Febr. Die katholischen Fanatiker, diese Römlinge und Jesuiten, welche man entschieden von dem friedliebenden Theil unsrer katholischen Mitbürger son dern muß, werden nicht müde, im „Katholischen Kirchen blatt zunächst für Sachsen" das Reich anzufeinden und, da Sachsen doch einen sehr wesentlichen Bestandtheil desselben bildet, dieses selbst. Oder sollten die beiden Hofprediger Wahl und Potthoff uns weiß machen können, wenn sie auf Preußen schmähen, welches seine Jesuiten answeist, daß sie mit unserer Verfassung und unseren Landesverhältnissen zufrieden sind, welche die Jesuiten gar nicht erst dulden? Freilich deutete der Abg. Ludwig in seiner Anfrage an den Cultusminister Or. v. Gerber ganz richtig an, daß wir der Form nach keine, der Sache nach aber doch Jesuiten im Lande haben, und bei dieser Meinung wird mian auch stehen bleiben dürfen, selbst wenn man der Antwort des Herrn Ministers alle Gerechtigkeit widerfahren läßt. Die Herren, welche mit solchem Eifer das Unfehlbarkeitsdogma und die Jesuiten Vertheidigen, gleichen diesen wie ein Ei dem andern. Uebrigens ist die ministerielle Antwort immer hin eine sehr ruhige, sachlich gehaltene und, hätten wir es nur mit ehrlichen Gegnern zu thun, auch sehr Vertrauen erweckende. Leider sind dieselben aber Wühler der schlimm sten Sorte, Leute, welche, wie wir jetzt wieder in der Schweiz sehen, nicht davor zurückschrecken, die Dummheit gegen ein liberales Kirchenregiment zu Felde zu führen. Sachsen. Am 26. Febr. stand auf der Tagesordnung der zweiten Kammer die Interpellation des Abg. Ludwig über das Verhalten der Negierung zum Unfehlbarkeitsdogma und stellte derselbe folgende Fragen: I) Hat die Negierung ihre Genehmigung zur amtlicken und formellen Promulgation des Unfeklbarkeitsdogmas verweigert? 2) WaS gedenkt die Regierung zu tlmn, um die dem EultuS- ministerium unterstehenden katboliscken Sckulen vor dein Ein flüsse infallibilistiscker Priester, denen die Beaufsichtigung nnd der NeligionSunterrickt in solchen Schulen zugewiesen ist, zu schützen? 3) Wie gedenkt die Negierung diejenigen katboliscken Aeltern zu unterstützen, welche ibre Kinder in katbolische Schulen schicken j müssen und wollen, sie aber doch vor der Unfehlbarkeitstehre be- wabrt wissen wollen ? Cultnsminister Or. v. Gerber, der zu sofortiger Beant wortung der Interpellation bereit war, erklärte hierauf: das Mininisterium habe eö seiner Zeit abgelehnt, auf Ertheiluug des königl. Placet für die formelle und amtliche Publikation des Unfehlbarkeitsdogmas anzutragen, und sei infolge dessen die Publikation unterblieben; die Regierung werde nicht dulden, daß bei der Beaufsichtigung und dem Religions unterrichte in den katholischen Schulen ein aus jener Glaubenslehre abgeleiteter, dem öffentlichen Recht und der Verfassung widerstrebender Einfluß ausgeübt werde. Die dritte Frage anlangend, so lasse sich bei der großen Ver schiedenheit der Umstände ein allgemeines Princip nicht ausstellcn, doch werde die Regierung vorkommenden Falls alle zulässigen Mittel anweuden, um die Gewissensfreiheit der Aeltern zu schützen. Der Abg. Ludwig behielt sich Wei teres vor. Hierauf beschäftigte sich die Kammer noch mit Petitionsberathungen. — In der Sitzung am 27. Februar trat die zweite Kammer dem Deputationsantrage zu Z 33 des Bezirksvertretungsgesetzes bei: die Regierung zur Be stimmung des Zeitpunktes zu ermächtigen, wo dieses Gesetz in Kraft zn treten hat, und beschloß sodann nach längerer Debatte fast einstimmig, die Regierung zu ermächtigen, den Bau der Eisenbahn von Krippen über Schandau, Sebnitz und Neustadt nach Bautzen auf Staatskosten ausführen zu lassen und die dazu erforderlichen 5,150,MO Thlr. aus den verfügbaren Beständen des mobilen StaatsvermögeuS zu entnehmen. Zuletzt wurde noch eine Petition der Handels und Gewerbekammer zu Chemnitz berathen, durch welche zur Kenntniß der Kammer einige auf eine einschränkende Reform des Actienwesens bezügliche Beschlüsse dieses Ver tretungskörpers mit dem Ersuchen um Unterstützung gebracht worden sind. Zu Anmeldung der Ansprüche, welche auf Gewährung von Vergütungen für die in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zur völligen Demobilisirung der einzelnen Truppentheile stattgehabten Einquartierungen erhoben werden können, ist der 1. Mai 1873 als anderweiter Präclusivtermin fest gestellt worden. Eine weitere Nachfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen fernere Versäumnisse findet unter allen Umständen nicht statt. Die vor einiger Zeit vom „Chemn. Tgbl." gebrachte Nachricht, daß in Lichtenstein ein Ehepaar die diamantene Hochzeit gefeiert habe, wird als unbegründet bezeichnet. Durch das Spielen eines vierjährigen Knabens mit l Streichhölzchen ist am 22. Febr. in Raschau bei Schwar- ! zenberg ein Gauergut niedergebrannt, wobei ansehnliche Erntevorräthe und durch Flugfeuer noch zwei naheliegende Scheunen zu Grunde gingen. Leider hat das Kind so er hebliche Brandwunden erlitten, daß sein Aufkommen sehr in Frage steht. In der Nacht vom 22. zum 23. Februar ist, wie man aus Mittweida berichtet, ein 26 Jahr alter Ziegeldecker auf dem Wege von Burkersdorf nach Mohsdorf, wahrscheinlich in stark angetrunkenem Zustande, zu Boden gestürzt, in unbehilflichem Zustande mit dem Gesicht in eine 1V2 Centi- meter mit Wasser bedeckte Einsenkung einer Wiese gefallen und erfroren. Der Unglückliche hinterläßt eine Wittwe und ein Kind. Deutsches Reich. Der am 26. Februar ausgegebene „Deutsche Reichs-Anzeiger" bringt eine allerhöchste Ordre, nach welcher der Zusammentritt des Reichstages am 12. März zu erfolgen hat. Preußen. Ein allerhöchster Erlaß vom 20. Februar trifft die Bestimmungen über die diesjährigen größeren Truppenübungen. Die Hebungen des Gardecorps und der Provinzialarmeecorps sind so anzuordnen, daß die daran betheiligten Truppen im Allgemeinen am 15. Septbr. d. I. in ihre Garnisonen zurückgekehrt sind. Hebungen der Land wehr finden nicht statt. Mannschaften der Reserve sind bei der Infanterie, den Jägern und Schützen zu Uebungen nicht einzuberufen. Der Entwurf des Etatsgesetzes für 1873 ist von der Budgetcommission des Abgeordnetenhauses jetzt definitiv fest gestellt worden. Einnahmen und Ausgaben balanciren darin mit 210,038,467 Thlr., von denen 186,588,237 Thlr. für fortdauernde und 23,450,230 Thlr. für einmalige und außer ordentliche Ausgaben ausgeworfen sind. Das Abgeordnetenhaus nahm am 27. Februar bei der zweiten Abstimmung den Gesetzentwurf über Abänderung der Verfassnngsartikel 15 und 18 mit einer ungleich grö ßeren Majorität an, als am 31. Januar und 4. Februar. Die dritte Lesung findet am 1. März statt. Würtemberg. Da die Bäckermeister in Stuttgart die von 500 Gesellen vor Kurzem gestellte Forderung einer Lohnerhöhung und einer Herabsetzung der Arbeitszeit nicht bewilligt haben, ward von letzteren in einer am 24. Febr. abgehaltenen Versammlung beschlossen, die Arbeit sofort ein- zustellen. Großh. Hessen. Am 6. März begeht der Groß herzog sein 25 jähriges Regierungsjubiläum. Folgender furchtbarer Unglücksfall wird aus Oberhefsen gemeldet: Zehn Confirmandenkinder aus einem Oertchen bei Homburg a. d. O. hatten sich des Morgens zur Confixmanden- stunde nach dem erwähnten Pfarrdorfe begeben. Als Fe zur
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