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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 17.06.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187306175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730617
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-06
- Tag1873-06-17
- Monat1873-06
- Jahr1873
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Großenhainer Mich Mungs- und AnMebLatt Monnemenk: Licrteljäbrlick 10 Ngr. Ittseralenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt zeile 1 Ngr. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Vmtövlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. M «8. Redaction, Druck und Berlag von Herrmann Starke in Großenhain. L8S» Dienstag, den 17. Juni E. Hofmann, 9. Gesetz, betreffend das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Lchnldurknnden des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs. Pont 12. Mai 1873. betreffend die Besteuerung des Branntweins in Elsaß-Lotluingen. Vom 926. Der Rath daselbst. Großenhain, am 11. Juni 1873. zieh eit arkt- Zuwiderhandlungen geg en Kunze. 2 Raumcubikmeter birkene Scheite, in 34 1,7» Wettenhnndert birkenes Reißig 1 Großenhain, am 16. Juni 1873. Kunze. 1415 einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende lung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen 11 584 Skassa, am 11. Juni 1873. kieferne „ birkene Rollen erlene „ kieferne „ erlenes „ „ kiefernes ,, „ den 2. Juli n. die Vorschrift soll 6 Geldstrafe bis zu fünf Thalern oder entsprechende -Hast nach sich. Großenhain, den 13. Juni 1873. Dor Stadtvat rathe. Rr. Besenpfrieme, in Abth. 28, 32, 33, 35, 37, 40, 41, 42, 50 und 52, 71 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen 1 —: orduung vom 2 l. Mai 1873 geordneten Strafen und Rachtheile 2251 Ranmcubikmeter kieferne Reste und schwaches Gestänge, in Abth. 1 bis 57, den 3. Juli s. e. 20 Ranmcubikmeter Bodenstreu, in Abth. 58, . 923. Bekanntmachung, betreffend die Grnennttng eitles Bevollmächtigten zum BundeS- Vom 2o. Mai 1873. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Bestimmungen zur gehörigen Beachtung bekannt gemacht: Bekanntmachung. Die Ausführung baulicher Herstellungen im hiesigen Königlichen Garnison-Lazareth, als: Ernenerung des Kalksarben - Anstrichs, Dielnng einer Stube rc. soll auf dem Sub missionswege vergeben werden. Kostenanschlag und Contracts-Bedingungen liegen von jetzt ab im Geschäftszimmer des Lazareths zur Einsicht aus und sind bezügliche Offerten den 22. d. M. Borm. 9 Uhr versiegelt daselbst abzugeben. Großenhain, am 16. Juni 1873. In Vertretung des Chefarztes: Hachtmann, Assistenzarzt. Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten. Vom 31. März Rr. 32". 1873. Rr. 321. 1) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag den 17. Juni Morgens und dauert bis , Mittwoch den 18. desselben Monats Abends. Außerhalb dieser Zeit ist der Detailhandel an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revicrverwalter zu Kreicrn zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Wald orte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Kreiern, am 11. Juni 1873. Bekanntmachung. Wegen einer nothwendig gewordenen Reparatur der dritten Glocke können nächsten Donnerstag, den 10. d. M., und möglicherweise auch Freitag, die Viertelstunden nicht geschlagen werden, wovon wir das Publikum hiermit in Kenntniß setzen. Der Rath daselbst. Die kirchliche Jahresfeier des Grossenhainer Zweig-! Vereins der Gustav-Adolf-Stistung soll nächste Mittwoch, den 18. Juni, in der Kirche zu Lampertswalde stattfinden. Herr l'. Geißler von Strauch wird die Festpredigt halten und der Unter zeichnete in Stellvertretung des Herrn Vorsitzenden des Zweigvereins den Jahresbericht erstatten. Der Festgottesdienst nimmt früh 9 Uhr seinen Anfang. Freunde und Förderer der Gustav-Adolf-Stiftung in Stadt und Vaud werden znr Theilnahme an dieser Feier hiermit ergebenst eingeladeu. und das Auslegen der Waaren verboten und nur der Grossoverkehr am Montag, den 10. Juni, von Mittags 1 Uhr an zugclasscu. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der Marktdepmatiou, bezieheudlich des Marktmeisters uackzugehen. 31 Die tarifmäHigen Stättegelder sind in dem Stadtcassen-Erpeditiousloeale, Klostergasse Nr. 68, I. Etage, allwo von früh 8 bis Mittags 12 Uhr erpedirt wird, vor Eröffnung des Marktbetriebes zu erlegen 4) Earrousels, Schieß- und Schaubuden, Schankzelte, sowie VerkausSstäude und Buden aller Art sind spätestens um 11 Uhr Abends zu schließen. 5) In den Verkaufsbuden dürfen des Abends blose Lichter nicht gebrannt werden, viel mehr hat man sich Lampen mit gut schließenden Glascnlindern oder Laternen zu bedienen. 6) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Turnftraste, Schlvpgaffo und Frauengaffe gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatnnterkommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahr straßen und in gehöriger Ordnung, aus dem Nudeburger Platze ausstellen. über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichs- Gegenstände. Vom 23. Mai 1^73. Abth. 32 und 50, „ 8, 13, 16, 19, 25, 26, 27 und 54, „ 25 und 45, „ 45, 50 und 55, ,, 4 bis 57, „ 45, ,, 45, „ 19, 20, 30, 32, 35, 45 lind 50, Bekanntmachung. Im Gasthofe zum Auer sollen den 1., 2. und 3. Juli 1873, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Kreier Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: den 1. Juli u. e. Erns. Schulze. Bekanntmachung. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich auf das Jahr 1873 ist das 9. —13. Stück er schienen. Dieselben enthalten: Nr. 916. Konvention zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien, betreffend die gegen seitige Zulassung der in den Grenzgemeinden wohnhaften Medicinalpersoncn zur Ausübung der PrariS. Vom 7. Februar 1873. Nr. 'N 7. Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 27. März 1873. Nr. 91s. Gesetz, betreffend die EtatSüberschreitungen bei den übertragbaren Fonds der Marineverwaltung in den Jahren 1867—1871. Vom 29. März 1873. Nr. 919. Gesetz, betreffend die dem Reichs-Oberbandelsgerichtc gegen Rechtsanwalte und Advocateu zustehenden Disciplinarbefugnisse. Vom 29. März 1873. Nr. 928. Gesetz, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds. Vom 23. Mai 1873. Ein Eremplar liegt zu Jedermanns Einsicht im Anineldezimmer, Kloster, 1. Etage, bereit. Bekanntmachung, das Räumen der Jahrmarktsbuden betreffend. Nach Z 15 der Marktordnung vom 24. Mai 1873 sind die Buden zwei Tage nach j beendetem Jahrmarkt vollständig wieder zu beseitigen, zu Vermeidung der in H 38 der j Marktordnung angedrohten Strafe. Der Stadtratl). Großenhain, den 16. Juni 1873. Kunze 16. Mai 1873. Nr. 927. Gcsctz Verwaltung bestimmten Nr. 922. Postvertrag zwischen Deutschland und Portugal. Vom 9. Mai 1872. Nr. 923. Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Gesetzes über das Posttarwesen im Gebiete des Deutschen Reichs vom 28. Oetober 1871. Vom 17. Mai 1873. Rr. 92-1. Bekanntmachung, betreffeud die AnSführnng des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu. Vom 29. Mai 1873. Politische Weltschau. Im Berliner Schlosse war es in jüngster Zeit nicht recht ! geheuer; die weiße Frau soll sich gezeigt haben — jene ungreifbare Gestalt, deren Erscheinen kein Glück verheißt. , Von Gespensterfurcht sind hoffentlich unsere Leser frei lind um Gespenster handelt es sich auch iu der That nicht. Aber mit der weißen Frau hat es seiue eigene Bewandtniß. Als dieser Tage der Reichstag über den Bau eines neuen > Dienstgebändes verhandelte, ließ Fürst Bismarck die Be- j merkung einfließen, es sei sehr ungewiß, ob er in zwei Jahren noch Minister sein werde. Zu schwermüthigen Be- I trachtungen, wie sie allcufalls sentimentalen Dichtern ziemen, hat der deutsche Reichskanzler von jeher wenig Neigung gezeigt. Wenn er im Vollbesitz seiner Kraft und Laune ist, ! spricht und handelt er, als rechne er mit Sicherheit darauf, in tausend Jahren noch Minister zu sein. Jene melancho- lische Anwandlung hat also Etwas zn bedeuten. Die! ofsiciösen Organe belehren uns denn auch, daß zwischen dem Kaiser nnd Bismarck eine Spannung eingetretcn sei. Fürst Bismarck hat seit einer Reihe von Dagen, erzählt! die „Nordd. Allg. Ztg.", nicht Gelegenheit gehabt, beim Kaiser zum Vortrag zu gelangen, während Hofbeamte bei dem Monarchen zugelassen wurden. Da diese Thalsache j einmal besteht, so fehlt eö natürlich nicht an Eombinationen, sie zu erklären. Wie weit diese Erklärungen das Richtige! treffen, läßt sich vor der Hand nicht gut entscheiden, doch! klingen sie so gar unwahrscheinlich eben nicht. Es wird nämlicb von verschiedensten Seiten übereinstimmend behauptet, daß Fürst Bismarck über deu deutsche» Botschafter iu Paris, Grafen Arnim, im höchsten Grade erzürnt gewesen ist, weil er seine Negierung über die Eonspirationen der unter der Fahne des UltramontanismnS ooalirten monarchischen Parteien so wenig ans dem Laufenden erhielt nnd sich gar so weit vergaß, seine Sympathie für die Umwälzung der Negierung des Herrn Thiers ziemlich ungenirt an den Tag zn legen. Graf Arnim scheint hierbei, je weniger er im Sinne Bismarck's handelte, im Sinne einer geheimen Hos- partei gehandelt zu haben, deren Jntriguen sich gegen den Reichskanzler richten. Nun ist aber Fürst Bismarck nicht der Mann, der, wenn er Schach spielt, sich bei einem Dritten Naths erholte, oder ihm gar gestattete, auch nur eiucn Bauern anznrühren. Er wird also energisch dazwischen gefahren fein nnd, wie versichert wird, wäre die Entlassung des Grafen Arnim, zu der sein „Urlaub bis auf Weiteres" nur das Vorspiel bildet, die nächste Folge seiner Intervention. Vorläufig geht Aruim auf Urlaub ; ob er zur Disposition gestellt werden wird, davon hängen anscheinend die weiteren Schritte des Reichskanzlers ab" Der Vorwurf, welcher deu Botschafter trifft, wiegt um so schwerer, als es viel leicht in seiner Macht gelegen hätte, den Sturz des Herru Thiers abzuweudeu. Ein paar Stimmen schwankender Deputaten würden den früheren Präsidenten über Wasser gehalten haben und ein Botschafter kann wohl anf einen oder den anderen schwankenden Abgeordneten Einfluß üben. Ja der Verdacht geht noch weiter; eö wird angedeutet, Graf Arnim habe sich direct dafür interessirt, daß die Prä sidentschaft Thiers' einer Präsidentschaft Mac Mahon's Platz mache, während er wissen mußte, wie unangenehm seinem vorgesetzten Cabinet ein solcher Wechsel war. Nun scheint aber die ganze Affaire im Berliner Schloß nicht eben glatt abgelaufen zu seiu, vielmehr hegt man die Be fürchtung, daß die weiße Fran — jene unsichtbare und un greifbare Hofpartei — neue Mine» gegen den Reichskanzler gräbt. Dies würde Bismarck's Aeußerung im Reichstage verständlich machen. Wie sehr es zu beklagen wäre, wenn es gelingen sollte, gerade in diesen schwierigen Zeitläuften den hochbegabten und wittenskräftigen Reichskanzler vom Schauplatz zu verdrängen, das bedarf gewiß keiner Worte weiter. Einstweilen ist jedoch die Hoffnung noch nicht aus geschlossen, daß er die Fäden des Netzes, das ihn umgarnen soll, noch rechtzeitig zerreißen werde. Das deutsche Reich kamt keinen lebhafteren Wnnfch haben, als diesen Mann noch ans lange Jahre hinaus an der Spitze seiner Regie rung feststehen zu sehen. Der deutsche Reichstag zeigte in voriger Woche wie der ein lebensfrisches Gesicht und erledigte mehrere dringende Vorlagen, während er eine große Masse Urlaubsgesuche ab lehnte. Man glaubt, daß er am 25. oder 26. d. M. ge- schlossen und zur Erledigung der übrigbleibenden Arbeiten zn einer Herbst- oder Winter-Session nochmals bcrnfen
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