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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 07.06.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-06-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187306077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730607
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730607
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-06
- Tag1873-06-07
- Monat1873-06
- Jahr1873
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Großenhainer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Monnement: Vierteljährlich 10 Rgr. Merh altmgs- und AMMatt. »Amtsblatt Inseratenpreis: Für den Raum eurer Spalt» zeile l Ngr. Insernlenannahine: Bis Tags vorher spälestens früh 10 Uhr. des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann starke in Großenhain. Sonnabend, den 7. Juni Lpriichlistc del' für die II. LUnu-taWunq de8 NlMsrsqeschmol nengel ichl6 in Dresden misoefoosieil Mtchnwrnen. I. Hauptgeschworne: l) Herr Ne. Karl Gustav Wenzel, Regierungsralb a. D. in Dresden. 2, ' - August Hermann Frode, Posamentiermeistcr in Dresden. 3) - Odilo Hesse, Kaufmann in Sebnih. 4) - Friedrich Gotthelf Hontsctr, Mühlenbesiber in Hüllen. 5) -- August Moriß Schinke, Holzhändler in Krippen. 0) - Theodor Adolph Engel, Banguicr in Freiberg. 7) - Richard Woldemar Rosenlöcher, Gutsbesiper in Gävernitz. - Moritz Heinrich Kämpfe, Gutsbesitzer in Loßnitz. 0) - Georg Dinger, Privatmann in Dresden. 10) - Traugott Gustav Sommer, Gutsbesitzer und Friedensrichter in Stauda. N) - Gottfried Weichold, Mühlenbesitzcr in Potschappel. 12) - Ferdinand Leberecht Fritzsche, Gutsbesitzer und Gemeindevorstand in Wcigmanns- dors. 13) - Gottlob Ferdinand Hillmann, Glaser und Hoslieserant in Dresden. 14) - R. Re diel, Eisenwerks-Director in Gröditz. 15) - Emil Theodor Zeidler. Kaufmann in Riesa. 10) - Robert von Milkau, Rittergutsbesitzer und Friedensrichter aus Skassa. 17) - Karl Christian Bruno Raumann, Haus- und Ziegeleibcsitzer in Strehlen. 18) - Louis Trenkmann, Vorwerkspackter in Stroga. 10) - Johann Traugott Karl Dietze, Rittergutsbesitzer in Cunnersdorf. 20) - Heinrich Roch, Oberförster und Friedensrichter in Gohrisch. 21) - Johann Wilhelm Mann, Privatmann in Dresden. 22) - Alwill Wilsdorf, Riltcrgutspachter und Friedensrichter in Großhardtmannsdorf. 23) - Ludwig Braunsdorf, Bergamts-Director in Freiberg. 24) - Karl Friedrich Tube, Kunstgärtner in Dresden. 25) - Emil Aster, Hauptmann a. D. in Rheinhartsgrimma. 20) - Hans Eberhard von Schönberg, Rittergutsbesitzer in Purschenstcin. 27) - Karl Conrad Reuß, Kaufmann in Großenhain. 28) - Heinrich Rudolph von Kyaw, Grundstücksbesitzer und Rentier in Kleinzschachwitz. 29) - Ernst Adolph Becker. Vice-Bergmeister a. D. in Dresden. 30) - Albert Emil Mirsch, Gutsbesitzer in Grauswitz. II. Hilfsgeschworene: N>. I.NncsNsi,. 95. 30. 335. 322. 330. 200. 195. 240. 29. 205. 143, 224 48. 203. 181. 200. 122. 194. 133. 190. 05. 218. 257. 90. 22'3. 270. 191. 298. 9. 172. 1) Herr Karl Gustav Hermann Lüdicke, Kunstgärtncr in Dresden. 2) - Bernhard Stiebler, Bezirksschullelucr in Dresden. 3) - Otto Wilhelm von Görschen, Gerichtsrath a. D. in Dresden. 4) - Georg August Wachsmuth, Buchhändler in Dresden. 5) - Johann Christian Eduard Timäus, Kaufmann in Dresden. 0) - Franz Lusscrt, Restaurateur in Dresden. 7) - Iw. Gustav Karl Adolph Struve, Fabrikbesitzer in Dresden. 8) - Franz Bernhard Dietrich, Schuldircetor in Dresden. 9) - Otto Bernhard Friedrich, Kunsttischler in Dresden. 10) . Friedrich Hermann Hache, Kaufmann in Dresden. IN - Friedrich Wilhelm Merker, Gasthossbcsitzer in Dresden. 12) - Christian Fricorich Arnoldt, Professor in Dresden. Dresden, am 27. Mai 1873. Königliches Bezirksgericht daselbst. i. v. Groß. 17. 24. 9, 2W 10. 25. 10. 18. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 1. September 1873 das dem Schneidermeister Johann Christian Gotthelf Rothe in Skäßchen zugehörige Haus-, Feld- und Wiesengrundslück Nr. 21 des Katasters, Fol. 44 des Grund- und Hypothekenbuchs für Skäßchen, welches Grundstück am 19. dieses Monats ohne Berück sichtigung der Oblasten auf 1050 Thlr. von den Ortsgerichten zu Skäßchen gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle sowie in dem Gasthofe zu Skäßchen aushängenden Anschlag hier durch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 19. Mai 1873. Königliches GerichtsamL daselbst. Pechmann. Bon dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen den 8. Juli tt. die der Johanne Sophie Christiane verehel. Kluge geb. Legler in Schönfeld zugehörigen Grundstücke, als: o) die Brandstätte der Häuslernahrung Nr. 25 des Brand - Catasters und Fol. 19 des Grund- und Hypothekenbuchö für Schönfeld und 6) das Feldgrundstück 'Nr. 237 des Flurbuchs und Fol. 71 des Grund- und Hypo thekenbuchö für gedachten Ort, welche Grundstücke am 24. April dieses Jahres ohne Berücksichtigung der Oblasten, und zwar das Grundstück n auf 150 Thlr. —-—- — jedoch ohne Berücksichtigung der für den Erbauer eines neuen Gebäudes ausfallenden Entschädigung an 261 Thlr. 10 Ngr. —- von der Landes - Jmmobiliar-Brandkasse — das Grundstück unter 6 aber auf 75 Thlr. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schänke zu Schönfeld aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 26. April 1873. Königliches GerichLsamt. i. v. Ass. v. Loeben. Braune. Bekanntmachung, die Grubenräumung und Düngerabfuhre betreffend. § 1. Die Nbfuhre von trockenem Dünger, besonders Pferdedünger, ist unbeschränkt dann gestattet, wenn das Laden desselben nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sondern innerhalb der Höfe geschieht. H 2. Völlig verboten ist die Abfnhre von nassem Dünger und von Jauche, sowie das Verladen trockenen Düngers auf öffentlicher Straße während der Monate Zuni, Juli und August jeden Jahres, ingleichen auch außerhalb dieser Monate während aller Jahr- und Wochenmarktstage in der Zeit von früh 7 bis Abends 9 Uhr. tz 3. Die Grubenräumung ist deshalb nur vorzunehmen in den Monaten Januar bis Mai und September bis December an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag, j falls keine Festtage oder Märkte daraus fallen. — Jedoch muß auch an diesen Tagen die § Abfuhre von nassem Dünger und von Janche und die Reinigung der Straßen im Winter halbjahre bis spätestens Mittags 12 Uhr, im Sommerhalbjahre bis spätestens Vor mittags 10 Uhr beendet sein. K 4. Für alle Grundstücke, bei denen die Räumlichkeit es gestattet, Dünger und Janche innerhalb des Gehöftes aufznladen, ist das Ausladen auf der Straße unbedingt verboten. Wo dieß unmöglich ist, darf anf der Straße nicht mehr abgelagert werden, als auf die bereitstehenden Wagen sofort wieder aufgeladen werden kann. Zum Dünger- und Jauchentransporte dürfen zu möglichster Vermeidung der Straßen verunreinigung nur gut schließende Kastenwagen resp. Fässer verwendet werden. Desgleichen dürfen Fuhrwerke, welche Dünger oder Jauchenfässer transportiren, bei freier Fahrbahn nicht anhalten, sondern müssen ihren Weg ohne Unterbrechung verfolgen. Z 5. Sofort nach beendeter Abfuhre und bis zu den in Z 2 bezeichneten Vormittags- i stunden müssen Straßen und Plätze überall da, wo sie durch Düngertransporte verunreinigt worden sind, gehörig und vollständig wieder gereinigt werden, widrigenfalls dieß für Rechnung des Verpflichteten obrigkeitswegen angeordnet werden wird. tz 6. Verstöße und Nichtbeachtung der Vorschriften in den ßtz 1 bis 4 Abs. 1 und 2 und K 5 ziehen für den Besitzer der beteiligten Grundstücke, dagegen in dem Falle von Z 4, Absatz 3 und 4 für den Besitzer des vorschriftswidrigen Geschirres oder Gefäßes, beziehendlich für den Leiter des Fuhrwerks, Geldstrafe» bis zu 5 Thlr. nach sich. Unsere Diener sind zu strenger Aufsichtsführung über Beobachtung dieser Vorschriften und zn unnachsichtlicher Anzeigeerstattung von Contraventionöfällen angewiesen. Großenhain, am 6. Juni 1873. Der Stadt rath. Kunze. Freiwillige Grundstücks-Versteigerung. Das zum Nachlasse weiland Christianen Wilhelminen verwittweten Franz gehörige Hans- und Feldgrundstück, Fol. 38 des Grund- und Hypothekenbnchs für Nünchritz, früher Grödeler Antheils, Nr. 69 des Brandkatasters und 52 des Flurbuchs für dieses Dorf, soll den 18. Juni 1873 Mittags 12 Ubr im Gasthofe zu Nünchritz freiwillig versteigert werden. Kauflustige werden daher geladen, vor 12 Uhr sich im besagten Gasthofe einzufinden und der Versteigerung des Grundstückes sich zu gewärtigen. Die Bedingungen können an Gerichtsamtstelle und im Gasthofe zu Nünchritz ein gesehen werden. Riesa, den 24. Mai 1873. DaS Königliche GerichtSamt. Sinz, Assessor. Bekanntmachung. Nachdem an stelle der zugleich mit einem Messinghalsband abhanden gekommenen, muthmaßlich gestohlenen Hundesteuer-Marke Nr. 82 eine neue dergleichen ausgehändigt worden ist, so wird die Marke Nr. 82 hiermit für ungültig erklärt nnd vor Gebrauch derselben gewarnt. Großenhain, den 4. Juni 1873. Der Rath daselbst. Kunze. Kunze. Nächste Sitzung -er YkrmenverforgungSbehörde Montag den 9. Juni Nachmittags 4 Uhr im Nathssitzungszimmer. Großenhain, den 6. Ium 1873. Der Vorsitzende. Tagesnachrichten. Großenhain. Das alljährlich nach den Pfingstfest- tagen hier stattfindende Hauptschießen der privilegirten, Stahlbogenschützengesellschaft wurde auch in diesem Jahre j in der üblichen Weise mit Reveille, Frühstück, Auszug, > Festtafel und Königsschießen begangen. Bei Letzterem kam ' Herr Bäckermeister und Gasthofsbesitzer Wilhelm Kalip zu ! der Würde des Königs. Dresden, den 4. Juni. Wie man hört, hat Fürst Bismarck dem Bundesrath den Entwurf eines Reichs- preßgesetzeö vorgelegt und dasselbe dessen Berathung unterworfen. Es ist anzunehmen, daß diejenigen Staaten, ! welche jetzt schon ein eben solches oder noch freieres Preß gesetz besitzen, beispielsweise Sachsen, keinen Schritt werden zurückthun wollen; allein abgesehen von der im Entwurf beibehaltenen polizeilichen Beschlagnahme ist auch von einem Rückschritt keine Rede. Wenn das neue Gesetz die Verant wortlichkeit des Redacteurs mit aller Schärfe festsetzt, so ist das unseres Erachtens kein Rückschritt, sondern ein Fortschritt in der Preßgcsetzgebung. Die Verantwortlichkeit eines Strohmannes statt des eigentlichen Nedacteurs ent spricht durchaus nicht der Würde einer moralisch wirkenden Presse. Scherze, wie die, daß man einen Dienstmann zur Uebernahme der Verantwortlichkeit einer Zeitschrift sucht, dürfen nicht vorkommen, sondern der Ernst muß den Hinter grund des Scherzes, selbst bei Blättern, wie der „Kladde radatsch", abgeben, nicht der Scherz den Hintergrund des Ernstes bei politischen Blättern. Es wird Pflicht des Reichstags sein, die Bestimmungen des Preßgesetzes genau zu prüfen; aber wir würden es tief beklagen, wenn derselbe sich dabei nur von dem Schreckbilde einer geschädigten ! Preßfreiheit in seinen Entschlüssen bestimmen ließe. Das - Schreckbild unserer Tage ist eine lügenhafte Presse; ihr das , Handwerk zu erschweren, ohne die wahrheitsliebende Presse i in Fesseln zu schlagen, daö ist die allerdings nicht leichte Aufgabe. Sachsen. Ueber das Wohlbefinden Sr. Majestät unseres Königs in Bad Ems sind die erfreulichsten Be- > richte eingegangen. In Riesa haben Nath nnd Stadtverordnete beschlossen, dem Ministerium zu erklären, daß sich die Stadt Riesa unter die revidirte Städteordnung stellen will. Als Ergänzung der Angaben über die während des Pfingstsestes bei den Dresdner Verkehröanstalten statt- gefunvene ^Frequenz kann das „Dr. I." noch hinzufügen, daß von Sonnabend bis Montag auf dem sächsisch-schle sischen Bahnhofe circa 43,OM Personen angekommen oder
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