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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 08.03.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-03-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187303080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730308
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730308
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-03
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Großenhainer <» Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Werh Mngs- und AnzchMatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt« zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. M 28. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 8. Marz L8S» Sonnabend, den 8. Marz e». Mittags 12 Uhr sollen eine größere Parthie unbrauchbare Armatur- und Ausrüstungsstücke, als: Säbel, Gewehr läufe, Feldkefsel, Kantharen, Steigbügel, Striegel u. s. w., im Unter richtshause an der Augustus-Allee öffentlich versteigert werden. Großenhain, am 26. Februar 1873. Commando des I. Reiter-Regiments Kronprinz. Heute Abend v»6 Uhr öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im Rathssitzungszimmer. Die Tagesordnung ist Vortrag und Beschlußfassung über den Haushaltplan pro 1873, die für den Rathhausbau erforderlichen Riffe, Mittheilung über die beabsichtigte Anleihe, die Vorberathung des auf Errichtung einer Realschule gerichteten Beschlusses und die Justification der Centralanlagencasse und Krankenunterstützungscasse pro 1871. Nächste Sitzung deo 4krmenversokg«ngSbchorde Montag den 10. März Nachmittags 4 Uhr im Rathssitzungszimmer. Großenhain, den 6. März 1873. Der Vorsitzende. Kunze. Tagesnachrichten. Großenhain, den 7. März. Wenn die mit dem Entwurf des Programms zum Neubau des hiesigen Rath- hauses betraut gewesene engere Deputation in Vorschlag gebracht, in der zweiten Etage des Nathhauses Mieth- wohnungen für den Postdirector, den Telegraphenstations- Vorstand und den Bürgermeister einzurichten, so hat dieselbe sich von der Ansicht leiten lassen, daß die durch Acquisition der Schütze'schen Brandstätte gewonnene Baufläche voll ständig bebaut werden sollte, und daß dann auch die durch den ausgeführten Bau gewonnenen Räume vollständig aus genutzt werden möchten. Der Gedanke, Miethwohnungen für den Postdirector und den Telegraphen-Vorstand ein zurichten, war sehr nahe gelegt durch den im Publikum aufgetauchten lebhaften Wunsch, in dem Parterre des neuen Rathhauses die beiden wichtigen Verkehrsanstalten: das Post- und Telegraphenamt, mit untergebracht zu sehen, und durch die Erfahrung, daß die Kaiserlichen wie Königlichen Oberbehörden in den Dienstgebäuden den Behördenvorständen auch Dienstwohnungen mit schaffen, und zwar letzteres im Interesse des Dienstes selbst. Die Voraussetzung, von welcher die engere Deputation ausgegangen, hat sich denn auch für richtig erwiesen: Der Kaiserliche Oberpostdirector, wie der Kaiserliche Telegraphen-Director zu Dresden haben die bestimmte Erklärung abgegeben, daß sie von Mitverlegung des Post- bez. des Telegraphenamtes in das künftige Nathhaus absehen würden, wenn den Vorständen dieser Aemter im Rathhaus nicht zugleich Dienstwohnungen eingerichtet werden wollten. Wenn man weiter auch dem Bürgermeister, sofern der Raum es gestattet, in dem Rathhause eine Micthwohnung mit einrichtet, so wird man damit nur im Interesse des städtischen Dienstes und im Interesse des Rathhauses selbst handeln. Man vergleiche übrigens, was die Frage der Beamtenwohnungen anbelangt, die Wissenschaftlichen Bei lagen zu Nr. 7 und 8 der diesjährigen Leipziger Zeitung und die Rede des Herrn Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz in der Verhandlung der zweiten Ständekammer vom 10. December 1872 in der Extra-Beilage der Leipziger Zeitung vom 12. December 1872. Schließlich noch die Bemerkung, daß die engere Deputation bei Aufstellung ihres Programm- Entwurfs sich mit sagte, daß, wenn die durch den Ankauf der Schütze'schen Brandstätte gewonnene Baufläche voll bebaut würde, dadurch die Möglichkeit geboten wäre, dereinst beim Bedarf erweiterter Räume für den städtischen Dienst durch Einziehung der einen oder anderen Micthwohnung oder, wenn nöthig, durch Wiedereinziehung aller Mieth wohnungen in der zweiten Etage diesem Bedürfnisse sofort und ohne große Kosten entsprochen werden könnte, während, wenn man die jetzige Baufläche wesentlich einschränken und auf das Bedürfniß der Gegenwart sich blos beschränken wollte, beim Eintritt einer solchen Eventualität, wie die vorangedeutete ist, man sich wohl nicht so leicht würde helfen können. Großenhain. Laut des letzten, von dem hiesigen Stadtrathe aufgestellten Brandversicherungs-Cataster-Nach trags beläuft sich der Gesammtbestand der Versicherungen der Stadt Großenhain ult. Decbr. 1872 auf 2,608,720 Thlr., und zwar 2,097,430 Thlr. der Gebäude und 511,290 Thlr. der Maschinen und sonstigen versicherungsfähigen Gegen stände, während die Beitragseinheiten eine Summe von 534,456 V2, und zwar 341,309 der Gebäude und 193,147 Vr der anderen Objecte ergeben. Sachsen. Der Schluß der Kammersitzungen ist nun mehr auf den 8., die feierliche Verabschiedung der Stände auf den 10. Mär; festgesetzt worden. Die zweite Kammer beendigte am 5. März die Steuer reformdebatte und nahm mit 43 gegen 30 Stimmen einen Antrag der Deputationsmajorität an, der auf Einführung einer allgemeinen Klassen- und Einkommensteuer gerichtet ist. Die einzelnen Vorschläge der Deputationsmajorität über die Klassen - und Einkommensteuer, die von der gesammten Deputation gestellten Anträge bezüglich der Organisation der Abschätzungsbehörden und einige andere Anträge der Gesammtdeputation wurden ohne Debatte nach einander angenommen. Auch fand ein Antrag des Vicepräsidenten Streit die Zustimmung der Kammer, wonach dem nächsten Landtage neben dem auf eine principieüe Steuerreform zu richtenden Gesetzentwürfe auch eine Novelle zum Gewerbe- und Personalsteuergesetzs zu dem Zwecke vorgelegt werden soll, für die Zeit bis zum Inkrafttreten der principiellen Reform die besonders fühlbaren Mängel jener Gesetze zu verbessern. Wenn durch eine solche Verbesserung eine wesent liche Mehreinnahme an Gewerbe- und Personalsteuer erzielt wird, soll die Regierung der nächsten Ständeversammlung eine weitere Vorlage zu Herabsetzung der Grundsteuer für die gedachte Zeit machen. — In der Sitzung am 6. März nahm die zweite Kammer einige Berichtigungen in der be züglich des Volksschulgesetzes zu erlassenden ständischen Schrift vor und beschäftigte sich hierauf mit Petitionen. Die erste Kammer hat sich am 6. März unter Anderem mit dem Vereinigungsverfahren hinsichtlich des Gesetzent wurfs wegen einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde beschäftigt. Der vom Präsidenten vr. Schaffrath gemachte Vermittelungsvorschlag, dem Gesetzentwürfe unter der Be dingung zuzustimmen, daß die Publicirung nicht vor der Vereinbarung über die Landtagsordnung erfolge, war von der Deputation der ersten Kammer nicht acceptirt worden; sie empfahl vielmehr der Kammer, bei ihrem früheren ab lehnenden Beschlusse stehen zu bleiben, was auch schließlich mit 22 gegen 18 Stimmen (unter letzteren befanden sich die beiden königlichen Prinzen) geschah. Am 1. März verurtheilte das Bezirksgericht zu Zwickau in öffentlicher Schöffengerichtssitzung ein gewissen Kux aus Treuen, der sich in Zwickau als sogenannter „Naturarzt" anfgespielt hatte, wegen fahrlässiger Tödtung eines Men schen zu einem Jahr Gesängniß. Kux hatte der Frau eines Maschinenwärters zur Vertreibung von Würmern eine Ab kochung aus Pfund schwarzen Tabaks verordnet; eine halbe Stunde nach dem Genuß dieses Trankes aber war die Frau gestorben, und zwar, wie die Section zeigte, an Nicotinvergiftung. Der Staatsanwalt wies bei der Ver handlung darauf hin, daß der verhandelte Straffall ein lehrreiches und warnendes Beispiel dafür liefere, wie unklug es sei, statt bei einem wissenschaftlich gebildeten Arzte, bei einem unwissenden Quacksalber Hilfe zu suchen. In der Hauschild'schen Baumwoüenspinnerei zu Hohen- fichte bei Schellenberg brach am 1. März Mittags gegen 1 Uhr eine aus hölzernen Pfosten hergestellte Ueberdeckung des Mühlgrabens zusammen, als sich gerade 13 Fabrik mädchen, die auf den Einlaß in den Arbeitssaal warteten, auf derselben befanden. Sämmtliche Mädchen stürzten in den Graben, aus welchem nur mit Mühe 12 mehr oder weniger bewußtlos gezogen wurden, während ein 19 Jahre altes Mädchen ertrank. Die Untersuchung hat ergeben, daß der eine der beiden Träger der Pfostenbedeckung morsch ge wesen und unter der Last zusammengebrochen ist. Am 2. März Nachts wurde der verheirathete Bahn arbeiter Oswald in Großröhrsdorf, welcher seinen schwer betrunkenen Bruder nach Hause bringen wollte und mit ihm auf der Bahnstrecke entlang ging, von einem Eisenbahnzuge überfahren und alsbald getödtet. Eine halbe Stunde nach dem Ereignisse wurde er vom Bahnwärter aufgefunden; sein Bruder lag unweit davon auf der Erde und schlief seinen Rausch aus. Deutsches Reich. Das neue Reichs-Militär-Gesetz, welches dem Reichstage in der bevorstehenden Session zur Berathung vorgelegt werden wird, hat u. A. auch eine Veränderung betreffs der Institution des Landsturmes in Aussicht genommen. Der 8 16 des Gesetzes vom 9. Novbr. 1867 bestimmt bekanntlich, daß der Landsturm nur auf Befehl des Bundesfeldherrn zusammentritt, „wenn ein feindlicher Einfall Theile des Bundesgebietes bedroht oder überzieht." Die Ereignisse des deutsch-französischen Krieges von 1870/71 haben jedoch die Aufmerksamkeit darauf hin gelenkt, daß auch für andere kriegerische Zwecke, so z. B. in dem letzten Kriege, zur Bewachung der in so überraschend großer Zahl in Deutschland internirten Kriegsgefangenen, und unter Umständen, welche die gleichzeitige Verwendung aller organisirten Truppen in Feindes-Land erfordern, eine partielle Aufbietung des Landsturmes im Interesse der Sicherheit des Reiches nothwendig werden kann. Um dies zu ermöglichen, ist in dein neuen Gesetzentwurf die Be stimmung getroffen worden, welche die Befugniß des Kaisers dahin erweitert, „daß der Landsturm ausgerufen werden kann, wenn der Ernst der Kriegslage dies erfordert." Aus Schlettstadt (im Elsaß) wird gemeldet, daß nach Gereuth eine Compagnie Soldaten abgerückt ist, um dem gemeingefährlichen Treiben der Wallfahrer zu den angeb lichen Gerenther Wundererschemungen Einhalt zu thun. Preußen. Die „Prov.-Corr." vom 5. März bestätigt, daß der Kronprinz nach mehr als dreimonatlicher Abwesen heit und nach völliger Genesung von der schweren Krankheit, welche ihn im November auf der Reise nach der Schweiz in Karlsruhe befallen hatte, Anfang nächster Woche mit der Frau Kronprinzessin und den jüngeren Kindern nach Berlin zurückkehren wird, um der Eröffnung des Reichstages am 12. März beizuwohnen. In einem Artikel der „Prov.- Corr.", welcher die Arbei ten des Landtags und des Reichstags bespricht, wird gesagt: Im Herrenhause werde die erste Berathung der Verfassungs änderungen vermuthlich um die Mitte des Monats stattfin den. Der Reichstag werde zu dieser Zeit vermuthlich noch wesentlich in den vorbereitenden Commissionsarbeiten begriffen sein. Im Abgeordnetenhause werde in den nächsten Tagen die Berathung der einzelnen kirchlichen Gesetze beginnen. Das Abgeordnetenhaus werde vermuthlich einige Zeit nach dem Beginn der Reichstagssession und nach Erledigung seiner unabweislichen Aufgaben seine Arbeiten auf einige Wochen vertagen. Bezüglich der vom Abgeordnetenhause angenommenen Reform der Klassensteuer sagt die „Prov.-Corr.": Wenn, wie zu erwarten, die Vereinbarung auch mit dem Herren hause erreicht ist, so wird mit diesem ersten wichtigen Schritt zugleich die Bahn für die weiteren Reformen auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung, welche die Regierung bereits im vorigen Jahre für Preußen und für das Reich in Aussicht genommen hat, eröffnet sein. Zunächst aber wird das neue Gesetz Millionen in den ärmeren Volksklassen eine willkommene Steuerbefreiung oder Erleichterung bringen. Das Abgeordnetenhaus hat am 5. März den in Ein nahme und Ausgabe auf 210,043,467 Thlr. festgestellten Staatshaushaltetat für 1873 in dritter Berathung einstim mig definitiv angenommen. In einer am 5. März stattgehabten Versammlung der Berliner Droschkenbesitzer kam die Antwort des Handels ministers auf eine Sr. Majestät dem Könige eingereichte Immediateingabe zur Verlesung, worin eine gründliche Prü fung der Beschwerden verheißen, aber erwartet wird, daß die Betheiligten im Interesse des öffentlichen Verkehrs den Gewerbebetrieb unverzüglich wieder aufnehmen. Die Ver sammlung autorisirte infolge dessen den Vorstand, bis nach beendeter Untersuchung nach dem alten Tarif fahren zu dürfen. Am 6. März wurden denn auch sämmtliche Mit glieder des Droschkenbesitzervereins durch Placatanschlag vom Vorstand zur sofortigen Empfangnahme neuer Wegemesser tarife und Marken behufs der Betriebswiederaufnahme des Droschkenverkehrs aufgefordert, da solches der Wunsch des Kaisers und Königs sei. Der Generalfeldmarschall v. Steinmetz, dessen Name mit so vielen ruhmvollen Thaten in der Geschichte des preußischen Heeres verknüpft ist, feierte am 5. März sein 60jähriges Dienstjubiläum. Frankreich. Die Einleitung zu dem Gesetzentwürfe des Dreißigerausschusses, deren Berathung am 4. März von der Nationalversammlung fortgesetzt wurde, erklärt die Geneigtheit der Assemblee, Verbesserungen an den Attribu- tionen der öffentlichen Gewalten auzubringen, unter Wah rung der ganzen constituirenden Vollmacht, welche der Nationalversammlung zukomme. Thiers, welcher in dieser Sitzung das Wort ergriff, sprach sich im Wesentlichen im Sinne der vom Justizminister Dufaure in der Sonnabend sitzung abgegebenen Erklärungen aus und hob besonders hervor, daß die vorgeschlagenen Reformen nur der Republik zu Statten kommen würden. Nach der Rede Thiers' wurde die Einleitung mit 475 gegen 199 Stimmen angenommen. Bei der am 5. März fortgesetzten Berathung des consti- tutionellen Projects des Dreißigerausschusses wurde zunächst ein Amendement, welches den Status huo aufrecht erhalten wissen wollte, mit 455 gegen 89 Stimmen abgelehnt und sodann Art. 1, welcher die Beziehungen des Präsidenten der Republik zur Nationalversammlung betrifft, mit 380 gegen 232 Stimmen angenommen. Ebenso gelangten die beiden ersten Paragraphen des Art. 2 zur Annahme. Spanien. Wie man aus Madrid vom 5. März be richtet, macht die Regierung die Suspension der Sitzungen der Nationalversammlung bis zum Zusammentreten der neuen constituirenden Versammlung zu einer Cabinetsfrage. Eine Versammlung von 2^6 radiealen Deputirten hat ein stimmig beschlossen, gegen diese Suspension zu oppomren.
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