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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 31.07.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187307313
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730731
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-07
- Tag1873-07-31
- Monat1873-07
- Jahr1873
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Großenhainer Merh altungs- und Anzcheblatt Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain^ Nedaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M 8S Donnerstag, den 31. Juli Momwmenl: Vierteljährlich 10 Ngr. Inseraienannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Insemtenprei«: Für den Raum einer Spalt- zeilc 1 Ngr. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. —— >8r:r Verordnung, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Nachdem durch die revidirte Instruction zu dem Gesetze vom 7. April 1869, Maß regeln gegen die Rinderpest betreffend (Reichsgesetzblatt von diesem Jahre S. 147 fg.), die Instruction vom 26. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 S. 150 fg.) in einigen Punkten modificirt worden ist, sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, an Stelle der bisher noch bestandenen Bestimmungen hiermit Folgendes anzuordnen: 1) Die Einfuhr von Rindvieh der grauen Race (Steppenvieh) über die sächsisch österreichische Grenze bleibt noch ferner unbedingt verboten. 2) Aus Rußlcmd und aus Galizien dürfen bis auf Weiteres nach Sachsen nicht ein- und durchgeführt werden: Rindvieh ohne Unterschied der Race, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer, ferner alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem Zustande (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse). Dagegen ist der Verkehr mit vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, mit Wolle, Haaren und Borsten, mit geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie auch mit vollkommen lufttrockenen, von thierischen Weichtheilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen nicht beschränkt. 3) Aus Böhmen, Mahren und Riederösterreich ist die Einfuhr von Wieder käuern, soweit nicht die Einfuhr von Rindvieh nach der Bestimmung unter 1 überhaupt verboten ist, unter der Bedingung gestattet, daß durch amtliches Zeugniß nachgewiesen ist, daß die betreffenden Thiere unmittelbar vor ihrem Abgänge mindestens 30 Tage an einem seuchenfreien Orte gestanden haben, und daß 20 Kilometer um denselben die Rinderpest nicht herrscht. 4) Aus den übrigen Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie ist die Einfuhr von Wiederkäuern, soweit nicht die Einfuhr nach der Bestimmung unter 1 überhaupt ver boten ist, nur über Bodenbach und Zittau gegen Beibringung des unter 3 gedachten amtlichen Zeugnisses, sowie unter der Bedingung gestattet, daß der Transport durch senchen- freie Gegenden erfolgte und die betreffenden Thiere beim Uebergange über die Grenze vom Bezirksthierarzte untersucht und gesund befunden worden sind. 5) Auf dem kleinen Grenzverkehr mit Böhmen leidet die Bestimmung unter 3 keine Anwendung. 6) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach H 328 des Reichs strafgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu Einem Jahre beziehendlich bis zu zwei Jahren bestraft. Dresden, 24. Juli 1873. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Jochim Bekanntmachung. Montags, -en L. August r» « Vormittags 11 Uhr, sollen bei Gelegenheit des Gisettbergev Viehmarktes im hiesigen Königlichen Landstallamtshofe mehrere abzuschaffende Königliche Landbefchälev vom Reit- und Wagenschlage, sowie überzählige Jnventarienstneke meistbietend gegen gleich baare Bezahlung öffentlich versteigert werden. Die Pferde werden ohne Gewahr zugeschlagen, die dem Land stallamte bekannten verborgenen Fehler jedoch mitgetheilt. Moritzburg, den 22. Juli 1873. Aas Königliche LandstaLamt. Ll»8t V«»II NlAUKOllIt. Bekanntmachung, Schulgeldreste aufs Schuljahr 1872/1873 betr. Wir fordern alle Diejenigen, welche noch mit Schulgeld von Ostern 1872, bis dahin 1873, sich in Rückstand befinden, auf, ihre Reste nunmehr ungesäumt an unsere Stadthaupt- casse abznführen, anderen Falles wir ohne vorher durch den städtischen Steuerepecutor erinnern zu lassen, nach Ablauf von 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, mit Erlaß von Zahlnngsauflagen, alsbald nach Verfluß der in letzteren bestimmten Zahlnngö-Frist aber mit Stellung des Epecutions-AntrageS beim Königlichen Gerichtsamte vorgehen werden. Großenhain, am 26. Juli 1873. Der Stadt vath. Franke, stellv. Bors. Schze. Bekanntmachung. In hiesiger Stadt macht sich die Anstellung einer siebenten Hebamme nothwendig. Wir fordern daher gualificirte Bewerberinnen auf, Gesuche um Anstellung in den nächsten 14 Tagen anher einzureichen. Großenhain, am 28. Juli 1873. Der Rath daselbst. Franke, stellv. Bors. Wtzschl. Tagesnachrichten. i Sachsen. Ihre Majestät die Königin Elisabeth von Preußen ist am 29. Jnli Vormittags von Dresden nach Sanssouci abgereist. Aus Metz schreibt die dortige Zeitung: Am 29. Juli wird Se. königl. Hoheit der Generalfeldmarschall Kronprinz von Sachsen mit Gemahlin hier eintreffen. Am Mittwoch wird derselbe das hier garnisonirende ostpreußische Dragoner regiment Nr. 10, dessen Chef der Kronprinz ist, inspiciren. Am nämlichen Tage trifft per Eisenbahn ein Bataillon des k. sächsischen Infanterieregiments Nr. 105 mit der Regiments musik von Straßburg, desgl. von den übrigen Regimentern des 12. Armeecorps eine zahlreiche Deputation, etwa 100 Offiziere und 200 Mannschaften umfassend, aus Sachsen hier ein. Auch Se. königl. Hoheit der Prinz Georg von Sachsen, Commandeur der k. sächs. 1. Infanteriedivision Nr. 23, Hal sein Erscheinen zugesagt. (Letzterer ist am 29. Juli früh von Dresden nach Metz abgereist.) Unter Theilnahme der Genannten, der hier garnisonirenden säch sischen Festungsartillerie und des Offiziercorps hiesiger Be satzung findet am 31. Juli die feierliche Enthüllung des Denkmals statt, welches das 12. (k. sächsische) Armeecorps seinen im letzten Kriege gefallenen Angehörigen bei St. Privat errichtet hat. Nachdem in der Zeit vom 17. bis zum 26. Juli in Dresden keine Cholera-Erkrankungen vorgekommen sind, hat sich am letztgenannten Tage Nachmittags ein neuer derartiger Fall dort ereignet. Derselbe betrifft einen da- sigen Einwohner, der ein in Gorbitz ermiethetes Sommer logis bis zu seiner Erkrankung benutzt hat und, nachdem er am Sonnabend nach Dresden zurückgekehrt, erkrankt und gestorben ist. Herr Kaufmann Webendörfer in Lichtenstein, der schon früher durch eine Schenkung von 6000 Thlrn. für die dasige Schule zu deren Reorganisation mitgewirkt, hat jetzt der Stadtgemeinde ein Capital von 50,000 Gulden öster reichischer Silberrente und 26,000 Thlrn. bprocentiger Eisen bahnprioritäten (also ein Gesammtcapital von 59,333Hz Thlrn. Nominalwerth mit circa 2672 Thlrn. jährlichem Zinsenertrage) zu drei Stiftungen und zwar für die Schule, zu Stipendien und gewerblichen Zwecken, sowie für die Armen geschenkt. Unweit Dippoldiswalde ist am 26. Juli ein 13jähr?ger Knabe beim Baden in einem kleinen Teiche ertrunken. Ein Waldarbeiter, der zur Rettung des Knaben herbeieilte, er trank ebenfalls bei der Ausführung feines Liebeswerkes. Deutsches Reich. Infolge des die Lage der Unter offiziere verbessernden Gesetzes hat der Kaiser an den Kriegs- - Minister v. Kameke einen, von diesem gegengezeichneten nnd aus Schloß Babelsberg vom 22. Juni datirten Erlaß ge richtet, wonach den Offizieren aufgegeben wird, auch ihrer seits den Unteroffizieren bei allem Ernste nnd aller Strenge, wo sie hingehöre, eine rücksichtsvollere Behandlung zu Theil werden zu lassen. Die am 28. Juli erschienene „Nordd. Allgem. Ztg." bringt nachfolgendes officiöse Communiquö: Die Wegnahme des spanischen Schiffes „Vigilante" durch Sr. Majestät i Panzerfregatte „Friedrich Karl" ist ohne alle Instruction und Autorisation der kaiserlichen Regierung erfolgt. Capitän ! Werner wird über sein Verhalten sich zu rechtfertigen haben. Ein Bericht desselben liegt der kaiserlichen Negierung noch nicht vor. — An einer anderen Stelle sagt dasselbe Blatt, daß das Auftreten der deutschen Panzerfregatte gegen den I Dampfer „Vigilante" wohl nnr deshalb erfolgte, weil das ! Schiff bewaffnet war und eine rothe Flagge führte, welche bekanntlich keiner seefahrenden Nation angehört und daher auch keine internationale Anerkennung besitzt. Ein derartig auftretendeö Schiff wäre durch jedes Kriegsschiff jeder Marine in jedem Gewässer angehalten worden. Da auf den Märschen der aus Frankreich heimkehrenden deutschen Truppen zahlreiche Erkrankungs- und auch mehrere ! Todesfälle infolge der großen Hitze eingetreten find, ist I I angeordnet worden, so viel wie möglich Nachtmärsche aus- ! zuführen. Von den bayerschen Truppen, welche am 23. aus Mözibreö und Charleville abrückten und um Mittag in ! ! Sedan (22 Kilometer) eintreffen sollten, starben 11 Mann am Sonnenstich und 42 mußten in Sedan dem Hospital j übergeben werden. Der Unterpräfect theilte der Bevölkerung , ? von Sedan eine Depesche des Grafen St. Vallier aus 'Nancy i mit, welche den Sedanern die Danksagungen des Deutschen j! Kaisers für die Pflege der bayerschen Kranken übermittelt. - Anläßlich eines Artikels der „Revue des Deux Mondes" ! über die Abzahlung der französischen Kriegsentschädignng! beschäftigt sich auch die „Satnrday Review" mit diesem!! Gegenstände, ohne jedoch zn denselben Ergebnissen zu ge > langen, wie die französische Zeitschrift. „Zunächst — sagt die „Review" im Wesentlichen — muß man bemerken, daß, > falls es den Franzosen wirklich so sehr leicht geworden ist, die große Summe abzutragen, die Forderungen des Fürsten Bismarck sicher nicht als so übermäßig betrachtet werden dürfen, als fie damals erschienen, wo die Welt zum ersten Male von denselben hörte. Der Verfasser des Artikels in der französischen Zeitschrift mnß wenigstens einräumen, daß Fürst Bismarck sehr wohl wußte, was Frankreich zu zahlen im Stande sei. Die jährlichen Ersparnisse Frankreichs sollen sich auf 3 Milliarden belaufen, und was Deutschland for derte, war daher nur ein Betrag, der geringer war als die zweijährigen Ersparnisse Frankreichs. Mit anderen Worten heißt das nur, es sollte die Entwicklung des Nationalwohl standes in Frankreich auf zwei Jahre ins Stocken gebracht werden. Wenn man sagt, die Hauptstrase habe in der finanziellen Störung gelegen, so ist der Verfasser des ge nannten Artikels mit der Antwort bereit, es könne von Störung nicht die Rede sein. Wenn es ihm Befriedigung gewährt, sich an dem Gedanken zu erfreuen, daß statt Frankreichs Deutschland selbst die Störung erlitten habe, so kann man ihm diese Freude allerdings nicht benehmen. Allein die Krisis war doch in Deutschland nur die mittelbare Folge der nach der glücklichen Beendigung des Krieges ein getretenen Zuversicht, und die deutsche Regierung verwandte die Kriegsentschädigung nicht, um das deutsche Geschäft zu heben , sondern um die Kosten des Krieges zn decken, das Land zu vertheidigen und eine Goldwährung einzuführen. Preußen. Nachdem vom Cultusminister der facultative Unterricht in einer fremden Sprache den preußischen Lehrer seminaren geboten ist, haben sich die katholischen Seminare für Latein, das Seminar in Hannover für Englisch und die übrigen evangelischen Seminare für die französische Sprache entschieden. Die polizeilichen Revisionen, welche in Betreff der that- sächlichen Durchführung der Maß- und Gewichtsordnung stattgefunden, haben ergeben, daß die früheren zahlreichen Verstöße erheblich abgenommen haben. Namentlich hat sich das Litermaß leicht eingebürgert, weniger günstig das Metermaß. Der „Schief. Presse" zufolge hat der Erzbischof Graf Ledochowski für den 12., 13. und 14. August in allen Kirchen der beiden Erzdiöcesen Gnesen und Posen öffentliche Gebete für die schwer verfolgte und bedrängte Kirche unter Verheißung vollkommenen päpstlichen Ablasses angeordnet. Oesterreich. Aus Wien wird dem „Dr. I." telegra- phirt, daß ein österreichisches Schiff vor Barcelona Ordre erhalten habe, nach dem Hafen von Cadip zum Schutze der österreichisch-ungarischen Staatsangehörigen abzugehen.
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