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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 19.08.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187308197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730819
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-08
- Tag1873-08-19
- Monat1873-08
- Jahr1873
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Großenhainer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 10 Rgr. WerhMM MAmchMatt. W X o Onseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. SS. Dienstag, den 19. August L8SS Das unterzeichnete Königliche Gcrichtsamt sieht sich veranlaßt, die Beachtung der früher von ihm erlassenen, nachstehends wieder abgedruckten Bekanntmachungen einzu schärfen. Großenhain, am 14. August 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt sieht sich veranlaßt, Folgendes anzuordnen: 1) Sämmtliche Gast- und des Beherbergens befugte Schantwirthe hiesigen Amts bezirks haben Register anzulegen und sorgfältig fortzuführen, in welche sie die bei ihnen übernachtenden Fremden nach Namen, Stand und Wohnort, deren nächstes Reiseziel und mit welcher Legitimation sie versehen sind, einzutragen haben. 2) Privatpersonen haben sich des Beherbergens fremder Personen gänzlich zu ent halten, falls sie aber bekannte Personen bei sich aufnehmen, solche sofort nach der Auf nahme dem Ortsrichter anzumelden. Contraventionen hiergegen werden mit Geldstrafen bis zu Zehn Thalern belegt werden. Großenhain, am 21. November 1865. Das Königliche Gerichtsamt. Bekanntmachung. Durch die Einführung des Bundes-Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 sind die wesentlichsten Aenderungen in den früherhin geltend gewesenen heimathrechtlichen Vorschriften und in den Bestimmungen über Armenunterstützung hervor- > gerufen worden, die, wie mehrfach wahrzunehmen gewesen, von den Gemeindevorständen j noch nicht allenthalben berücksichtigt werden. Insbesondere macht sich, da durch das ge- j dachte Gesetz die Verpflichtung der Gemeinden zur Gewährung von Unterstützung von der Dauer des Aufenthalts der im Orte wohnhaften Personen abhängig gemacht worden ist, die genaueste Eontrole über die neu anziehenden und über abziehende Personen nöthig. Theils im polizeilichen Interesse, theilö und hauptsächlich im Interesse der Gemeinden sieht sich daher das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt veranlaßt, hierunter Folgendes anzuordnen. 1) Neu anziehende Personen, einschließlich der Dienstboten, auch derjenigen auf Rittergütern, haben sich ohne Rücksicht darauf, ob ihr Aufenthalt ein dauernder oder ein nur vorübergehender sein werde, vor ihrer Wohnsitznahme bei dem Gemeindevorstande des gewählten Wohnortes anzumelden und hierbei über ihre sächsische Staatsangehörigkeit, bez. ihre deutsche Bundesangehörigkeit auszuweisen. 2) lieber die erfolgte Anmeldung hat der Gemeindevorstand einen Meldeschein aus zustellen, für welchen eine Gebühr von 2 Ngr., von Dienstboten eine solche von nur 1 Ngr. zu entrichten ist. 3) In gleicher Weise hat die Abmeldung wegzichender Personen bei dem Gemeinde vorstande ihres zeitherigen Wohnorts zu erfolgen, doch ist eine Gebühr hierbei von dem letzteren nicht zu erheben. 4) Der Gemeindevorstand hat die angemeldeten Personen in genauer Weise in ein Melderegister einzutragen, in diesem Register auch den Wegzug abziehender Personen bei erfolgender Abmeldung sofort zu bemerken, von den erfolgten An- und Abmeldungen aber der polizeilichen Eontrole halber dem Ortsrichter spätestens binnen drei Tagen Mittheilung zu machen. 5) Die unterlassene Anmeldung wird auf deshalb erstattete Anzeige von dem unter zeichneten Königlichen Gerichtsamte mit einer Geldstrafe bis zu Fünf Thalern oder ver- hältnißmäßiger Haftstrafe geahndet werden, während Ordnungswidrigkeiten der Gemeinde vorstände Ordnungsstrafen bis zu Zwei Thalern nach sich ziehen. 6) Die Hausbesitzer sind für die gehörige An - und Abmeldung der von ihnen auf genommenen Personen, die Dienstherrschaften für die An- und Abmeldung ihrer Dienst boten bei Geldstrafe bis zu 5 Thaler verantwortlich. Großenhain, am 4. März 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist heute auf Grund einer Registratur vom 6. Mai, recognoscirt am 9. und 12. August und Anzeige vom 24. Juli 1873 auf dem die Aktiengesellschaft: Großenhainer Webstnhl- und Maschinenfabrik (vormals Anton Zschille) in Großenhain betreffenden Folium 157 des hiesigen Handelsregisters eingetragen worden, daß Herr Heinrich Keller Vorstandsmitglied geworden ist und die beiden Directoren der Gesellschaft nur gemeinschaftlich zeichnen dürfen. Großenhain, am 14. August 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Die am 1. August d. Js. fälligen Grundsteuer n auf den dritten Termin 1873 find nach 2 Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 21. August 4873 . an unsere Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 31. Juli 1873. Der Stadtrath. Franke, stellv. Vors. Politische Weltschau. Fast jeder Tag erinnert uns jetzt an die großen welt geschichtlichen Ereignisse, welche vor drei Jahren sich an den Siegeslauf der deutschen Armeen knüpften. Ja, diese Erinnerung tritt diesmal um so lebhafter und erhebender vor unsere Seele, als sie mit der Räumung Frankreichs zusammen fällt. Jetzt erst, kann man sagen, ist der Krieg mit Frank reich thatsächlich zu Ende, der wirkliche Friede beginnt und jenes große kriegerische Ereigniß wird —Weltgeschichte. Glücklich unsere Generatiock, die Solches miterlebt! Wie man nach Jahrtausenden heute uoch von den glorreichen Siegern von Salamis und Marathon spricht, so wird man in fernen Jahrtausenden von den nicht minder glor reichen Siegern von Gravelotte und Sedan sich erzählen. Was ist natürlicher, als das Gedächtniß jener großen Zeit ! durch einen Gedenktag festlich zu begehen? lind überall, in ' Nord und Süd, wendet sich das Nationalgefühl dem > 2. September zu, dem Jahrestage der Schlacht bei Sedan. ! Wie sollen wir ihn feiern? Nicht als Gedenktag des! Krieges, sondern als Jahrestag der deutschen Einheit und unserer nationalen Selbstständigkeit. Denn die erste weltgeschichtliche Wendung im blutigen Waffentanze des deutsch-französischen Krieges war unzweifelhaft der Tag von Sedan. Nicht die Schlacht, denn blutigere und i fürchterlichere stampfe gingen ihr voran und folgten ihr nach, ! aber daß das Gestirn der Napoleoniden wie ein trübes Irrlicht am Himmel des Jahrhunderts auf den Schlacht feldern bei Sedan verprasselte und dadurch Ruhe und Frieden der Völker gesichert waren, das hat den Tag des ! 2. Septbr. zu einem besonders ausgezeichneten gemacht. So mag denn dieser Tag auch die denkwürdigste Erinnerung an eine denkwürdige Zeit bleiben. Er mag cs um so eher bleiben, als ja die unmittelbare Erinnerung an den deutsch französischen Krieg im Laufe der Zeit, wie jedes irdische! Ereigniß, allmälig verblassen oder durch andere kriegerische! Ereignisse in den Hintergrund gedrängt werden kann. Wir sind keine Schwärmer und wissen, daß dies nicht der letzte, Krieg gewesen, ans den nun die goldene Aera des „ewigen Friedens" folgen werde; aber wir glauben, daß die nun > einmal durch das Blut unserer Helden festgekittete deutsche j Einheit eine bleibende sein wird, so lange Deutschland selbst ' besteht. Darum hoffen wir auch, daß der 2. September, einmal aus dem Volksgefühl als Festidee entsprossen, sich auch in demselben festwnrzeln werde und wenn längst die Erinnerung an jene blutigen Thaten verwischt ist, immer uoch als Gedenktag an die errungene deutsche Einheit fort bestehen wird. hervor. Kein Mittel bleibt unversucht, um dem Volke klar zu verwirklichen. Damit will die Regierung die Für uns — die Zeitgenossen der ruhmreichen Thaten — mag der Tag immerhin eine Doppelbedeutung behalten, die uns nächst den Errungenschaften auch an die Opfer und an das Gedächtniß der Helden gemahnt, die den Sieg durch ihren Tod erkauften und nun in fremder Erde gebettet ruhen. So werde denn der 2. September zu einem Freudcntage für unsern greisen Heldenkaiser, zu einem Erinnerungstage an die gefallenen Brüder in erneuerter thatkräftiger Er- zu machen, daß der einzige Rettungshafen in der legitimen Monarchie zu erblicken sei. Herzog v. Broglie, der famose Minister des Innern, kündigte dieser Tage in einer Tischrede zu Lyon der Republik Kampf auf Leben und Tod an. Wie er denselben einleitet, geht daraus hervor, daß man den Bourgeois vorredet, den Arbeitern in den großen französischen Fabrikstädten würden beträchtliche Geldsummen von London, Berlin, Genf zugeschickt, um das Programm der „Jnter- fassung des Landes entscheiden. Alles Uebrige fällt in das Gebiet des Staatsstreiches. Weder die Bonapartisten, noch die durch Gambetta's Leitung doctrinär gewordenen Republi kaner haben anscheinend den Muth, eine solche neue Ver- ganzes Volk und zn einem in neuer Herrlichkeit erstehenden Denkmale der glücklich errungenen deutschen Einheit! In Oesterreich wird die Ausschreibung der Wahlen zum NeichSrathe demnächst erfolgen; der Wahlact soll im October, die Eröffnung im November stattfinden. Die Verwaltungsbehörden haben bereits den Auftrag erhalten, die Wahllisten vorzubereiten. Ueber das muthmaßliche Er- gebuiß der Wahlen schon jetzt irgend eine Berechnung auf stellen zu wollen, wäre ein ganz unfruchtbares Unternehmen. Im großen Durchschnitt kann man wohl annehmen, daß die deutschen Kronländer verfassungstreu wählen werden, mindestens was die Städte betrifft. In den Landgemeinden dürfte es viel clericale Wahlen geben, da sich die Ultra montanen sehr rühren und ihnen der Zwiespalt im ver fassungstreuen Lager zu Gute kommt. Denn das Gezänk zwischen „Alten" und „Jungen" dauert leider noch immer fort. Allerdings ist auch die Spaltung unter den Verfassungs gegnern nicht geringer als unter den Verfassungsfreundeu, so daß sich das Endresultat durchaus nicht im Voraus be stimmen läßt. — Kaiser Franz Joseph beabsichtigt auf vier zehn Tage nach Ischl überzusicdeln. In Italien feiert gegenwärtig die Politik vollständig. Kein einziger der beim römischen Hofe beglaubigten fremden Gesandten weilt augenblicklich in Nom, und bei einigen Gesandtschaften, wie z. B. bei der deutschen, fehlen sogar die Secretärc, so daß mit Ausnahme des Kanzleipersonals Weisung der Liebe an ihre Hinterbliebenen, zu einem Ehren- j tage für die lebenden Sieger, zu einem Jubeltage für unser nationale j sammlung zu verlangen, da ihnen das Volk fehlt, dem man es wahrlich nicht verdenken kann, daß es müde und indifferent geworden und vor Allem nach Ruhe verlangt. Deshalb ist es wohl möglich, daß sich im Lande der Wunder, der heiligen Wasser und der Marien Erscheinungen nochmals die weiße Fahne der Bourbonen entfaltet und den Frieden Europas von Neuem bedroht. Denn Graf Chambord würde sehr bald an die Spitze der Heiligen von Frankreich treten und den Kreuzzug gegen Italien zur Wiederherstellung der weltlichen Papstherrschaft unternehmen. Und dann folgte unerbittlich das Eine aus dem Anderen; dann hieße es wieder einmal: die Ereignisse sind mächtiger als die Menschen. 'Niemand bei derselben sich vorfindet. Bei der wahrhaft ' entsetzlichen Hitze, welche bisher in der ewigen Stadt herrschte, nahmen auch die meisten Minister Reißaus, so daß Rom wie ausgestorben ist. Die ältesten Leute dort können sich einer solchen anhaltenden Hitze nicht erinnern, wie sie in diesem Sommer geherrscht. Ihretwegen wurden auch alle größeren Truppen - Eoncentrirungeu, Manövers und Gar nisonswechsel unterlassen, zumal die Cholera auch ihren Rundgang in Italien hält. In Frankreich ruft die Fusion zwischen den Bourbonen und Orleanisten d. h. zwischen Graf v. Chambord und dem Grasen v. Paris eine wahre Consusion in den Geistern i j das Recht der Revolution. Nur eine neue, nach dem un- ! verkümmerten allgemeinen Stimmrecht gewählte und einbe- j rufene Nationalversammlung, kann über die künftige Ver besitzenden Klassen, die Freunde von Ruhe und Ordnung, i der Monarchie in die Arme treiben. Die Republikaner ! versuchten übrigens in der letzten Sitzung der Permanenz commission, die Regierung zu zwingen, über dieses Ein schüchterungssystem sich zu äußern. Der Minister zog aber ! den Kopf aus der Schlinge, indem er erklärte, er lasse sich , von der Commission nur über amtliche Regierungsacte befragen. Nach dieser Erklärung war der allzeit gefällige Präsident Buffet auch so freundlich, die Sitzung sofort zu schließen. — Alle diese und ähnliche Manöver haben, wie gesagt, keinen anderen Zweck, als dem Grafen v. Chambord als Heinrich V. den Weg zum Throne Frankreichs zu bahnen. Wer aber soll den neuen König berufen ? Kann es die ! Nationalversammlung nur mit einem Anscheine von Recht? Ihre intimsten Freunde müssen einräumen: dieses Recht hat sie nicht, über Republik oder Monarchie zu entscheiden und - der Nation einen König zu geben. Thut sie es dennoch, i so begeht sie buchstäblich denselben Staatsstreich, den sie ! 'Napoleon III. vorgeworfen, und sie giebt der Nation damit
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