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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 08.11.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187311083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731108
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-11
- Tag1873-11-08
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AAO* Sonnabend, den 8. November Wtzschl. ^LLML.2- des Marschalls Mac Mahon, welcher Antrag schließlich in Uebereinstimmung mit der Regierungsansicht an eine beson dere Deputation verwiesen wurde. Vom bonapartistischen Deputirten Eschasseriaux wurde die Zusammenberufung der Wähler auf den 4. Januar 1874 beantragt, damit dieselben sich über die zukünftige Regierungsform, und zwar ob Kaiser- thum, Republik oder Königtum, entscheiden. Die Dring lichkeit für letzteren Antrag wurde abgelehnt. 9m Processe gegen den Marschall Bazaine wurde am 4. Novbr. das Verhör in Betreff der Depeschenangelegenheit fortgesetzt. Nach heftigen Auslassungen des Obersten Baron Stoffel gegen den Ankläger General Riviere macht Ersterer in dem Confrontationsverhör mit den Agenten Rabasse und Mies, den Ueberbringern der Bazaine'schen Depeschen vom 20. August, das Zugeständniß, diese Depeschen empfangen, aber unbeachtet bei Seite gelegt zu haben. Der Regierungs- commtssar General Pourcet erklärt darauf, die Untersuchung gegen Baron Stoffel wegen Unterschlagung von Depeschen beantragen zu wollen. Amerika. Aus New-Jork wird berichtet, daß eine größere Anzahl von amerikanischen Eisenbahngesellschaften — angeblich 10 — ihre am 1. November fällig gewesenen Coupons nicht einzulösen vermocht hat. Das Actiencapitak dieser Gesellschaften beträgt etwa 30 Millionen Dollars. Solches wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bezüglich des letzteren Punktes vorausgesetzt wird, daß die vorhandene Justiröffnung derart beschaffen ist, daß sie genügenden Halt für eine dauerhafte Befestigung des Justirpfropfs darbietet. Großenhain, am 4. November 1873. Der Rath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die am 1. November 1873 fälligen Grundsteuern auf den vierten Termin 1873 sind nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum IS. November 1873 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. _ Großenhain, am 28. October 1873. Der Stavtrath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Vom Landtage. -j- Dresden, 5. November. Auf der Registrande der l. Kammer befand sich heute ein Schreiben des Oberhof marschallamts, wonach Se. Majestät der König geruhen wollen, morgen Mittag 12 Uhr die Mitglieder der Stände kammer im königlichen Schlosse zu empfangen. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Berathung des königl. Decrets, die Abänderung der Reichsverfassung und zwar Ausdehnung der Reichscompetenz auf das Privatrecht be treffend. Die Deputation beantragt Zustimmung zu dem königl. Decrete. Aus der Debatte Folgendes: Graf Hohenthal ist auch jetzt noch persönlicher Gegner der beantragten Competenzerweiterung der Reichsgewalt, da er den förderativ - conservativen Standpunkt vertritt. Er glaube, sich auf eine Rede des Fürsten-Reichskanzlers berufen zu können, die er zu diesem Behufs verliest. Die Rechts einheit in Deutschland sei im hohen Grade bedenklich, zum Mindesten verfrüht. Die in Deutschland dermalen geltenden Gesetze begründeten durchaus keinen Nothstand. Mit der Rechtseinheit geschähe ein weiterer bedenklicher Angriff auf den förderativen Charakter des deutschen Bundesstaates. Redner giebt aber zu, daß sich die Dinge in Deutschland dermaßen verändert haben, daß man aus zwingenden äußeren Gründen dem königl. Decret die Zustimmung nicht versagen könne und vertheidigt hierauf gegenüber den Angriffen der unitarischen Partei das Vorgehen der Staatsregierung in der vorliegenden Frage. Graf Hohenthal glaubt sich auch in Bezug hierauf auf Ausführungen des Fürsten Bismarck im preußischen Abgeordnetenhaufe berufen zu können. Der I. Kammer zieme es, treu zu dem letzten Vermächtniß des todten, edlen Königs Johann zu stehen. Justizminister Abeken: Die Staatsregierung habe un bedingt die Absicht, ihre Zustimmung zu dem vom Bundes- rathe vorgelegten Gesetzentwurf zu geben. Die darin ausgesprochene Competenzerweiterung habe den Zweck, eine Codification des Privatrechts in Deutschland herbeizuführen. Bürgermeister Hirschberg steht auf ganz anderem Standpunkt wie der Graf Hohenthal. In Bezug auf da- Materielle der Frage sei es nach seiner Auffassung unzweifel haft, daß die sächsischen BundeScommiffare da nicht der sächsischen Landesvertretung verantwortlich sind, wo sie innerhalb der bestehenden Reichscompetenz handeln. Aber anders liege die Frage, wenn es sich um Erweiterung der Reichscompetenz handele. Eine solche Erweiterung tnvolvire eine Abänderung der Verträge, auf Grund deren die Reichs verfassung errichtet wurde und bei einer derartigen Abänderung Bekanntmachung. Nachdem zur Kenntniß der Normal-Eichungs-Commission gekommen, daß die Anzahl der eisernen Gewichte, welche, mit dem alten Stempel versehen, im Verkehr geblieben sind, eine sehr beträchtliche ist, und daß unter diesen Gewichtsstücken sich eine große Anzahl solcher befindet, welche den Vorschriften der Eichordnung in Bezug auf die meisten wesentlichen Punkte genügen, so sind die Eichämter ermächtigt worden, bis auf Weiteres solche gußeiserne, mit früheren Landeichungsstempeln versehene, der Schwere nach durch § 23 der Eichordnung zugelassene Gewichtsstücke zur Eichung und Stempelung zuzulassen, welche im Allgemeinen den Bestimmungen in §§ 23 — 26 und 28 der Eichordnung ge nügen und nur insoweit nicht völlig vorschriftsmäßig sind, als sie außer den in § 23 der Eichordnung vorgeschriebenen resp. zugelassenen Bezeichnungen irgend eine Nebenbezeich nung, welche von ihrer Bezeichnung nach den früher geltenden Vorschriften herrührt, z. B. ein 2. vor Otr. oder T (Pfund) tragen, oder die vorschriftsmäßige Bezeichnung auf einer eingesetzten Messingplatte enthalten, oder endlich mit einer der Bestimmung in § 26 der Eichordnung nicht völlig entsprechenden Justiröffnung versehen sind. zusammentrittcs, finden Sie Frankreich im Frieden wieder. Die voll ständige Räumung unseres Gebietes ist eine vollendete Thatsache. Die fremdländische Armee hat den französischen Boden verlaffen, und unsere Truppen sind inmitten der patriotischen Freude der Bevölkerung in die geräumten Departements wieder eingerückt. Das Werk der Befreiung hat sich vollzogen, ohne im Innern des Landes Unruhen ru erzeugen, ohne im Auslande Mißtrauen zu erwecken. Europa hält sich unseres festen Entschlusses, den Frieden aufrecht zu erhalten, versichert, und sieht ohne Furcht, wie wir wieder Besitz von uns selbst ergreifen. Bon allen Mächten empfange ich den Ausdruck ihres Wunsches, mit uns in freundschaftlichen Beziehungen zu leben. Im Innern des Landes wird die öffentliche Ordnung mit Festigkeit aufrecht erhalten. Eine wachsame Verwaltung, welche Beamten anvertraut ist. die zwar von verschiedenartigen Staatsgewalten ihren Ursprung ableiten, aber alle der Sache der Ordnung in gleichem Maße ergeben sind, hat eine strenge Handhabung der bestehenden Gesetze durchgeführt; sie ist durchweg durchdrungen von demjenigen conservativen Geiste, der die große Majorität dieser Versammlung immer belebt hat und von dem ich, solange Sie mir die öffentlichen Gewalten übertragen werden, niemals abgehen werde. Die Wahrheit zu gestehen, hat aber die Aufrechterhaltung der materiellen Ruhe eine lebhafte Bewegung der Gemüther nicht ver hindert, und bei dem Herannahen Ihres Wiederzusammentritts ist der Kampf zwischen den politischen Partelen mit verdoppelter Lebhaftigkeit entbrannt. Man mußte darauf gefaßt sein. Unter den Gegenständen, welche, wie Sie selbst hervorgchoben hatten, Sie bei der Wiederaufnahme Ihrer Arbeiten beschäftigen sollten, figurirte die Prüfung der konstitutionellen Gesetze, welche bereits von meinem Vorgänger cingebracht waren. Hierdurch wird nothwendiger Weise die bisher zurückgestellte Frage von der definitiven Form der Regierung wieder auf die Tagesordnung gebracht. Es kann nicht Wunder nehmen, daß diese ernste Aufgabe schon vorher von den verschiedenen Parteien aufgeworfen ist und daß dieselbe von jeder Partei mit besonderem Eifer und je nachdem es ihren Wünschen ent sprach. behandelt wurde. Ich sah mich nicht in der Lage, in die Debatte hierüber einzugreifen oder dem Beschlusse, den Ihre souveräne Autorität zu fassen hatte, vorzugreifen. Die Action meiner Regierung mußte sich darauf beschränken, die Discussion innerhalb der gesetzlichen Schranken zu halten und unter jeder Voraussetzung die vollste Re- spectirung Ihrer Beschlüsse zu sichern. Ihre Vollmacht in dieser Be ziehung ist demnach eine vollständige, und nichts kann die Auslührung derselben hemmen. Dennoch werden Sie vielleicht der Ansicht sein, daß die Erregung, welche durch die lebhafte Discussion hervorgerufen wurde, ein Beweis dafür ist, daß bei der Lage der Dinge und bei der gegenwärtigen Stimmung der Geister die Herstellung irgend einer Regierungsform, welche die Zukunft in unbeschränkter Weise engagirt, ernste Schwierigkeiten barbieret. Vielleicht finden Sie es weiser, unseren verfassungsmäßigen Zu ständen einen Charakter zu bewahren, durch welchen es, wie gegen wärtig, möglich wird, um die öffentliche Gewalt alle Freunde der Ordnung, ohne Unterschied der Partei, zu schaaren. Ist dies Ihre Ansicht, so werden Sie dem Manne, den Sie erwählt haben, ohne daß er diese Ehre gesucht, gestatten. Ihnen ganz offen seine An schauung auszusprechen. Um der öffentlichen Ruhe eine sichere Garantie zu verleihen, fehlen der gegenwärtigen Staatsform zwei wesentliche Erfordernisse. Sie können die Regierung nicht länger ohne dieselben belassen. Es fehlt sowohl an der hinreichenden Lebensfähigkeit, wie an der Autorität. Kein Inhaber der öffentlichen Gewalt kann aus die Länge der Zeit Gutes schaffen, wenn seine Regicrungsgewalt täglich in Frage gestellt werden kann. Im Gegentheil muß jede Staatsgewalt die Garantie einer genügenden Lebensdauer vor sich haben, damit sie dem Lande die Aussicht auf unaufhörlich wiederholte Parteikämpfe ersparen kann. Eine Staatsgewalt, welche jeden Augenblick einer Veränderung unterworfen sein kann, mag den Frieden für einen Tag gewährleisten, ist aber außer Stande, für die Sicherheit des folgenden Tages eine Garantie zu gewähren. Jedes große Unternehmen ist dann unmöglich, die Arbeit bleibt ohne Resultate, und Frankreich, das sich nach seiner Wiederaufrichlung sehnt, wird in seiner Entwicklung aufgehalten. In den Beziehungen zu den auswärtigen Mächten und in der Politik kann sich jener Geist der Folgerichtigkeit und Beharrlichkeit nicht Her stellen, weicher allein auf die Dauer Vertrauen erweckt und die Größe einer Nation aufrechterhält oder wiederherstellt. Da der gegenwärtigen Regierung die Stabilität mangelt, fehlt derselben öfters auch die Autorilät. Sie hat keine durch Gesetze hin länglich gesicherte Stellung, um factiöse Parteien zu entmuthigeu, und kann sogar bei ihren eigenen Dienern sich oft keinen Gehorsam verschaffen. Die Presse übelläßt sich ungestraft Ausschreitungen, welche zuletzt den Geist der Bevölkerung verderben werden. Die städtischen Behörden vergessen. daß sie Organe der Gesetze sein sollen, i und so kommt cs. daß an vielen Orten die Centralgewalt ohne Ver treter zu sein scheint. Sie werden dieser Gefahren eingedenk sein und der Gesellschaft eine dauerhafte und starke Executivgewalt geben, welche für die Sicherung ihrer Zukunft Sorge tragen und sic energisch vertheidigen kann." Hierauf verlas der Präsident Buffet den von Changarnier und anderen Führern der Fractionen der Rechten unterzeich netes Antrag auf eine 10jährige Verlängerung der Gewalten Lageönachrichten. Großenhain. Im Monat October 1873 wurden bei hiesiger Sparkasse eingezahlt 42,769 Thlr. 27 Ngr. 2 Pf., ausgezahlt 33,955 Thlr. 7 Ngr. 2 Pf. — Der mehrfach vorgekommenen Fälle wegen, daß Landleute aus hiesiger Umgegend durch die Schließung der Großenhainer Bank (Filiale der Pirnaer Bank) aus Aengstlichkeit veranlaßt worden sind, ihre Einlagen beim landwirthschaftlichen Spar- und Vorschußverein für Großen hain und Umgegend sich auszahlen zu lassen, erklären wir den Landbewohnern hiermit, daß durchaus kein Grund zum Mißtrauen gegen letzteres Institut vorhanden ist und ersuchen dieselben, die im heutigen Blatte befindliche Geschäftsübersicht zu lesen, die von dem steten und sichern Fortschreiten des landwirthschaftlichen Spar- und Vorschußvereins Zeugniß giebt. Sachsen. Nach der vom Reichskanzler dem Bundes- rathe zur Genehmigung vorgelegten Bekanntmachung, be treffend die Außercourssetzung der Landesgoldmünzen, werden unter Anderem auch die sächsischen August- und Antond'or, sowie die gewöhnlichen und Sophien - Ducaten (Prägung 1800) den neuen Reichsgoldmünzen Platz machen und mit dem 30. Juni 1874 aus dem Verkehr verschwinden. Wie dem „Pirn. Anz." berichtigend mitgetheilt wird, reducirt sich die Kesselexplosion in Berggießhübel darauf, daß der Boden eines Regulators für comprimirte Luft im Gewicht von 35 Centnern platzte und hierdurch das Gebäude, worin sich der Regulator befand, in unerheblicher Weise, die Maschine aber gar nicht beschädigt wurde, so daß binnen Kurzem der Betrieb wieder ausgenommen werden kann. Preußen. Von den gesummten 432 Landtagswahlen waren am 5. Novbr. 412 bekannt, deren Parteiverhältniß folgendermaßen annähernd geschätzt wird: Den liberalen Parteien gehören 230, der altconservativen Partei 20, der neuconservativen 12, der freiconservativen 39, der Centrums partei (Ultramontane) 85 Abgeordnete an; Polen sind 17, Dänen 2, hannöversche Particularisten 3 gewählt worden. Die Eröffnung der diesjährigen Session des Landtags wird am 12. November und zwar jedenfalls durch den Kaiser in Person stattsinden. Oesterreich. Der Reichsrath ist am 5. Novbr. vom Kaiser eröffnet worden. Die hierbei verlesene Thronrede machte sichtlich einen vortrefflichen Eindruck. Schon bei Erwähnung der für Beseitigung der ökonomischen Krise ge planten Gesetze wurden einzelne Beifallsbezeigungen kund gegeben. Dieselben steigerten sich, als der Sparsamkeit im Staatshaushalte Erwähnung geschah, und brachen lauter hervor, als die kirchenpolitischen Vorlagen in Aussicht gestellt wurden. Als der Kaiser des Gelingens der Weltausstellung und der guten Beziehungen zu den auswärtigen Mächten gedachte, gestaltete sich der Beifall an den bezüglichen Stellen zu einer Ovation für den Monarchen, welche am Schluffe der Thronrede sich wiederholte. Die Wiener Weltausstellung ist in der Zeit vom 1. Mai bis 2. November von 7,254,687 Personen besucht worden; am zahlreichsten war der Besuch am letzten Tage, wo die Zahl der Anwesenden 139,037 betrug. Schweiz. Der Natioualrath hat am 4. Novbr. die Artikel 1 — 18 des Revisionsentwurfs mit geringen Aende- rungen angenommen. Bei Artikel 4 (Gleichheit vor dem Gesetze) wurde beschlossen, daß die Adelstitel aus den öffent lichen Acten ausgeschlossen werden sollen. Artikel 18 (über die allgemeine Wehrpflicht) setzt fest, daß die Waffe in den Händen des Wehrmannes bleiben soll. Frankreich. Die Nationalversammlung ist am 5. No vember wieder zusammengetreten und wurde zunächst folgende Botschaft des Marschallpräsidenten Mac Mahon verlesen: „In dem Augenblicke, in welchem Sie sich trennten, sagte ich Ihnen, daß Sie sich ohne irgend welche Beunruhigung von dem Sitze Ihrer Berathungen entfernen könnten und daß in Ihrer Ab wesenheit Nicht- die öffentliche Ruhe stören werde. Was ich Ihnen damals angekündigt, hat sich erfüllt. Heute, am Tage Ihres Wieder- und La- flich in er ntie r Zu um, >bis igen fiefl. die ivi' nden rten kann z- 874 man Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. ÄKonnemeni: Olerteljährlich 10 Ngr. Onseraienannahms: Bi- Tags vorher spätestens ftüh 1V Uhr. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt- zeile 1 Ngr. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Großenhainer UMHaltililgs-md Aitzchedlatt
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