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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 06.12.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187312062
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731206
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-12
- Tag1873-12-06
- Monat1873-12
- Jahr1873
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'4' Redactiou, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. 18»» I » 2 Betzing, G.-A. Clauß, 8. Fg. Großenhain, am 6. December 1873. zj E Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Inferatenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Sonnabend, den 6. December Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt« zeile 1 Ngr. Die Ausführung zur Herstellung einer Gasanlagen - Einrichtung zu 6 Flammen im hiesigen städtischen Reithause soll im Wege der unbeschränkten Submission vergeben werden und ist hierzu Sonnabend, der 13. dfs. Mts., Vormittags 10 Uhr Termin im Bureau, Friedrichsgasse Nr. 355, Part., anberaumt. Interessenten haben schriftliche, versiegelte Offerten bis zu diesem Termin im genannten Büreau einzureichen und deren Eröffnung zur genannten Stunde gewärtig sein. Bedingungen und Kostenanschlag liegen im genannten Büreau zur Einsicht aus. Großenhain, am 5. December 1873. Die Garnisonverwaltuug. Eine bedeutungsvolle Thatsache. Es ist eine sehr charakteristische Erscheinung, daß gerade jetzt der Ultramontanismus sich England zu einem bevor zugten Versuchsfelds ausersehen hat und auf seine Wirksamkeit in dem Jnselreiche große Hoffnungen setzt. England — von Irland natürlich abgesehen — gilt für eine der Hauptburgen des Protestantismus. Der Gedanke an den Einfluß eines fremden Oberhauptes auf Unterthemen der britischen Krone widerstrebt den Engländern aufs Aeußerste. Dennoch hat es die Curie unternommen, hier ihre Hebel anzusetzen, und, wie sich nicht in Abrede stellen läßt, mit Aussicht aus Erfolg. Man darf zur Erklärung dieser so auffallend erscheinen den Thatsache zunächst nicht außer Acht lassen, daß ein, wenn auch nicht zahlreicher, doch begüterter und dadurch einfluß reicher Theil des Adels dem katholischen Bekenntnisse cm- gehört. Der Hauptumstand aber ist der, daß in einem großen Theile der staatskirchlichen Geistlichkeit immer eine große Vorliebe für die katholischen Formen des Cultus ge herrscht hat, wie denn ja auch die englische Hofkirche vor der äußeren Erscheinung des Katholicismus sich mehr bewahrte, als alle übrigen aus der Reformation hervor gegangenen Kirchengemeinschaften. Besonders griff in neuerer Zeit diese Vorliebe für katholische Formen unter der Geistlichkeit sehr um sich. Die sogenannten Ritualisten gewannen in der anglikanischen Staatskirche mehr und mehr an Einfluß. Gladstone selbst gehört dieser Richtung an, obgleich es wohl zu viel gesagt ist, wenn man ihn geradezu der Hingebung zum Katho licismus beschuldigt. Dazu kam noch die äußerst schwächliche Kirchenpolitik der Regierung. Gladstone folgte in dieser Beziehung lediglich seinem augenblicklichen parlamentarischen Bedürfnisse. Er machte den irischen Katholiken die über triebensten Zugeständnisse, um ihre Stimme zu gewinnen. Als er ihnen Nichts mehr zu bieten vermochte, weil ihre Forderungen allzuweit gingen, ließen sie ihn ohne Bedenken im Stich. Der irische Clcrus verband sich mit der Partei, welche die völlige legislative Trennung von England als nächstes Ziel anstrebt. Darin lag eine Gefahr, die auch dem Gleichgültigsten die Augen öffnen mußte. Zugleich trat in England selbst der katholische Clerus immer anmaßender auf. Gegenwärtig schickt er sich an, eine katholische Uni versität zu gründen, die unter der unmittelbaren Leitung des Papstes stehen soll. Der Rath. Ludwig - Wolf, Brgrmstr. Montag, den 8. December, Nachmittags 4 Uhr Mvmen-epntationssitzrrng. verliehen worden. Das Rathscollegium übergab demselben das Diplom des Ehrenbürgerrechts und im Auftrage meh rerer Bürger die Urkunde einer „Müller-Stiftung" mit 10,000 Mark Capital. Zahlreiche Deputationen brachten dem Jubilar Beglückwünschungen oder Zeichen der Liebe und Achtung dar. In Dresden ist jetzt unter dem Titel „ Der Reichstags wähler" ein neues Wochenblatt, redigirt von dem Schrift steller Karl Badewitz, erschienen, das zunächst für die sächsische freisinnige Wählerschaft bestimmt ist. Der Abonne mentpreis beträgt 6 Ngr. pro Monat, wofür es durch alle Postanstalten zu beziehen ist. Vor ungefähr 7 Wochen wurde in Harthau bei Zittau ein Zimmermann von seinem überhaupt bissigen Hunde, mit dem er sich neckte, in die Hand gebissen. Kurze Zeit vorher war der Hund etwa 24 Stunden lang herumgelaufen, ohne einmal nach Hause zu kommen, soll jedoch nach seiner Rückkehr gefressen haben. Der Vorsicht halber begab sich der Gebissene in ärztliche Behandlung, tödtete den Hund und ließ ihn dann thierärztlich untersuchen. Die Section soll ergeben haben, daß der Hund gesund sei. Die Biß wunde war geheilt und hatte den Mann von der Arbeit nicht abgehalten; jedoch am 27. Novbr. konnte derselbe nicht auf Arbeit gehen, weil er krank war. Der Krankheitszustand verschlimmerte sich sehr schnell und ging in Raserei über, so daß der Mann gebunden werden mußte und am Abend des nächsten Tages an der Tollwuth starb. In Aue wurde am 30. Novbr. Nachts eine Frau auf dem Nachhausewege ohne jedwede Veranlassung von einem Fabrikarbeiter, welcher sich bereits in Haft befindet, durch zwei Messerstiche in Brust und Arm schwer verletzt. Preußen. Im Abgeordnetenhause sind vom Abgeord neten v. Mallinckrodt zwei Anträge auf Wiederaufhebung der kirchlichen Gesetze vom 9. Mai d. I. eingebracht wor den. Am 3. Decbr. fand die erste und zweite Berathung des Antrags wegen Aufhebung der Kalender- und Zeitungs stempelsteuer statt und wurde der Antrag schließlich bei namentlicher Abstimmung gegen 6 Stimmen angenommen. . Durch das Zuchtpolizeigericht zu Trier ist am 2. Decbr. der dortige Bischof, vr. Eberhard, wegen gesetzwidriger Er nennung von 18 Geistlichen zu einer Geldbuße von 3600 Thalern verurtheilt worden. Das Kreisgericht zu Posen hat am 2. December den Erzbischof Ledochowski abermals wegen ungesetzlicher An stellung eines Geistlichen verurtheilt. Die Strafe wurde Tagesnachrichten. Großenhain. Die Zahl der Concurrenzpläne für den hiesigen Rathhausneubau ist auf 32 gestiegen; über eine öffentliche Ausstellung dieser Arbeiten verlautet aber noch nichts Bestimmtes. — Dieser Tage weilte Se. Epcellenz der Herr Staats minister v. Nostitz-Wallwitz in Großenhain, und greift man jedenfalls nicht fehl, wenn man diese Anwesenheit mit der Beschaffung von Localitäten für die neue Amtshaupt mannschaft in Verbindung bringt. Ob die Besichtigung des alten Schutthauseö die Entfernung desselben herbeiführen wird, ist abznwarten; einen besser zum Bahnhof und der inneren Stadt gelegenen Bauplatz, als den des ruinenhaften siöcalischen Gebäudes, dürfte es wohl kaum geben. — Im Monat November wurden bei hiesiger Spar kasse eingezahlt 30,845 Thlr. 22 Ngr. 7 Pf., ausgezahlt 15,481 Thlr. 9 "Ngr. 4 Pf. Sachsen. Se. königl. Hoheit der Prinz Georg ist am 4. Decbr. früh 4 Uhr 25 Min. nach Berlin abgereist. Dem Bürgermeister Müller in Chemnitz ist zu seinem 25 jährigen Amtsjubiläum am 4. Decbr. von Sr. Majestät dem Könige das Comthurkreuz 2. Klasse des Verdienstordens ausgeübt werden kann, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Dresden, am l. December 1873. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Gegen dieses immer keckere Auftreten empörte sich endlich der freie altenglische Geist. Disraeli gab dieser Entrüstung in einer zu Glasgow gehaltenen schwunghaften Rede warmen und beredten Ausdruck. In ganz England fanden seine Worte freudigen Wiederhall. Man rüstet sich nunmehr, die ge fährdete Burg der geistigen Freiheit und des Protestantismus zu vertheidigen. Vor Allem aber hat der in Deutschland zwischen dem Staate und dem Ultramontanismus entbrannte Kampf die Engländer auf die auch sie bedrohende Gefahr aufmerksam gemacht. Unter diesen Umständen ist es eine sehr bedeutungsvolle Thatsache, daß im nächsten Monate — im Januar 1874 — in London eine große Versammlung, an der die angesehensten Männer theilnehmen, unter Graf Russallh's Vorsitz zufammentreten soll, um dem Kaiser Wilhelm und dem deutsche »Volke die Sympathie der englischen Nation auszusprechen. Die Versamm lung wird ohne Zweisel imposant werden und hoffentlich für England gute Früchte bringe». Wir aber haben alle Ur sache, uns der Theilnahme zu freuen, die unser großer Kampf in dem stamm- und geistesverwandten England findet. Verordnung an sämmtliche Gemeindeobrigkeiten und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem zu Vornahme der Wahlen für den Deutschen Reichstag der 10. Januar 1874 festgesetzt worden ist, ergeht an alle Gemeindeobrigkeiten und Gemeindevorstände hiermit Verordnung, unverzüglich zur Auslegung der Wahllisten zu Verschreiten und damit spätestens den 8. December 1873 zu beginnen, auch deshalb die in § 2 des zur Ausführung des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 unterm 28. Mai 1870 erlassenen Reglements (Bundes-Gesetzblatt für das Jahr 1870 S. 275) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Zugleich werden alle Gemeindeobrigkeiten, welche noch mit Erstattung der unterm 5. November dieses Jahres erforderten Anzeige über die Anzahl der in ihrem Bezirke gebildeten Wahlbezirke im Rückstände sind, zu nunmehriger ungesäumter Einreichung dieser Anzeigen veranlaßt. Im Uebrigen werden alle bei Leitung des Wahlgeschäftes betheiligten Gemeindeobrig keiten, Gemeindevorstände und Wahlvorsteher auf die genaueste Beobachtung der in dem Wahlgesetze vom 31. Mai 1869 (Bundes-Gesetzblatt vom Jahre 1869 S. 145) und dem angezogenen Reglement vom 28. Mai 1870 enthaltenen Vorschriften verwiesen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 9 des Wahlgesetzes die Function der Vor steher, Beisitzer und Protocollführer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken und der Beisitzer bei der Ermittelung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen nur von Personen Bekanntmachung. Nachdem nach Verordnung des königl. Ministeriums des Innern vom 5. November d. 3. zu Vornahme der Wahl für den deutschen Reichstag der 10. Januar 1874 festgesetzt und die sofortige Auslegung der ausgestellten Wählerlisten angeordnet worden ist, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die für die hiesigen vier Wahlbezirke Meißner Viertel mit Vorstadt, Wildenhainer Viertel mit Vorstadt, Naundorfer Viertel mit Vorstadt und Dresdner Viertel mit Vorstadt aufgestellten Wahllisten gemäß § 2 des zu Ausführung des Wahl gesetzes vom 31. Mai 1869 unterm 28. Mai 1870 erlassenen Reglements acht Tage lang, von heutigem Tage an gerechnet, in der hiesigen Rathsexpedition zu Jedermanns Einsicht ausliegt und daß nach Z 3 des obangezogenen Reglements Einwendungen gegen die Wahllisten acht Tage nach dem Beginn der Auslegung schriftlich oder mündlich unter Beibringung der Beweismittel für die diesfallsigen Behauptungen allhier anzubringen sind. M O Mmtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain Bekanntmachung Seiten der unterzeichneten Schulinspection soll der Neubau einer Schule zu Dobra mit Einschluß der Anschaffung der hierzu nöthigeu Materialien und Fuhren im Wege der Licitation an den Mindestfordernden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten den IS. December 1873 unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen verdungen werde». Indem man solches, und daß der Bauanschlag und die Risse an Expeditionsstelle des unterzeichneten Gerichtsamtes zur Einsicht bereit liegen, andurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden die auf die Ausführung des gedachten Neubaues reflectirenden Herren Baugewerken aufgefordert, gedachten Tages Vormittags 10 Uhr in dem Strubel'schen Gasthof zu Dobra sich einzusinden, ihre Preisanforderungen für den gedachten Schulbau zu eröffnen und sodann weiterer Verhandlung gewärtig zu sein. Gleichzeitig an demselben Tage und Orte Mittags 12 Uhr soll auch mit Veräußerung des alten Schulgebäudes mit Zubehör in Dobra unter den iw Termine ebenfalls bekannt zu machenden Bedingungen verfahren werden, und werden Kaufslustige geladen, in diesem Termine gedachten Orts zu erscheinen, ihre Gebote zu eröffnen und der weiteren Ver handlung sich zu gewärtigen. Königliche Superintendentur Großenhain und Königliches Gerichtsamt Radeburg, den 26. November 1873. k rrv-e«hai«er Nachdem zu Vornahme der Wahlen für den deutschen Reichstag der 10. Januar 1874 festgesetzt wordenist, soergeht in Gemäßheit erlassenerVerordnung des Königlichen Ministeriums -- des Innern an alle Gemeindevorstände hiesigen Amtsbezirks andurch Anweisung, die Wahllisten sofort und spätestens den 8. dss. Monats auszulegen, auch daß und wo diese Auslegung erfolgt unter Verweis auf 8 3 des Reglements vom 28. Mai 1870 — Bundesgesetzblatt von 1870 S. 275 — gleichzeitig in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Großenhain, am 5. December 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. —— v -' v- -W:: MtrMnigsmidAMgMaN - -
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