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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 13.12.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-12-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187312138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731213
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-12
- Tag1873-12-13
- Monat1873-12
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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. LckrhMngs-uÄ AllMeblaü. Amtsblatt des Königlichen Gcrichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt' zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens stütz 10 Uhr. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 13. December I8S» Bekanntmachung. Dem Dienstmädchen Ida Haubold, gebürtig aus Chemnitz, ist an Stelle ihres verloren gegangenen, unterm 5. Juni 1871 sub Nr. 11 von der unterzeichneten Polizei behörde ausgestellten Gesindezeugnißbuchs heute ein neues dergleichen ausgefertigt worden, was zu Verhütung von Mißbrauch mit dem abhanden gekommenen Buche andurch bekannt gemacht wird. Großenhain, den 6. December 1873. Die Polizeibehörde. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Mllr. Bekanntmachung. Die Expedition des Königlichen Forstrentamtes Moritzburg in Großenhain befindet sich vom Jahre 1874 an und zwar, wie zeither jedes Mal am ersten Sonnabende eines jeden Monats Lm Hotel zur goldnen Kugel 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 2. Königl. Forstrentamt Moritzburg, am 9. December 1873. Gras. Freitag und Sonnabend, den 12. und 13. December e., von Vormittags Vs9 Uhr an sollen beim 1. Reiter-Regiment eine größere Partie ausrangirte Beklei- dungs-, Ansrüstungs- und Pferde-Equipagen-Stücke, als: Waffenröcke, Mäntel, Reithosen, Leinwandhosen, Zwiüichröcke, Stiefel, FrieS- kotzen, Halftern, Sattelfelle, Sattelböcke rc., sowie diverses Lederzeug gegen gleich baare Bezahlung auf dem dritten Bodenräume der Schickert'schen Caserne allhier öffentlich versteigert werden. Großenhain, am 5. December 1873. Commando des l. Reiter-RegimentS. Bekanntmachung. Im Gasthofe „zum blauen Hirsch" in Radeburg sollen den 18. December 1873, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Würschnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 176 Stück fichtene Stämme, von 12 bis 36 Centimeter Mittenstärke, am Wolf, 504 Stück fichtene Klötzer, von 16 bis 53 Centimeter oberer Stärke, im Spring, 4557 Stück fichtene Stangen, von 1 bis 15 Centimeter un- t im Spring, an der terer Stärke, geeignet zu Leitersprossen, Wein- und Baum-/ Kemperwiese und am pfählen, zu Rüststangen und für Stellmacher, ' Wolf, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Würschnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Würschnitz, am 28. November 1873. Gras. von Berlepfch. Lagesnachrichten. Großenhain. Gleichwie aus einer sehr großen An zahl Städte und Ortschaften unseres sächsischen Vaterlandes, ist auch aus unserer Stadt eine aus Mitgliedern des Stadt raths und der Stadtverordneten bestehende Deputation am vergangenen Donnerstage in Dresden gewesen, um unter Führung des Herrn Bürgermeister Ludwig-Wolf Sr. Maj. dem König Albert zu seinem Regierungsantritt den Glück wunsch und die Versicherung der Treue der Stadt Großenhain ehrfurchtsvoll darzubringen. Ein sehr gnädiger Empfang ist der Deputation zu Theil geworden und .besonders soll sich Se. Majestät der König Albert angelegentlichst nach hiesigen Orts- und Arbeiterverhältnissen erkundigt haben. -s- Dresden, 10. December. Nächsten Freitag wird jedenfalls in der II. Kammer eine lebhafte Debatte statt finden. Auf der Tagesordnung steht nämlich der anderweite Vorbericht der Finanzdeputation (Abth. ^), die Budget vorlage und das Finanzgesetz auf die Jahre 1874 und 1875 betreffend. Bekanntlich beantragte die Finanzdeputation in ihrem ersten Vorbericht: die Kammer wolle eine allgemeine Aufstellung sämmtlicher Staatsdienergehalte und Löhne bis zu der postulirten Höhe von 1,333,268 Thlr., vorbehältlich der Prüfung und Genehmigung jeder einzelnen Post, ihre Zustimmung geben. — Der vom Abg. Jordan gestellte und von der Kammer angenommene Antrag verlangte dagegen, daß die Deputation 1) zunächst die von der Regierung in Aussicht gestellten speciellen Mittheilungen entgegennehmen, 2) die danach in Anwendung gebrachten Grundsätze einer eingehenden Prüfung unterziehe und 3) sich gleichzeitig über die Angemessenheit der im Budget eingestellten wesentlichsten Einnahmepositionen gutachtlich äußere. — Die Deputation hat von der Regierung alle erforderten Unterlagen erhalten, außerdem noch ein Expose, in welchem sich die Staats regierung über die Grundsätze bei der Gehaltsaufbesserung folgendermaßen ausspricht: „Im Allgemeinen ist als Grund satz festgehalten worden, daß von einer gleichmäßigen, nach festen procentalen Sätzen durchzuführenden Erhöhung aller Gehalte, wie eine solche im Jahre 1872 stattgefunden, ab zusehen sei. Vielmehr hat die Regierung in Erwägung ge zogen, bis zu welchem Betrage die Gehalte zu erhöhen sind, um nicht nur den Beamten eine auskömmliche Existenz zu sichern, sondern auch die Stellungen insoweit wünschenswerth und angenehm zu machen, daß der vielfachen Concurrenz gegenüber auf die Erhaltung eines tüchtigen Beamtenstandes gerechnet werden kann. Die innerhalb der einzelnen Dienst zweige ausgeworfenen Gehalte sind im Ministerium zusammen gestellt, gegen einander ausgeglichen und in Uebereinstimmung gebracht worden. Es sind die für jedes einzelne Ministerial- ressort entworfenen Erhöhungssätze zusammengearbeitet und in der Weise festgestellt worden, wie sie gegenwärtig in dem Entwürfe des Budgets enthalten sind. Die Deputation billigt diese Grundsätze der Regierung und hat auf die weitere Anfrage über die Angemessenheit der im Budget eingestellten wesentlichen Einnahmepositionen folgende Antwort erhalten: Diesem Wunsche werde sich nur durch specielle Berathung des Einnahmebudgets entsprechen lassen, -denn es sei eben unmöglich, die Richtigkeit des schließlichen Ergebnisses einer Einnahmeposttion anders nachzuweisen, als dadurch, daß die einzelnen Untersätze der Einnahme und Ausgabe geprüft und für richtig befunden werden. Das Finanzministerium könne daher nur im Allgemeinen die Versicherung wieder holen, daß es die Ansätze des Einnahmebudgets auch heute noch für richtig und zutreffend halte. Die Deputation pflichtet auch hierin der Ansicht der Staatsregierung bei und glaubt, daß, wenn die Kammer nicht über die von ihr vorzuschlagenden Sätze der Gehalts erhöhungen hinausgehe, sich ein Mnu8 im Einnahmebudget nicht herausstellen werde. — Schließlich beantragt sie: „Die Kammer wolle beschließen, daß die Aufbesserung der Staatsdienergehalte und der Löhne, soweit sie überhaupt nothwendig erscheinen, nicht nach gewissen Procent sätzen, sondern nach dem Ergebniß einer gewissenhaften Prüfung nach Maßgabe vorerwähnter Grundsätze zu ge schehen habe." Sachsen. In dem Befinden Ihrer Majestät der Königin Elisabeth von Preußen, welche seit einiger Zeit am königlichen Hofe in Dresden weilt und bereits vor Vier- Wochen an einem acuten Lungenkatarrh erkrankte, ist in der Nacht zum 10. December eine wesentliche Verschlimmerung eingetreten. Schweiz. Eine am 9. Decbr. veröffentlichte Verord nung der Regierung verbietet den abgesetzten Geistlichen im Berner Jura die Vornahme irgend einer geistlichen Ver richtung in allen der Staatsaufsicht unterstehenden Locali- täten und bedroht den Mißbrauch des Privatgottesdienstes zur Störung des confessionellen Friedens mit einer Geld buße bis zu 200 Francs, welche im Wiederholungsfälle angemessen erhöht werden soll. Frankreich. Die Nationalversammlung hat in ihrer Sitzung am 9. Decbr. die Berathung über den Etat des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten fortgesetzt. Nachdem dieses Budget und darauf auch der Etat^des Mi nisteriums des Innern genehmigt worden war, brachte der zur clericalen Partei gehörige Deputirte General du Temple eine Interpellation betreffs der Wiederbesetzung des Ge sandtschaftspostens bei dem Könige von Italien ein. Die Berathung über diese Interpellation wurde bis nach voll ständiger Erledigung des Budgets hinausgeschoben. In der am 9. Decbr. stattgehabten Sitzung des Kriegs gerichts über den Marschall Bazaine fuhr der Vertheidiger Lachaud mit seinem Plaidoyer fort. Advocat Lachaud brachte zwei Schreiben des Prinzen Friedrich Karl von Preußen, vom 28. November und vom 8. December 1873 datirt, zur Verlesung. In dem ersten Schreiben erklärt der Prinz, daß Bazaine während der Belagerung von Metz niemals in sein Hauptquartier nach Corny (Schloß Frescath) ge kommen sei und daß er (der Prinz) den Marschall erst nach der Capitulation von Metz gesehen habe. Im zweiten Schreiben bezeugt der Prinz seine Hochachtung für Bazaine namentlich wegen der Energie desselben bei Hinausziehung der verhängnißvollen Capitulation. Lachaud rechtfertigt die Uebergabe von Metz durch den Mangel an Lebensmitteln und hebt hervor, daß die Mission des Generals Boyer nach Versailles ursprünglich nur den Abschluß einer Militär convention bezweckt habe und daß erst im Verlaufe der Verhandlungen die politische Frage erörtert worden sei, wobei es sich nicht um die Wiederaufrichtung des Kaiser reichs, sondern nur um die Constituirung einer Regierungs- sorm handelte, welche die Aufrechterhaltung der socialen Ordnung gewährleistete und Preußen hinlängliche Garantien gab. Lachaud machte der Anklage den Vorwurf, die Ver dienste und die bewunderungswürdige Haltung der Kaiserin in dieser Angelegenheit nicht genugsam hervorgehoben zu haben, was einfach die Pflicht der Dankbarkeit sei. Lachaud entwickelte darauf die Schritte der Kaiserin beim Grafen Bismarck und beim König Wilhelm zur Herbeiführung einer günstigeren Capitulation. — Am 10. Decbr. berührte der Vertheidiger im Fortgange seines Plaidoyers zunächst die Frage, weshalb die Fahnen der Metzer Armee nicht vernichtet worden seien. Er suchte Bazaine gegen die ihm in dieser Beziehung gemachten Vorwürfe zu rechtfertigen und betonte besonders, daß die von demselben gegebenen Befehle nicht zur Ausführung gelangt seien, woran er dem General Soleille die Hauptschuld beimaß. Am Schluffe seiner Rede hob Lachaud hervor, daß sich die Armee nicht in offenem Felde befunden habe und daher der Art. 210 des Militärstrafgesetzbuches (welcher für den Abschluß einer Capitulation in offenem Felde die Todesstrafe festsetzt) keine Anwendung finden könne. — Die Sitzung wurde hierauf suspendirt und Nachmittags '^2 Uhr wieder ausgenommen. Der Regierungscommissar, General Pourcet, ergriff das Wort, um auf das Plaidoyer des Vertheidigers zu antworten. Er wies die von Lachaud gegen ihn erhobene Insinuation zurück, als ob die Anklage nur aus politischen Parteimotiven hervorgegangen sei, und machte dem Vertheidiger einen Vor wurf daraus, die von ihm verlesenen Zeugnisse des Prinzen Friedrich Karl von Preußen eingeholt zu haben. Der Re gierungscommissar verbreitete sich darauf über die wesent lichsten von der Vertheidigung berührten Punkte und unter zog besonders die von dem Agenten Regnier geführten Unterhandlungen, deren Bedeutung er von Neuem hervor hob, einer längeren Erörterung, wobei er dem Patriotismus der Kaiserin alle Gerechtigkeit widerfahren ließ. General Pourcet wandte sich schließlich gegen die Ausführungen des Vertheidigers, daß sich die Armee vor Metz nicht in offenem Felde befunden habe und die Anwendung des Art. 210 des Militärstrafgesetzbuchs deshalb ausgeschlossen sei. — Nach der Rede des Regierungscommissars bat Bazaine um das Wort und sagte: In meinem Herzen leben nur diese beiden Worte: Ehre und Vaterland. Ohne jemals gegen diese stolze Devise gefehlt zu haben, habe ich meinem Vaterlande während 42 Jahre treu gedient. Ich beschwöre es bei Jesus Christus, daß ich Frankreich nie verrathen habe. — Die Sitzung wurde hierauf um 8 Uhr Abends suspendirt und nach deren Wiederaufnahme vom Präsidenten, dem Herzog v. Aumale, das Urtheil mitgetheilt. Marschall Bazame ist vom Kriegsgericht für schuldig erklärt worden, bei der Ca pitulation von Metz sowohl, als auch bei der Capitulation der Armee in offenem Felde vorher nicht Alles gethan zu haben, was ihm Pflicht und Ehre vorschrieben. Das Kriegs gericht hat hierauf einstimmig den Marschall zum Tode und zur Degradation verurtheilt; außerdem wurde ihm auch die Mitgliedschaft der Ehrenlegion, sowie das Recht, die Militärmedaille zu tragen, aberkannt, er auch zur Tragung der Proceßkosten verurtheit. — Die Haltung Bazaine's hei Verlesung des Urtheils war gefaßt. Bazaine erklärte, er hege nur den Wunsch, seinen Sohn 24 Stunden bei sich zu sehen, und verzichte auf die ihm zustehenden Rechtsmittel. — Nach Verkündigung des Urtheils unterzeichneten alle Mitglieder des Kriegsgerichts in Trianon ein Gnadengesuch für den Marschall Bazaine, welches, dem Vernehmen nach, der Präsident des Kriegsgerichts, Herzog v. Aumale, sofort dem Marschallpräsidenten Mae Mahon überbracht hat. Vermischtes. Die „New-Z)orker HandelSztg." schreibt: Von diftinguirten Personen, denen das Klima in Deutschland nicht mehr zusagt, sollen sich hier aufhalten: 1) Hermann Schöps, früherer Buchhalter bei Hermann Gerson in Berlin. Er brannte demselben mit 112,000 Thalern durch, besaß aber
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