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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 23.12.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-12-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187312234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18731223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18731223
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-12
- Tag1873-12-23
- Monat1873-12
- Jahr1873
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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit Ausschluß der Feiertage. Monnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Unterhaltung«!-und AnzchebM- Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spritz» zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Redaetion, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Dienstag, den Bekanntmachung. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird im Anschluß an die Bekanntmachung des Kriegs-Ministeriums vom 8. dieses Monats, die Anmeldungen zur Königlichen Unteroffizierschule zu Marienberg betreffend, noch bekannt gegeben, 1) daß die Schüler der vorbezeichneten Anstalt, sobald sie das 17. Lebensjahr erreicht haben, vollständig in die Bezüge eines Soldaten treten, daß denselben aber auch bis dahin die gesammte Verpflegung, Kleidung und Erziehung grätig gewährt wird, 2) daß mit Rücksicht auf das Osterfest die zur Aufnahme gelangenden Schüler am 13. April 1874 in der Königlichen Unteroffizierschule zu Marienberg einzutreffen haben. Dresden, den 17. December 1873. Kriegs-Ministerium. v. Fabrice Bekanntmachung. Zur Vornahme der Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstage, welche den 1V. Januar 1874 von Vormittags 10 bis Abends 6 Uhr stattzüfinden hat, hat das unterzeichnete Königliche Gerichtsamt seinen Bezirk in die .nachstehends aufgeführten 44 Wahlbezirke eingetheilt und die bei jedem Bezirk genannten Herren zu Wahlvorstehern ernannt, auch zum Wahllocal die Gasthöfe oder Schankwirth- schasten derjenigen Ortschaften, in denen der Wahlvorsteher wohnhaft ist, bestimmt und wenn deren in einem Orte mehrere vorhanden sind, die Auswahl den Wahlvorstehern überlassen. Indem solches bekannt gemacht wird, erhalten die Gemeindevorstände aller Amts ortschaften hierdurch die Anweisung, zunächst die anstehende Wahl unverzüglich in ortsüblicher Weise in ihren Ortschaften bekannt zu machen, sodann die Wähllerliste, mit der Bescheinigung versehen, daß und wie lange deren Auslegung geschehen ist, sowie daß die in den 88 3 und 8 des Reglements vom 28. Mai 1870 vorgeschriebenen Bekannt machungen erfolgt sind, in dem zweiten Exemplare, nachdem sie solches abgeschlossen, mit ihrer Unterschrift versehen und dessen völlige Uebereinstimmung mit dem Hauptexemplare bescheinigt haben, an die Wahlvorsteher abzugeben, die Wahlvorsteher aber haben unter Berücksichtigung der Vorschriften in 88 9, 10 und 11 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundes-Gesetzblatt S. 145) und 88 10—22 des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundes-Gesetzblatt von 1870 S. 275) die Wahl vorzunehmen und die abzufassenden Protokolle, zu denen ihnen Schemata- durch das Gerichtsamt werden zugestellt werden, mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig dem Wahl- commissar des Wahlkreises, Herrn Gerichtsamtmann Damm zu Meißen, einzureichen, daß sie spätestens im Laufe des dritten Tages nach dem Wahltermine, also den 13. Ja nuar 1874 in dessen Hände gelangen. Sollte einer der ernannten Wahlvorsteher behindert sein, die Wahl vorzunehmen, so hat ihn der Ortsrichter und, wenn der Ortsrichter selbst Wahlvorsteher ist, der Ge meindevorstand und, wenn beide behindert sein sollten, der Gemeindeälteste des Orts, in dem die Wahl vorgenommen wird, zu vertreten. Großenhain, am 20. December 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Verzeichnis der Wahlbezirke und Wahlvorsteher. 1. Wahlbezirk: Adelsdorf und Brockwitz. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Enger in Adelsdorf. 2. Wahlbezirk: Baßlitz, Böhla bei Geißlitz und Geißlitz. Wahlvorsteher: Herr Ge meindevorstand Kranke in Baßlitz. 3. Wahlbezirk: Scäßgen, Scaup und Uebigau. Wahlvorsteher: Herr Gemeinde vorstand Hänschen in Scäßgen. 4. Wahlbezirk: Kmehlen, Laubach und Diesbar. Wahlvorsteher: Herr Gemeinde vorstand Kunze in Kmehlen. 3. Wahlbezirk: Kalkreuth, Biebrach und Rostig. Wahlvorsteher: Herr Gemeinde vorstand Hase in Kalkreuth. 8» Wahlbezirk: Blochwitz, Brößnitz und Weißig a. Raschütz. Wahlvorsteher: Herr OrtSrichter Richter in Blochwitz. 7. Wahlbezirk: Bauda. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Elschig daselbst. 8. Wahlbezirk: Peritz, Colmnitz und Marksiedlitz. Wahlvorsteher: Herr Gemeinde vorstand Fischer in Peritz. 0. Wahlbezirk: Strauch, Treugeböhla und Raden. Wahlvorsteher: Herr Gemeinde vorstand Richter in Strauch. 18. Wahlbezirk: Großraschütz, Kleinraschütz und Scassa. Wahlvorsteher: Herr Ge meindevorstand Weber in Großraschütz. 23. December 188^8^ 11. Wahlbezirk: Pristewitz. Wahlvorsteher: Herr Ortsrichter Starke daselbst. 12. Wahlbezirk: Wülknitz und Streumen. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Sommer in Streumen. 13. Wahlbezirk: Tiefenau, Gohrisch und Kleintrebnitz. Wahlvorsteher: Herr Ge meindevorstand Büchner in Tiefenau. 14. Wahlbezirk: Schönfeld, Thiendorf mit Dammenhain und Mühlbach. Wahl vorsteher: Herr Gemeindevorstand Böhme in Schönfeld. 15. Wahlbezirk: Lichtensee mit Haidehäuser. Wahlvorsteher: Herr OrtSrichter Schönitz in Lichtensee. 1V. Wahlbezirk: Zabeltitz mit Stroga und Görzig. Wahlvorsteher: Herr Gemeinde vorstand Büttner in Zabeltitz. 17. Wahlbezirk: Walda, Kleinthiemig und Nasseböhla. Wahlvorsteher: Herr Ge meindevorstand Kauer in Walda. 18. Wahlbezirk: Nauwalda, Reppis und Schweinfurth. Wahlvorsteher: Herr Ge meindevorstand Scheffler in Nauwalda. 10 Wahlbezirk: Ponickau. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Kmetzsch daselbst. 2V. Wahlbezirk: Oelsnitz, Krauschütz und Niegeroda. Wahlvorsteher: Herr Gemeinde- Vorstand Günther in Oelsnitz. 21. Wahlbezirk: Merschwitz und Leckwitz. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Gautzsch in Merschwitz. 22. Wahlbezirk: Zschauitz und Weßnitz. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Pfennig in Zschauitz. 23. Wahlbezirk: Quersa. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Richter daselbst. 24. Wahlbezirk: Coßlitz und Pulsen. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Thiemig in Coßlitz. 25. Wahlbezirk: Naundorf b. Ortrand, Böhla b. Ortrand und KrauSnitz. Wahl vorsteher: Herr Ortsrichter Köckeritz in Naundorf. 28. Wahlbezirk: Spansberg und Nieska. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Broschwitz in Spansberg. 27. Wahlbezirk: Gröditz, Dorf und Eisenhüttenwerk. Wahlvorsteher: Herr Ortsrichter Veit in Gröditz. 28. Wahlbezirk: Gävernitz, Wantewitz mit Wichstauda und Piskowitz. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Kaule in Gävernitz. 2S. Wahlbezirk: Naundorf b. Großenhain. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Roßberg in Naundorf. 38. Wahlbezirk: Lenz mit Döbritzchen. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Schuberth in Lenz. 31. Wahlbezirk: Wildenhain. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Drobisch daselbst. 32. Wahlbezirk: Linz. Wahlvorsteher: Herr Ortsrichter Schmidtgen daselbst. 33. Wahlbezirk: Zottewitz und Döschütz. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Dürichen in Zottewitz. 34. Wahlbezirk: Frauenhain mit Lautendorf und Pfeife. Wahlvorsteher: Herr Ge meindevorstand Zumpe in Frauenhain. 35. Wahlbezirk: Weißig bei Scassa, Roda und Naundörfchen. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Lehmann in Weißig. 38. Wahlbezirk: Zschieschen und Mülbitz. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorftand Windisch in Mülbitz. 37. Wahlbezirk: Nauleis, Altleis, Hohndorf mit Kleingeißlitz und Dallwitz. Wahlvor steher: Herr Ortsrichter Kunze in Nauleis. 38. Wahlbezirk: Blattersleben, Porschütz und Rittergut Baßlitz. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Kirst in Porschütz. 38. Wahlbezirk: Reinersdorf und Göhra. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Naumann in Reinersdorf. 48. Wahlbezirk: Lampertswalda, Liega und Schönborn. Wahlvorsteher: Herr Gemeinde vorstand Richter in Lampertswalda. 41. Wahlbezirk: Folbern mit Paulsmühle. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Engelmann in Folbern. 42. Wahlbezirk: Seußlitz, Neuseußlitz mit Radewitz. Wahlvorsteher: Herr Gemeinde vorstand Blauert in Seußlitz. 43. Wahlbezirk: Strießen, Stauda, Kottewitz und Kolkwitz. Wahlvorsteher: Herr Friedensrichter Sommer in Stauda. 44. Wahlbezirk: Göltzscha und Medessen. Wahlvorsteher: Herr Gemeindevorstand Merzdorf in Göltzscha. Räumlichkeiten zu dem jährlichen Miethzins von 20—70 Thlr., welche sich zu Montirungs-Kammern eignen, sucht das 1. Reiter-Regiment vom 1. April 1874 an. Offerten nimmt die Wirthschafts-Berwaltung, FriedrichSgasse Nr. 355 parterre, entgegen. Großenhain, am 18. December 1873. Commando des I. Reiter-Regiments. Aum bevorstehenden Feste. Die oft gezählten Tage schwanden! Das herrlichste von allen Festen Erfreut in heildurchwehten Landen Zn schlichten Hütten, in Palästen Durch seine Gaben, Kerzen, Lieder Biel tausend Menschenherzen wieder. Ja, Christfest, sei ein Fest der Freude! Wie keines warst du es wohl immer. O mog' in Aller Herzen heute Ergießen sich der Freudenschimmer, Der von des Christbaums Kerzen strahlet Und sich auf Kindtsstirnen malet. Sei auch ein Fest des Friedens Allen, Dein Odem weh' m allen Räumen! Laß friedvoll deine Lieder hallen. Und Friede strahl' von deinen Bäumen; Den Frieden, welchen Engel künden, Laß Alle suchen. Alle finden. Sei wieder auch ein Fest der Gnade, Die mild sich heut' herniedersenke, Die Leuchte sei auf unserm Pfade Und himmelwärts den Fuß uns lenke; Und Schätze wolle uns bescheeren, Die Rost upd Motten nie verzehren. Sei uns ein Fest der heil'gen Liebe, Daß sie ein Jeder warm empfinde Und auch nach Kraft sie Jeder übe, Am Greise, wie am schwachen Kinde. So senk' dich, heil'ge Weihnacht, nieder, Und kehre so noch oft uns wieder! Die liebe Weihnachtszeit naht wieder heran. In jedem Jahre begrüßen wir sie mit aufrichtigster Freude. Fort mit den Sorgen des Lebens, mit den Zänkereien der Politik, denn „ Frieden auf Erden" soll sein! Auch der Verstand will Feiertag haben und sich der Macht des Herzens willig unterwerfen. Uns Deutschen ist das Fest ein Genuß tief innerster Art, den kein Volk so verlangend mit empfindet. Die Kirche verstand es, den religiösen Grundton dieses Festes mit den Sitten und Sagen des Volkes zu verweben, und so ist Weihnachten nicht nur ein religiöses, sondern auch ein volksthümliches Fest geworden. Der deutsche Märchenwald rauscht an uns vorüber und jede Seele thut sich auf, jeder Sinn versenkt sich in das Glück der Kindheit. Selbst der Bejahrteste wirft am Festabend, wenn der Baum im Lichtglanz prangt, einen Blick auf die eigene Jugend zurück. Er sagt sich: „So freutest du dich auch einst, wie diese Kinder; so beschenkten dich auch einst Vater und Mutter, die längst im Grabe ruhen." Liegt nicht in diesem Gedanken ein wunderbarer Zauber? Die eigene Kindheit taucht in der Seele auf und belebt das Bild von Vater und Mutter mit frischen Zügen. Und dabei die Freude, so recht innig die Wahrheit des Wortes zu empfinden: „Geben ist seliger, als nehmen." Arm und Reich habm die gleiche Freude; da hat Niemand etwas voraus, ob er viel, ob er wenig geben kann. Der einzig Bedauernswerthe ist nur Der, welcher kein Gemüth besitzt, diesen heiligen Kindessinn des Weihuachtsfestes zu verstehen, dem die Thore der kindlichen Zauberwelt verschlossen bleiben. Denn seht, das macht uns so glücklich, weil es un- geistig erhebt und eine reine ungetrübte Feier der Empfin dungen auftust, welche sonst in Sorgen um das Lebm unmöglich ist. Da muß immer der Verstand sinnen und
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