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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 07.10.1876
- Erscheinungsdatum
- 1876-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187610071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18761007
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18761007
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1876
- Monat1876-10
- Tag1876-10-07
- Monat1876-10
- Jahr1876
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Erscheinen: Dienstag, DonnerStag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 1 Mar!. Großenhainer Werhaltunjs- un- A^chMaü. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätesten» früh 9 Uhr. Insertionsbeträge von auswärts werden durch Postvorschuß erhoben. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschast, sowie der Königl. Gerichtsämter und Stadtrathe zu Großenhain und Radeburg. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. 1810 M 11« Sonnabend, den 7. Lctober In der Nacht vom 4. zum 5. vorigen Monats sind aus der Gesindestube des Ritter- <guts Streumen drei Röcke von dunkelblauem, bez. grauem und schwarzem Tuche, eine blaue baumwollene Unterjacke, zwei Paar Schaftstiefeln von Rindsleder mit Doppelsohlen, an deren einem ein Absatzeisen fehlte, eine Tabakspfeife und aus einem von den Dieben ^ufgesprengten Kasten ein Stück Seife und eine kleine Quantität Brod und Butter ge stohlen worden. Dies wird zur Ermittelung des Thaters bekannt gemacht. Großenhain, am 3. October 1876. Das Königliche Gerichtsamt. —Schröder.Petzold. Grundstücks-Versteigerung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen auf Antrag der Erben die zum Nach laß Johannen Rosinen verw. Naumburger gehörigen Grundstücke, s) das Hausgrundstück Cat.-Nr. 23 — Fol. 38 des Hypothekenbuchs von Strauch — mit einem Areal von 10,2 Ar und 14,03 Steuereinheiten, b) die Feldparzelle Nr. 397, Fol. 13 des Hypothekenbuchs für die Hermsdorfer Mark, mit 42,8 Ar und 5,68 Steuereinheiten, von denen ersteres aus 1200 M., letzteres auf 300 M. ortsgerichtlich geschätzt worden, am 16. October ds. Zs. Mittags 12 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle freiwilliger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die am Gerichtsbret und in der Schänke zu Strauch aushängenden Anschläge hiermit be kannt gemacht wird. Großenhain, am 22. September 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Bornemann, Ass. Bekanntmachung, liegende Dachfenster betr. Aus Anlaß eines kürzlich in der hiesigen Stadt vorgekommenen schweren Unglücksfalles, sowie auf Grund der Bestimmungen in ß 43 der Landesbaupolizeiordnung für Städte in Verbindung mit § 94 Punkt 6 und 6 der hiesigen Localbauordnung wird für die im hiesigen Stadtbezirke gelegenen Gebäude die Anordnung getroffen, daß alle liegende Dach fenster von Eisen oder diesem gleich zu achtenden feuersicheren Materiale mit starker Ver glasung herzustellen und überdies bei solchen Pultdächern, welche als Trockenplätze benutzt oder sonst häufiger von Menschen betreten zu werden pflegen, mit starkem Drahtgitter darüber zu versehen sind. Alle bereits vorhandenen liegenden Dachfenster, welche zur Zeit diesen Erfordernissen «och nicht oder nicht in genügender Weise entsprechen, sind längstens bis zum I. November 1876 in entsprechender Weise umzubauen und, soweit nöthig, zu ergänzen. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Revision vorgenommen werden und haben Säumige weitere Verfügung unter Strafandrohung zu gewärtigen. Großenhain, am 3. October 1876. Der Rath. Ludwig-Wolf. Kunath. Versteigerung. Die im Realschulgebäude in der Friedrichsgasse noch stehenden zwei großen Kachel öfen mit gußeisernem Untersatz sollen nächsten Sonnabend, den 7. Oktober, Nachmittags 5 Uhr un Ort und Stelle versteigert werden. Großenhain, am 6. October 1876. Die BauverwalLung. Vinke. Bekanntmachung. Die Realschulgelder auf die Zeit vom 1. April bis ult. September d. I. sind längstens bis 16. Oktober-1876 un Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 27. September 1876. Der Stadtrath. Franke, stellv. Vors. Der hinter dem Tuchmacher Gustav Hermann Honecker aus Cottbus unter dem 20. September 1876 erlassene Steckbrief hat sich durch Honecker's Verhaftung erledigt. Großenhain, am 3. October 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Petzold. Bekanntmachung, die Gewinnung des Bürgerrechts betreffend. Nach § 17 der revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 sind zur Erwerbung des Bürgerrechts alle diejenigen Gemeindemitglieder berechtigt, welche 1) die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) 25 Jahre alt sind, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine directe Staatssteuer (Personal-, Gewerbe- oder Grundsteuer) von mindestens 8 F1I». — Pf. entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7) entweder a) im Gemeindebezirk ansässig sind, oder d) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder e) in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren; dagegen aber zur Gewinnung des Bürgerrechts hiesiger Stadt verpflichtet alle diejenigen männlichen Personen, welche nicht nur den vorgedachten Anforderungen zu entsprechen, sondern auch noch seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz und mindestens neun Mark an directen Staatssteuern zu entrichten haben. Mit Rücksicht aus die in nächster Zeit bevorstehende Ergänzungswahl des Stadt verordneten - Collegiums für 1877 wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht und werden demnach alle diejenigen männlichen Personen, welche nach den Bestimmungen der obangezogenen revidirten Städteordnung das hiesige Bürgerrecht erwerben müssen, hiermit aufgefordert, ihre Anmeldungen unter Beibringung ihres Geburtsscheins und ihrer sonstigen Nachweise bis längstens den 16. October dieses Jahres an hiesiger Nathsexpeditionsstelle zu bewirken, während dagegen den zur Bürgerrechts gewinnung blos berechtigten Personen es freigestellt wird, sich binnen gleicher Frist zu diesem Behuf an erwähnter Stelle zu melden. Großenhain, den 7. September 1876. Der Stadtrath. - Franke, stellv. Bors. Kth. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Weißig a. R. sollen den L7. October 1876, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Raschützer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 7 Stück kieferne Stämme, bis 15 Centim. Mittenstärke, 1 62 »°nI6bls22 „ „ i V-rm»chung 44 23 29 / 1 kieferner Stamm von 35 Centim. 'Mittenstärke, ) Gräbengehege, 457 Raumcubikmeter kieferne Stöcke, am großen Maalhaufen, 33 „ „ „ auf der Kienhaide an der Ortrand - Radeburger Straße, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeich neten Revierverwalter zu Weißig a. R. zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zn begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg u. Königl. Revierverwaltung Weißig a. R., am 30. September 1876. Michael. von Hopffgarten. Die Verhandlungen des volkswirthschaft- lichen Congreffes. Der Congreß deutscher Volkswirthe, der in diesen Tagen gleichzeitig mit dem Verein für Socialpolitik und mit der Gesellschaft für Reform und Codificirung des Völkerrechts zum siebzehnten Male in Bremen tagte, nahm bis vor einigen Jahren unter den jährlichen Wanderversammlungen, an welchen Deutschland so reich ist, eine der hervorragend sten Stellen ein, weil in ihm sich die Männer zusammen gefunden hatten, welche für eine Klärung der wirthschaft- tichen Anschauungen in Deutschland und für eine Reform unserer wirthschaftlichen Gesetzgebung nach dem Vorbilde anderer, in materieller Beziehung vorgeschrittener Nationen thätig waren. Er hatte in dieser ArLM Hindernisse aller Art zu überwinden, die theilweise in den Borurtheilen des Vublicums und der Regierungen, Heils in der Zerrissenheit Deutschlands lagen; aber gerade diese Hindernisse waren es, welche ein festes Band um die Vertreter der freieren wirth- schaftlichen Principien schlaiDen, und das Streben nach einer Einigung des deutschen Wirtschaftsgebietes gab zu- glerch ihren Verhandlungen ein gewisses ideales Gepräge, ! welches bekanntlich sämmtlichen Wanderversammlungen, in denen sich Deutsche aus den verschiedenen Bundesländern zusammenfanden, bis zur Aufrichtung des deutschen Reiches eigen war. So ist der volkswirtschaftliche Congreß an der ganzen wirthschaftlichen Gesetzgebung, deren wir uns zur Zeit in Deutschland zu erfreuen haben, im hervorragendsten Maße betheiligt gewesen. Bevor die Staatsregierungen und Volks vertretungen die das deutsche Handels- und Verkehrswesen treffenden Gesetze erließen, waren die Grundsätze für die selben bereits in den Congressen der deutschen Volkswirthe erörtert und festgestellt, und es existiren nur wenige gesetz liche Bestimmungen national-ökonomischer Natur, die nicht zum Voraus von dem Congreß als Ziel der Gesetzgebung bezeichnet worden wären. Die deutsche Gewerbeordnung, die Gesetze über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs verhältnisse, die Zoll- und Handelsgesetzgebung, das Münz- und Bankwesen, kurz die ganze Gesetzgebung, wie sie in den Artikeln 3 und 4 der deutschen ReicbSverfassung näher sich bezeichnet findet, ist von demselben angeregt worden. Inzwischen haben sich die Verhältnisse allerdings in mehrfacher Beziehung geändert: mit der Gründung des Reiches ist Deutschland wieder zu einem einheitlichen Wirth- schaftsgebiete geworden und tausend Unzuträglichkeiten, die aus der früheren Zerrissenheit für Handel und Industrie entsprangen, kennen wir heute kaum noch dem Namen nach. Die Gesetzgebung aber, durch welche den modernen An sprüchen des wirthschaftlichen Verkehrs Rechnung getragen ist, hat im Großen und Ganzen ihren Abschluß gefunden, und es kann sich heute im Allgemeinen nur noch darum handeln, Fragen von untergeordneter Bedeutung gesetzlich zu regeln oder die bestehenden Gesetze nach den gesammelten Erfahrungen im Einzelnen umzuändern und zu verbessern. Es kann darum nicht Wunder nehmen, wenn den Verhand lungen des volkswirthschaftlichen Congreffes gegenwärtig nicht mehr diejenige Aufmerksamkeit geschenkt wird, welche denselben in früheren Jahren zu Theil Wurde. Dennoch mußten in diesem Jahre zwei der zur Ver handlung kommenden Gegenstände eine besondere Anziehungs kraft ausüben, der eine, der Ankauf der deutschen Eisen bahnen durch das Reich, weil er eine bekanntlich seit Jahresfrist auf das Lebhafteste erörterte und von den ver schiedenen Seiten sehr verschieden beantwortete Frage betraf, der andere, die Erneuerung der bestehenden und die Ab-
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