II H U - U M S CHAl ® Uraltes deutsches Volksrecht wird wiedergeboren. Von Cläre With / Stellen Sie sich auf (IJh}i\ \ 1/jJ den Kopf! Von Dr. H. von Grünburg / Das Horoskop. Eine Anekdote / Seitensprünge \ß'^£^n j der Natur. Von A. Dreßler / Rätsellösungen aus der vorigen Nummer j Golf mit Vtr iiQ Wörtern J Ein neues Lawinenrätsel / Unser neues Kreuzworträtsel. Uraltes Deutfdjes Bolfsredjt trnrö ttneöergeboren Der alte deutsche „»Sachsenspiegel“ als Grundlage des neuen Redats Von Cläre A m 1. Juni 1933 trat das neue Erb- gesetz in Kraft, das den deutschen Bauern fest mit seinem Boden verknüpft. Es bedeutet, daß der Bauern-Erbhof un trennbar mit der Familie verbunden bleibt und stets ungeteilt auf den „An erben“ übergehen soll. In diesem Gesetz besinnt das deutsche Volk sich auf sein uraltes bodenständiges Recht, wie es jahr hundertelang in Gebrauch war, bis es vom römischen Recht beeinflußt wurde. Wir besitzen ein wunderbares Denk mal dieses alten Rechtes in dem so genannten, heute so oft angeführten „Sachsenspiegel“. Der „Sachsenspiegel“ ist unser ältestes deutsches Rechtsbuch. Es wurde im 13. Jahrhundert von einem Laienschöffen, Eike von Repgau, in lateinischer und niederdeutscher Sprache niedergeschrie ben. Es ist die Aufzeichnung des damals seit Jahrhunderten bestehenden volks tümlichen und bodenständigen Rechtes, das vorher im wesentlichen nur mündlich überliefert wurde. Obwohl die Arbeit eines Privatmannes, galt der „Sachsen spiegel“ jahrhundertelang als Grundlage der Rechtsprechung und regte viele Nach bildungen an, so z. B. den „Schwaben spiegel“, der für Süddeutschland die gleiche Bedeutung gewann wie der „Sachsenspiegel“ für Norddeutschland. Witk Wenn wir in diesen alten Rechts büchern blättern, sind wir, an Juristen deutsch gewöhnt, überwältigt von der klaren, einfachen und bildhaften Sprache, in der hier Gesetze aufgezeichnet sind. Anschaulich spiegeln sie das Reditsgefühl des frühmittelalterlichen deutschen Men schen und zeigen die Wurzeln auf, zu denen wir jetzt, in einem neuen Bauern recht, zurückkehren. Wie sah nun das alte deut sche Recht aus? Wichtige Rechtsfragen, die der „Sach senspiegel“ zum Beispiel regelte, waren die der Ständeordnung, des bäuerlichen Erbrechtes und des Eigentums. Wir fin den ferner strenge Gesetze über Ehe bruch, Rassenvermischung und Sittlich keitsvergehen. Auch versuchte der „Sachsenspiegel“, die Befugnisse von Staat und Kirche gegeneinander abzu grenzen. Man sieht, die meisten Rechtsprobleme der alten niederdeutschen Gesetzgeber sind solche, die auch im neuen Deutsch land eine große Rolle spielen. Von der Ständeordnung: Der alte deutsche Staat war ein Stände staat. Anfangs gab es nur die Stände der Freien und der Unfreien, später die des hohen und des niederen Adels, der 100