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Zwönitztaler Anzeiger : 09.01.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188601091
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18860109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18860109
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-01
- Tag1886-01-09
- Monat1886-01
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 09.01.1886
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für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Thalheim nnd Umgebung. - (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, de« Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. >1. Jahrgang. Redactton, Dri/ck und Eizent-um von s. B. Olt in Zwönitz. ll. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für l Mark 20 Pfg. ;incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltcne Corpuszeile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. Sonnabend, den 9. Januar. 1886 Bekanntmachung. Aus Grund des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, in Verbindung mit dem über die Erhebung der Hundesteuer in Zwönitz geltenden Regulativ vom 2. Juli 1879 werden alle Diejenigen, welche hierselbst Hunde halten, aufgeforderl, über die in ihrem Besitze befindlichen Hunde bis längstens zum 10. Januar dieses Jahres schriftlich Anzeige anher zu erstatten, sodann aber in der Zeit vom L3. bis LS. Januar n. v. die Steuer für jeden Hund auf das laufende Jahr an die Armencassenverwaltung zu entrichten, dagegen aber die vorgeschriebene Steuer marke, welche als Nachweis der bezahlten Hundesteuer von dem betreffenden Hunde stets am Halsbande getragen werden muß, in Em pfang zu nehmen. Gegen Restanten wird nach Ablauf des genannten Zahlungstermins das Executionsverfahren eingeleitet. Die Unterlassung der angeordneten Anzeige feiten der Hnndebesitzer ist nach 3 und 7 des genannten Gesetzes mit der Strafe der Hinterziehung, das ist mit dem dreifachen Betrage der Hundesteuer, zu ahnden. Zwönitz, am 2. Januar 1886. Der B Ü r g e r m e i st e r. Adam. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Nekrutirung^stammrollc betreffend. Die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter 83 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr voll endet nnd dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Ausnahme in die Recrulirungsstammrolle anzumelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie ihrem dauernden Aufenthalt und daher zur Stammrolle sich anzu melden haben, zeitig abwesend, auf der Reise begriffene Handlungsdiener, aus dec Reise befindliche Seeleute u. s. w., so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, ne zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Mllitärjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle, so wohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterlägt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. Es werden deshalb hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen dec deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgesordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Recrulirungsstammrolle in der Rathüexpedition sich persönlich zu melden. Diejenigen, welche sich zum ersten Male anmelden, haben den Geburtsschein, alle anderen aber den nach der Musterung em pfangenen Loosungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig werden die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrett ausgefordert, die unter ihrer Aussicht stehenden mili tärpflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig anzumelden. Zwönitz, am 2. Januar 1886. Der Bürgermeister. Adam. Hertsiche und Sächsische Angelegenheiten. — Für die diesjährige erste ordentliche Sitzungsperiode des k. Schwurgerichtshofes zu Chemnitz sind u. a. folgende Herren ausge lost worden: Holzhändler C. F. Schumann in Drebach, Buchhändler E. H. Graser in Annaberg; Rittergutsbesitzer L. R. Linke in Venus berg, Gemeindeältester L. Ullmann jun. in Hormersdorf, Mühlen- gutsbesitzer G. M. Mehner in Dittersdorf, kgl. Oberförster A. Schaal in Unterwiefenthal, Mühlengutsbesitzer und Stadtrath I. D. Schüller in Zwönitz, Kaufmann I. E. Beckert in Scheibenberg und Gorlver- leger L. Ullmann in Bärenstein. — In der am kommenden Dienstag in Zwickau stattfindenden öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses steht u. a. auf der Tages ordnung: Veränderung der Bezirksgrenzen der Amtshauptmann schaften Marienberg und Annaberg. — Der die Post von Schneeberg nach Auerbach fahrende Postillon hat am 28. Dezember Abends in der 8. Stunde auf der Chaussee zwischen Stützengrün und Lichtenau einen umgeworfenen Schlitten, nicht weit davon die losgerissenen Pferds und etwa 1000 Schritt weiter den Kutscher todt auf der Striche liegend angetroffen. Die Persönlichkeit des Kutschers bez. des Inhabers des Geschirres ist noch nicht bekannt. — In Adorf wurde der Rathssörster verhaftet. Er hat zu viel Löhne erhoben und den Mehrbetrag in seinen Nutzen verwendet, in den Jahren 1883—85 etwa für 900 Mark. — Brun ndöbra. Hier herrscht große Aufregung. Der frühere Gemeindevorstand hat die Gelder der Gemeinde angegriffen und sich dann entleibt. Ans dem Concurs, der zum Nachlaßvermögen eröff net wurde, werden nur etwa 30 Proceut herauskommen. Der Ge meindekasse erwächst dadurch ein Schoden von ca. 4000 Mk. Nun hat der Gemeinderath beschlossen, diese Summe auf Verlustconto zu übertragen, doch sind die Gemeindemitglieder mit diesem Beschlusse nicht einverstanden. Ueber 300 Männer haben eine Eingabe an die Amtshauptmannschast Auerbach gerichtet, damit der Gemeinderaths- beschluß aufgehoben wird und die Mitglieder, welche zur Revision der Kassen verpflichtet gewesen wären, solche aber unterlassen haben, zum Ersatz des DeficitS angehalten werden. Eine Ersatzflicht wird freilich schwer auszusprechen sein, deshalb erwartet man die Ent scheidung mit größter Spannung. — In Dresden ereignete sich folgender, durch Fahrlässigkeit
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