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Zwönitztaler Anzeiger : 30.01.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188601301
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18860130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18860130
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-01
- Tag1886-01-30
- Monat1886-01
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 30.01.1886
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mniWckr ZMM. Localblatt für Zwönitz, Riederzwönitz, Kühnhaide, Thalheim nnd Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend") Amtliches Orga» für den Stadtgemcinderath, de» Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. ll» 3»bcgaNg. Redaclion, Druck und Eizent-um von S. B. Ott in Zwönitz. ll. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für I Mark 20 Pfg. Oncl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Psg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. 13. Sonnabend, den 30. Januar. 188« Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutirungsflammrolle betreffend. Die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter 88 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem l. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr voll endet und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur Ausnahme in die Necrutirungsstammrolle anzumelden Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Orts, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, d. h. desjenigen Ortes, an welchem sein, oder, sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie ihrem dauernden Aufenthalt und daher zur Stammrolle sich anzu- melden haben, zeitig abwesend, auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf der Reise befindliche Seeleute u. s. w., so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle, so wohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tage» zu bestrafen. Es werden deshalb hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, ausgesordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Recrulirungsstammrolle in der Rathsexpedition sich persönlich zu melden. Diejenigen, welche sich zum ersten Male anmelden, haben den Geburtsschein, alle anderen aber den nach der Musterung em pfangenen Loosungs- und Gestellungsschein vorzulegen. Gleichzeitig werden die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren aufgefordert, die unter ihrer Aufsicht stehenden mili tärpflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig anznmelden. Zwönitz, am 2. Januar 1886. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung. Die Wählerliste der Stadt Zwönitz für die bevorstehende Wahl zum Deutschen Reichstage liegt vom 2. Februar dieses Jahres an acht Tage lang an Rathsstelle zu Jedermanns Einsicht aus. Es wird dies mit dem Bemerken andurch zur Kemitniß der betheiligteu Einwohner des hiesigen Orts gebracht, daß, wer die ge dachte Liste für unrichtig oder unvollständig hält, dies »ach der Vorschrift in § 3 des Reglements zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 28. Mai 1870 (Bundes-Gesetz-Blatt Seite 278) innerhalb acht Tagen nach dem Beginne der Auslegung der Liste bei dem »Merzeichneteu Bürgermeister schriftlich anzeigen oder zu Protocoll geben kann und die Beweismittel für Behauptungen, falls dieselben nicht aus Notorietät beruhen, beibringen muß. Zwönitz, am 29. Januar 1886 DerBürgermeister. Ada m. Ginladung. Die Herren Kirchenvorstandsmitglieder werden gebeten Sonntag, den 31. Januar a. e. nach dem Vormittagsgoltesdienst in der Pfarrwohnung zu einer Sitzung zusammenzutreten. Zwönitz, am 27. Januar 1886. I*. Clauß Hertsiche und Sächsische Angelegenheiten. — Annaberg. In der hiesigen Realschule hatte man in der Nacht zum Sonntag auffälligen Gasgeruch bemerkt, früh gegen 5 Uhr trat die Erscheinung verstärkt auf und der Hausmeister der Schule revidirte vorsichtiger Weise ohne Licht die Souterainlokale. Der Kohlenkeller fand sich so mit Gas gefüllt vor, daß der Haus meister mit Mühe einer Ohnmacht entging. Durch Einschlagen der Fenster verschaffte er dem Gas Abzug. In der Gasanstalt hatte man inzwischen auffallenden Gasverlust bemerkt und Beamte nahmen sofort Untersuchungen vor, die bis zur Realschule führten, in d:ren Erdgeschoß das GaS von der Mitte der Straße eingedrungen war, weil es an der Bruchstelle wegen des hartgefrorenen Bodens nicht nach oben entweichen konnte. Auf diese Weise kann das Gas selbst in solche Häuser kommen, in welche Gasleitungen gar nicht führen. Wie bedeutend der Bruch war, geht daraus hervor, daß die Be wältigung des ausströmenden Gases erst gelang, nachdem die ganze Annaberger Rohrleitung zweimal abgesperrt worden war. — Das Forstrevier Lauter bei Schwarzenberg hatte im vorigen Jahre einen Reingewinn von rund 100000 Mk. erzielt. — Freiberg. In einer Schöffensitzung zu Freiberg wurde unlängst ein Czeche als Zeuge vernommen, der des Deutschen voll ständig mächtig, in dieser Sprache seine Aussagen machte. Aufge fordert aber, seine Angaben zu beschwören, erklärte er mit aller Be stimmtheit, nur czechisch den Eid leisten zu Zollen, und bequemte sich erst zum deutsche» Eide, als der betreffende Amtsrichter mit sofortiger Inhaftnahme drohte. Dies kleine Beispiel lehrt, welchen angenehmen Aussichten wir in Sachseil entgegenAehen, wenn erst die Czechen Nordböhmen erobert habe» und unsere Nachbarn geworden sein sollten und die national dünkelhasteri Wenzelssöhne in größerer Zahl sich bei uns einfinden. Indem wir dis Deutschböhmsn unterstützen, mehren wir von unsere» eigenen Grenzen die unwillkommenen Gäste ab, deren einer sich hier wieder einmal in so eigenartiger Weise bemerkbar gemacht hat. — Einen werthvolle» Fund hat dieser Tage eine Frau iu Hohnstein bei Stolpen gemacht, indem sie unter alten Effecten, welche sie in einer Auctio» erstanden hatte, ein auf 900 Mk. lauten des Sparcafsenbuch dec Sparcasse zu Planen i.V. fand. DerEigen- thümec des Buches ist noch nicht ermittelt worden. — Dresden. In einer am 27. Januar stattgefundenen Be»
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