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Zwönitztaler Anzeiger : 05.08.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-08-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188608054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18860805
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18860805
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-08
- Tag1886-08-05
- Monat1886-08
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 05.08.1886
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MiihAlcr ApM. Loealblatt für Zwönitz, Niedcrzwönitz, Kühnhaide, Thalheim und Umgebung. (Fortsetzung dcS „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. II. Jahrgang. Redaction, Druck und Lizenthum vou s. B. Otl in Zwönitz. 11. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für l Mark 20 Pfg. (incl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene Corpuszeile oder deren Raum 10 Psg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. 91. Donnerstag, den 5. August. j 1886. Stein und Kiesfnhren Verdingung. Die Verdingung der Anfuhre der zur Unterhaltung der Strafen im hiesigen Vauverwaltereibezirke auf die Jahre 1887 bis mit 1889 erforderlichen Steinmaterialien aus den Steinbrüchen bei Hilbersdorf, Oberlungwitz, (Helena«, Hormersdorf und am Scheibenberge, ingleichen der Grus- und Kieslieferung für dieselben aus den Brüchen bez. Gruben bei Hilbersdorf, Oberwürschuitz, Gersdorf und am Scheibenberge soll Dienstag, den 10. Augnst d. I., von Vormittag 9 Uhr an im „Nathskeller" zu Stollberg für den 3. Amtsstraßenmeisterdistrikt und Mittwoch, den 11. August d. I., von Vormittag 9 Uhr an in der „Nestauration zum Bienenstock" in Chemnitz, Plan Nr. 17, für den 1. und 2. Amtsstraßenmeister- distrikt unter den vor Beginn des Termins bekannt zu gebenden Bedingungen, sowie unter Vorbehalt des Nichtzuschlags auf zu hohe Gebote, der Auswahl unter den Licitanten und Abweisung von Nachgeboten, im Wege öffentlicher Licitation an den Mindestsordernden stattfinden. Chemnitz, am 29. Juli 1886. (^. o.) Königliche Strasten- und Wasserbauinspection Königliche Banverwalterei. Hertliche und Sächsische Angelegenheiten. — Zwönitz. Die priv. Schützengilde hält am 15. u. 16. August ein Preisschietzen ab. — Es coursiren zur Zeit gefälschte Reichsbanknoten zu 100 M. Dieselben sind an folgenden Zeichen kenntlich: l) die Buchstaben der Strafandrohung unter dem rothen Controlstempel sind etwas zu sammengedrängt und größer als auf den echten Scheinen. Die blaue Färbung der Vorder- und Rückseite ist Heller. 2) Die am oberen Rande der Kehrseite eingedruckten Ziffern find größer als bei den echten Noten und braunroth statt Hellroth. Die Farbe der Bank noten ist fast immer weißlichgran statt hellblau. 3) Das Wasser zeichen fehlt den falschen Noten, und der Druck der Strafandrohung auf der Vorderseite ist schlecht, auch der des Adlers undeutlich. Die Nummern der falschen Noten sind nicht gleichlautend, sondern ver schieden. Die rothen Nummern aus der Rückseite find nicht auf- gedruckt, sondern vermittelst eines Pinsels aufgetuscht. 4) Die Aus führung der Schrasfirungen, Muster und Reliefs ist ungenau. — Vom 8. bis 12. August sind größere Sternschnuppenfälle zu erwarten (Laurentiusstrom, Perseiden). Das gleiche Schauspiel wieder holt sich in der Zeit vom 15. bis 21. August. — Chemnitz, 30. Juli. Der hohe Inhaber des hiesigen In fanterieregiments, Se. König!. Hoh. der Prinz Friedrich August, hat gestern seinem Regimente eine große Freude bereitet, indem er zum Preisschießen für Unterosficiere sowohl als für Mannschaften werth- volle Geschenke stiftete. Dabei ereignete sich der gewiß selten« Fall, daß beide erste Preise, bestehend i» einer goldenen Gtashütter Re- montoiruhr (für Unterosficiere) von vem Sergeant Adler der 3. Compagnie, und der erste Preis der Mannschaften, bestehend in einer silbernen Nemontoiruhr von dem Gefreiten Schumann, welcher eben falls der 3. Compagnie angehört, errungen wurde. Aus diesem Anlaß herrschte unter den Angehörigen der 3. Compagnie große Freude. Der Compagnicchef, Hauptmann Wittmer, versammelte die Compagnie um sich, wies auf die Bedeutung dieses für die ganze 3. Compagnie ehrenvollen Ereignisses in kerniger, von soldatischem Geiste beseelter Ansprache hin und forderte zum Schluß zu einem mit Begeisterung aufgenommenen „Hurrah" auf den edlen Spender, Se. König!. Hoh. Prinz Friedrich August, auf. — Auf einem königl. Forstrevier westwärts von Chemnitz hat man in diesem Jahre bereits elf Stück Nehkälber mit eingeschlagenem Rückgrat oder Schädel ausgesunden, von denen man nicht anders an- nehmen kann, als daß sie von Besuchern der Waldungen mit Stöcken oder Steinen verfolgt, und dann aus Furcht vor Strafe wegen Jagd frevels liegen gelassen worden sind. Da zweifellos nicht alle der so umgekommenen Thierchen aufgefunden worden sind, so kann man einen Schluß ziehen, welcher hohe Procentsatz des Bestandes aus be dauerliche Weise zu Grunde gegangen. — Zwickau, 31. Juli. Laut uns von kompetenter Seite ge wordener Mittheilung treffen II. Majestäten der König und die Königin, sowie die Prinz Georg'sche Familie bestimmt am 15. August Nachmittag zwischen 2 und 3 Uhr hier ein. — Heule Vormittag verunglückte aus hiesigem Bahnhof, Filiale L., im Dienst der Wagen rücker Eli Rudolph Süß, 25 Jahre alt, verheirathet und Vater eines Kindes. Derselbe gerieth zwischen die Puffer und war auf der Stelle eine Leiche. — Mittwoch Abend 6 Uhr verunglückte im Basaltsteinbruche des Cottaer Spitzberges durch Ueberschütten der sich an der oberen Bruchkante lösenden Steinmassen der 35 Jahre alte unverheirathete Tagearbeiter Wilhelm Stephan aus Groß-Cotta bei Pirna. Der Tod war sofort erfolgt. — Nerchau bei Grimma, 2. August. Einen recht eigenthüm- lichen Unfall erlitt ein Velocipedfahrer gestern, welcher eine Lust partie von hier nach Leipzig zu unternehmen gedachte. Derselbe war eben im Begriff einem Geschirrführer voraus zu fahren, als ein Hund, der die Pferde anbellte, von einem derselben vom Hufe geschlagen, in den Apparat des gedachten Sportsmann geschleudert wurde, wo bei letzterer herab und so unglücklich an den Wagen fiel, daß seine Ueberführung in ein Leipziger Krankenhaus sich nöthig machte. — Der folgende interessante Nechtsfall wird voraussichtlich mit Nächstem, falls nicht noch eine Einigung der Parteien erfolgt, das Reichsgericht beschäftige». Der Kaufmann H. in Sorau hatte dem Schuhmacher B. daselbst ein Paar Stiefeln zum Besohlen übergeben und auch prompt gefertigt zurückerhalten. Als er aber die neu besohlten Stiefeln das erste Mal anzog, verletzte er sich durch einen heroorstehenden Stift derart an der Fußsohle, daß er alsbald ärzt liche Behandlung in Anspruch nehmen mußte. Ohngeachtct der Hilfe des Arztes verschlimmerte sich das Uebel immer mehr und machte schließlich eine Amputation des Fußes nöthig. Der Verletzte klagte nun gegen den Schuhmacher beim Landgericht Guben aus Entschädigung und Kur- resp. Operationskosten-Ersatz Das Landgericht erkannte denn auch die Entschädigungs ansprüche des H. in vollem Umfange als berechtigt an und vernrtheilte demgemäß den Schuhmacher zur Zahlung einer lebenslänglichen Rente in Höhe von 900 Mark pro Jahr, sämmtlicher Curkosten, sowie sämmtlicher Kosten des Rechts streites. In der Begründung des Urtheils wurde besonders hervor gehoben, daß es eine sträfliche Nachlässigkeit des Schuhmachers in- volvire, indem er sich vor Ablieferung der reparirten Stieseln nicht vergewisserte, ob die hervorstehenden Spitzen der Sohlenstiste auch richtig beseitigt seien. Der Einwand des Beklagten, daß die meisten Schuhmacher die Gewohnheit hätten, die Stifte „zu lassen, wie sie sind", d. h. also, die hervorstehenden Spitze» nicht gehörig zu be seitigen, sei ein so ungebührlicher, daß er die gehörige Zurückweisung verdiene, am Allerwenigsten könne er die Straffälligkeit einer „Ge wohnheit" aufheben, welche wie im vorliegende» Falle erwiesen, ge eignet sei, die menschliche Gesundheit zu gefährden. — An die Erutearbeiter erläßt der Bürgermeister in Crem men folgende zeitgemäße Hinweisung: „Die Ernte hat überall begonnen. Die Arbeit in der heißen Winterung auf freiem Felde bringt außer gewöhnlichen Durst mit sich und letzterer muß — einerlei durch welche Mittel —gelöscht werden. Das beste Mittel ist leider bis jetzt noch viel zu wenig bekannt; dieses Mittel ist kalter, schwarzer Kaffee. Es giebt keinen besseren Labetrunk inangestrengter Thätigkeit uilterSonnen brand; er mattet nicht ab, sondern belebt, regt an, frischt auf. Bei den niedrigen Kaffeepreisen ist dieses Getränk noch billiger, als selbst Bier der einfachste» Sorte. In gesundheitspolizeilichem Interesse wird dies zur allgemeinen Kenntniß gebracht."
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