Suche löschen...
Zwönitztaler Anzeiger : 30.11.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-11-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188611304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18861130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18861130
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1886
- Monat1886-11
- Tag1886-11-30
- Monat1886-11
- Jahr1886
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 30.11.1886
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MIlihtW Localblatt für Zwönitz, Niederzwömtz, Kühnhaide, Thalheim nnd Umgebung. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Stadtgemeinderath, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. ll. Jahrgang. Redaclion, Druck und Eizenthum von C. B. Ott in Zwönitz. ll. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für t Mark 20 Pfg. kincl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion beträgt für die dreigespaltene Corpuszcile oder deren Raum 10 Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. 1^0. Dienstag, den 30. November. 1886. Bekanntmachung. Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 15. Stück vom Jahre 1886, ist hier eingegangen und enthält: Nr. 66. Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die Landes-Jmmobilien-Brandversicherungsanstalt betr. Nr. 67. Ausführungsverordnung dazu. Nr. 68. Bekanntmachung, die Nedaction des Gesetzes über die Landes-Brandversicherungsanstalt betr. Nr. 69. Gesetz, eine Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über das Mobiliar- und Privat-FeueroersicherungSwesen betr. Nr. 70. Ausführungsverordnung dazu. Dasselbe liegt an Rathsstelle 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht aus. Zwönitz, am 29. November 1886. Der Bürgermeister. Adam. Bekanntmachung, die Wahlen zum Kirchenvorstande betreffend. Nachdem bereits im Mai a. c. durch Tod aus dem Kirchenvorstande Herr C. A. Schwotzer, Blechwaarenfabrikant hier ausge schieden ist, haben nach der gesetzlichen Reihenfolge mit Ende dieses Jahres noch auszuscheiden Herr Dav. Fr. Schüller, Mühlengutsbesitzer hier, „ Wilh. Str initz, pens. Steuereinnehmer hier, „ Wilh. Hennig, Gutsauszügler in Kühnhaide, „ Joh. Gfr. Bretschneider, Gutsbesitzer in Dittersdorf, es können jedoch die Ausscheidenden wieder gewählt werden. Für die auf Sonntag, den 12. December angesetzte Wahl sind zunächst die Wahllisten in der Weise aufzustellen, daß alle Stimmberechtigten, welche an der Wahl sich betheiligen wollen mündlich oder schriftlich sich anzumelden haben. Stimmberechtigt sind alle selbständigen Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Anmeldungen zur Wahl sind in der Zeit vom LS. November bis mit S December in den Stunden von früh 8 bis Abend 6 Uhr zu bewirken und zwar für die Stadt beim Pfarramte, für Kühnhaide und Dittersdorf bei den betreffenden Gemeindevorständen. Insbesondere wird noch bemerkt, daß bei schriftlicher Anmeldung zwar eine gröbere Zahl auf einem Bogen sich melden kann, daß aber zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift des sich Meldenden erforderlich ist. Anzugeben ist dabei der vollständige Name, Beruf, Alter und Hausnummer der Wohnung. Bezüglich der Wahl selbst wird Weiteres nach Aufstellung der Listen bekannt gegeben werden. Zwönitz, den 24. November 1886. Der Kirchenvorstand. ?. Clauß. Aueti o n Donnerstag, den 2. Deeember dieses Js., Vormittags 11 Uhr sollen in Zwönitz, 1 Sopha, 1 Kleiderfeeretair, 1 Regulator, 1 runder Tisch, tt Stück Bilder, 1 Winterrock, 1 schwarzer Tuchrock und 1 Paar schwarze Hosen meistbietend versteigert werden. Zusammenkunft im Rathskeller. Stollberg, am 26. November 1886. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht daselbst. Appolt. Hertkiche und Sächsische Angelegenheiten. — Die Oeffentlichkeit der Armenbescheerungen, wie solche bei dem Herannahen der Weihnachtszeit demnächst wieder in Aussicht stehen, ist wiederholt von den berufensten Seiten bekritclt worden. Man hat, und wir meinen, mit vollem Recht, gesagt, es heiße den Armen in den Kelch der Christfreude bitteren Wehrmuth gießen, wenn man sie zur Bescheerung an öffentlicher Stelle zusammen trommelt, sie mit ihrem Elend vor versammeltem Publikum zur Schau stellt, ihnen längere oder kürzere Reden über ihre Hülsslosig- keit und über den wohlthätigen Christensinn der Geber hält und sic gereimte oder ungereimte Dankreden auswendig lernen läßt, bevor man ihnen die zur Linderung ihrer Noth bestimmten Gaben über reicht. Mit gleichem Recht hat man gesagt, daß ein derartiges Prunken mit der christlichen Nächstenliebe nicht dem schönen Mahn wort des göttlichen Werkes entspreche, nach welchem die Linke des Gebers nicht wissen soll, was die Rechte thut. — Durch die von der Reichsregierung beantragte beträchtliche Vermehrung des deutschen Heeresbestandes wird auch, wie wir an dieser Stelle noch besonders hervorheben wollen, das 12. (königlich sächsische Armeecops) in bedeutendem Maße berührt. Bei demselben wird eine ganz neue Division errichtet, so daß in Zukunft das 12. Armeecorps aus drei Divisionen, der 23., 24. und 32., bestehen wird; in Wegfall kommt der Eavallerie-Divisionsstab, so daß beim 12. Armeecorps künftig drei Divisionsstäbe, sechs Jnfanterie-Brigadestäbe und ein Cavallerie-Brigadestab vorhanden sein werden. Die Er richtung der 32. Division begründet sich durch das Anwachsen der Stärke des 12. Armeecorps, welches fortan 12 Infanterie-Regimenter und 3 Jägerbataillone (seither l I Regimenter und 2 Jägerbataillone) zählen soll. Außerdem gedenkt man das 12. Corps um 3 neue Feldbalterien, 1 Eisenbahntruppen-Compagnie (eine solche bestand beim 12. Corps bisher noch nicht) und 1 neue Train-Compagnie zu vermehren. — Dieser Tage wurde in Chemnitz jener -Bäckermeister G. O. Illgen, welcher im Juli d. I. bei der Jagd auf Wüstenbrander Flur mit dem 18 Jahre alten Strumpfwirker F. B. Reichel aus Grüna und noch einem anderen Manne in Wortwechsel und Hand gemenge gerathen mar, wobei sich Illgens Gewehr, mit welchem er allerdings um sich gehauen, entlud und der Schuß oen Reiche (
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite