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Zwönitztaler Anzeiger : 16.12.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-12-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191312164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19131216
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19131216
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1913
- Monat1913-12
- Tag1913-12-16
- Monat1913-12
- Jahr1913
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 16.12.1913
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WliWltt AiizeiM -— Erscheint wöchentlich viermal (Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag) und ist durch alle Postanstalten für vierteljährlich 1 Mark 85 Pfg. mit Zu» stellungsgebühr, sowie durch die Erped. und deren Austräger für monatl. 50 Pfg. frei ins Haus zu beziehen. Druck und Verlag: Buchdruckerei 2. Bernhard Ott. Verantwortlich für die Schriftleitung: Carl Bernh. Ott, Zwönitz. für daS Königliche Amtsgericht und die städtischen Behörden in Zwönitz. AUM Anzeigen: Die fünfgespaltene Kleinzeile (Korpus) oder deren Naum 12 Pfg., für Familienanzeigen 15 Pfg., die gespaltene Zeile im amtl. Teile 40 Pfg. Bei Wiederholung Rabatt nach Verein barung. — Die Anzeigen werden einen Tag vor dem jedesmaligen Erscheinen des Blattes bis mittags 12 Uhr erbeten Bei Konkursen,Klagen,Vergleichen rc. fällt der auf Anzeige" gewährte Rabatt weg. E>eschäftsst.:Zwönitz, Kühnhaiderstr.73 8. Fernspr.Nr.23. Postscheckkonto 4814 Lpzg. — für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Lentersdoy, Dorfchemnitz, Günsdors und die Ortschaften im Zwönitztale. Nr. 191. Amtliches. Donnerstag, den 18. Dezember, vormittags 9 Ahr sollen in Gornsdorf 4 Rundstrickmaschinen, 3^ Durchmesser 13er Teilung versteigert werden. 45^ Sammelort für Bieter: Försters Fabrik in Gorns dorf. Zwönitz, denZIO. Dezember 1913. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl. Amtsgerichts Die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 19. November 1909, die Erhaltung der Verkehrs sicherheit auf den öffentlichen Strafen und Fußwegen im Winter betr., werden hier durch mit dem .Hinzufügen in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter 1 und 4 mit Geld bis zu 00 Mark oder mit Haft bis zu acht Tagen bestraft werden. Zwönitz, am 15. Dezember 1913. Der Bürgermeister. Die Bestimmungen lauten: 1. Bei eintretendem Schneewetter sind die Fuß wege stets in wegsamem und eine Gefährdung aus- schließendem Zustande zu erhalten. Hierbei ist folgen des zu beobachten: a) Ter frisch gefallene lockere Schnee ist vom Fuß wege und aus dem Sch n i t t g e r i n n e zu besei tigen. Liegt auf den Fußwegen bereits eine festgetrc- tene Schneedecke, so ist dafür zu sorgen, daß diese Schneedecke möglichst eben und gleichmäßig bleibt und nicht vorzeitig beseitigt wird. Bei eintretendcm Tauwetter sind die Fußwege und Schnittgerinne vom Schnee und Eis vollständig zu reinigen, auch ist dem Tauwasser die Richtung zum regelmäßigen Abläufen zu geben. Um eine Ebenheit und Gleichmäßigkeit der Schneedecke aus den Fuß wegen durchgängig beizubchalten, haben sich die Be teiligten beim Beseitigen von Schnee und Eis mög lichst gleichmäßiger Handhabung zu befleißen, sodaß nicht Schnee- und Eismassen einerseits verfrüht weg gehackt, andererseits wieder allzulange im Abtauen liegen gelassen werden. d) Ist während der Nacht Schnee gefallen, so ist die Gangbarkeit der Fußwege bis 9 Uhr vormittags herzustellen. 0) An den Tachseiten nach den öffentlichen Straßen hängende Eiszapfen sind zu beseitigen und in gleicher Weise wie die von den Dächern gefallenen Schneemas sen alsbald vom Fußwege und Schnittgerinne zu ent fernen. Beim Abstoßen der Eiszapfen und Herabwerfen des Schnees von den Dächern ist dafür zu sorgen, daß für die Vorübergehenden daraus kein Nachteil ent stehen kann. ä) Die von den Fußwegen und Schnittgerinnen beseitigten sowie von Dächern gefallenen Schnee- und Eismassen sind unmittelbar am Schnittgerinne in ge ordneter Weise zur Abfuhr aufzuhäufen. Die Aus breitung dieser Massen auf die Straßen- fahrbahn ist verboten. 2. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Fußwege in ihrer ganzen Ausdehnung von spätestens 8 Uhr früh bis 9 Uhr abends so oft und so dicht zu bestreuen, als dies die Sicherheit des Verkehrs erfordert. Als Streumaterial ist Sand, Asche (die nicht mit Kehricht oder ande rem Unrate vermengt sein darf'», Sägespäne oder zer kleinerte Schlacke zu benutzen. 3. Es ist verboten, Schnee und Eis aus den Ge höften und Gärten auf die Straße zu schaffen und dort abzulagern. 4. Das Fahren mit Schlitten und Renn- Wölfen, das sogenannte Schindern und Ruscheln sowiedasSchlittschuhlaufen auf den Fußwegen ist verboten. Wegen Zuwider handlungen gegen diese Vorschriften, die von Kin dern unter zwölf Jahren begangen werden, sind die Eltern oder Erzieher, sowie diejenigen Personen, in deren Begleitung oder Beaufsichtigung sich die Kin der befinden, verantwortlich. 5. Die Erfüllung der Vorschriften in Punkt 1 und 2 liegt, insoweit die Fußwege an bebaute Grundstücke grenzen, den Eigentümern der anliegenden bebauten Grundstücke, den dienstlichen Bewohnern oder Nutz nießern oder sonstigen Vertretern der Eigentümer bezw. Nutzungsberechtigten solcher Grundstücke ob. Als be baut gilt jedes Grundstück, auf dem ein Gebäude, gleich viel ob zum Wohnen oder zu geiverblichen oder land wirtschaftlichen Zwecken dienend, errichtet ist. Dienstag, den 16. Dezember 1913. Zum Zwecke der Befreiung von Neujahrs- b e g l ü ckw ü n s ch u n g e n in hiesiger Stadt nimmt dis Firma Carl Schmidt Söhne und unsere Stadt- -kasse bis S o n n a b e n d, d e n 27. D e z., m i t t a g s 12 U h r, freiwillige Gaben entgegen. Denjenigen, die be reits im vorigen Jahre von dieser Ein richtung Gebrauch gemacht haben, wird demnäch steinZeichnungsbogen! durcheinen Boten vorgelegt werden. Es wird alsdann die Veröffentlichung der Namen der Geber im „Zwönitztaler Anzeiger" mit dem Hin zufügen erfolgen, daß sich dieselben von der Dar bringung von Neujahrsglückwünschen in der Stadt Zwönitz befreit erachten. Tie eingegangenen Beiträge sollen sür bedürftige Konfirmanden Verwendung finden. Zwönitz, am 12. Dezember 1913. Der Bürgermeister. Es wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß nach den von der Kgl. Amtshauptmannschaft Stoll berg auf Grund von 8 139 e Abs. 2 Ziffer 2 der Reichs- gewcrbeordnung getroffenen Bestimmungen an den Tagen vom 17. bis 24. Dezember, mit Aus nahme der in diese Zeit fallenden Sonn tage, die offenen Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr bis spätestens 1O Uhr abends geöffnet sein dürfen. Zwönitz, am 13. Dezember 1913. Ter Bürgermeister. Das Gesetz- und Verordnungsblatt 20. Stück vom Jahre 1913 ist hier eingegangen nnd liegt an Rats- stellc 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht aus. Das selbe enthält: Verordnung zur Vollziehung des Gesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbcitrag. Zwönitz, am 11. Dezember 1913. Der Bürgermeister. Tie Reichsgesetzblätter Nr. 08 und 70 vom Jahre 1913 sind hier eingegangen und liegen an Ratsstelle 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht aus. Diesel ben enthalten: Bekanntmachung über die Ratifikation des inter nationalen Uebereinkommens zur Bekämpfung des Mäd chenhandels vom 4. Mai 1910 und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch die Portugiesische Re gierung sowie über die Hinterlegung der Anzeige der Britischen Regierung wegen Inkraftsetzung des Ueber einkommens in Kanada, in der Südafrikanischen Union, in Neu-Seeland und in Neu-Fundland. Bekanntmachung über die Wirksamkeit der im ß 1 des Aussührungsgesetzes vom 14. August 1912 zu dem internationalen Uebereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 erwähnten Abrede für Niederländisch-Jndien. Bekanntmachung über die Ratifikation der beiden am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten see rechtlichen Uebereinkommen durch Norwegen und Schwe den und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden. Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbei terinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien und Anlagen zur Herstellung von Dinassteinen, Schamotte steinen und anderen Schamotteerzeugnissen. Zwönitz, am 12. Dezember 1913. Der Bürgermeister. Das Reichsgesetzblatt Nr. 71 vom Jahre 1913 ist hier eingegangen und liegt an Ratsstelle 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht aus. Dasselbe enthält: Gesetz, betr. die Beschäftigung von Hilfsrichtcrn beim Reichsgerichte. Bekanntmachung, betr. die Abänderung der Schiffs- vermcssungsordnung vom 1. März 1895. Zwönitz, am 15. Dezember 1913. Der Bürgermeister. Das Neueste. Durch eine« große« Felssturz am Harrasfelfen bei Braunsdorf wurde Sonntag nacht der Zug 1414 ver schüttet. Nach neuester Meldung find 4 Tote, 7 Schwer verletzte und 27,Leichtverletzte geborgen. In der Berliner Versammlung von Vertretern der Krankenkassenverbände wurde festgestiellt, daß die Ei nigungs Verhandlungen zwischen den Zen tralverbünden der Aerzte und der Krankenkassen völlig aussichtslos seien. Es bestätigt sich, daß die mexikanischen Rebellen bei ihrem Sturm auf Tampico eine vollständige Nie derlage erlitten haben. 38. Iahrg. Als erster deutscher Flieger ist am Sonntag der Pilot Werner Wieting auf Rumpler-Mercedes- Eindecker von Bukarest nach Konstantinopel geflogen und in der türkischen Hauptstadt glatt gelandet. Oertliehes und Sächsisches. Zwönitz, den 15. Dezember 1913. — Gewerbekammer-Ergänzungswah, len. Am 12. d. M. fanden im Saale des Hand werkervereinshauses zu Chemnitz durch die Wahlmän ner die Ergänzungswahlen für die Gewerbetammer Chemnitz statt. Es wurden von der Handwerkerabtei lung als Kammermitglieder gewählt die Herren I. Bäüerobermeister Landtagsabgeordneter Biener in Cl-emnitz, 2. Baumeister Stadtrat Heidrich in Chem nitz, 3. Fleischerobermeister Köhler in Limbach, 4. Uhr machermeister Stadtrat Weinhold in Augustusburg, 5. Schlosserobermeister Kirchhof in Waldenburg, 0. Tisch lerobermeister Steinbach in Meerane, 7. Buchbinder- meister Görner in Thalheim. Tie Herren Bie ner, Heidrich, Köhler, Weinhold, Steinbach nnd Gör ner sind wiedergewählt, Herr Kirchhof tritt neu in die Kammer. Bei der Nichthandwerker-Abtcilung wur den zu Kammermitglicdern folgende Herren wieder- gewählt: 1. Kaufmann Stadtrat Langer in Ehrenfrie dersdorf, 2. Gastwirt Rauer in Glauchau, 3. Hand schuhfabrikant Böttger in Burgstädt. Neu gewählt wurde Herr Gastwirt Schäfer in Roßwein. — Tie Erzgebirgische Kraft-Omnibus- Verkehrsgesellschaft will den Verkehr anf den Lokalstrecken Aue—Lößnitz und Aue—Schneeberg—Neu- städtel einschränken und die Linie Neusiüdtel -Zschorlau einzielten. Lhcmnitz. (Ein schweres Eisenbahnunglück bei Braunsdorf.) Am Sonntag abend ereignete sich bei Braunsdorf im Tnnnel, der durch den Harras- felscn führt, ein schweres Eisenbahnunglück. Ter in Chemnitz-Hauptbahnhof 10 Uhr 44 Min. fällige Per sonenzug ist zum größten Teil verschüttet. Es hatten erst die Maschine und zwei Personenwagen den Tun nel passiert, als er plötzlich unter gewaltigem brachen cinstürzte. TaS Univetter am Abend, bei dem mau Erdbeben verspürt haben will, dürste die Ursache der Loslösung von gewaltigen Erd- und Felsmassen ge wesen sein. Tie Rettungs- und Aufräumnngsarbei tcn wurden sofort von Chemnitzer und Frankenberger Seite aus in Angriff genommen. - Tas Unglück ist in seinen Folgen sehr groß. Nach den ersten Meldungen sollen 10 Tote und 8 Schwerverletzte geborgen worden sein. Tie Namen der Toten waren in früher Morgen stunde noch nicht zuverlässig festgestellt. Ein Chem nitzer junger Mann befindet sich darunter. Herr Ober lehrer Haupt liegt schwer verletzt im Frankenberger Krankenhaus. — Zu dem Unglück wird den „Cb. N. N." noch gemeldet: Kurz bevor heute nacht gegen V-11 Uhr der Zug 1414 auf der Strecke zwischen Frankenberg und Braunsdorf den Harraofelseu passierte, war das Südportal des Tunnels eingestürzt. Ter Zug fuhr mit voller Geschwindigkeit aus die Sturzmasse aus und wurde zur Entgleisung gebracht. Tie Schreckensszenen, die sich alsbald durch die auch unter den nichtver letzten Passagieren ausgebrochene Panik abspicltcu, waren unbeschreiblich. Tie sofort herbcigerufene Hilfe in Gestalt eines Döbelner AerztewagenS und zweier- großer Hilfszüge waren alsbald zur Stelle und es konnte mit den Rettungsarbeitcn begonnen werden. Unter großen Anstrengungen gelang es zunächst, vier- Tote, sieben schwer Verletzte und eine Anzahl leicht Verletzter zu bergen, deren Identität nur zum klei nen Teil festgestellt werden konnte. Unter den Ver letzten befinden sich u. a. die Herren Arendt-Chemnitz, Adorfer Straße, Panl Trechsler-Euba, Bczirksschnlober lehrer Haupt-Chemnitz, Promenadenstraße. KarlMünz- ner-Euba, Lochmann Braunsdorf, Emil Kgwbs-Titters dorf, Bruno Nitzschke-Hainichen, die in das Franken berger Krankenhaus geschafft wurden: im Chemnitzer Krankenhause liegen Herold, Kluge, Norberger, Müller, Hauptmann, Kluge und Schönbach, über die Näl-eres noch nicht bekannt ist. Einer der Getöteten wurde als ein Herr W. Bäßler, Chemnitz, Hainstraße 28, rekog nosziert. Der Verkehr aus der Unglücksstrecke dürfte für mindestens acht Tage unterbrochen sein, da die Aufräumnngsarbeiten mit große» Terrainschwierig keiten zu kämpfen haben. (Fahrstuhl-Unglück.) Tie in den dreißiger Jahren stehende Ehefrau des Hausmanns Metzner, wohnhaft Henriettenstraße 48, wurde am Sonnabend abend beim Reinigen des Fahrstuhles von dem Fahr stühle, der plötzlich in Bewegung gesetzt wurde, erfaßt und totgedrückt. Ter Ehemann der Verunglückten kehrte kur- nach dem Unfall von W"ihnachtseinkänfen zurück.
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