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Zwönitztaler Anzeiger : 12.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191802121
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-12
- Monat1918-02
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 12.02.1918
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Zwömhlaler Anzeiger Amts-M Aall sür -as Königliche Amtsgericht un- -ie ----- städtischen Behörden zu Zwönitz ----- Erscheint wöchentlich viermal, am Dienskag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. — Bezugspreis: Durch unsere Träger monatlich 80 Pfg. frei ins Kaus, durch die Posl be zogen oierkeljährl. M.2.40. Drück ».Verlag: Buchdruckerei C. Bernhard Oll, Zwönitz. Inhaber u. veranlw. Schrisll.: Carl Bernh. Oll, Zwönitz. Geschästsslelle: Zwönitz, Kühn- haiderslr. 736 74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 48l4 Leipzig. Anzeigen: Diesechsgespallene(43mm)Kleinzeileodorderen Raum20Psg.,beiFamilienanz.,Sammelanz.,labellar.Sah u.auswärl.Anz. 25 Psg. die Zeile, die dreigespall.Zeile im Retzlamel.u.im amll. Teile 60 Ps. Mindeslpreis einer Anz. l Mtz. Bei WiederholungenYrcisermäß. ».Vereinbarung. Bei Konkursen, Klagen, Vergleichen und Zielüberschreilung fällt jede aus Anzeigen gewährte Preisermäßigung weg. Anzeiger sÄrZwömtzMeKeezwönih,Kühnhaide,Lenkersöors,Dorfchemnitz,Günsöors und andereOrlschastenimZwönitzlale Nr. 24. Dienstag, den 12. Februar 1818. 43. Jahrg. MIMWWWWWgWIill Ül IHM»! ?WM sW1 ti f Amtlicher Teil. Tie auf den 13. Februar 1918 anberaninte Versteigerung findet nicht statt. Zwönitz, den I I. Februar 1918. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Hoftnrrfteigvrnng. Elterleiner Staatsforstrevier. Gasthof zur Sonne in Elterlein, Sonnabend, den 16. Februar 1918, vormittags 11 Uhr. 610 Stämme von 16—10 cm Mittenst., i» Abt. 6, 31 und 56. 80 Nähren in Abt. 74. 3640 Klötze von 7—40 cm Oberst., in Abt. 28, 2!>, 34, 43, 56 nnd 71. 64 IM Nntzrollcn in Abt. 29, 43, 56 nnd 74. """ Elterlein und Schwarzenberg, am l>. Februar 1018. Söiiigliiht WttckrmwMng. SöiiigliihtS sforstttntiiiiit. Verordnung, die Klcinhandclshöchstvccifc sür Kandiszuekcr betreffend. 'Auf Grund von 8 5 des HöchstprcisgesetzeS vvm 4. Angnft 1914 <Reichs-Gcsetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (RcichSgcsetz- blntt Leite 516) werden für den Kleinvcrkanf von KandiS- -ncker folgende Höchstpreise festgesetzt: Brauner Kandis . . 52 Psg. für I Pfnnd, Weißer Kandis . . . 56 Psg. sür 1 Pfnnd, Schwarzer Kandis . . 56 Psg. sür I Pfnnd. Klciuvertauf ist der Verknus unmittelbar nn Per- brnucher in der in offenen Läden üblichen Art. Diese Verordnung tritt nm 15. Februar 1918 in Krnft. Am gleichen Tage tritt die Verordnung vom 6. November 1917 «„Lächs. Slantsztg." Nr. 266), soweit sic sich nus Höchstpreise für Kandiszucker bezieht, außer Kraft. Dresden, den 6. Februar 1918. Ministerium des Innern. Asm Mlrikß. Die nächste Tagung des Reichstages wird sich voraussichtlich vom 19. Februar bis Oster« er strecken. Der badische F i n a u z m i n i st e r Rheinboldt sprach sich in der Kammer sehr scharf gegen die Uebernahme der Vermögens- und Einkommensteuer durch das Reich ans. Ein ö st erreich rs cherPol e erklärte im Ab-' geordnetcnhause, Polen werde nicht ruhen, bis es ganz vereint sei und den Zugang zur« Meere er langt habe. Im Namen der Ukrainischen Republik richtete Ritter v. Gassenko einen Protest an Frankreich, worin die Neutralität der Ukraine erklärt wird. Die Bolschewiki haben nach einer ameri kanischen Meldung alle Gesandtschaften der Ver bandsmächte ausgewiesen; die Gesandtschaften seien auf dem Wege nach Schweden. In Petersburg ist nach einer französischen Mel dung schon wieder eine Verschwörung gegen die Bolsche wiki entdeckt worden, wobei 150 Verhaftungen vorgenom men wurden. In der Schweiz stellen französische Polizeikommis sare Erhebungen im Falle Caillaux an, wobei sie von Schweizer Polizeiorganen unterstützt werden. Kick ml Wi IHM W. Brest-Litowsk, 10. Febr. In der heutigen Sitzung teilte der Vorsitzende der russischen Delegation mit, daß Rußland unter Verzicht auf Unterzeichnung eines formellen Friedensvertrages den Kriegszustand mit Deutschland, Oester reich-Ungarn, der Türkei und Bulgarien für beendet erklärt und gleichzeitig Befehl zur völligen Demobilisierung der russischen Streitkräfte an allen Fronten erteilt. Für die aus dieser Lage sich ergebenden weiteren Besprechungen zwischen den Mächten des Vierbundes über die Gestaltung der wechselseitigen diplomatischen, konsularischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen verwies Herr Trotzki auf den Weg unmittelbaren Verkehrs zwischen den beteiligten Regierungen und auf die bereits in Petersburg befindlichen Kommissionen des Vierbundes. Wird Rumänien folgen? Die Ereignisse überstürzen sich in diesen Tagen wie der einmal. Kaum sind die Einzelheiten des Friedens- Vertrages mit der Ukraine bekannt, ist die Rückwirkung dieses Vertragsabschlusses auf die bolschewistischen Unter händler jn dem Sinne eingetrcten, wie allgemein erwar tet wurde. Auch Trotzkis Widerstand ist gebrochen. Ter Fricdcnszustand mit ganz Rußland ist Tatsache ge worden. Unverkennbar ist auch der große Eindruck, den die Tatsache des ersten Friedensschlusses auch auf unsere westlichen Gegner gemacht hat. Man braucht nur zu lesen, was ein führendes englisches Blatt wie der „Manchester Guardian" über den Frieden mit der Ukraine schreibt. Dieses Blatt weist ausdrücklich auf den „ernsten und tiefen Eindruck, den das Ereignis besonders in Frank reich machen wird" hin. Es hebt die merkwürdige Ironie des Schicksals hervor, die darin liege, daß Frankreich den Ukrainern in jeder Weise zu ihrer Selbständigkeit gehol fen, den Bolschewiki dagegen die Anerkennung versagt habe und daß jetzt die Ukraine mit den Zcntralmächten Frieden schließe, während die Bolschewiki im Sinne der Entente arbeiten. Man glaubt, datz auch Rumänien schon wegen seiner nachbarlichen Beziehungen zur Ukraine sich der neuen Lage schnell anpassen wird. Aus privaten Quellen ist vor einigen Tagen be kanntgeworden, datz gewisse Verhandlungen zwischen den Zentralmächten und mahgebenden rumänischen Politikern eingeleitet worden sind, die ans die Herbeiführung eines Friedensschlusses ab zielen. Amtliche Mitteilungen darüber sind frei lich nicht gemacht worden, aber nunmehr, nach dem Abschluß der Verhandlungen mit Rutzland, sind die Erwartungen eines Friedens auch mit Ru mänien gestärkt worden; darauf läht auch der so eben bekannt gewordene Rücktritt des rumänischen Kabinetts Bratianu schlietzen. * Ler WoülM Ses MMkrtrWs. w. Brest-Litowsk, 9. Febr. Die haupt sächlichsten Artikel des zwischen den. Ver bündeten Deutschland, Oesterreich-Ungar, Bul garien und der Türkei einerseits und der ukrainischen Volksrepublik andererseits abgeschlos senen Friedensvertrages sind folgende: Artikel 1. Die vcrtragschlictzenden Teile er klären, datz der Kriegszustand zwischen ihnen be endet ist und sic entschlossen sind, miteinander fortan in Frieden und freundschaftlich zu leben. Artikel 11. Zwischen Oesterreich-Ungarn einerseits und der nkrainischen Volksrepublik audererscits werde» jene Grcuzen bestehen, die vor Ausbrnch des gegenwärtigen Krieges zwischen der österrcichisch-nngarischcn Monarchie und Rutzland bestanden haben. Im einzelnen werden Weiler nörd lich die Grenzen nach den ethnographischen Ver hältnissen und unter Berücksichtignng der Wünsche der Bevölkerung durch eine besondere Kommission festgesetzt werden. Artikel III. Die Räumung der besetzten Ge biete wird nnverzüglich nach der Ratifikation des gegenwärtigen Friedensvertrages beginnen. Artikel IV. Die diplomatischen und konsu lar ischen Beziehungen werden sofort nach der Rati fikation des Friedensvertrages ausgenommen wer den. Artikel V. Die vertragschlietzcnden Teike ver zichten gegenseitig auf den Ersatz ihrer Kriegs kosten, sowie auf den Ersatz der Kriegsschäden, cinschlietzlich der Requisition. Artikel VI. Die beiderseitigen Kriegsge fangenen werden in ihre Heimat oder in das von ihnen gewünschte Land entlassen. Einzelheiten er klärt der Artikel VIII. Artikel VII. Ueber die wirtschaftlichen Be ziehungen wird vereinbart: I. Die vertragschliehen- den Teile verpflichten sich, unverzüglich die wirt schaftlichen Beziehungen anzuknüpfen und auf Grund folgender Bestimmungen zn organisieren. Bis zum 31. Juli des Jahres ist der gegen wärtige Austausch der Ueberschüsse der wichtigsten landwirtschaftlichen und industriellen Produkte nach folgenden Bestimmungen durchzuführen: u) die Menge und die Art der Produkte, deren Austausch vorgesehen ist, werden durch Kommis sionen festgestellt, die aus einer gleichen Anzahl
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