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Zwönitztaler Anzeiger : 03.05.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191805035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180503
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-05
- Tag1918-05-03
- Monat1918-05
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 03.05.1918
- Autor
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Zwömhlaler Anzeiger Amts-M Bla« für -as Königliche Amtsgericht un- die ----- städtischen Behörden zu Zwönitz ----- Anzeiger sür Zwönitz,Nie-erzwönitz,Kühnhai-e,Lenkersdors,Dorfchemnitz,Günsdors und andereOrlschastenimZwönihtale Erscheint wöchentlich viermal, am Diensiag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag.— Bezugspreis: Durchunsere Träger monatlich 80 Psg. frei ins Kaus, durch die Post be° zogenvierleljährl.M.2.40. Druck u.VerlagrDuchdruckerei E. Bernhard Ott, Zwünih. Inhaber u. veranlw. Schrifll.: Earl Beruh. Ott, Zwönitz. Geschäftsstelle: Zwönitz, Kühn- haiderskr. 738/74. Fernspr. Nr. 23. Postsch. 4814 Leipzig. Anzeigen: Die sechsgespallene (43 mm)Kleinzeile oder deren Aaum20Pfg.,bei Familienanz.,Sammelanz.,labellar.Satz ».auswärk.Anz. 25 Psg. die Zeile, die dreigespall. Zeile im Reklamel.u.im amll. Teile 60Ps. Mindestpreis einer Anz. l MH. BeiWiederholungenPreisermäß. ».Vereinbarung. BeiKonkursen, Klagen, Dergleichen und Zielüberschreilung fällt jede aus Anzeigen gewährle Preisermätzigung weg. Nr. 66. Freitag, den 3. Mai 1SI8 43. Jahrg Amtlicher Heil. HWUklst für FftrgtI, UBirdkr LDii«. I. Die Preiskommission bei der Landesstellc siir t^c- miise und Obst hat die folgenden Erzeuger-, Kroß- lubels- und Kleinhandelshüchstpreise festgesetzt: I. Spargel Erzeuger- (Großhandels- Klrinhandels- preis preis preis a) unsortiert 0,66 d) sortiert k (etwa 15 Stangen auf das Psund, Stangen ¬ 0,80 1,05 M. je Pfd. lange bis 22 em) 0,96 e) sortiert II und Iss (etwa 22 Stangen 1,15 1,l5 „ ,, ,, aus das Pfund) 0,66 0,80 1,"5 „ „ „ ck) Suppenspargel 0,30 0,37 „ 2. Rhabarber 0,15 0,18 ",25 3. Spinat 0,30 0,36 II. 0,17 „ „ „ Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleich zeitig als Vertragspreise für die auf Grund von Liese- w ngsverträgen gelieferten Waren; sie treten an die stelle der mit Ministerialvcrordnung Nr. 342b II 8 Villa r m 12. April 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betr. Höchstpreise vom !. August 1914 (RGBl. Seite 339) mit den dazu er- r.ngenen Abänderungsverordnungen. III. Die vorstehend festgesetzten Preise gelten vom 3. Mai 1918 ab bt auf weiteres. ANt dem gleichen Zeitpunkt treten die mit' Ministerialverordnung Nr. 153 118 Villa vom 26. Januar 1918 festgesetzten Erzeuger-Großhandels- und Kleinhandelspreise für Spinat außer .Kraft. IV. Die obigen Preise gelten für das gesamte Gebiet des Königreichs Sachsen. Die Befugnisse der örtlichen f/veiskommissionen zur Festsetzung von Groß und Klein l ndelspreisen sind erloschen. Dresden, am 30. April 1918. Ministerium des Innern. Verordnung über die Kirschernte 1918. Auf Grund der BundesratSvcrordnung über die Errichtung der PrciSprüfungSstcllen und die Persorgungö- rcgelung vom 25. SePt./4. Nov. 1915 - RGBl. S. 607/728 und der BundesratSverordnung über die Auskunfts pflicht vom 12. Juli 1917 - RGBl. S. 604 wird an- g. ordnet: 8 I. Die Versendung von Kirschen mit der Bahn oder mit dem Schiff, auch als Expreßgut und Passagicrgut. zu dem mich Traglasten zu rechnen sind, ist nur zulässig a f Grund eine« vom Kommunalverband des Versen dungsortes oder der von ihm bestimmten Stelle cruS- gefertigten Versandscheines. Der Vccsandschein wird durch einen Vermerk auf den Verladepapieren, bei Passagicr gut in schriftlicher Form erteilt. Der Versandschein für Passagiergut ist von der Bahn oder dem Schiffahrts unternehmen bei der Annahme des Gepäckstückes zu ent werten; der Reisende hat ihn während der Fahrt bei sich zu führen und ihn auf Verlangen den Polizeibeamten o7er sonstigen Ucberwachungöstellen vorzuzeigen. Die Versandscheine müssen die Adresse des Absenders und Empfängers sowie die Menge der zu versendenden Kirschen enthalten und mit dem Steinpel des Kommunalverbandes Ersehen sein. Die Kommunalverbände werden ermächtigt, die Er teilung des Versandscheines zu versagen, sofern Interessen der VolkSvcrsorgung entgegenstel)en oder der Verdacht der !'Überschreitung der Höchstpreise oder eines sonstigen Ver- s ßeS gegen behördliche oder gesetzliche Vorschriften be- s .ündet erscheint. Der Versandschein darf jedoch nicht verweigert werden, wenn ein Erzeuger die von 'ihm er- I zeugten Kirschen an stnem anderen Orte als dem Er- l z-ugungsorte in der eigenen Wirtschaft verwendet. 8 2. Die Kommunalverbände sind befugt, zur Versorgung der Bevölkerung mit Kirschen 1. mit Genehmigung der Landesstelle für Gemüse und Obst Vorschriften über den entgeltlichen Absatz der in ihrem Bezirk erzeugten Kirschen zu erlassen, insbesondere auch die Zulässigkeit der Beförderung von Kirschen außerhalb des Bahn- und Schiffsverkehrs an das Erfordernis einer Vcrsandgenehmignng «eines Bcsörderungs- scheineS) zu binden; 2. in die Rechte aus Pacht- und Liefcrnngsver- tlägcn jeder Art über die in ihrem Bezirk er zeugten Kirschen einzutreten. Die Anordnung ist an den aus solchen Vertragen puin Bezug der Kirschen Berechtigten zu richten. Zur Zustellung genügt die Zusendung der Anordnung durch eingeschriebenen Brief. Im Falle des Eintrittes hat der Kommunalverband die Gegenleistung aus diesen Ver trägen den: anderen VertragStcil oder, wenn dieser sic bereits von dem durch die Anordnung Betroffenen er halten hat, an letzteren zu bewirken, es sei denn, daß die Bewirkung der Gegenleistung gegen ein gesetzliches Ver- brt oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. 8 3- Alle Besitzer von Kirschen oder Kirschbäumen haben dem Kommunalvcrband oder dessen Beauftragten, die sich als solche ausweiscn, auf Ansordern wahrheitsgemäße Auskunft über die vorhandenen Bestände an tragfnhigen Kirschbänmcn oder Kirschen tauch nach Geivicht, Art und Lagerort) sowie über die darauf bezüglichen Pacht oder Licferungöbeträge jeder Art zu geben. Die Be auftragten, die sich als solche answeisen, sind befugt, so wohl zur Schätzung der Kirschernte wie auch zur Fest- . stellung, ob und welche Vorräte bei den Besitzern an Kirschen vorhanden sind, die betreffenden Grundstücke oder Räume, in denen Kirschen vermutet werden, zu betreten und zu besichtigen. Beide Teile sind berechtigt, bei dec Besichtigung von Räumen die Anwesenheit eines Vertreters der Orts polizeibehördc zu verlangen. Die OrtSpolizcibchürdcn haben dem darauf gerichteten Ersuchen eines Beteiligten zu entsprechen. 8 4. Die Kommunalverbände sind berechtigt, für die Aus stellung eines Versandscheines eine Gebühr von v Pfen nig für das Pfund, mindestens aber von 0,25 M. zu cr- Iwbcn. 8 5.- Ter Verkauf von Kirschen durch den Erzeuger un mittelbar an den Verbraucher an der Obstpflanzung ist verboten. Dir Kommunalverbände sind jedoch befugt, diesen Verlauf an Ortseingesessene gegen Sperrkartcn zu gestatten. 8 u. Gegen die Entscheidungen des Kommunalve" bandcs ist Beschwerde an die Landesstelle für Gemüse und Obst zulässig. 8 7. Wer diesen sowie den von der Landesstellc für Ge müse und Obst oder den Kommnnalberbänden in Aus führung dieser Verordnung erlassenen Vorschriften zu- widerhandclt, wird nach Maßgabe des 8 17 der Bundes ratsverordnung über die Errichtung von Preisprttnmö- stcllen und die Versorgungsregelung vom 25. Sept. 4. Nov. l915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft, sofern nicht rach 8 5 der BundesratSverordnung über AusknnftSpflicht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe verwirkt jst. 8 8. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1918 in Kraft. Dresden, am 27. April 1918. Ministerium des Innern. Vm Weltkrieg. Im Ernährungsausschuß des Reichstages erklärte Staatssekretär v. Waldow, daß die Kartoffelration bis zum Schluß des Krlegsjahres beibehalten werden kann. Der Reichstag begann die Beratung des Arbeits- kammcrgesetzvs und nahm das Gesetz über die Aufhebung des 8 '153 der GKverbeordnung! in 1. und 2. Lesung an. Der Hauptausschuß des Reichstages stellt die Forderung, daß durch eine BundesratSverordnung Maß nahmen zur Sicherung der Luxussteuer angeordnet werden. Nach einer Erklärung des Reichsbantpräsi denten ist das bisherige Ergebnis der 8. Kriegsanleihe, mit Ausschluß des Umtauschs, auf 14 766 247100 Mk. fest- gestellt. Mit der Eroberung des Kemmes hat sich die deutsche Beute in der Westschlacht auf über 127 000 Gefangene und mehr als 1600 Geschütze gesteigert. Englisch« Blätter betonen, die „Rettung" Up er ns könne nicht mehr bei Dpern selbst, sondern nur an anderer Stelle der Front unternommen werden. In Genf trafen 260 deutsche Kriegsgefangene im Alter von 48 und mehr Jahren ein, die in die Heimat weitcrrcisten. Nach einer Meldung aus Bern hat eine schweize rische Finanzorganisalion einer englischen Finanzgruppe einen Kredit von monatlich 10 Mll. Fr eingeräumt. Kaiser Karl wird in etwa 14 Tagen in Begleitung des Ministers des Auswärtigen Baron Burian in das Große Hauptquartier zum Besuche Kaiser Wilhelms reisen. „Daily Telegraph" meldet aus Mailand, daß die große österreichische Fr ü h j a h r s o f fe n s i v c, die einige Zeit hab« verschoben werden müssen, jetzt beschlossene Sache sei. Der deutsäw Volksrat sür Böhmen fordert in einer Entschließung den sofortigen Rücktritt des Ministerpräsi denten v. Seidler nnd Abkehr von seinem 'System. Ter Mörder des Erzherzogs Franz Ferdinand nnd seiner Gemahlin ist in der Festung Theresienstadt gestorben. Die Entwaffnung der Anarchisten in Petersburg ist nach einer Meldung aus Moskau ohne Widerstand erfolgt. Im italienischen Senat erklärte Senator Spirito, daß deutsche Unterseeboote im Golf vou Neapel Minen ge streut haben. Die Unterzeichnung des rumänüchen 'Friebens Vertrages in Bukarest wird für die erste Maiwoche mit Bestimmtheit erwartet. Blättermeldungen zufolge betrifft ein Bejehl des eng li schon Kriegsamts die Neueinbeiusung von 450 000 Mann. * Der Bahnhof Hazebrouck unter deutschem Feuer. V.. Berlin, 1. Mai. Der Bahnhof Hazebrouck lag am 29. April unter zusammcngesaßtem deutschen Feuer. Einwandfrei wurde starke Wirkung sestgestcllt. Mehrere Brände sind beobachtet. Bedenkliche Vorgänge in der Ukraine. (V. Berlin, 1. Mai. «Amtlich.) In letzter Zeit machte sich in Kiew eine scharsc Agitation bemerkbar, anscheinend auch gegen den deutschen Einfluß in der Ukraine, deren Regierung reiner-lei Maßregeln traf, nm die Frühjahrs auSsaat zu sichern. Ein Erlaß des Fcldmarschalls van Eichhorn über die Aussührnng der- Frühjahrsbestellung wur de von der ukrainischen Presse entstellt wicdergegeben, was Aufregung im Lande hcrvorrief. Die willkürliche Per Haftung des Direktors d r Russischen Bank für auswärtigen Handel gewann nntei diesen Verhältnissen eine besondere Bedeutung. Tobey war ukrainischer Finanzsachverständiger und hatte sich große Verdienste um die Zusammenarbeit mit der- deutschen und österreichisch-ungarischen Delegation erwerben. Der Gewaltakt bedeutete den Wiederbeginn der 'Anarchie. Feldmarschall von Eichhorn verfügte daher im Einverständnis mit dem kaiserlichen Betschaster zur Sicherung Kiews besondere Maßnahmen. Inzwischen war die Untersuchung des Falles Dobry einem deutschen Mili lärgericht übertragen. Sie sührle zur Verhaltung des .Kriegsministers Shukowski, des Abteilungschefs im Mini sterium des Innern Dajewski, der Frau des Ministers des Innern Ttatschcnko, des Kommandanten der Stadt miliz Bogazti und des Abteilungschefs im Ministerium des Aeußern' Lubinski. * Ak AcnWiht siir zrlmiS msWk»' vv London, 1 Mai. (Meldung des Reuterscheu Bureaus) Es ist eine königliche Bcrordnung erschienen, durch welche das Inkrafttreten des Disnstpflichtgeseßes für Irland verschoben wird. „Daily News" melden, daß die Regierung sich entschlossen hat, bezüglich der Eiu- führung der Dienstpflicht i« Irland in den nächsten Wochen eine abwartende Haltung einzunehmeu, bis sie beurteilen kann, welchen Erfolg die Homerulebill haben wird. Die Regierung hofft, die Homerulebill nächste Woche einbringen zu sännen. * Zurückziehung amerikanischer Truppen. Zürich, 30. April. Ter „Tagesauzciger" meldet, baß infolge der wiederholte» deutsche» Angriffe zwischen Maas und Mosel die dort augeschlosseueu amerika nischen Linien bereits zurückgenommen und dnrch sran zösifche Truppen abgelöst iverden mußten. Vor einem Hilferuf Deutschböhmens. Ans Wunsch mehrerer Bezirksausschüsse Deutsch Böhmens veranstaltet der Verband der deutschen Bezirke Böhmens am Sonnabend, den 4. Mai, in Prag einen Bc zir ks ob man nertag, der sich mit den Ernährungssragen und der Forderung nach Anschluß Deutsch-Böhmens an das Versorgungsgebiet des Deutschen Reiches beschäftigen wird.
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