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Zwönitztaler Anzeiger : 18.06.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191806184
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180618
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-06
- Tag1918-06-18
- Monat1918-06
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 18.06.1918
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Zwönihtaler Anzeiger Amls-M Blatt für -as Königliche Amtsgericht und die ----- städtischen Behörden zu Zwönitz ----- Anzeigen: Diesechsgespallene(43mm)Kleinzeileoderderen Raum20 Pfg., bei Familienanz., Sammelanz.,labellar.Sah u.auswärl.Anz. 25 Psg. die Zeile, die dreigespall. Zeile im Reblamel.u.im amll. Teile 6SPf. Mindestpreis einer Anz. l Mb. BeiWiederholungenPreisermäß. ».Vereinbarung. Bel Konkursen, Klagen, Vergleichen und Zielüberschreilung fällt jede aus Anzeigen gewährte Preisermäßigung weg. Erscheint wöchentlich viermal, am Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag.- Bezugspreis: Durchunsere Träger monatlich 80 Psg. frei ins Kaus, durch die Posl be- zogenvierleljährl. M.2.4S. Druck u. Verlag: Buchdruckers! E. Bernhard Oll, Zwönitz. Inhaber u. veranlw. Schrisll.: Earl Bernh. Oll, Zwönitz. Geschäslsslelle: Zwönitz, Kühn- haiderslr. 738/74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 4814 Leipzig. Anzeiger siir Zwönitz, Meüerzwönih, KühnhaiSe,Lenkersöors, Dorfchemnitz, Günsdors unö andere Ortschaften im Zwönihlale Dienstag, den 18. Juni 1S18 43. J«hrg Nr. 90. Amtlicher Teil» Dicnötng, den 18. Juni, von vorn:. 9 Uhr an Butter- verkauf (Landbutter) in den bekannten Verkaufsstellen. Auf Marke ? der Landosfeltkarte und gegen Vorlegung der Lebensmittelkarte werden 50 Gramm ausgegeben. Mittwoch, den 19. Juni, auf Abschnitt 23 der Nähr mittelkarte in den Kundengcschäften: Karte und 8 250 Gr. Grieß für 16 Pfg., Karte 0 250 Gr. Graupen für 18 Pfg., Zusatzkarten 100 Gr. Grieß für 7 Pfg. Ferner Verkauf von Quart in dcn 6 Grü»Waren geschäften aus 'Bozugsabschnitt 145 der Lebens mittelkarte. Jede Person erhält 100 Gramm. Der Bürgermeister. Bekanntmachung, die Aberntung von grünen Zwiebeln betreffend. Die Ministerialvercrdnung betr. das Verbot der Ab- rrntung von grünen Zwiebeln — Nr. 931 V6 2 — voni 3. Juni 1918 wird dahin ergänzt, daß zwischen Absatz 2 und Absatz 3 folgender Absatz eingeschaltet wird: ,',DIe Kommunalverbändo werden ermächtigt, das Verbot der Aberntung auf die Zeit vom 16. Juni bis 31. Juli für solche Steckzwiebeln außer Kraft zu setzen, die sich nachweislich für die Entwick lung zu Dauerzwiebeln nicht eignen. Die Ent schließung darüber, in welcher Weise dieser Nach weis zu erbringen ist, wird den Kommunalvec- bändcn nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse überlassen." Dresden, am 13. Juni 1918. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, die Belieferung der Znckerkarten Reihe 9 betreffend. Im Anschluß an die Verordnung des M. d. I. vom 1. Juni 1918 (Sachs. Staatszeitung Nr. 128) wird Fol gendes bestimmt: Auf Zuckerkarten, die im Gewicht herabgesetzt worden sind, darf die erhöhte Zuckcrmenge für den 2. und 3. Kartenabschnitt nur dann geliefert werden, wenn der Kcmmunalverband dies durch einen auf die Rückseite der Zuckerkart« gesetzten Vermerk zugclassen hat. Der Vermerk hat zu lauten: „Gültig für eine Sonderzulage von (1 oder 2) Pfund" — und ist vom Kommunalverband abzustempeln. Diese abgestempelten Zuckerkarlen sind am Ende des Bersorgungszeitraums von den Kleinhändlern ihren Kunden abzufordern und ihren Lieferanten als Belege miteinzusendeu. Dio Großhändler haben sie der Zucker- verteilungsstvlle etnzureichen. Die vom Kommunalverband bescheinigt« Menge wird den Händlern von der Zuckec- verteilungsstelle gutgebracht werden. Dresden, am 12. Juni 1918. Ministerium des Innern. Höchstpreise für Kirschen. I. Für Kirschen werben folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeuger preis : Großhandels preis : Kleinhandels preis: je Psd. Süße Kirschen Preß-, Brenn und 0,40 Mar- 0,54 0,70 M. meladckirschen 0,20 II. 0,28 0,35 M. Diese Preise treten an die Stelle der mit Ministerial vercrdnung vom 29. Mai 1918 — Nr. 950 II 8 VIII — festgesetzten Höchstpreise mnd sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. III. Die Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen. ' IV. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 12. Juni 1918. Ministerium des Innern. WWrkisk sich Wbcmn M Ztchclbeemi. I. II. Für Erdbeeren und Stachelbeeren iverden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeuger Großhandels ¬ Nleinhandcls preis: preis : preis: M Erdbeeren 1.20 1.50 1.65 ie Pso. Preß- und Marmeladen- erdbceren —.75 1.— 1.10 - Walderdbeeren und Monatserdbceren 1.80 2.10 2.25 - Weinbergserdbeeren 2.20 2.45 2.60 Stachelbeerei: (reif und unreif) —.45 -.60 -.70 - Diese Preise treten an Stelle der mit Ministerial- derordnung vom 29. Mai 1918 — 951 II 8 VIII — festgesetzten Höchstpreise und sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) init dcn dazu ergangenen Mänderungsvcrordnungen. III. Die Preise gellen "für das Gebiet des Königreichs Sachsen. IV. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 12. Juni 1918. Ministerium des Innern. Anläßlich des R e g i e r u n g s j u b i l ä u m s des Kaisers wurden zwischen dem Kaiser und dein General- seldmarschall v. Hindenburg dedeulsame Ansprachen ge »wchselt. Der Verband der deutschnntionalcn Parteien Oester reich« fordert in einer Entschließung die Zusammenfassung aller Kräfte zur Erzwingung eines siegreichen Friedens. Das Linienschiff „Kronprinz" heißt fortan „K ron Prinz Wilhelm", ein neuer Panzerkreuzer wirb ,/Prinz Eitel Friedrich" heißen. Die Verlegung der Pariser Munitionsfabriken wird als unmittelbar bevorstehend gemeldet. In Lyon Hat die wachsende französische Erbitterung gegen di« Engländer mehrfach zu Ardeiterunruhen ge führt. Französischen Blättrrmeldungen zufolge har sich das französische H a u P t g u a r t i e r am 6. Juni in Cvm Piegne befunden. Die japanische Heeresleitung beabsichtigt, das japanische Heer nach deutschem Muster zu organis- sieren und auf 25 Armeekorps zu verstärken. Alle im Auslände sich aufhaltenden Griechen, die in den Jahren 1884 bis 1887 geboren sind, wurden unter die Fahnen berufen. * Höchstpreise für Frühgemüse. i. Mit Wirkung vom 16. Juni 1918 ab werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Erzeuger- GroßhanvelO» Kleinhandels preis: vreis: ureis 1. Spargel g) unsortiert —.55 b) sortiert I (etwa -.70 0.90 M. ie Psd. 15 Stangen aufd. Pfund, Stangen lange bis 22 cin) —.80 1.— 1.20 - - - c) sortiert II und III (etwa 22 Stangen auf das Pfund) - .55 -.70 -.90 . . . ä) Suppenspargcl —.25 -.32 - .40 - - - 2. Rhabarber —.15 3. Spinat (nicht -.18 -.25 - - - Spinatersatz) —.30 —.36 —.47 - - - 4. Erbsen (Schoten) —.40 5. Längl. Karotten -.52 —.68 . . . s) mit Kraut —.15 -.18 -.25 - - - d) ohne Kraut —l20 6. Karotten, runde —.25 -.32 - - . kleine a) mit Kraut —.25 -.32 —.42 - - - d) ohne Kraut — .40 7. Kohlrabi (mit -.48 -.62 - - - -.55 - - - jungem Laub) —.35 -.42 8. Frühzwiebcln (mit Kraut) —.30 -.40 -.55 - - - II. Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleich zeitig als Vertragspreise für die auf Grund von Liefc- rungsverträgeu gelieferten Waren; sie treten au die Stelle der mit Ministerialverordnung Nr. 542 b II8 Villa vom 12. A1ril 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Klein handelspreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes be treffend Höchstpreise vorn 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abändernngsverord nungen. III. Von: 16. Juni 1918 ab treten die mit Mnistcrial Verordnung Nr. B05 II3 Villa vom 30. Mai 1918 festgesetzten Erzeuger-, Großhandels- und Kleinhandels preis« außer Kraft, solveit sie nicht schon durch die Ministerialverordnung Nr. 977 V62 vom 9. Juni 1918 hinsichtlich der Spargeln aufgehoben worden sind; mit dem gleichen Zeitpunkte erledigt sich auch die erwähnte Verordnung vom 9. Juni 1918, deren Bestimmungen in die vorstehende Bekanntmachung übernommen worden sind. IV. Di« obigen Preise gelten für das Gebiet des König reichs Sachsen, und z)var auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach den: Gebiet des Königreichs Sachsen eingeführt wird. Dresden, am 13. Juni 1918. Ministerium des Innern. Der amtliche Tagesbericht vom Sonntag. A mtltche M eldung. Grohes Hauptquartier, 16. Juni 1918. We st kicher Kriegsschauplatz Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht Südwestlich von Merris und nördlich von Be thune wurden englische Teilangriffe, bei denen der Feind westlich von Lecon in unsere vorderen Linien eindrang, im Nahkampf abgewiesen. An der übrigen Front blieb die Infanterictätigkeit auf Er- kundungsgcfechte beschränkt. Der Artilleriekamps lebte am Abend nördlich der Lys, nördlich der Scarpe und beiderseits der Somme auf. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Kleinere Infantcriegefechte auf dem Kampffelde südwestlich von Nohon. Südlich der Aisne dauerte erhöhte Gefechts» tätigkeit an. Starke Angriffe der Franzosen gegen Dommiers wurden durch Gegenstoß auf der Höhe westlich von Dommiers zum Scheitern gebracht. Ebenso brach ein gegen unsere Linien am Walde von Villers-Eotterets gerichteter Angriff verlust reich zusammen. Leutnant Menkhoff errang seinen 31. Luftsieg. Der erste Generalquartiermeister lWLB.) Ludendorff. * Lesimeilhisch -iiWkisllM HttlMmchi vom 16. Juni Veber 16 0Ü0 Gefangene, 60 Geschütze. Amtliche Meldung. Wien, 16. Juni. Amtlich wird verlautbart: Gestern früh griffen an der Piave und beider seits der Brenta unsere Armeen nach mehrstündigem Artilleriemassenfeuer die Italiener und ihre Ver- ! Kündeten an. Die Heeresgruppe des Feldmarschalls von Borowitsch erzwang sich an zahlreichen Stel len den Uebergang über die hochgehende Piave, das Korps des Generalobersten Wurm nahm nach Niederringen erbitterter Gegenwehr San Donna di Piave und beiderseits der Rahn Oderzot—Tre viso in breiter Front die feindlichen Stellungen. Die Truppen des Generalobersten Erzherzog Joseph bemächtigten sich überraschend der Verteidigungs-
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