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Zwönitztaler Anzeiger : 24.09.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-09-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191809244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-09
- Tag1918-09-24
- Monat1918-09
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 24.09.1918
- Autor
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Zwömhtaler Anzeiger Erscheint wöchentlich viermal, am Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag.— Bezugspreis: Durch unsere Träger monatlich 80 Pfg. frei ins Kaus, durch die Post be zogen vierleljShrl. M.2.40. Druck ».Verlag:Buchdruckerei C. Bernhard Oll, Zwönitz. Inhaber u. veranlw. Schrift!.: Carl Bernh. Oll, Zwönitz. Geschäftsstelle: Zwönitz, Kühn- haiderslr. 738/74. Fernspr. Nr. 23. Poflsch. 4814 Leipzig. Amks-MBlaN für das Königliche Amtsgericht und die — städtischen Behörden zu Zwönitz — Anzeigen: Diesechsgespallene(43mm)Kleinzeileoderderen Äaum2 Psg.,beiF«milienanz.,Sammelanz.,labellar.Satz u. auswärl. Anz. Psg. die Zeile, die dreigespall. Zeile im Reklamel.u.im 4mll. Teile Pf. Mindestpreis einer Anz. 1 Mlr. BeiWiederholungeuPreisermäß. ».Vereinbarung. Bei Konkursen, Klagen, Vergleichen und Zielüberschreilung sälll jede aus Anzeigen gewährle Preisermäßigung weg. Anzeiger sürgwönitz, Mederzwönih, Kühnhaide, Lenkersdvrs, Dorfchemnitz, Günsdors und andere Orlschaslen im Jwönitzlale Dienstag, den 24. September 1818. 43. Jahrg. "'M ' > -m— . ? Amtlicher Teil. Dienstag, den 24. September, voir Vorm. 8 Uhr an Butterverkauf bei Walther und Wiedemann. Auf Marke 8 der Landesfetttarte werden 50 Gramm für 35 Pfg. (Pfund 3,50 Mk.) ausgegeben. Ferner: Fatzheringc in den 6 Grünwarenejeschäfteu auf Feld Nr. 12 der Lebensmittelkarte. Jede Person erhält 125 Gr. für 28 Pfg. Mittwoch, den 25. September, auf Abschn. 37 der Nähr mittelkarte in- den Kundengeschäften: Karte -V und L 4 Päckchen (248 Gr.) Zwieback für 80 Pfg., Karte 6 125 Gr. Morgentrank für 23 Pfg. oder l25 Gr. Suppe für 25 Pfg., Zusatzkarten 100 Gr. Grieß für 7 Pfg. Der Bürgermeister. Die amtlichen Bekanntmachungen der Amts- haudtmannschaft sind dem Amtsblatte dieser Behörde entnommen. Nr. 22. Schwer- und Schwerstarbetter- Vrotzulagen. Nach Gehör des Bezirksausschusses und des für den Bezirk Stollberg gebildeten „Schwerarbeiter-Ausschusses" wird auf Grund der z. Zt. geltenden oberbehördlichen Borschriften über die Gewährung der Schwer- und Schwerst arbeiterbrotzulagen Folgendes bestimmt bez. erneut be kanntgegeben : Schwerarbeiterzulage: (wöchentlich 1 Pfund Brot als Zulage zur jelveiligen wöchentlichen Grundmenge): 8 1. Die Schwerarbeiterzulage im Sinne der jeweiligen „Allgemeinen Berbrauchsordnung" des Kommunalverbandes können nur folgende Personen erhalten: s) Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht und Fischerei, im Bergbau, in der Industrie und im Gewerbe, im Handel und im Verkehr mindestens 54 Stunden wöchentlich in Fabriken und Werkstätten oder im Freien schwere körperliche Arbeit verrichten; b) Personen, einschließlich der Beamten im öffentlichen Dienste, die innerhalb 4 Wochen an mindestens 12 Tagen Wenigstens je 4 Stunden Nachtarbeit zu ver richten haben; o) Eisenbahn-, Post- und Telegraphenarbeiter, soweit sie nicht schon unter die Gruppen a) und b) fallen und nach den vom .Kriegsamt erlassenen Bestim mungen als „Rüstungsarbeiter" angesehen werden; ft) Beamte und Angestellt aller Art, die im Außen dienste durchschnittlich mindestens 9 Stunden täglich beschäftigt sind; e) werdende und stillende Mütter (4 Monate vor der Gehurt Und während der Stillzeit); k) Aerzte, Tierärzte, Berufs-Krankenschwestern und Hebammen, soweit sie nicht nur am Wohnsitzorte beruflich tätig sind. 8 2. Kelnen Anspruch auf die Zulage haben hiernach alle Personen, die nur geistig arbeiten oder die als ge werbsmäßige Heimarbeiter beschäftigt sind, desgl. alle Haus frauen und hauswirtschaftlichen Dienstboten. Heimarbeiter können ausnahmsweise die Zulage erhalten, wenn sie glaub haft nachweisen können, daß sie bei mindestens 54-stündiger wöchentlicher Arbeitszeit besonders schwere körperliche Ar beit zu leisten haben. 8 3 Anträge auf Gewährung der Zulage können von männlichen wie weiblichen Personen im Sinne der vor stehenden Richtlinien jederzeit bei der Ortsbehörde des Wohnortes unter Verwendung der dort zu habenden Vor drucke gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, so gilt di« "Genehmigung nur so lange, als die Voraussetzungen bestehen, unter denen die Zulage gewährt wurde. Der Anspruch auf di« Zulage erlischt, sobald diese 'Voraus setzungen nicht mehr erfüllt werden. Aenderungen in der Beschäftigungsart oder Arbeitszeit sind deshalb stets un verzüglich und unaufgefordert der Ortsbehörde zu melden. 8 4- Die Zusatzmarken für die Schwerarbetter werden nur durch die Drtsbehörden selbst oder ihre Marken-Aus gabestellen verausgabt. Diese sind befugt und auf Ver langen dos Kommunalverbandes verpflichtet, bei Stellung 'der Anträge und laufend bei jeder neuen Markenausgave Nachweise darüber zu fordern, daß der Anspruch auf die Schwerarbeiterzulage im'Sinne der vorstehenden Anordnuk- gen zu »echt besteht. . (Bescheinigung des Arbeitgebers, dir .Dienststelle, des Arztes, der Hebamme). 8. Schwerftarbeiterzulage (wöchentlich 2 Pfund Brot als Zulage zur jeweiligen wöchentlichen Grundmcnge cinschl. Schwerarbeiterzulage). 8 5. Die „Schwerftarbeiterzulage" kann nur an Per sonen gegeben werden, die nach der vom KricgsernährungS- amt herausgcgcbenen besonderen Schwerstarbeiterliste vom Kommunalverband als „Schwerstarbeirer" ausdrücklich an erkannt worden sind, hierfür kommen nach den be stehenden Vorschriften nur Personen in Frage, die im Bergbau unter Tage beschäftigt sind oder die in den vom Kriegsernährungsamt besonders bestimmten Industrien bei ihrer Arbeit regelmäßig unter großer Hitze oder schädlichen Gasen besonders zu leiden haben; desgl. gelten in diesen Industriebetrieben als Schwerst arbeiter alle Arbeiter, die regelmäßig in Tag- und Nachtschicht arbeiten, jedoch nur in der Woche, in der sie Nachtschichten zu leisten haben. Als Nachtschichten im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Arbeitszeiten, die über Mitternacht hinausgehen oder vor 5 Uhr morgens beginnen und mindestens 8 Stunden dauern. 8 6. AnträgeanfGewährung derSchwerstarbeiterzu lagt im Sinne der vorstehenden Bestimmungen sind von den Betrieben zu stellen, bei denen die Schwerstarbeiter tätig sind. Die Anträge sind unter Verwendung der vom Kommunalverband erhältlichen Vordrucke durch die Orts behörde einzureichen. 8 7. Die Zusatzmarken für die Schwerstarbeiter werden nicht von den Ortsbehörden, sondern nur von den Bettieben, also am Beschäftigungsorte der betr. Schwerst arbeiter ausgegeben. Die Betriebe erhalten die Marken durch den Kommunal verband zugesandt, sic sind verpflichtet, über Eingang und Ausgabe der Marken nach Anordnung des Kommunal Verbandes genau Buch zu führen und sich soweit die Größe des Betriebes das gestattet den Empfang der Marken durch die Empfangsberechtigten- bestätigen zu lassen. Jede Aendcrung der Arbeiterzahl oder der Beschäftigungs art, soweit diese auf die Gewährung der Marken von Einfluß ist, ist dem Kommunalverband anzuzcigen. Tic Vom Kommnnalverband hierzu geforderten Anzeigen sind Pünktlich einzureichen. Die Betriebe sind befugt, die ihnen je nach der Zahl der anerkannten Schwerstarbeiter zugc teilten Marken nach Gehör ihrer Arbeiterschaft bez. des NrbeiterausschusscS auch so zn verteilen, daß alle in dem selben Betriebe beschäftigten Arbeiter gleichen Anteil au der Zulage haben. L. Allgemeines. 8 8. Die Zulagen unter und u sind wie schon der Name sagt — im Allgemeinen als reine ArbcitSzn- lagen anznschcn. Wird also ans irgendwelchen Gründen die Arbeit insbesondere für längere Zxit unterbrochen, so besteht für die Dauer der Unterbrechung an sich kein -in spruch auf die Gewährung der Zulage 8 9. Die landwirtschaftlichen „Selbstversorger" haben nur dann Anspruch auf die „Schwerarbeiterzulage" im Sinne von Ms. .4.., wenn und solange dies der Kommunal- verband ausdrücklich bestimmt. Selbstversorger, die als „Schwerstarbeiter" im Sinne von Absatz U anerkannt sind erhalten jedoch die ihnen zustehende Zulage wie die übrigen Schwcrstkrbciter durch den Betrieb, in dem sie arbeiten. 8 10. Ausnahmen von den vorstehenden Richt linien und Bestimmungen kann in besonderen Fällen aus Bifligkeitsgründcn nur der Kommnnalverband selbst bewilligen, die Ortsbehörden sind hierzu keinesfalls be- fugt- '8 11. Wer zur Erlangung der Schwer- bez. Schwerst- arbeiterzulagcn wissentlich oder fahrlässig falsche Angaben macht, ferner wer die ihm gewahrte Zulage, ohne hierzu noch berechtigt zu sein, weiter behält, oder wer sonst gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt, wird auf Grund von 8 80 her Reichsgetreidcordnung vom 29. 5. 1918 .strengstens bestraft. Die Bekanntmachung tritt sofort in Kraft, die Bekanntmachung Nr. 44 vom 25. 0. 1917 (Stoll Verger Anzeiger Nr. 145 vom 27. 0. 1917) wird hierdurch aufgehoben. Stollberg, den 20. September 1918. Der Kommunalverband. Pom Weltkrieg. Sonnabend mittag 12 Uhr " fand im herzogl. Mauso leum in Dessau die Beisetzung des .Herzogs Eduard von Anhalt statt. Kaiser Karl einpfing gestern den Besuch des Kron prinzen von Sachsen. Nördlich Durazzv hat ein österreichisch-ungarisches Unterseeboot ein großes französisches Untersce- bo v t versenkt. Da die russische Regierung die englische Note über die Freilassung englischer Bürger nicht beantwortet hat, betrachtet England seine Beziehungen zu Rußland für ab gebrochen. Nach Meldungen eines Wiener Blattes beschloß der russische Sowjet, sich der österreichisch-ungarischen Frie den s n o t e anzuschließen. Nach Berichten aus Kiew wurde in 'Kursk auf Trotzkh ein Attentat verübt, das fehlschlug. Das britische Kriegsamt gibt zum l. Oktober weitere 85 090 Einberufungsbefehle heraus. Aus Paris wird gemeldet, daß am 15. September in Frankreich die M u sternng des Jahrganges 1920 be gonnen hat. Zwischen den Vereinigten Staaten und Dänemark ist ein S ch i f f a h r t s a b k v m m c n abgeschlossen worden; Amerika liefert Lebensmittel, Dänemark Schiffsraum. Die amerikanischen Verlustlisten haben am 1.-September die ersten 75 000 Mann erreicht. An der Palä st ina Fr o n t wurde der erwartete starke englische Angriff aufgefangcn und nach heftigen Kämpfen die Kraft des Angreifers gebrochen. * Der amtliche Tagesbericht. Großes Hauptquartier, 22. September 1918. Wcstlicher K r i c g s s ch a u Pi a tz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht Westlich von Fleurbair und südlich von Havrin - courl wurden englische Teilangriffe, nördlich der Scarpc Vorstöße des Feindes abgewiesen. Eigene Unter nehmungcn bei Moe uv res brachten 45 Gefangene ein. Heeresgruppe Boehn. Nach den vergeblichen Teilangrissen der beiden letzten Tage holte der Engländer gestern wieder zu großem ein heitlichen Angriff ans. Sein Ziel war der Durchbruch südlich von Eambrai. Unter dem Schutze einer dichten Feuerwalze trat die englische Infanterie, von Panzer wagen und Fliegern begleitet, zwischen dem Walde von Gcuzcaucourt und Hargieourt am frühen Morgetz zum Angriff an. Wir hatten in Erwartung des feindlichen Angriffes in der Nacht vom 19. zum 20. die Verteidigung von dem freien Gelände östlich von Epehh in die alten eng lischen Stellungen zwischen Villers Guislain und Belli court verlegt. Als der zum Angriff tiefgegliedorte Feind die Höhen hinab gegen unsere Linien anstürmte, empfing ihn das vorbereitete Abwehrfeuer unserer Artillerie, In fanterie und Maschinengewehre. Ter Angriff blieb vor unseren Linien ' ach stärkster Feuervorbercitung setzte der Feind zn erneutem Angriff an. Auch dieser zweite Ansturm scheiterte völlig. In dem Südwestteil von Billers Guislain und in das Gehöft Quennemont drang der Engländer vorübergehend ein. Hier warf ihn sofortiger Gegenstoß wieder zurück. Am Abend und während der Nacht folgten stärkstem Artillcriefeuer nochmals heftige An griffe, die abacwjescn wurden. Der gestrige Kampftag war in dem schweren Ringen an der Westfront ein besonders erfolgreicher Tag. Deutsche Jäger- und Kavallericschützenregimenter, oft- und west- preußische, poscusche, nicd-rschlesisckc. westfälische, rheinische, bayerische Regimenter und Gardstruppen haben den Eng ländern gestern eine schwere Niederlage zugefügt. An seiner ganzen Ängriffsfront hat er schwerste Verluste «litten. Unserer Artillerie fällt ein Hauptanteil an dem vollen Erfolge zu. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Zwischen Ailettc und Aisne blieb die Artillerie tätigkcit tagsüber in mäßigen Grenzen, sie lebte am Abend in Verbindung mit heftigen Tcilkämpfcn östlich von Banx- aillon, ani Gehöft Paucrainc und nordwestlich von Vaillh auf. ' ' ' Der erste Generalquartrermeister. (WTB.) Ludendorff. Der neunte Gang zu den Altären des Vaterlandes! Leg dein Scherflein in die Opferschalen! Oie anderen, Größere wie Ou,Herrliche, Glorreiche, füllten sie mit ihrem Blute. Sie zu ehren, gib zur „neunten".
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