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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 29.09.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881-09-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188109296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18810929
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18810929
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1881
- Monat1881-09
- Tag1881-09-29
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- Jahr1881
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Großenhainer UnterhaltuM- L Anzeigeblatt. Äiuts^ati äer Königs Rmtgliaupiiilanii^a^, des Rönigl Amlggeric^s ullä ^e8 ÄaäimÄs zu Ero^Mlmm. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Inserate werden bis Tags vorder früh d Ubr angenommen. Abonnement vierteljährlich l Mark. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwort!. Redacteur: Herrmann Starke 8en. Nk. 115. Donnerstag, den 29. September 1881. Gebühren für Inserate von auswärts werden, wenn von den Einsendern nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. 69. Jahrgang. Konkursverfahren. Neber den Nachlaß des am 6. Juli 1881 verstorbenen Gasthofsbesitzers Ernst Robert Louis Büchner in Tiefenau wird heute, am 27. September 1881, Nach mittags ^5 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Auktionator Bernhard Bräuer, hier, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum SS. October 1881 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 22. Oktober 1881 Vormittags 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 15. November 1881 Vormittags 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Erben des ver storbenen Büchner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 2V. Oetober 1881 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Großenhain, am 27. September 1881. Zur Beglaubigung: Heinrich, Gerichtsschreiber. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 15. Juli 1880 in Thiendorf verstorbenen Gutsbesitzers und Schankwirths Gottlob Ernst Richter ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß fassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf ! den 22. Oetober 1881 Vormittags 9 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Großenhain, den 27. September 1881. Heinrich, j Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Bekanntmachung. In dem Konkurse über den Nachlaß des am 15. Juli 1880 verstorbenen Schankwirths, Kramers und Gutsbesitzers Gottlob Ernst Richter in Thiendorf hat das hiesige Königliche Amtsgericht als Konkursgericht die Vornahme der Schlußvertheilung genehmigt. Die Summe der bei der Schlußvertheilung zu berücksichtigenden Forderungen, über welche das Verzeichniß auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts hier zur Einsicht der Betheiligten niedergelegt ist, beträgt 5568 M. 99 Pf.; davon sind 3845 M. bevorrechtigt; der zur Vertheilung verfügbare Massebestand beträgt nach Abzug der bis herigen Massekosten 551 M. 77 Pf. Solches wird in Gemäßheit von ß 139 der Konkursordnung hiermit bekannt gemacht. - Großenhain, am 27. September 1881. Der Konkursverwalter. Bräuer. Fuhren - Verdingung. Die Anfuhre von ungefähr 450 Raummetern Straßensteinen aus dem Skassaer, 250 ,, ,, ,, ,, ,, ,, Dallwitzer und 250 „ „ Pflastersteinen aus demselben Bruche soll Sonnabend, den 1. October 1881, Vormittags 11 Uhr, in dem in der ll. Etage des Rathhauses gelegenen Deputations-Zimmer unter den vorher , bekannt zu machenden Bedingungen und mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern i an den Mindestfordernden verdungen werden. Großenhain, am 28. September 1881. Der Stadtrath. Herrmann. ! Bekanntmachung, die Wahl eines Mitgliedes des Landesculturrathes betreffend. Der Unterzeichnete, von dem Wahlcommissar im VI. Bezirke für die Wahlen zu dem Landesculturrathe zum Wahlvorsteher in der 152. Abtheilung des genannten Wahlbezirkes ernannt, macht hierdurch in GemäSheit § 6 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 9. April 1872, die Reorganisation des Landesculturrathes betreffend, vom 15. April 1872, bekannt, daß die gedachte 152. Abtheilung aus der Stadt Grostenhain besteht und daß zum Orte der Abstimmung das in der II. Etage des hiesigen Rathhauses gelegene Deputations-Zimmer gewählt worden ist. Alle Stimmberechtigten der obengedachten Wahlabtheilung des V1. Wahlbezirks werden hierdurch zugleich aufgefordert, am gedachten Orte Donnerstag, den 6. October 1881, und zwar in den Stunden von 10 Uhr Vormittags bis 12 Uhr Vormittags, in Person ihre Stimmzettel abzugeben. Nach Ablauf der oben zur Abstimmung festgesetzten Zeit wird Niemand, der nicht bereits im Wahllocale gegenwärtig ist, mehr zugelassen werden. Stimmberechtigt sind alle männlichen Personen, welche a) Besitzer oder Pächter landwirthschaftlicher Grundstücke, auf denen nach Abrechnung der die Gebäude sammt Hofraum betreffenden Einheiten min destens 120 Steuereinheiten haften, 6) volljährig und e) der bürgerlichen Ehrenrechte nicht verlustig gegangen sind. Moralische Personen stimmen durch ihre Vertreter; Ehemännern wird der Besitz und die Steuer der Ehefrau angerechnet. Mehrere Besitzer oder Pächter eines und desselben Grundstücks haben nach Z 8 der angezogenen Ausführungsverordnung denjenigen unter sich zu bestimmen und zu legitimiren, welcher das Wahlrecht ausüben soll. Auf dem Stimmzettel ist die Person des zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über ihn kein Zweifel übrig bleibt. Stimmzettel, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen, in- gleichen diejenigen, welche die Namen mehrerer Personen oder einer nicht wählbaren Person enthalten, sind ungilüg. lieber Zweifel in Bezug auf die Wahlberechtigung entscheidet nach tz 9 der angezogenen Ausführungsverordnung zunächst der unterzeichnete Wahlvorsteher, welcher zu diesem Behufs die Vorlage der erforderlichen Documente, als Besitzstands verzeichnisse u. a., verlangen kann. Großenhain, am 27. September 1881. Der Wahlvorsteher dcr 152. Abtheilung des VI. Wahlbezirks. A. Herrmann, Bürgermeister. Bekanntmachung. Auf Veranlassung des Königlichen Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts werden die Schulvorstände hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß im Laufe des Jahres 1882 eine neue Ausgabe des Handbuchs der Schulstatistik, eines im Bereiche der Schul verwaltung seiner Uebersichtlichkeit und Vollständigkeit halber sehr zweckmäßigen und zum Theil nicht zu entbehrenden Hilfsmittels, erscheinen und zum Subscriptions- preise von 6 Mark 50 Pf. von der Rammin g'schen Buchdruckerei in Dresden zu beziehen sein wird. Großenhain, am 26. September 1881. Der Königliche Bezirks-Schulinspcctor. Wigand. Bekanntmachung. Die Einkommensteuern pro 3. Termin 1881 sind den 3V. September ». e. fällig und bis längstens den 22. October ». an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 27. September 1881. Der Stabtrath. — Bogel, Stdtr. Feld - Verpachtung. Sonnabend, den 1. October 1881, Nachm. 4 Uhr soll das zur Rothe'schen Stiftung gehörige Feld am Stadtkrankenhause in 6 Parcellen unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle meistbietend verpachtet werden. Großenhain, am 28. September 1881. Der Kultur- und Mur-Ausschuß. Tagegnachrichten. Sachsen. Sicherem Vernehmen des „Dr. I." zufolge hat der Staatsanwalt beim Landgericht zu DreSdeu gegen den Verfasser, Verleger und Verbreiter des von der königl. Kreishauptmannschaft auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. October 1878 verbotenen Flugblattes „An die Wähler des 7. Reichstagswahlkreises zu Gunsten des Cigarrenarbeiters Geher zu Großenhain" die Eröffnung der Voruntersuchung beantragt. — Neuerdings wurde von der königl. Kreishaupt mannschaft Dresden ein weiteres Flugblatt „An die Wähler des 4. sächsischen Wahlkreises (Stadt Dresden rechts der Elbe, Amtsgerichte Dresden rechts der Elbe, Radeberg, Radeburg, Königsbrück und die vormal. Gerichtsamtsbezirke Schönfeld und Moritzburg) zu Gunsten von Wilhelm Lieb knecht, Schriftsteller in Leipzig, Verleger Wilhelm Hahn, Dresden, Vereinsbuchdruckerei Höttingen-Zürich", verboten. Das Reinerträgniß des letzten Gartenfestes des Albert vereins zu Dresden hat sich auf ca. 18,OM M. belaufen. Die Delegirtenversammlung des Centralverbandes deut scher Industrieller, welche am 25. und 26. Septbr. in § Dresden tagte, hat beschlossen, die Reichsregierung zu er- , suchen, mit Rußland wegen Abschlusses eines den beider seitigen Verkehr erleichternden Handels- und Zollvertrages so bald als thunlich in Unterhandlung zu treten. Betreffs der Arbeiterinvaliden- und Altersversorgung erklärte man, , daß eine bessere Versorgung der invaliden und altersschwachen j Arbeiter eine Aufgabe bleibe, deren Lösung eines der haupt sächlichsten Ziele aller betheiligten Kreise, sowie des Staates sein müsse, hält jedoch, zur Zeit wenigstens, in Rücksicht auf die Arbeiter- und Productionöverhältniffe eine allgemeine , obligatorische Versicherung als nicht entsprechend, empfiehlt dagegen eine baldige Reorganisation der Armenpflege. Die am 26. Septbr. in Pirna eröffnete vierte General versammlung des allgemeinen sächsischen Lehrervereins be schäftigt» sich zunächst mit dem Entwurf eines Gesangbuches für die evangelisch-lutherische Landeskirche des Königreichs Sachsen und die Stellung der Schule zu demselben. Die hierbei einstimmig genehmigten Thesen begrüßen die geplante Gesangbuchsreform mit Freuden und sind überzeugt, daß dieses kirchliche Unternehmen auch der Schule zum Segen gereichen werde; erachten es für wünschenswerth, daß bei der endgiltigen Feststellung des Gesangbuches einige Lieder noch Aufnahme finden, eine Anzahl Lieder aber theils ge ändert, theils vollständig gestrichen werde, und halten es für geboten, daß das neue Gesangbuch in der in Sachsens schulen üblichen Orthographie und Jnterpunction gedruckt werde. Nachdem man hierauf an Se. Majestät den König und an «se. Excellenz Herrn Cultusminister Ur. v. Gerber Telegramme abgesendet, wurden die durch die Delegirten versammlung beschlossenen Abänderungen der Statuten ge nehmigt. — Nach einer halbstündigen Pause trat auch der sächsische Pestalozziverein zur Berathung verschiedener An gelegenheiten zusammen. Der Bau eines neuen Coucerthauseö zu Leipzig auf dem Areal des ehemaligen botanischen Gartens ist nunmehr in der projectirten Weise gesichert, nachdem der Stadtrath den noch fehlenden Garantiefond aus den Mitteln des Grassi'scheu Vermächtnisses bewilligt hat. Aus Zwickau berichtet man, daß daselbst, hauptsächlich im östlichen Theile der Stadt, am Sonnabend früh 5 Uhr 4 Minuten ein ziemlich heftiger, 1—2 Secunden anhaltender Erdstoß wahrgenommen wurde, infolge dessen in den Häusern
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