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Der Grenzbote : 10.01.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1836929153-190401104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1836929153-19040110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1836929153-19040110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer Grenzbote
- Jahr1904
- Monat1904-01
- Tag1904-01-10
- Monat1904-01
- Jahr1904
- Titel
- Der Grenzbote : 10.01.1904
- Autor
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Der Grenxbote WM M Anztiljer s für Mors und das ödere Vogtland Inserate von hier und aus dem Verbreitungs bezirk werden mit 10 Pfg., von auswärts mit 15 Pfa. die 4 mal gespaltene Grundzetle oder deren Raum berechnet und bis Mittags 12 Uhr für den nächstfolgenden Tag erbeten. Reclamen die Zeile 20 Pfg. Der Grenzbote erscheint täglich mit Ausnahme des den Sonn- und Feiertagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, voraus bezahlbar, 1 Mk. 2o Pfg. Bestellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern deS » Blattes, sowie von allen Kaiser!. Postanstalten und Postboten angenommen. Verantwortlicher Redacteur, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf. Fernsprecher Nr 14 Hierzu Sonntags die illustr. Gratisbeilage „Der Zeitspiegel". Fernsprecher Nr. 14. D 7 Sonntag, de» 10. Januar 1804. Aahrg. 60. mit mn»«i«m Ltt i- V. ^nmelciunKön ^nr 08t6llLutnakm6 1904 ivoräon von Hstrt Ad dD Lnäe ^Anuai' u» »IIo» 8eduItuA6il mitta,A8 um 12 Di in und ilclelimittLAs von 3—6 Dür von äom untol^eicllnoton Direktor unK'snounnon. Leii;nbilNA6n sinä: 1. OebuutV- 8edein, 2. Impk- do^cv. ^VisäsrimpfZedein, 3. 8eduIreuAni8, 4. von Lontiinnoiten Xon1i?MAlion88edein. SeliulKsIcl für ReuDellüIer unä Drotz^innkiZiaston 120 Nurk. 8eliüloir;atil 186. Hollo, Kosunclo 8olinlrüuino. Vor^ÜAln'lio Dolirnnttol. Fr- hoitsrlimmor kür uus^ürtiM, fulnenäo 8eüülor. 6uto 8ellüIorp6N8ionon von 35—40 sVIK. un pro Floltut. ffoäo >voitoro ^U8knntf erteilt Aorn Oolsnit^ i. V., 3. 4unuur 1904. Direktor ?rol. vr. 6lLll8. Nach dem am 1. d. Mts. in Kraft getretenen Reichsgesetz über die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März d. I. dürfen fremde und eigene Kinder bei Bauten aller Art, beim Steinklopfen, im Schornsteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäft verbundenen Fnhrwerksbetrieb und bei Arbeiten in Kellereien, außer dem aber in den Werkstätten der Gürtler und Bronzeure, der Färber, Gerber, Polster- warenverfertlger, Fleischer,- Perlmutterarbeiter uud Maler uud Anstreicher überhaupt nicht beschäftigt werden. Unter Kindern sind zu verstehen noch zum Besuch der Volksschule verpflichtete Kna ben und Mädchen und unter Werkstätten jeder nicht als Fabrik anzusehender Ranm, der zur gewerbsmäßigen Herstellung, Verarbeitung oder Bearbeitung von beweglichen Gegen ständen bestimmt ist oder regelmäßig benutzt wird, wenn er auch gleichzeitig als Wohn-, Schlaf- oder Kochraum, als Lagerraum oder zu andere» Zwecken dienen sollte. Anch im Freien gelegene gewerbliche Arbeitsstellen gelten als Werkstätten. Soweit nach dem Gesagten die Beschäftigung von Kindern in Werkstätten überhaupt zulässig ist, dürfen daselbst sowie im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben fremde Kinder unter 12 Jahren und eigene Kinder unter 10 Jahren gar nicht, fremde Kinder über 12 Jahre und eigene Kinder über 10 Jahre aber nicht in der Zeit zwischen abends 8 Uhr und morgens 8 Uhr und nicht vor dem Vormittagsunterricht beschäftigt werden, es ist ihnen auch eine mindestens 2stündige Mittagspause zu gewähren nnd der Beginn der Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Nachmittagsunterricht zulässig. Die tägliche Arbeitszeit fremder Kinder darf 3 und während der Ferien 4 Stun den nicht übersteigen, an Sonn- und Festtagen ist die Beschäftigung von Kindern über haupt verboten. Gast- und Schankwirte dürfen fremde und eigene Kinder unter 12 Jahren in ihren Betrieben überhaupt nicht und Mädchen, anch wenn sie das 12. Lebensjahr erfüllt haben, nicht bei der Bedienung der Gäste beschäftigen. Zum Austragen von Waren und zu Botengängen dürfen fremde über 12 Jahre alte Kinder nur in der Zeit von früh 8 bis abends 8 Uhr, aber täglich nichr länger als 3 bez. 4 Stunden während der Ferien, nicht in der 2stündigen Mit tagspause und nicht vor Beginn des Vormittagsunterrichtes und erst 1 Stunde nach Schluß des Nachmittagsunterrichtes verwendet werden, während Sonn- und Festtags die Beschäftigung die Dauer von 2 Stnnden nicht überschreiten, sich nicht über 1 Uhr nach mittags erstrecken und nicht in der letzten halben Stunde vor Beginn des Hauptgottes dienstes und während desselben stattfinden darf. Diese Vorschrift gilt auch für die Be schäftigung der eigenen Kinder, soweit sie im Anstragen von Zeitungen, Milch und Backwaren für dritte Personen stattfindet, wohingegen die Beschäftigung der eigenen Kin der beim Austragen von Waren und bei sonstigen Botengängen keiner Beschränkung unterliegt. Diejenigen Gewerbetreibenden, welche regelmäßig nnd nicht blos gelegentlich mit einzelnen Dienstleistungen sremde Kinder beschäftigen, haben dies ungesäumt zu Vermeidung von Geldstrase bis zu 30 Mark schriftlich der uns anzuzeigen und bei Geldstrafe bis zu 20 Mark dafür zu sorgen, daß vor dem Eintritt des Kindes in die Beschäftigung ihm die vorgeschriebene Arbeitskarte zur Aufbewahrung ausgehändigt wird. Die Karten selbst werden kosten- und stempelfrei von uns — Herrn Registrator Neubert — ausgestellt. Wer Kiuder der gesetzlichen Vorschrift zuwider beschäftigt, verfällt in Geldstrafe bis zn 2000 Mark resp. Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten ev. Haftstrafe. Adorf, den 5. Januar 1904. DtV Mittwoch, den 13. Januar 1904, vorm. 11 Uhr sollen im amtsgerichtlichen Bersteigerungslokale 8 Cp. Kragen und Spitzen öffentlich versteigert werden. Adorf, am 9. Januar 1904. Ter Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts. Politische Rundschau. -Berlin, 8. Januar. Die „Nordd. Allgem. Zig." bring! in offiziösen Lettern folgendes De menti: Die Oefsenllichkeit ist durch Angaben be unruhigt worden, '.reiche die „Köln. Ztg." unter Berufung auf militärische Kreise über Unisorm- änderungen, nnd -war über die Einführung einer neuen chrundfarde für die Waffenröcke, den Er ¬ satz der Feldbinde durch einen Ueberschnallkoppech die Anbringung der Abzeichen des Dienstgrades auf dem Aermel und die Vertauschung der graue» Litewka durch eins graugrüne gemacht hat. Wir stellen fest, daß hier eme gröbliche Mystifikation vorliegt. Tie Angaben sind in allen Einzelhei ten erfunden. Berkin, 8. Januar. Gegenüber den Mel dungen, wonach m der japanisch-russischen Frage eine Vermittelung von feiten Englands und Frankreichs geplant sein soll, muß, wie die „Nat-- Ztg." betont, daran festgehalten werden, daß eine Vermittelung oder „gute Dienste" im diploma tischen Sinne nur Erfolg haben könnten, falls sie von Rußland oder Japan gewünscht würden. Zugleich darf hervorgehoben werden, daß seit gestern nichts geschehen ist, wodurch die Aussich ten auf eine friedliche Lösung beseitigt würden, immer unter der Voraussetzung, daß kein un erwarteter Zwischenfall sich ereigne; zu diesen würde jedoch die Besetzung südkoreanischer Hä fen keineswegs gehören. Wien, 8. Januar. Erzbischof Dr. Kohn in Olmütz wnrde vom Papste veranlaßt, sein erz bischöfliches Amr nüd^rzulegen. Nach einer Mel dung der „N. Fr. Pr." ans Rom verzichtete Erz bischof Kohn auf seinen Ring und seine Würde. Tie Kurie wird gemeinsam mit der österreichi schen Regierung einen neuen Bischof für Olmütz ernennen. P a r i s, 8. Januar. Aus Perpignan wird gemeldet, daß im ganzen Departement heftiges Schneegestöebr herrscht- Der Verkehr ist unter brochen, da die Wege verschneit sind- Mehrere Personen sind im Tcknee umgekommen. — Der englische Kreuzer „Wallaroo", au des sen Bord, wie schon berichtet, eine Kesselexplosion stattsand, ist heute wieder in Sidney 'Austra liens eingetroffen, nachdem er seine Reise nach Tasmanien unterbrochen hatte. Das Unglück auf dem „Wallaroo" hat übrigens weniger Opfer gefordert, als es nach der ersten, durch Signale nach der Insel Montague übermittelten Nachricht hieß- Es sind nicht 43 Mann getötet worden, sondern 4, nnd 3 sind verletzt: die Digualmel- dung hatte man ans der Insel mißverstanden. Hongkong, 8. Januar. 250 Mann bri tischer Infanterie haben plötzlich Befehl erhalten, sich für den Dienst berTt zu halten. Transport- Vorkehrungen sind getroffen worden. Der Bestim mungsort ist unbekannt. Man vermutet Peking oder Korea. Lcrtliches und Sächsisches. Advr f, 9- Januar Die gestrige Stadtverord- uetensitzung, an welcher die Herren Geipel, Hel linger, Hendel, Hertel, Herzog, Meyer, Wolf, Kolbe, Roßbach, Blach und Kaufm. Adler teil nahmen, wurde von Herrn Bürgermeister Käm- nitz mit einer Auffraclp eröffnet, in welcher er bctonrc, daß er auch heute wieder, nach einem alten Herkommen, die .erste Skadrverordueten- sitznng des Jahres bis zur Wahl des Vorstehers leiten werde. Das Kollegium, das außer dem neu hinzugekomn-enen .Herrn Kaufm. Adler die selbe Zusammensetzung wie das des verflvs'enen
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