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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 27.05.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-05-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185405278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18540527
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18540527
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1854
- Monat1854-05
- Tag1854-05-27
- Monat1854-05
- Jahr1854
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 27.05.1854
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1854. Sonnabend, den 27. Mai X». 120 Acker 4 Scheffel lecken z W°?i ißnergiß Nachmi e bis z Der e gegen ei wnatsga i vor ö ca 2 Zden Vv fand a der 8 ibend, Mai, Abe» Brauhcf ing 8 ll ls St« hnen ergleichen Asche streue. — Noch muß ich Ihren freundlichen Lesern , .ick ui. Li» i. Grä ländlit von I mrgschai nguts - "r die ii Nachteil i. Bever, . 35b. Erscheint jeden Wochentag früh 9 Uhr. Preis vierteljährlich 15 Ngr - Inserate »erden an den Wochentag«, nur bi, Nachmittag - Uhr für di- n-chst-rsch-in-nde Nummer angenommen und die gespalten- Z-il- mit 5 Pf-nnig-n b-r-chu-t. achtelhm en Nam )snjenigi dige Na Glück» gegenwärtigen Jahre wird hier ein großes Schulgebäude auf, geführt, welches sämmtliche Classen unserer Schüler aufneh men soll. Berlin, 23. Mai. Die Jndipendance belge theilt Fol gendes über den preußisch-österreichischen Vertrag mit: „Die Uebereinkunft ist in zwei Acten enthalten: 1) ein Vertrag, wel cher die allgemeinen Grundsätze des Bündnisses feststellt und erklärt; 2) eine militärische Uebereinkunft, welche die in Aus sicht stehenden kriegerischen Thatsachen ordnet. Der eigentliche Vertrag enthält fünf Artikel. Art. I versichert und garantirt die gemeinschaftliche Vertheidigung des Gebiets der beiden Mächte, möge es zu den deutschen Bundesstaaten gehören oder nicht. Art. II setzt fest, im Fall daß eine von ihnen sich be rufen glaube, in einem deutschen Interesse militärisch einzu schreiten, so müsse die zweite Macht ihr Gebiet Vertheidigen. Art. HI enthält, daß die beiden Mächte sich über das Reglement der auf den Kriegsfuß zu stellenden Truppen miteinander ver ständigen werden. In dem Art. IV verpflichten sich die beiden contrahirenden Mächte, den Vertrag allen deutschen Regierun gen mittheilen und sie auffordern zu wollen, demselben beizu treten. In dem Art. V versprechen die beiden Mächte, kein be sonderes Bündniß außerhalb der allgemeinen Grundsätze dieses Vertrags abschließen zu wollen. Die übrigen Bestimmungen finden sich dann in der militärischen Uebereinkunft." Frankfurt a. M., 23. Mai. Ein Dresdener Eorn- spondent der Deutschen Volkshalle theilt in Nachstehendem die Bestimmungen des Bundesvereinsgesetzes mit, welche der poli tische Ausschuß vorgeschlagen hat: 1) In allen deutschen Bundes staaten dürfen nur solche Vereine geduldet werden, die sich ge nügend darüber auszuweisen vermögen, daß ihre Zwecke mit der Bundes- und Landesgesetzgebung im Einklang stehen und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährden. Die einzelnen Bundesregierungen werden demnach die nöthigen An ordnungen treffen, um von der Einrichtung und dem Zweck eines jeden Vereins, sowohl im Beginn als im Laufe feiner Existenz und Wirksamkeit, Kenntniß nehmen zu können. In, Beziehung auf politische Vereine insbesondere muß, sofern der artige Vereine nicht nach Maßgabe der Landesgesetzgebung über haupt untersagt sind oder doch einer für jeden Fall besonders zu ertheilenden obrigkeitlichen Genehmigung bedürfen, die po litische Staatsregierung sich in der Lage befinden, nach Maß gabe der Umstände besondere vorübergehende Beschränkungen Tagesgeschichte. Freiberg, im Mai 1854. Den Allgemeinen Kran- en-Unterstützungs-Verein für Gewerbtreibende in reiberg betreffend. —Ueber die Wohlthätigkeit von der- leichen Vereinen waltet längst kein Zweifel ob. Und es er- cheint deshalb der Wunsch, daß die Gewerbtreibende» jeder Gattung sich allgemein dabei bethciligen möchten, ein vollkom men gerechtfertigter. Der oben genannte Verein, — er verdankt dem hiesigen Gewerbeverein seine Entstehung — der selbst im Auslände Anerkennung gefunden hat, begann seine ersten Ein zahlungen im Monat Dezember des vorigen Jahres mit der Bestimmung, daß er sein Unterstntzungswcrk im Monat Juni 1854 beginnen werde. Und die Vereinsmitglieder dürfen der Verwirklichung dieser Bestimmung entgegen sehen. Natürlich kann den Statuten gemäß nur denjenigen die geordnete Unter stützung zu Theil werden, die dem Vereine bereits 6 Monate angehören. Bevor jedoch die ersten Zahlungen in Krankheits fällen erfolgen, soll noch eine General-Versammlung einberu- sen werden; dies wird in den ersten Tagen des Juni geschehen, und das Erforderliche durch dieses Blatt veröffentlicht werden. V Meißen, 23. Mai. Am vorigen Sonnabend hielt der hiesige sehr zahlreiche ökonomische Verein wieder Sitzung. Rittergutspachter Lommatzsch aus Wunschwitz hielt dabei einen sehr gediegnen Vortrag über die Fehler der Milch, wobei er vorzüglich vor Giftpflanzen warnte. Hieran schloß sich ein er- änternder Vortrag des Lehrers Mittag aus Heinitz über die am häufigsten vorkommenden Giftpflanzen hiesiger Gegend. Endlich wurde über die Ergebnisse der künstlichen Düngemittel gesprochen und die Wirkung des Guano zu Raps, Rübsen und Sommergetreide als vorzüglich bezeichnet-, die Wirkung des uano werde dadurch erhöht, wurde weiter bemerkt, wenn man ihn mit Rapsmehl mische. Als trefflichste Kleednngung wurde Asche, mit Schwefelsäure vermischt, hervorgehoben und zwar in dem Verhältnisse, daß man unter 1 Scheffel Asche 2 Pfund Schwefelsäure sorgfältig menge und auf den . melden, daß das ür nächsten Sonntag-anberaumte Concert, zum Besten der "elicten des Kapellmeisters Schneider, erst einige Zeit ach Pfingsten stattfinden kann, weil einige Solosänger ihre 'itwirkung für nächsten Sonntag abgeschrieben haben. —Im Freiberger Anzeiger Tageblatt.
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