m Rah 1854. Montag, den 14. August IV». 187. Johann er: Mitiags begaben Te. iömgttcye Majestät Allerhöchstsich nach Weesenstein zurück. >ant v. Engel, der Kammerherr Graf Vitzthum von EckstäLt, ich gestern noch in Ätünchen) vollzogen wurde. Vormittags ll Uyr leiteten die hier garuisonirenden Truppen ihrem Könige -raten ^at. lurch brauen: Erscheint jeden Wochentag früh 9 Uhr. Preis vierteljährlich I- Ngr. — Inserate werden an den Wochentagen nur bis Nachmittags 3 Uhr für di- nächsterscheinendc Nummer angenommen und die gespaltene Zeile mit 5 Pfennigen berechnet. , Augu tage « st ciM frbert. ch Mit!! 'ekeulchn n werb leich, «i ipter m Tagesge^cylchte. Dresden, 11. August. Unsere gestrige Meldung über das Ableben deS höchstseligen Königs Friedrich August Majestät und den erfolgten Regierungsantritt Sr. Majestät des Königs Jo hann sind wir heute vereits in Ler Lage, durch folgende Mit teilungen zu ergänzen, wodurch zugleich einige irrthümliche Angaben der andern hiesigen Blätter ihre Berichtigung finden. Die gestern von uns miigetheille telegraphische Depesche Les k. jachpsqen Gesandten in Lvien wurde nach Eingang in der Nacht vom 9. zum 10. August feiten des k. Gesammtmmisleriums durch üe StaalsmtNtsler Ur. Zschmsty und v. Falkenstein Sr. Ma jestät dem König Johann nach Weesenstein überbracht. Gestern Uivrgm um 5 Uyr war das k. Gesammtministcrium zu einer Sitzung zusammengetreten. Stach 6 Uhr trafen Se. Majestät er König von Weesenstein im hiesigen k. Schlosse ein, worauf »fort durch Allerhöchstdenselben die Verpflichtung der zur Zeit Pf Lnz anwesenden Staalsminister Ur. Zschinsky, Rabenhorst, Behr md v. Falkenstein (Staalsminister Freiherr von Beust befand iit Nudil md Kriegsherrn den Eld der Treue, m. ReiS^' . Graus Majestät Ler Oberstallmeister und Generaladjutant Generatteut- m. M der Leibarzt Geh. Medicinalrath Ur. Carus nnd der Geh. Kämmerier Tietz nebst mehrern Kammerlakaien nach Leipzig ab- gercist und haben sich heute von dort über München und Kemp-" ten nach Brennbüchl begeben, nm daselbst die irdische Hülle un- sers in dem Herrn entschlafenen allgeliebten LandesvaterS zu übernehmen nnd nach der hiesigen Residenz zu geleiten. — Heute Mittag haben die als Vorstände der ständischen Zwischendepu» tationen hier anwesenden Präsidenten der beiden Kammern, Ritt meister von Schönfels und Appellatkonsrath vr. Haase, im hie sigen königl. Schlosse ihren Eid in die Hände Sr. Majestät abgelegt. Gegen halb 1 Uhr hatte eine städtische Deputation, i bestehend aus dem Oberbürgermeister Pfotenhauer und dem Vor- ! sicher des Stadtverordnetencollegiums 0r. Arnest, die Ehre, von 1 Sr. Majestät empfangen zu werden und Allerhöchstdemselben I Namens der Residenz eine Condolenz- und Ergebenheitsadressei zu überreichen. — Nach aus München hier eingegangenen tele- V graphischen Nachrichten beabsichtigt Ihre Majestät die verwitt-1 wete Königin am 12. August von Possenhofen die Rückreise! nach Dresden anzutreten. Das vcrhängnißschwere Ereigniß, dessen Kunde gestern, je I unvorbereiteter, um so erschütternder anher gelangte, hat des i tiefsten Eindrucks nirgends verfehlt, Die schmerzvolle Bestür- I zung, welche sich in Folge dessen allseitig der Gemüther bemach- I tigt hat, ist eine unbeschreibliche. Die erhabenen Tugeuden uyd I Charaktereigenschaften, welche den edeln Verblichenen in seltrzum > Freiberger Anzeiger und Tageblatt. An meine Sachsen ! Eine unerwartete schwere Prüfung hat uns der Allerhöchste auferlegt. Trauernd stehen wir gemeinschaftlich an dem Grabe des besten Fürsten. Mit tiefbewegtem Herzen, aber im Vertrauen auf die Hülse des Allmächtigen und mit dem festen Vorsatz ergreife Ich die Zügel der Regierung, in sei, neu, Sinne und Geiste fvrtzuwalten, in dem Geiste jener Gerechtigkeit und Milde, jener Umficht und Festigkeit, jener treuen Liebe zu seinem Volke, die sein Andenken stets in Segen erhalten werden. Kommt auch ihr Mir mit Vertrauen und L,ebe entgegen, so wird das alte Band, das die Sachsen und seine Fürsten seit Jahrhunderten umschlingt, auch uns innig vereinen. Dresden, 10. August 1854. - m. Erb ^euds 6 Uhr sind aus dem Hofstaate des höchstseligen Königs