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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.01.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185701197
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18570119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18570119
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1857
- Monat1857-01
- Tag1857-01-19
- Monat1857-01
- Jahr1857
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.01.1857
- Autor
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Erj cheint jeden Wochentag früh 9 Uhr. Inserate wer den dis Nachmittag« 3 Uhr für die nächst erscheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Preis vierteljährlich 1L Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile »der deren Raum mit 5 berechnet. 14. Montag, den IS. Januar. 1857. Tagesgeschichte. Hainicken, 12. Januar. Dr. I. Das alte Jahr hat fast in seinen letzten Wochen noch ein Institut in unsrer Stadt erstehen sehen, das vielleicht mehr wie manches andere „einem längst gefühlten Bedürfnisse" Rechnung trägt, wir meinen den Creditvcrein, bestimmt, „selbstständigen Gewerbtrcibenden und Andern, die Mitglieder geworden sind, durch gemeinschaftlichen Credit die zu ihrem Geschäftsbetriebe zeitweise erforderlichen baarcn Geldmittel zu verschaffen." Es giebt zweierlei Arten der Mitgliedschaft und zwar 1) ordentliche und 2) Ehrenmit glieder. Die Mitgliedschaft wird durch Zeichnung mindestens einer Actiie ä 5 Thlr. bedingt, deren Volleinzahlung nicht vor- geschricbcn ist. Ein Thaler Anzahlung genügt und die übrigen 4 Thlr. können monatweise, doch nicht in Raten unter B/z Ngr. bezahlt werden. Die Actien der Ehrenmitglieder betragen 3 Thlr., werden mit 3"/g verzinst und sind voll einzuzahlen. Beim Ableben eines Mitgliedes Hörl die Mitgliedschaft auf; es werden dann die eingczahlten Beiträge mit Dividenden an die Erben zurückgczahlt. Auch kann vor Ablauf von 10 Jahren Jeder sein Guthaben zurückfordern. Vorläufig ist als das Maximum der Darlehen an die ordentlichen Mitglieder die Summe von 25 Thlr. und zwar auf die Zeit von 3 Monaten fixirt. Wün- ! scheu wir dem Unternehmen besten Erfolg. Jedenfalls haben seine Begründer, unter ihnen namentlich der gegenwärtige Vor sitzende, Fabrikant Stein-Leonhard, sich den Dank ihrer Mit bürger verdient. Aus Adorf wird berichtet: Der letzte Sonntag des alten Jahres ward für unsere Stadt ein großer Frcudentag. Zum ! Christfest waren bei dem hiesigen Pfarrer l>I. Lohse große Waa- ! rcnballcn und Kisten nebst mehren Geldbriefen aus Leipzig an- ! gekommen mit der Bestimmung, diese Gaben Leipziger Kinder s zu einer WeihnachtSbeschcerung für die abgebrannten Kinder in § Adorf zu verwenden. Frankfurt, 31. Dec. Ein fremder Knnsthändler, welcher , sich in den letzter» Tagen hier befand und sein Glück an der Homburger Spielbank probiren wollte, verlor seine ganze Baar schaft, die er bei sich hatte, im Betrage von 6000 Gulden. Das Gebühren desselben, wie Alles verspielt war, soll einen sehr traurigen Anblick dargebotcn haben. Im Augenblick befin det sich ein junges französisches Ehepaar in den bedrängtesten Umständen hier. Dasselbe gericth vor einigen Monaten bei der Hochzeitsreise an den grünen Tisch und hat nach und nach ein Vermögen von etwa 100,000 Gulden demselben überlasten müsten. Jetzt sind Lie beiden Leute so weit, daß es sich gestern um Lie Beschaffung eines Obdachs handelte. Zwei junge Leute aus Berlin verloren ebenfalls vor einigen Tagen in Homburg nicht allein ihr Geld, sondern sogar noch ihre goldenen Uhren, Ketten und Ringe. Dieselben verkauften hier noch ihre ent behrlichsten Kleidungsstücke und traten die Reise nach Berlin zu Fuß an. Wien. „Ein entsetzliches Ercigniß", heißt cs in Ler Pesth-Ofener Zeitung, „bildet Las lebhafteste Gespräch in Pesth. ' Ein sonst in G. Lomicilircnder, den bessern Ständen angchörender Mann im kräftigsten Alter lebte mit seiner Gattin und einer Tochter, im Alter von 10—12 Jahren, seit etwa drei Monaten in Pesth. Ein gemeinschaftlich gefaßter und leider auch zur That gewordener Entschluß führte Las unglückliche Aellcrnpaar sammt Lem Kinde in besagter Nacht in die eisigen Wellen der Donau, worin sie den Tod suchten. Mit einer rothcn Schnur hatten sie sich — die Tochter in der Mitte — aneinandergebun- den und so den Fluchen übergeben. An der untern Donauzcile vernahm man, mitten in Ler Nacht, das Hilferufen der unglück lichen Frau, und Ler Zufall wollte, daß sich auch wirklich Hilfe fand. Die drei dem Tode sich freiwillig Geweihten wurden sofort von ihren Banden befreit, wobei unglücklicherweise Las Mädchen unter eine Eisscholle kam und den suchenden hilfebereiten Händen gänzlich entschwand, um in dem entsetzlichen Grabe zu sterben. Vater und Mutter wurden ans Ufer in einen Kahn gebracht, Letztere sogleich in ein Hans, der Lcopvldstadt geführt, wo alle möglichen Mittel angewendet wurden, um sie dem Leben zu erhalten, was auch insofern gelang, daß sie lebend nach dem Hospital gebracht werden konnte, wo sie, wie wir hören, von momentanem Irrsinn befallen sein soll. Der unglückliche Gatte war, als man auch ihn vom Kahn nach dem ybigen Hause bringen wollte, schon eine Leiche. Die Kälte hatte seine bereits sehr hart angegriffenen Lebenskräfte vollends getödtet. DaS Motiv zu dieser schrecklichen That ist noch unbekannt." Ein Correspondent der „Presse", der den unglücklichen Mann als den Advocaten M .. .. y aus Gyöngyös bezeichnet, meint, daß zerrüttete Vermögensverhältnisse den Anlaß zu der That gaben. Berlin. Die Strafe der unbefugten Offenbarung von Privatgeheimnissen, mit welchen der tz. 155 des Strafgesetzbuchs Medicinalpersonen und Andere, welche Geheimnisse, die ihnen kraft ihres Amtes, Standes oder Gewerbes anvertraut sind, be droht, kommt nach einer Entscheidung des Obertribunals gegen Zeitungsredacteure nicht zur Anwendung, da diese nicht zu den Beamten und auch nicht zu Len Gewerbtreibenden gehören, und es beruhe lediglich auf einem freiwilligen Abkommen zwischen dem Redacteure und seinem Korrespondenten, ob jener den Na men des Letzteren verschweigen wolle oder nicht. Auch ein ge setzlicher Grund, der ihn von der Namhaftmachung desselben auf Erfordern des Richters entbinde, bestehe nicht. Berlin, 16. Januar. Die gestern telegraphisch hier ein- gegangenc Meldung, daß der Ständerath in Bern die bedingungs lose Freigebung der neucnburger Gefangenen beschlossen hat, wird von Ler hiesigen ministeriellen „Zeit" mit folgender Be merkung mitzctheilt: „Dieser Beschluß deS einen Factors der Bundesversammlung scheint der Ansicht Berechtigung zu verlei hen, daß man in der Schweiz den von Preußen aufgestellten Forderungen gerechte Würdigung widerfahren zu lassen gesonnen ist und den ernsten Wunsch nach einer friedlichen Ausgleichung hegt. Aller Wahrscheinlichkeit nach haben diese Erwägungen auch Veranlassung gegeben, daß die von Sr. Maj. dem Könige sicherm Vernehmen nach gestern vollzogene Mobilmachungsordre an die betreffenden Stellen noch nicht abgesandt worden ist. AuS Hannover vom 15. Jan. berichten die Hannover schen Nachrichten: „Am gestrigen Tage fand hier eine Feier der seltensten Art statt. Der König hatte schon laut Patents vom 19. März 1852 Las Protectorat des Freimaurerbundes im Kö nigreich Hannover, dessen Großmeister der König Ernst August gewesen war, übernommen. Seit jener Zeit hat die Freimauerei in unserm Lande, während sie in verschiedenen andern Staaten schwer verdächtigt und beunruhigt wurde, sich des Schutzes ihreS königlichen Protectors zu erfreuen gehabt, der in die Bestrebun gen Ler Freimaurerlogen ein gewiß nie getäuschtes Vertrauen setzte: das Erbe seines königlichen Vaters. Am gestrigen Tage ist er nun selbst dem Bunde beigetretcn. Nur die Freimaurer unter unsern Lesern werden die ganze Bedeutung dieses Schrittes würdigen können, sie aber werden dieselbe auch um so tiefer em pfinden, und ihnen vorzugsweise glauben wir die nachstehenden kurzen Mittheilungen nicht vorenthalten zu dürfen. Der Land schaftensaal im königlichen Residenzschlosse war mit dm Requi siten einer Freimaurerloge versehen worden; dort versammelten sich um 51/2 Uhr Abends fast sämmtliche ältern Freimaurer aus Ler Stadt mit zahlreichen Deputationen aus Hamburg, Berlin, Dresden und aus sämmtlichen Logen des Königreichs. Der Vorsitzende der hiesigen Freimaurerlage „Zum schwarzen Bären", Baurath Krüger, hatte Lie Ehre, mit den Beamten der genann ten Loge die Aufnahme des Königs in den Freimanrerbund zu vollziehen. Bald nach 6 Uhr trat der König ein, begleitet von dem Medicinalrath vr. Tabergcr, deputirten Großmeister des hannoverschen Logenbundes, Oberamtmann a. D. Grebe auS Hildesheim und Bibliothekar Siemsen hierselbst. Die Aufnahme gebräuche waren, Lem außerordentlichen Falle entsprechend, in etwas abgeändert, jedoch hatte der König bestimmt befohlen, daß die Aufnahme nicht eine rein historische sein sollte. Es war ein erhebender Augenblick, als Ler König in dem lautlosen Kreise von mehr als 300 Fraumaurern Las übliche Gelübde mit erho bener Stimme ablegtc und der Bruderkette eingereiht wurde^
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