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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 04.04.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185704042
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18570404
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18570404
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1857
- Monat1857-04
- Tag1857-04-04
- Monat1857-04
- Jahr1857
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 04.04.1857
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Erscheil.t jedes Wochentag früh -Uhr. Inserate wer- d« bi« Nachmittag» L Uhr für die »Lchst- «rfcheinende Nummer «»genommen. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Preis vierteljährlich 18 NgrA Inserate werden die gespaltene Zeile oder beim Raum mit 5 berechnet. 77. Sonnabend, den April. 1887. Gewerbefreiheit oder keine? Seit Jahrzehnten beschäftigt sich die civilisirte Welt mit der Frage: Gewerbcfreiheit oder keine? ohne darüber zur giltigen Entscheidung gelangt zu sein. Der mittlere und kleine Gewerbe stand ist unzufrieden inmitten der Gewerbefrelheit; er ist's, wo noch die Reste des Zunftwesens gegen die neue Zett ankämpfen. — Die nicht in Abrede zu stellenden krankhaften Zustände des Handwerkerstandes liegen somit wohl in etwas Anderem, als in Zunftwesen oder Gewerbefreiheit, weshalb wir auch von den auf diese Anschauung fußenden Mitteln keine Hilfe erwarten dürfen. — Der Grund der Leiden liegt tiefer: unsere Zeit ist eine ganz andere geworden. Es gab vormals lange Zeit stabile Zustände; der Kreis der Arbeiter des Einzelnen war abgeschlos sen und abgegrenzt; die Kinder folgten den Eltern in dem ge wohnten Erwerbszweige, so daß noch das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten Th. II. Tit. VUI. §h. 171. 172. bestimmen konnte: „Kinder der Unterthanen müssen in der Regel dem Bauernstände und dem Gewerbe der Eltern sich widmen. Ohne ausdrückliche Erlaubniß der Gutsherrschaft können sie zur Erlernung eines bürgerlichen Gewerbes oder zum Studium nicht zugelassen werden." — Dieser Zeit folgte eine Zeit, in der eine ueue bewegende Kraft, der Dampf, in immer ausgedehnterem Maße zur Anwendung kam; die Maschinen ersetzten theilwcise die menschliche Arbeit oder vervielfältigten dieselbe; in Fabriken wurden durch Arbeitstheilung oder durch Maschinen die Pro dukte wohlfeiler hergestcllt; die Communication wurde in über raschender Weise erleichtert; die Schlagbäume der Städte, die Zollgrenzen ganzer Länder fielen; dieses führte zu einer Con- currcnz aus Gegenden her, die früher unerreichbar fern gestan den; man lernte in der Ferne wohlfeilere oder geschmackvollere Erzeugnisse kennen. Diese Erfindungen, diese Vervollkommnun gen find es, welche die vormals abgrenzenden Kreise Les Hand werks gestört haben. So weit diese Auslassungen; fügen wir denselben hinzu: Die Erzeugnißartcn sind mehr oder weniger andere geworden; das alte Werkzeug des Handwerkers reicht in vielen Fällen eben so wenig aus, wie das ehemalige Verfahren. Weil indeß nicht alle Handwerker mit so vollkommenen Werkzeugen wie die Fabri ken versehen sind, sich nicht versehen können, weil dieselben in der Anschaffung bald zu kostbar, bald zu groß und vielschaffend sind, oder wohl gar einer Elementarbetriebskraft zu ihrer Be wegung bedürfen, bleibt der Erzeuger nach altem Modus zurück, oder er erzeugt zu theuer, um mit Nutzen, oder überhaupt vere kaufen zu können. — Hierzu treten das größere Kapital, die höheren Betriebskosten; oft noch eine gewisse Unbeholfenheit im Vertriebe wie im Einkauf, und wir übersehen in diesem einzigen Punkte alle Leiden des Handwerkerstandes. Was denselben bedrückt, ist nicht zu ändern, denn es liegt in der Zeit; — der Handwerkerstand muß sich daher Liesen Ver hältnissen anbequemen, und sich diese nützlich machen. Noch hat derselbe seinen goldenen Boden und wo er abhanden gekommen, kann er wieder gewonnen werden, wenn wir berücksichtigen: 1) daß der Handwerksmeister mit kleineren Generalkosten arbei tet, weil er sein eigener Buchhalter, Meister rc. ist; 2) daß alle arbeitsfähigen Familienglieder mit arbeiten, somit auch verdienen können; und 3) daß eine bessere Oekonomie in der Material- Verwendung als in großen Fabriken durchführbar ist. Es ist ferner nicht Arbeitsmangel, welcher das Handwerk drückt, denn die Maschinen, welche das Arbeitsquantum, permehrten, haben auch das Consumtionsquantum vermehrt, sondern dasselbe muß andere Arbeiten machen, die rohen Arbeiten der Maschine über lassen und mit dieser die schaffende Thätigkeit seiner Intelligenz ver binden. Dieser Theil der Arbeit, die Leitung der Maschine, um derselben eine reiche und gute Produktion zu entlocken, ist der Intelligenz des Arbeiters für alle Zeiten gesichert, und hat er gewiß kein Recht, sich darüber zu beklagen, daß die gedanken lose Maschine dem denkenden Menschen die Arbeit des Thieres abgenommen hat. Auf den intelligenteren Arbeitskreis ist also der Handwerker der Gegenwart angewiesen; — derselbe braucht nicht mehr wie früher das Bret aus dem Baume zu schneiden, dasselbe zu säumen, zu behobeln und zuzurichten, sondern dieses der Maschine über lassend, beginnt er seine Arbeit mit zugeschnittenem Brei, um zusammenzubauen. Dieses ist beispielsweise der Arbeitskreis des neueren Handwerks, welchen es sich zurechtmachcn und anbeque men muß, weil das Abweisen Les Neuen und das Abwarten auf Rückkehr des Gewesenen zu nichts führen kann. Die Hilfe des Handwerksstandes liegt somit nicht außerhalb sondern innerhalb desselben, in einer zweckentsprechenden Association, wo der Einzelne zu schwach ist. Diese freien Associationen, worauf wir Hinweisen, sind übrigens keinx neue Erfindung, son dern waren schon längst vorhanden und sind bewährt in den gemeinschaftlichen Malz- und Brauhäusern der Braugewerkschaf ten; in gemeinschaftlichen Schlachthäusern der Fleischer; in den gemeinschaftlichen Walken, Farben und Appreturanstalten der Tuchmacher; in den Handwerksbleichen und Mangen der Weber; in gemeinschaftlichen Backhäusern rc. — Aehnliches und noch weit mehr heischt die Zeit auch in vielen anderen Gewerben, wo der Einzelne zu schwach ist, die nöthigen Maschinen anzuschaffen und zu beschäftigen. — Also nicht rückwärts zu den alten Zünf ten mit ihren unpraktikablen Privilegien; aber auch nicht hinein in den Nihilismus und die Anarchie der gesetzlosen Gewerbewill kür, sondern vorwärts in den Kreis gesetzlicher Freiheit der Ge werbe, innerhalb welchem der Eine des Andern Recht achtet. Tagesyeschichte. Dresden. Das Finanzministerium hat unterm 26. März eine Verordnung, Len theilweisen Wegfall der Zuschläge zu den directen Steuern auf das Jahr 1857 betreffend, erlassen. Es ist hiernach, infolge der günstigen Ergebnisse bei den Staatsein nahmen, die Steuerrechnung auf das Jahr 1857 nur auf 9 Pfennige ordentliche Steuer und 1 Pfennig Zuschlag per Steuer einheit bei der Grundsteuer und auf einen vollen Jahresbetrag als ordentliche Steuer und einen halben Jahresbetrag als Zuschlag bei der Gewerbe- und Personalsteuer zu stellen. Dresden, 2. April. (Db. I.) Gestern Mittag fand im ersten Stocke Les Elimeyer'schen Hauses die erste hiesige Bör sen Versammlung statt. Bei Eröffnung derselben hieß Herr Kammerrath Consul Kastel im Namen des Vorstandes die zahl reich Versammelten mit herzlichen Worten in einer Ansprache willkommen, in welcher er auf die Entwickelungsfähigkeit des Dresdner Geschäftslebens hinwies. Es waren gegen hundert Gcschäftsmänner anwesend. Im Bankfache (in fremden Wech seln sowohl, als in Fonds) wie in Waaren fanden bereits sehr lebhafte Umsätze statt, und erfreulich war es, daß der im gegen wärtigen Augenblicke auf den Nachbarplätzen allgemein herrschende, durch den Monatschluß und Termin gesteigerte Geldmangel hier in keiner Weise fühlbar wmde. Die Versammlung trennte sich
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