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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.09.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-09-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185709194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18570919
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18570919
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1857
- Monat1857-09
- Tag1857-09-19
- Monat1857-09
- Jahr1857
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 19.09.1857
- Autor
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Freiberger Anzeiger und Tageblatt Sonnabend, den IN. September. 218. 1857. erscheint Mi Wochentag früh »Uhr. Inserate wer- Ur bis Nachmittag» »Uhr für die nächst- «scheinende Nummer 'angenommen. Preis vierteljährlich IS Ngr.' Inserate ' werde« di« gespaltene Zelle oda deren Raum mit 8 » berechnet.' nLehn >t. An- l? sagt itschlief e den ! eines einzige herese fahren, be und rmsten raufe. Nk. r stark meister tebens- nigsten Tam- ' allen seiner Uner- §e vor lerlich bleibt sebens. el. welche innig- ehmen. cäbniß- i durch r Leiche >ir blei- hen, eS >en die emacht, e möge Verlust t 1857. >er, r. 5 Ngr. 6 - 5 - 0 . Ngr. 22Ngr. 8 - 15 - 1V - Bucher s Feuerlösch Dosen. Durch die vielen tvohlthätigen und gemeinnützigen Anstal ten, welche die Menschen begründet, ingleichen durch die man nigfachsten Erfindungen ist so zu sagen unserm Herrngott die Zuchtruthe, womit er sonst die Menschen zu strafen pflegte, fast ganz aus der Hand gewunden worden. Was sonst für göttliche Strafe, für himmlische Prüfungen im Leben angesehen wurde, womit unser Herrgott der Menschen Geduld erproben, sie bessern oder im Glauben an die göttliche Vorsehung bestärken wollte, alles dies wird heutzutage parali- firt durch Anstalten aller Art, die der Mensch zu seiner und Anderer Wohlfahrt geschaffen. Da giebt es Feuervcrsicherungsanstalten für Häuser, Mo biliar-Versicherungen, Hagel- und Viehversicherungen re., sowie Sterbe-, Kranken- und Sparkassen, welche Kassen gewiß von Vielen wenigstens zum Theil gesteuert werden. Zum Trost Solcher kann man ihnen erwidern, daß sie die Extra-Ausgabe neben den Versicherungsgcmeinden für die Löschdosen recht gut machen können, da eS ja bloS ein einziges Mal im Leben, ja vielleicht in ein oder zwei Hundert Jahren vorkommt, denn die Löschdosen verderben nie und können auf Kinder, Enkel, Ur enkel, Ur-Ur-Enkel u. s. w. forterben. — In Fällen, wo Je mand hoch versichert, dürfte Manchem zu Zeiten so ein kleines Haus- oder Mobiliar-Brändchen nicht eben unerwünscht scheinen, und giebt es daher sogar Fälle, wo Leute deshalb zu Brand stiftern ihrer eigenen Habe geworden sind, jedoch sind dies nur Solche, welche sich kein Gewissen daraus machen, ihre Mitmen schen zu betrügen — ihren Hausgenossen und Nachbarn Hab und Gut und Leben durch Flammen verzehren zu lassen, — welche ferner nicht bedenken, daß von 10V Brandstiftern nicht 10 unentdeckt bleiben und daß also fast Allen das Zuchthaus, — und Thränen und Fluch ihrer Mitmenschen harrt! — Also nur für Solche, die hoch versichert haben, dürfte nachstehende gemeinnützige Erfindung, wo für weniges Geld ein unfehlbares Versicherungs-Hausmittel, das in den meisten Fällen jeder Art vor Brand- und Feuerversicherung vorzuziehen sein dürfte, nicht von großem Interesse sein. Rechtlichen Leuten aber, die ein Abbrennen demohngcachtet immer noch als hart betreffendes Un glück betrachten können, wird das Bucher'sche Mittel ein längst gefühltes, willkommenes Bedürfniß sein. Diejenige Hilfe, welche communliche und andere öffentliche Löschanstaltcn wegen des Zeitverlustes nicht bieten können, nämlich die sich selbst schaffen könnende (natürlich nur wer das Mittel im Hause Hot) augenblickliche Hilfe (und diese ist die leichteste und wirksamste: denn mit jeder Minute wächst das Feuer, — mit demselben der Schaden, sowie die Schwierigkeit, dasselbe zu un terdrücken, — und somit die weitere Gefahr), bei wenig geschlos senen Räumen mindestens das Mittel, die Ausbreitung des Feuers bis zum Eintreffen weiterer Hilfe zu verhindern, — und eine Ersetzung derjenigen Sicherheit, welche Versicherungs-An stalten selbstredend ausfchließen müssen; denn cs giebt viele Ge genstände, welche nicht ihrem ganzen Werthe nach, — viele, welche gar nicht versichert werden könne», viele, welche gar nicht ersetzbar sind (z. B. Manuskripte, Modelle, An tiquitäten, Druckformen, Zeichnungen, Andenken, Porträts, Ge mälde re. von berühmten verstorbenen Künstlern, Waarenprobcn und andere Erzeugnisse wissenschaftlicher und technischer Versuche re.); ferner kann der oft unberechenbare Schaden durch Geschäfts ¬ stockung oder gänzliche Zerstörung der Existenz nicht vergütet werden, — und unersetzbar sind Verlust der Gesundheit, Be schädigung des Körpers, Verlust deS Lebens. — Sowie nun jeder sorgsame Geschäftsmann und Familienvater jetzt nicht mehr unterlassen wird, seine Habe bei Feuerversicherungs-Anstalten versichern zu lassen, ebenso ist Jedem zu seiner und seiner Mit menschen Beruhigung zu rathen, auch Feuerlösch-Dosen sich > anzuschaffen. Namentlich aber Solche, die gar nicht versichert haben ! und von Versicherungsanstalten gar nicht angenommen werden, sind nicht genug aufmerksam zu machen auf die König!. Sachs, privil. B. B. Buchersche Feuerlöschung, wodurch ein entstandener Brand entweder sofort im Keime erstickt, oder doch dessen weitere Ausbreitung bis zum Eintreffen weiterer Hilfe behindert werden kann. Die Bucher'sche Feuerlöschung ist ein probates Haus mittel, dessen Anschaffung sich jeder Familienhausvater und HauS- wirth angelegen sein lassen sollte. Es ist hier wie bei den medi- cinischen Hausmittel», mancher Kranke ist schon durch ein solches wieder hergestellt, dadurch größerer Gefahr vorgebeugt, ja der Keim zn einer tödtlichen Kranheit erstickt worden. Ein solches Hausmittel muß aber im Hause und gleich bei der Hand sein. Läßt man die Krankheit erst um sich greifen, den Kranken erst bettlägerig werden, und dann kommt allerdings der Arzt, aber da sieht es schon schlimm aus. Bricht die Feuersbrunst erst or dentlich aus und hat man kein Hausmittel dagegen gleich bei der Hand, wie die Buchersche Feuerlöschung oder will man sie aus Nachlässigkeit nicht verändern, so sind denn allerdings die communliche» Löschanstalten, wie für den Kranken der Arzt und die Apotheke auch da, aber da sieht es auch schon schlimm auS und Feuersbrunst wie Krankheit können leicht einen gefähr lichen Verlust, wie Ausgang nehmen. Gelöscht wird wohl auf beiden Seiten, hier wie dort; dort daS Feuer, nachdem eS mehr oder weniger verzehrt, hier nochmals daS Leben. Ein besonderer Vor-, ja ein Hauptvorzug der Bucherschen Feuerlöschung besteht darin, daß eS auch Oel, Terpentin, Gas, Harz, Theer, Photogen, Spiritus re. löscht, alles Stoffe, die durch Wasser nicht löschbar sind. Dieses so wohlthätige erprobte und gemeinnützige Löschmittel wird in Dosen ä 10, 5 und 1 Pfd. abgegeben, ä Pfd. mit 12 Neugroschen verkauft. Tagesyeschichte. Freiberg. Ocffentliche Gerichtsverhandlung den 25. Sept. Nachmittags 4 Uhr. Verhandlungstermin in Privatanklag sachen Carl Christian Ferdinand Richters wider Julius Moritz Kunze in Friedeburg. Den 29. Sept. Vormittags 9 Uhr. Hauptverhandlung in Untersuchungssachen wider den Biehänd- ler Carl Lohman» aus Wilsdruff, wegen Diebstahls. Freiberg, d. 16. Scptbr. Wir hatten Gelegenheit, nicht nur der Versammlung beizuwohnen, mit welcher jüngst der hie sige Gewerbe-Verein sein neues Vereinsjahr begann, sondern auch einige Einsicht in seine Zustände und Bestrebungen zu gewinnen. Mit Recht machte der Vorsitzende in seinen einlei tenden Worten darauf aufmerksam, daß der Verein namentlich geistig belebend und fortbildend auf seine Mitglieder wirken müsse, und besonders auch darnach streben, daß im gewerblichen Leben der Sinn für die Kunst möglichst geweckt und genährt werde. Die Beispiele, welche insbesondere München und Karls ruhe gäben, daß in dortigen Schulen der Handwerker durch Künstler unterrichtet werde, verdiene die größte Aufmerksamkeit
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