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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 13.11.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-11-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185711133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18571113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18571113
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1857
- Monat1857-11
- Tag1857-11-13
- Monat1857-11
- Jahr1857
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 13.11.1857
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Erscheint jeden Wochentag früh S Uhr. Inserats wer den bi« Nachmittags ; Ubr für die nächst- nscheinende Nummer angenommen- Freiberger Anzeiger Uird gespaltene Zeile ob« deren Raum mit S Tageblatt. 1857. Freitag, den 13 November. 265. Gotha, 8. November. Morgen tritt die von unserem Cond-rlandtage ge.vählte Commission zusammen, um das von , Sitzen, von oen Steuern,°enen pe msyer unrermoreen d» Nnrlia- Erstere mußten eine Art Vermögenssteuer von 1. pEt. zahlen, dn Ltaatsregicrung ausgearbeucte Wasiergesctz ,n Vorbe- N Are 1.57 Letztere eine jährliche Abgabe von LOO R. Ass. (57 R. 14'/z den Tag bringen und den wahren Sachverhalt complickrter ge stalten. Es stellt sich unter Anderm heraus, daß man anfäng lich eine Vergiftung im Sinne hatte, denn Damjanowitzsch hatte schon vor mehreren Monaten, seinem Geständniß zufolge, ein Fläschchen mit einer halben Unze Blausäure entivendet, welches später in eine Kloake geworfen wurde. Die Absicht ging dahin, den Fürsten bei einem zu veranstaltenden Festmahl zu vergiften, > doch ist man aus gewichtigen Gründen, die dagegen sprachen, davon abgekommen. Interessant ist auch das Geständniß des Seelsorgers von Toptschidere, welcher aussagte, daß Stephan Stefanowitzsch, Raja Damjanowitzsch und Paun Jankowitzsch sich durch ihn den solidarischen Schwur abnehmen ließen, daß sie sich gegenseitig unter keinen Verhältnissen verrathen wollten. Der Seelsorger wußte zwar nicht den Zusammenhang, ahnte aber doch etwas Arges und schrieb einen Warnungsbrief, den er in einem Hofe des fürstlichen Palastes fallen ließ, wo er in der That auch damals gefunden worden sein soll." Ostindien. Ein englischer Offizier vom 52. eingeborenen Infanterieregiment schreibt aus Jubbulpore vom 18. Sept.: „Ich komme eben von der Hinrichtung des rebellischen Nadscha und eines seiner Söhne, welche von Kanonen „weggeblasen" wurden. Es war ein schrecklicher Anblik; aber sie hatten ein noch schlimmeres Loos verdient. Denken Sie sich, es ist aus findig gemacht, daß wir Alle bei lebendigem Lesbe gebraten wer den sollten, wenn sie uns gefangennehmen würden. Als er an die Kanone gebunden wurde, flehte er seinen Gott an, daß seine" überlebenden Kinder gerettet werden möchten, um uns zu ver brennen. Wir begaben uns an den Platz, wo die beiden Ka nonen aufgefahren waren, mit einem Detachement Infanterie und Cavalerie, um nicht überrumpelt zu werden. Die Cavalerie jagte hin und her, um die Leute von der Fronte der Kanonen fcrnzuhalten. Bald darauf kamen die Gefangenen an. Sie sahen sehr theilnahmlos und noncholant aus. Ich stand dicht bei ihnen, da wir Offiziere innerhalb eines Kreises., den die Menge nicht betreten durfte, dicht bei den Kanonen uns befan den. Sie wurden darauf vor die Mündungen der Kanonen gebunden. Dies geschieht in folgender Weise: Der Delinquent K. S.) entrichten. Der Wiener Lithographirten Zeitungscorrespondenz schreibt man aus Belgrad vom Nov.: „Die gerichtliche Unter suchung der Verschwörer soll immer mehr Einzelheiten an dem innern Raume des Kriegsfahrzeugs ungefähr 1100 Leichen aufgefunden, sodaß aller Wahrscheinlichkeit nach sich zu der Zeit, wo das Unglück passirte, 2—300 Menschen auf dem obersten Deck aufgchalten haben, die hier gleich von der aufgeregten See weggespült wurden! Die verunglückten Passagiere und Mann- >! schäften hatten sich zum großen Theil entweder an die in den Kabytten und Schiffsräumen feststehenden Gegenstände oder an einander angeklammert und wurden so bereits im halbverwesten Zustand von den Tauchern angetroffen. Der höchst peinliche Anblick, der sich bei Durchwanderung dieser Todeskammern den englischen Tauchern darbot, ein Anblick, der sich um so grauen hafter stellte, als das Glas der Taucherglocke alle Gegenstände vergrößerte und sämmtliche Leichen mit offenen, starren Augen angetroffen wurden, wirkte so erschütternd auf den Einen der- selben, daß selbiger in mehren Tagen unfähig war, einen Be richt abzustattcn, sich später weigerte, aufs Neue hinabzusteigen und über Kopenhagen nach seiner Heimath zurückkehrte." ralhung zu nehmen. Dieses Gesetz, welches sowohl die Be- mchmig des Wassers, als den Schutz gegen dasselbe behandelt, gehr vornehmlich von der Absicht aus, die Grimtstücksbcwässcrung ! im hiesigen Lande zu befördern. Dasselbe räumt deshalb den Wasscranlagen zu landwirthschaftlichcn Zwecken den Vorrang vor denen zu gewerblichen Zwecken ein und stellt die wichtige Bestimmung auf, daß, wenn bei einem Bewässerungsunternehmen die Zustimmung aller betreffenden Grundstückseigeuthümcr nicht zu erreichen ist, die Widersprechenden sich fügen müssen, wenn! die Eigenthümcr der Hälfte der Grundstücke sich für das Unter- ! uehmcn entscheiden. Paris, 11. November. Die Bank von Frankreich hat be- schlossen, von heute ab Monatswcchscl mit 8 Procenl, Zwei- monatswcchsel mil 9, Dreimouatswechsel mit 10 Procent zu dieconurcn. Im heutige» „Moniteur" ist ein Brief des Kaisers an den Finanzminister abgedruckt, worin der Letztere ersucht wird, sämmlliche angebliche, auf Hebung der Fiuanzkrisiö abzweckende Negierungsprojecle zu dcmcntiren. Die Erhöhung des Bank- discoms sei bei der glücklichen Finanzlage Frankreichs ein ge- > niigendes Auskunftsmittel. > Tagesqeschichte. Wien, 8. Nov. Dem „Fr. I." wird geschrieben: Ein gelegentlich eines vorgckommenen Falles aus dem Ministerium des Innern unter dem 27. Sept, erfolgter Erlaß bestimmt, daß nach den früheren „nunmehr wieder giltigen Vorschriften^ den Israeliten in Böhmen der Ankauf von Christenhäuseru über haupt untersagt ist und die Erwerbung und der Besitz von ein zelnen Dominicialgrimden mit dem Befugnisse, sich die nöthigen Gebäude daselbst aufzuführcn, nur dann zu gestatten sei, wenn sie die Grundstücke mit eigenen Händen oder durch andere Israeliten bearbeiten. Diese Verordnung hat, wie erklärlich, vorzüglich in der jüdischen Bevölkerung, die meist aus Böhmen abstammt und sich thcilwcis im Besitz bedeutender Reichthümer blstndet, einen äußerst betrübenden Eindruck hcrvorgerufen, da hiermit die gänzliche Wiedereinführung der früher hierüber be standenen Normen ausgesprochen wurde. Insbesondere hat der in dieser Verordnung befindliche Ausdruck der nun „wieder gil- tigcu Gesetze" ungemein befremdet, da die allerh. Verordnung vom 1. Oktober 1853 die den Juden durch die allgemeinen Bestimmungen vom 2. März 1849 ertheilte Grundbesitzberech tigung ausdrücklich nur „provisorisch" und bis zum Erlaß einer neuen die künftigen staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden umfassenden Legislation suSpendirt Halle. London, 10. November. In ihrem von vorgestern Abend - datirten Cuy-Arnkel schreibt die „Times": Spät am heutigen 1 Nachmittag ward eine Geschäftscinstellung «»gekündigt, welche tiefes Bedauern verursachen wird. Die Firma ist die der Herren Dcnnistoun u. Comp., eines der bedeutendsten mil Amerika han delnden Häuser in Großbritanicu. Mau fürchtet, daß die Pas siva nicht viel unter 2 Mill. Pf. St. betrage!-, werden. Da sie ! jedoch in sehr hohem Grade vertheilt sind, so steht zu hoffen, Laß sie nicht auf irgend einen einzelnen District mit solcher Gewalt ! fallen, daß dadurch weitere Unfälle herbcigeführt werden. Loudon, 10. Novcwber. Lord Palmerston sprach gestern j! in Guildhall durchaus zuversichtlich betreffs der indischen Ver hältnisse, und betonte, daß, da die heimische Armee unvermindert i sei, England etwaige Angriffe und auswärtige Prätensionen nimmer fürchten dürfe- Rußland. Der Flensburger Zeitung wird aus Kopen- ! Hagen geschrieben: „Das in der Finnländischen Bucht im vori gen Monate während eines starken Sturms gekenterte russische Linienschiff Lefort ist auf Veranstaltung der russischen Regierung durch englische Taucher aufgesucht und untersucht worden. Nach einem Bericht, dcn ivir aus zweiter Hand haben, wurden in > St. Petersburg, 4. Novbr. Ein kaiserlicher Ukas vom n 10. v. M. weist den französischen Unterthanen gewissermaßen i eine bevorzugte Stellung vor andern Nichtrussen an. Nach j früheren Verordnungen müssen nämlich Ausländer, welche sich in Petersburg oder Moskau aufhalten, gewisse Abgaben zum Besten der Stadtkasse zahlen. Der obige Ukas befreit nun die- !' jenigen Franzosen, welche als Gäste in den genannten Haupt- ß städten weilen, sowie die französischen Kaufleute, welche nicht Handel treiben, aber in diesen Städten unbewegliches Eigenthum besitzen, von den Steuern, .denen sie bisher unterworfen waren.
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