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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 13.01.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186001136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18600113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18600113
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1860
- Monat1860-01
- Tag1860-01-13
- Monat1860-01
- Jahr1860
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 13.01.1860
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Erscheint jede» Wochentag früh * Uhr. Inserate wer- den bi« Nachmittag« S Uhr für die nächst- erscheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger und , gespaltene Zeile oder! > deren Ranm mit!»P^ Tagevlatt. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Königl. Gerichtsämter und 10. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. Freitag, den 13. Januar. Der Papst und der Congreß. (Fortsetzung.) IV. So ist also die weltliche Macht des Papstes nothwendig und legitim, aber mit einem einigermaßen ausgedehnten Staatsgebiete unverträglich. Sie ist nur möglich, wenn sie aller gewöhnlichen Bedingnugen der Staatsgewalt, d. h. alles dessen entkleidet ist, was ihre Thätigkcit, ihre Entwickelung und ihren Fortschritt aus macht. Sie muß ohne Heer, ohne gesetzgebende Vertretung und sozusagen ohne Gesetzbuch und ohne Justiz bestehen. Sie ist eine in ihrer Art einzig dastehende Regierungsform, die mehr der Autorität Ler Familie als der Staatsverwaltung eines Volks gleicht. Unter dieser Regierungsform sind die Dogmen Gesetze, die Priester Gesetz geber, die Altäre Citadellen, und die geistlichen Waffen sind der einzige Schild der Regierung. Ihre Gewalt beruht weniger in ihrer Stärke, als in ihrer Schwäche; sie beruht in der Ehrfurcht, die sie auferlegt, und in dem Glücke, das sie denen verleiht, welchen sie die Genugthuung des politischen Lebens vorenthält. Daraus ergiebt sich, unserer Ansicht nach, ganz natürlicherweise, daß die Frage nicht die sein kann, ob der Papst mehr oder weniger Unter- thanen und ein größeres oder 'kleineres Gebiet besitze. Er muß davon so viel besitzen, daß er selbst nicht abhängig werden und in der Reihe der weltlichen Herrscher auftreten kann. Diese welt liche Herrschaft soll ihn aber nicht dazu verpflichten, eine politische Rolle zu spielen; denn weit entfernt, darin eine Bürgschaft für seine Unabhängigkeit zu finden, würde der Papst nur einen Zustand der Knechtschaft für sich und eine Nathwendigkeit der Knechtung für sein Volk finden. Man kann annehmen, daß sich in Europa ein.kleiner Fleck Landes befinde, der sich, von den Leidenschaften und Interessen der anderen Völker abgeschnitten, ausschließlich der Ehre Gottes geweiht hat. Auf diesem Fleck, der durch die größten historischen Erinne rungen verherrlicht ist, hat der Mittelpunkt der katholischen Einheit die Hauptstadt der Welt ersetzt. Rom, das ehemals alle Größe der heidnischen Jahrhunderte in sich faßte, hat ein ausnahmweises Geschick. Indem cs seine politische Herrschaft verlor, erwarb cs «ine noch erhabener«. Herrschaft geistlicher Natur, und es heißt die Ewige Stadt. Die Religion, die Erinnerungen, die Künste bilden auch eine Nationalität. Die, welche in Rom unter der Autorität des Kirchenoberhauptes leben, sind allerdings besondern Bedingungen der socialen und staatsbürgerlichen Existenz unterzogen; aber wenn sie nicht mehr die Glieder eines großen Vaterlandes sind, so sind sie dafür die Bürger einer glorreichen Stadt, deren Einfluß sich überallhin erstreckt, wo der Glaube sich erhält und verbreitet. Rom gehört also dem Oberhaupt der Kirche. Entzöge es sich dieser Macht, so würde es unmittelbar seinen Zauber schwinden sehen. Mit einer parlamentarischen Tribüne, mit Rednern, Schrift stellern, einer weltlichen Regierung und einem weltlichen Herrscher im Vatican wäre es nur noch eine Stadt. Die Freiheit würde es seines Erbes berauben. Nachdem es allen Völkern Gesetze yorge- schrieben, kann es nur durch die Herrschaft über die Seelen seine Größe bewahren. Der römische Senat hat einen seiner würdigen Ersatz nur durch den Vatican. V. Geschichte, Religion, Politik rechtfertigen also vollständig ei" Abweichen von den regelmäßigen und normalen Bedingungen d<S Völkerlebens. Nichts ist einfacher, legitimer und wesentlicher al» ein Papst/ der in Rom thront und ein beschränkte» Kehlet hWt. Um einem so hohen Interesse Genüge zu leisten, .ist e- wohl er laubt, einige hunderttausend Seelen dem nationales Leben zu ent ziehen, ohne sie jedoch vollständig zu opfern und indepl man ihpe» Bürgschaften für ihr Wohlergehen und für socialen Schutz leistet. Die päpstliche Regierung muß durch ihre Verwaltung ebenso väter lich sein, als sie es durch ihre Natur ist. Derjenige^der für qfle Katholiken der Heilige Vater heißt, muß für alle seine Unterthanp« ein Vater sein. Stehen seine Staatseinrichtungen außerhalb der Principien, durch welche in einer politischen Gesellschaft die Rpgie- rungsrechte gewährleistet werden, so müssen seine Handlungen um so untadelhafter sein, und wenn ihm Niemand tziachahmen kgm, so ist daran gelegen, daß ihn Jedermann beneide. Wir fasse» also die weltliche Macht des Papstes al» ein Hild der kirchlichen Regierung auf. ES ist ein Hohepriesterthum, aber keine Dictatur. Indem eine reiche Entfaltung deS Gemeindeleben» ihn der Verantwortlichkeit für administrative Interessen überhebt, kann er-sich in einer über die Handhabung der Geschäft« weit er habenen Sphäre erhalten. Als Mitglied des italienischen Bunde» wird er durch die Bundesarmee beschützt. Eine päpstliche Armee soll nur eine Fahne der öffentlichen Ordnung sein; sind aber Lpßqre oder innere Feinde zu bekämpfen, so ist es nicht an dem Oberhautzte der Kirche, das Schwert zu ziehen. Das in seinem Namen ver gossene Blut wäre eine Beleidigung der göttlichen Barmherzigkeit, deren Vertreter er ist. Wenn er die Hand erhebt, so sei es zum Segnen, und nicht zum Schlagen. .. Ein anderer sehr wichtiger Punkt ist der, daß der katholische CultuS nicht ausschliesslich den Unterthanetz der päpstlichen Le gierung .zur Last falle. Der Papst ist der geistliche Fürst aller Gläubigen; es wäre daher nicht gerecht, wem die Auslage», die nothwendig sind, «inen der Majestät deS Kirchenoberhaupte» ent sprechenden Glanz zu erhalten, von der Bevölkerung seiner Staate» allein getragen würden. ES ist die Pflicht der katholischen Mächte, diese Ausgaben, welche sie alle interessiren, durch reichlich« dem Heiligen Vater darzudringsnd« Tribute zu bestreiken. Sein Budget wird auf diese Weise kein ausschließlich römische» sein; e» wird ein internationales sein wie seine Autorität, welche in religiöser Be ziehung überall anerkannt und geachtet wird, wy da» Dogma, beste» Vertreter er ist, Gesetz für die Gewisse» ist. Auf diese Weise Pird ein doppelt kostbares Ergebniß erzielt. Einerseits wir- der Papst im Tribute der katholischen Mächte eine neue Heiligung der Uni versalität und der Einheit der moralischen Gewalt finde», die er ausübt, und er wird andererseits nicht grnötbigt sein, sein Volk hurch Steuern zu bedrängen, welche seinen Schatz nur an füllen, indem sie seine» Name» diScreditiren. Im ganzen wird eS in Europa ein Volk gehen, das an seiner Spitze weniger einen König als einen Vater haben wird, und beste» Rechte mehr durch da« Herz seines Fürsten al« durch die Autorität der Gesetz« und Anstalten gesichert sein werden. Diese» Volk wird keine Nationalvertretung, keine Arme«, keine Presse, keine Richter
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