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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 14.01.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186001143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18600114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18600114
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1860
- Monat1860-01
- Tag1860-01-14
- Monat1860-01
- Jahr1860
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 14.01.1860
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ni sch) ü>«l , ist II7 5t nr risu i nsi). 11 Sonnabend, den 14. Januar. VII. Die Romagna ist, trotz ihrer im Jahre 1796 vom Heiligen völkerungen angehörte, so wie fix ihm durch: das Recht der Ge- 3 Uhr für die NSW- . erscheinende Numqrer angen ousmm. .,s ..Mr Erscheint ! i'd«^,che»t«g,M^i »Uh», SusyqttM». den bis Nachmittags Stuhle vollzogenen Abtretung, eine vollkommen legitime Besitzung der päpstlichen Regierung. Die Erhebung ihrer Bewohner gegen den Papst ist somit eine Empörung gegen das gesetzliche Recht und hegen die Verträge. Die Romagna, welche unter dem Kaiserreiche einen Theil des Königreichs Italien ausmachte, ist kraft der Ver träge von 1815 dem Papste wiedergegeben worden. Solange diese Verträge bestehen, ist der Heilige Vater unbestreitbar berechtigt, die sen Theil seines Staatsgebiets, der seiner Obergewalt entschlüpft ist, wie er gethan hat, znrückznfordern. schichte und der Verträge angehört, dieftv Provinz kaum als eine Verlegenheit für den Heiligen Stuhl zu betrachten walk Die Thatsachen beweisen, daSidem nicht so ist. Seit den Verträgen, von 1815 hat dieser Theil des Kirchenstaats nicht weniger den» zwanzig Jahre österreichische Besatzung zu erdulden.gehabt. Oester reich war noch in Bologna, als bereits die, Fahne Frankreichs aus den Alpen zu erblicken gewesen. Der Rückzug dieser Macht hat die Abreise des Legaten und den Umsturz der päpstlichen Autorität nach sich gezogen. Ohne Oesterreich kann sich diese Autorität nicht Der Papst und der Congreß. (Fortsetzung.) VI Nothwendigkeit, die zeitliche Macht des Papstes aufrecht zu er halten ; Nothwendigkeit, ihn möglichst von allen Verantwortlichkeiten zu befreien, welche andern Regierungen obliegen, und das Kirchen oberhaupt in eine Sphäre zu versetzen, wo seine geistliche Autorität durch seine politische weder beengt noch gefährdet werden könne; Nothwendigkeit, sein Gebiet zu verengern, statt zu erweitern, damit alles das erreicht werden könne, und die Zahl seiner Unterthanen vielmehr zu vermindern als sie zu vermehren; Nothweudigkeit, die auf diese Weise der Vortheile des politischen Lebens beraubte Be völkerung dieses Staats durch eine schirmende, väterliche, haus hälterische Verwaltung schadlos zu halten: dies ist in wenigen Wor ten der Beweis, welchen wir in den vorhergehenden Blättern zu führen gesucht haben, Als Folge dieses Beweises drängt sich eine andere Frage auf, eine zarte Frage, deren Lösung jedoch unserer Meinung nach im Lichte der von uns aufgestellten Grundsätze viel leichter sein wird. Die Romagna ist seit einigen Monaten thatsächlich von der Autorität des Papstes losgerisscn. Sie Hat unter einer provisori schen Regierung gelebt. Sie wird heute von einer Verwaltung ge leitet, deren Gewalten sich auf alle Staaten Mittelitaliens erstrecken. Diese Trennung hat für sie somit das Gewicht einer vollzogenen Thatsache. Soll man die Romagna dem Papste wiedergeben? Wir wollen bei Lösung dieser Frage blos das Interesse des Papstthums zu Rathe ziehen.. . Wir haben es schon gesagt, wir schreiben als Katholik, wir suchen einzig und allein nach dem, was der Kirche frommen und deren erlauchtem Haupte die Sicherheit und Größe verbürgen kann, welche Frankreich in höherm Maße als jede andere Nation ihm zu verschaffen verpflichtet ist. Wir haben uns somit hier nicht mit dem Interesse der Bevölkerung der Romagna zu befassen, mit dem Rechte, das sie haben kann, sich eine andere Regierung zu geben, mit den Klagen, welche sie gegen die päpst liche Verwaltung erhebt, mit der mehr oder minder großen Auf richtigkeit der Stimmen, welche den Anschluß an Sardinien aus gesprochen haben. Das ist nicht unser Thema. Ist es für den Ruhm der Kirche, für die Autorität ihres Hauptes nützlich oder nicht, daß die Romagna dem Erbgute des heiligen Petrus wieder- gegeben werde? Das ist cs, was wir allein zu untersuchen haben. 5.in LL. r Wir gestehen gern zu, daß, wenn die Romagna dem-Papste) frei durch die Anhänglichkeit,..da» Pert^ hje Liebe-der Be-i 2st diese Zurückforderung abex auch im Jütereffx.heSPapst- thums und dxr Religion? Hier schwankt da- Gewissen, und da» Gefühl trennt sich von der strenge» Deutung de-gesetzlichen, Rechts Die Romagna ist eine legitime Besitzung des heiligen Stuhl»; -her ist sie auch eine nothwendige Ausdehnung seiner zeitlichen Gewatt? Bringt sie ihm eine Bedingung von Macht und Sicherheit? Wen» dem so ist, so wäre kein Zweifel mehr vorhanden; die Frage wäre für all« Katholiken entschiede». . . Was uns betrifft, so glauben wir nicht, daß M LoStrenllung der Romagna eine Verringerung für die zeitliche Gewalt des Papstes ist. Sein Gebiet ist in Wahrheit verkleinert; aber seine politWe Gewalt wird nicht geschwächt, indem sie, sich von einem Widerstande befreit welcher sie lähmt: sie wird moralisch gestärkt. Denn, wiL müssen es wiederholen, die Autorität des Kirchenoberhaupts beruht keineswegs auf der Ausdehnung eines Staatsgebiets, da»- er Nur. mit den Waffen einer fremden Gewalt erhalten kann, noch auf der Zahl von Unterthanen, die zu unterdrücken er genöthigt ist, um ste in Gehorsam zu behalten.; Ye beruht im Vertrauen. in der Achtung^ welche der Papst einflößt, und hie ihn entbinden, zu äußersten Maß regeln der Strenge und deS Zwanges seine Zuflucht zu nehmen; diese sind für alle Regierungen schlecht, Md sind es i^ Grade für einen Fürsten, welcher mit dem Evangelium in. der Hand zu regieren hat. . i Was liegt dar.au für den Glanz, für die Würde und Größe des Heiligen Vaters, wie viel Quadratmeilen,seine Staaten um» fassen? Braucht er Raum, um gelieht und verehrt zu weiden? Sind sein Segen und seine Lehren nicht dix wichtigsten Kundge» bungen jenes.Rechts? Belehrt und segnet e; nicht die ganze Welt? Die Frage ist nicht, ob er wenigen oder vielen Menschen gebietet. Das Wesentlichste ist, daß er genug Unterthanen hat, um . unab hängig zu sein, und daß er deren nicht zu viel hat,-um von jenen Strömungen der Leidenschaften, der Interessen, der Neuerungen hingerissen zu werden, die überall sich einfinden,, wo beträchtliche Menschenanhäufuugen vorhanden find. ' ^157' Die Wichtigkeit des Papstes wird nicht von den 2t. Provinzen bestimmt, die er heute besitzt. Bologna, Ancona und Ravenna/ welche von Rom durch eine Gebirgskette, durch den Charakter ihrer Einwohner und durch historische Erinnerungen getrennt find,-tragen nichts zum Glanze Roms bei. Der Papst, der in Rom thront und im Vatican seinen Sitz hat, das ist eS , was alle Welt in Erstaunen setzt. Man bemerkt kaum den Fürsten der römischen -i Hfl'!« der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. - ' - Lagevlatt. .... - . -sG S!? Freiberger Anzeiger und Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts zu Freiberg- sowie der Königl Gerichtsämter und . »iertMrttch l-iÄsr. ' ' '^geMime Zeile-od«; s Pf. ' -- 'N I . .NSHNS'I Uh 7i uz ni'ii .'lnff nsfsiMsiitt»
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