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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 12.03.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-03-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186003128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18600312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18600312
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1860
- Monat1860-03
- Tag1860-03-12
- Monat1860-03
- Jahr1860
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 12.03.1860
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I» I', Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Königs. Gerichtsämter und der Stadträche zu Freiberg, Sayda und Brand. Freiberger Anzeiger - TaaeVlütt. —2L- angmommeu. WM/ VG VH -Ps ÜS. Montag, den IS. März. -ASS 1WP. A' Ta q cs Geschichte. Freiberg. Oeffentliche Gerichtsverhandlung den 2V. Marz Vormittags 10 Uhr. Hauptverbandlung in der Untersuchung wider den Tischlergesellcn Carl August Gruucrt auS ErbiSdors, wegen Widersetzlichkeit. - Dresden, 4, März. Vorgestern waren Abgeordnete aus Ma rienberg hier, um für eine von Cbemnitz dahin und weiter füh rende Eisenbahn zn petitioniren. Sie wurden vom König und den betreffenden Ministern sehr gut ausgenommen, und wenn, was kaum zu bezweifeln ist, auch unsere in diesem Jahre zusammentre- tenden Kammern sich damit einverstanden erklären, so wächst aus den Bergen unserS Erzgebirges, über die man sich jetzt nur mit Mühe schleppte, oder eigentlich ans dessen romantischen Waldthä- lcrn ein neuer eiserner Pfad für das Dampfroß, der uns Gegenden und Jndustricquclleu anfschließt, die biSjetzl zu sehr über die Ach seln angesehen worden sind und unserm Lande einen neuen inner», ja selbst äußern Werth geben. Leipzig. Das Tanzmusikwcscn im Regierungsbezirk Leipzig ist einer neuen Rcgulirung unterworfen worden, deren wesentliche Bestimmungen folgende sind: 1) Tanzmusik in einem öffentlichen Schanklokale kann staNfiudcn: am Fastnachtsdienstag, an den zweiten Feiertagen der ddei hohen Feste, am Erutcfeste, am Kirchweihfeste, am erste» und dritten Sonntage jedes Monats mit Ausschluß der, jenigcu Tage, welche in die geschlossene Zeit fallen. 2) Ein Wirth, welcher Tanzmusik abbalten lassen will, muß überhaupt zu Veran staltung öffentlicher Tanzbelustignngcn berechtigt, sein; einer Be schränkung in der Zahl der allgemein festgesetzten Tanztage ist vor läufig kein Wirth mehr unterworfen. 3) Geschlossene Gesellschaften, welche Tanzvergnügvngcn in öffentlichen Lokalen abhalten wollen, sind auf die unter 1) festgesetzten Tage ebenfalls beschränkt. Nur unter besonderen Verhältnissen kann die Erlaubniß für einen ander»- Tag gegeben werden, v'oranSgesetzt, daß solchenfalls der vorher gehende oder nachfolgende Tanztag ausfällt. 4) Oeffentliche Tanz musik darf von einem Tage auf den andern nicht verlegt werden. 5) Oeffentliche Tanzmusik darf vor beendigtem Nachmittagsgottes dienste und jedenfalls vor 4 Uhr nicht beginnen und niuß um 12 Uhr geschlossen werden. Für Privatgesellschaften gilt diese Zeit ebenfalls, und nur unter besonder» Umständen kann die Obrigkeit eine Ver längerung gestatten. 6) Eine halbe Stunde nach Schluß der Musik haben die Gäste das Tanzlokal zu verlassen, und der Wirth hat seine Wirthschast zu schließe». Diese Grundsätze sind in ihrer All gemeinheit nur für das platte Land zur Gelning gebracht, in den Städten aber der eigenthümlichc» Verhältnisse halber örtlich mo- dificirt worden. Leipzig, 7. März. Ueber den von uns gemeldeten Unfall ans der westlichen Staatseisenbahn enthält die „Leipziger Zeitung" folgende nähere Mittheilung: Wahrscheinlich infolge des großen Schneefalls in vergangener Nacht — was durch die -sofort einge- leitetc.Untersuchung aufgeklärt werden >n»ß — stießen gestern früh zwei Züge kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof von Nenth auf einander. Glücklicher Weise ist der dadurch verursachte Schaden kein gefährlicher, da beide Züge rein« Güterzügc waren und gar keine Passagiere führten, so daß blos zwei ManU von dem Per sonale, und" zwar nur leicht, beschädigt wurden. Der materielle Schaden beschränkt sich auf die Zertrümmerung dreier Güterwagen und einige geringe Beschädigungen an Transportmittel», auch ist bereits seit gestern Abend das betreffende Gleis wieder frei und der regelmäßige Verkehr nsseder hesgcstellt. Z Johanngeorgenstadt, 5. März. Nach einer Bekanntmachung des hiesigen Stadtraths kann der den 12. März fallende Jahrmarkt nicht abgehalten werde», da die Mass« des hier lagernde» HchueeS die Aufstellung von Buden unmöglich macht. , ;; Berlin. Am 6. März ist an das Abgeordnetenhaus «i« Petition in Sachen,Schleswigs abgegeben worden, die von BerlVt ausgegangen und, von einer namhaften Anzahl hiesiger Einwohney . darunter Dropsen, Mommsen, Virchow, Jakob Grimm, G. Befskr und andern unterschrieben, dahin geht: „die hohe Kammes wolle die Regierung Sr. Maj. des Königs auffordern, Kenntlich davost zu nehmen, ob und inwieweit die in den Behandlungen voM Januar 1851 mit der königlich dänischen Negierung in Betreff d«s Herzogthums Schleswig festgestellten Bedingungen in Ausführung getommen, und das Erforderliche veranlassen, daß, wö dieselhey nnausgeführt gelassen worden, die von der Krone Preußen mi« garantirte Erfüllung derselben endlich staitsinde." - . — Der Deutsche Botschafter sagt über den finanziellen THH der Heercsreform.' „Da der gegenwärtige Reinertrag der directe» und indirecten Abgaben (einschließlich Salz und Lotterie) Mg 6t Mill. Thlr. ist, so beträgt das künftige Kriegsbudget, wepzy auch nur mit 49 Mill. Thlrn. veranschlagt, 79, sage neunundfiebzig Procent dieser Einnahmen. Können die Abgaben um 10'/, MÜ- Thlr. erhöht werden, so wird jene Steuereinnahme 78'/, Mille Thlr. und das KriegSbudget über 62 Proc. derselben betragen. Frankreich verwendet für Armee und Marine nur etwa 32 Proc. dieser Steuern, England etwa 42 Proc. und Oesterreich esw» 40 Proc. Im Verhältniß zur Steuerkrast würde, weim auch diese auSrejchcn sollte, eine Steucrvermehrung von 16'/, Mill. Thlrn, zu tragen, Preußen etwa 81 Proc.. mehr als Fraukreich, «tm» 48 Proc. nwhr als England und etwa S3 Proc. mehr als Oester, reich für den Friedcnsact ausgeben, wobei nicht zu übersehen, dgß England und Frankreich eine große Marine haben, und daß OH/V reich in seinem KriegSbudget seine Kräfte überschritten hat und durch dasselbe in jene Finanzverlegenheitcn gerathen ist, welche-die Macht seiner tüchtigen Armee im entscheidenden Augenblick lähmten." Der Deniss Botschafter resmnirt die Argumentationen einiger öffenti- lichen Blätter und sagt dann: „Wenn wir diese Aenßerungen zu sammenstellen mit Hunderten von Briefen «us allen Theilen de» Baterlandes, so können wir es nur als eine Unmöglichkeit bezeichnen daß Landcsvertreter, welche diesen Namen verdienen, die Vorlage der Negierung genehmigen." Die Buchbindcrinnung in Dahme hat eine Petition an daS Haus der Abgeordneten gerichtet, worin sie bittet, bei der Regierung dahin zu wirken, daß den Geistlichen der Verkauf von gebundene« Büchern und Kalendern untersagt werde. Sie haben bereit» bet der Ortspolizeibehörde und bei dem Ministerium des Innern in dieser Angelegenheit Remedur nachgesuchl, sind aber abschlägig be- schieden worden. - Aus Apolda vom 6. März schreibt man der Magdeburgischen Zeitung: „Es ist gegenwärtig hier die Gründung einer Freien Ge meinde im, Werke, die erste in dlcsem.Laude, nachdem die früher in Wcimar selbst entstandene sich wieder aufgelöst hat. An die Spitze der hiesigen will sich der Chef des berühmten Geschäftshauses Zimmermann, Hr. Wiedemann, stellen. Von' de», weünatischen Be- hörden dürfte dem Uiuernchmen keinerlei Hinderniß in den Weg gelegt werden." Der Preußischen Zeitung schreibt man aus Holstein vom 5 März: „Zur Eharaktenfirung der Zustände in der Stadt Schles wig dient folgende Thatsache. Drei Bürger, unter diesen der Knopfmacher Gehrke, ein bejahrter Mann, uud sein Sohn, sind inhastirt, weil sie eine Petition ün die StSndeversammlung unter zeichnet haben. Sie Mrdfn bei der Vernehmung inquirirt, w«x- die Petition versaßt habt uild von wem sie dieselbe erhalten hätten. Als sie keine Auskunft gaben, hieß es: „Wir wollen euch schon mürbe machen." Man entzog ihnen alle Genüsse, an welche sie
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