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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 27.11.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186011271
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18601127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18601127
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1860
- Monat1860-11
- Tag1860-11-27
- Monat1860-11
- Jahr1860
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 27.11.1860
- Autor
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Erscheint jeden Wochentag früh S ÜHr. Inserate wer den bis Nachmittags S Uhr für die nächst erscheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. ' Drei- " . vierteljährlich 1» Ngr,'! Inserate werden die gespaltme Zeile oder deren Raum mit S Pf.' berechnet. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Königl. Gerichtsämter und der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. 2^8. Dienstag, den 27. November. 1860ä Toqesgeschichtl'. Freiberg. Gerichtsverhandlungen. Den 30. November Vor mittags 9 Uhr: Hanptverhandlung in der Untersuchung wider Karl Heinrich Hinkel aus Ullersdorf, wegen Diebstahls und Be trugs. Nachmittags 3 Uhr: Verhandlungstermin, bis zur Pu- blication des Erkenntnisses in geheimer Sitzung, in der Unter suchung wider Karoline Wilhelmine verehes. Hähnel und Cons, aus Heidersdorf, wegen Verletzung der Sittlichkeit. Den -4. Dec. Vormittags 9 Uhr: Hauptverhaudlung in der Untersuchung wider den Hüttenarbeiter Karl Gottlieb Horn nnd den Eisen'händlcr Karl Gottlieb Kretschel aus Halsbrücke, wegen Diebstahls bcz. gewerbmäßiger Partirerci. Freiberg, den 20. November. An allen Orten, wo nnr irgend ein Gewerbe ui geschlossenen oder nicht geschlossenen Kreisen tbäkig ist, bat man das Bcdürfuiß von Krankenkasse» gefühlt. Man ist bei Errichtung derselben von verschiedenen Grundsätzen ausgcgangen, man hat sie in ihrem inneren Wesen verschieden vrganisirt. Aber trotz dieser Verschiedenheit haben sie der wohltbätigen Wirkungen nicht ermangelt, die man von ihnen erwartete. Und nur das Eine ist zu beklagen, daß sie sich nicht allenthalben noch derjenigen Be- theiligung zu erfreuen haben, die sic in der That aus leicht be greiflichen Gründen verdiene», eine Bemerkung, die auch einem Theile der Freiberger Gcwerbtrcibcndcn nicht erspart werden kann. Was nun die Freiberger Allgemeine Krankenkasse be trifft, die im Jahre 1854 durch den Gewerbe-Verein ins Leben gerufen ward, so mögen hier vor der Hand folgende Mittheilnngen genügen. Während der 6 abgeschlossenen Rechnungsjahre, d. h. während 286 Wochen, gab cs bei 446 Mitgliedern 61 Erkrankungen, mithin gab eS nur 47 "Wochen Kranke und auf jeden Krankheits fall fiel eine durchschnittliche Dauer von 4 Wochen. Diese sehr günstigen Verhältnisse, unterstützt durch den Beitritt einiger Kor porationen, trugen wesentlich zum WachSthum der Kaffenbestände bei. Das laufende Rechnungsjahr ist bisjetzt beispiellos günstig gewesen: denn der gestimmte Aufwand für Erkrankte betrug zur Zeit^nur 33 Thlr. 25 Ngr., obschon die größte Mehrzahl der Er krankten wöchentlich 1 Thlr. 5 Ngr. zu erhalten hatte. Diese glück lichen Umstände haben es möglich gemacht, daß vom nächsten Rech nungsjahre an die Uebernahme der ärztlichen- und Apothekcrkostcn für die Erkrankten auf die Kasse mit Sicherheit in Aussicht gestellt werden darf. DaS Nähere wird zu seiner Zeit in diesem Blatte veröffentlicht werden. Berlin. In einem öffentlichen Proccssc vor dem Berliner Kammergcricht wird seit einigen Tagen die schwarze Wäsche der Berliner'Polizei gewaschen. Der bekannte Polizeidirector Stieber und der Polizci-Commissär Tichy sind des Mißbrauchs der Amts gewalt augeklagt und der in den politischen Processen der letzten Jahre oft genannte Oberstaatsanwalt Schwarck ist der Ankläger. Die Anklage trifft in der Hauptsache das System der früheren Polizciverwaltung, die in de» Jahren der hochgehendcn Rcactioii oft mächtiger war als das Gesetz, oder, wie Herr Stieber sagte, mit dem Gesetze nicht auskommcn konnte. Da sah es denn mit der Uebnng des Gesetzes, soweit cs zur Regelung der.Polizei- und Verwaltungsbehörden und zum Schutz der Staatsbürger erlassen war, oft übel aus, nnd die Vertreter des Hinkeldcy'schen Polizei- Systems ließen sich viele Willkürlichkeiten zu Schulden kommen. Stieber war die rechte Hand des Herrn v. Hinkeldey und muß in einem flagranten Falle für das System, zu dessen Ankläger ein furchtloser Staatsanwalt geworden ist, büßen. Der Ankläger und der Angeklagte griffen sich einander in selten gehörter Weise per sönlich an nnd der noch nicht beendete Proceß gehört zu den denk würdigsten der Nenzeit. Von der Unstrut in Thüringen schreibt man und könnte man eS auch aus andern Theilen Thüringens thun: „Wie viel eine große Stadt zu ihres Lebens Nahrung und Nothdürft braucht, sehen wir an Berlin, dessen Hände der ganzen Thüringer Bahn entlang von Naumburg bis Erfurt, ja noch bis in unser Unstrut- thal und die goldene Aue reichen, um unsere besten Gänse und Hühner, unsere gute Butter, unsere größten Eier und Käse, sowie unser schönes Zwetschcnmus sich zuzulangen. Seit Errichtung der Thüringer Bahn sind daher diese Producte in unserer Gegend sämmtlich theuer. Was liefern uns nun aber die Berliner dafür? Auf den Märkten zu Nordhausen, Allstedt, Wiehe, Artern, Eckardts- berga, Weimar, Erfurt, Apolda rc. kaufen wir luftige Paletots und leicht genähte Röcke in Kleidermagazinen oder Schnupftabaks dosen au« Pappe und hölzerne Cigarrenspitzen in der 5- oder 2V, Silbcrgroschcnbudc. So ist die Großstadt für das umliegende Land ein unermeßliches Meer, in bas wohl viel hinein-, aber wenig wieder herausfließt. Wien, 20. November. Die „W. Ztg." enthält folgende kaiserl. Verordnung vom 17. November, wirksam für alle Lander, mit Ausnahme des lombardisch-venetianischen Königreichs, die HinauS- gabe von Münzschcinen betreffend: .... „Um bei bcn gegenwärtigen, den Umlauf der Scheidemünze störenden Verhältnissen des Silberagios den dringenden Bedürf nissen des Klcinvcrkehrs die erforderliche Abhilfe zu verschaffen, finde Ich, nach Vernehmung Meiner Minister und nach Anhörung Meiucö ständigen Ncichsrathes, dis Hinausgabe von Münzscheinen für die Länder außerhalb des lombardisch-venetianischen Königreichs, als eine provisorische Maßregel, gegen nachträgliche verfassungs mäßige Behandlung in der nächsten Versammlung Meines ge« sammten RcichSrathes, unter folgenden Bestimmungen anzuordnen: 1) Die Münzscheine werden auf den Betrag von 10 Kr. ö. W. lauten und iu demselben bei allen Zahlungen unter einem Gulden von den öffentlichen Kassen der gedachten Länder angenommen werden, 2) Die Landeöhaupt- und Sammlungskassen werden die Münz scheine an andere öffentliche Kassen, Gemeinden und Parteien, bei welchen sich das Bedürfniß nach denselben kundgiebt, gegen den gleichen Betrag von Banknoten hinausgeben. 3) Die Gcsammtsumme der nur nach Maß des strengsten Verkehrsbedürfnisses in Umlauf zu setzenden Münzscheine hat 12 Millionen Gulden nicht zu überschreiten. Sobald das Bedürfniß nach diesem AusglcichungSmittel für den Klcinverkchr nicht mehr besteht, wird die Einziehung der Münzscheine sogleich erfolgen. 4) Aus die Verfälschung oder Nachahmung dieser Münzscheine sind dieselben Strafen, welche auf die Verfälschung und Nach ahmung von öffentlichen, als Münze geltenden Creditpapieren bestehen, verhängt. , - 5) Die gegenwärtige Maßregel wird der Controle Meiner Staatsschuldencommission unterstellt. 6) Der Leiter Meines Finanzministeriums ist mit dem Voll züge beauftragt. Schönbrunn, den !7. November 1860. Franz Joseph m. x. — Der Armcccommaudant Feldzeugmeister v. Benedek ist am" 14. November in Verona eingetrosfen und hat sofort nach seiner Ankunft einen vom 14. November datirten „Armeebefehl Nr. 1" erlassen, in dem es heißt: „Ich baue im großen Ernst der Zukunft auf die Disciplin und zähe Tapferkeit der Truppen, auf meinen redlichen Willen, ans mein altes Soldatenglück und auf Gotte- Segen. So wollen wir als des Kaisers treue und brave Soldaten leben und, kommt es zum Kampfe, siegen oder ehrenhaft fallen! Es lebe der Kaiser!"
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