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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 15.04.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-04-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188204157
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820415
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820415
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-04
- Tag1882-04-15
- Monat1882-04
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 15.04.1882
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er 14, K.6U. z,Abe»d» Ariel», edrich, e. te. Xettze», Bühn«.) lor. llen Dena, end sein« tanden un!> Leiden p jsten Da« vsnd. gen Leid« Bruder, da itz Sch-v lrmd«», mnerbnz, Segen B» e 36«. vrt-ttt- urant die w ehrliche I beiHerr» »schäft . . rung ema er die Pav «rschtz- eingasik. 2. rsverzeichnch f einer Ban» ' Reg.) le: EN. Lant r dieFma- mentgelüich» afhaussaale» r Feier des iajcstät det c die tröst- Rede, dm iesangvere« Gemeinde erstützungi- rverern, «l sicher Liebe he getragen, en Traua- >n nah unb umen mst zahlreich« Geleite zM nsem tiefg» April M ichönhrn Amtsblatt M die köuiglichcn und städtischen Behörden zn Freiberg «nd Brand. Verantwortlicher Redakteur Julius Brauu » Freiberg. "A/* n ! Erscheint jeden Wochenlag Abends s Uhr ftk »kN Inserate werden bis Vormittags 11 Ubr angenom- 8v. ISonnabend, den 15. AM. 1882. Freunde und Gegner des Monopols. Das Für und Wider des Tabakmonopols zu rekapitu- liren, dürfte heute mehr denn je an der Zeit sein. Noch steht es dahin, wie der Bundesrath über den Entwurf abstimmen wird. Denn wohl ist Baiern entschlossen, sein Gewicht gegen denselben in die Waagschale zu legen, aber cs soll der Rcichsregierung gelungen sein, Hessen zur Stimmenthaltung und ein paar Kleinstaaten zu einem monopolfreundlichen Votum zu bewegen, so daß ihr denn doch eine kleine Mehrheit sicher wäre. Der Gesetzentwurf wird sonach wahrscheinlich dem demnächst zusammen- tretcndcn Reichstage unterbreitet werden. Die Verwerfung durch die deutsche Volksvertretung steht über allen Zweifel erhaben. Bei der beispiellosen Zähigkeit des Fürsten Bis marck und seiner notorischen amtlichen Unabhängigkeit von den Beschlüssen des Reichstages aber könnte alsdann nur von einer Vertagung des Projekts die Rede sein, welches er zu gelegener Zeit ganz gewiß wieder aufnehmen würde. Die Freunde und Befürworter des Monopols betonen vor Allem, daß das Reich und die Einzelstaaten Geld, mehr Geld, ja viel mehr Geld brauchen, um ihren Auf gaben und Zwecken dienen zu können; daß die Würde des Reiches die finanzielle Selbständigkeit desselben sowie die Beseitigung der Matrikularbciträge erheische, welche zu gleich eine Besserstellung der Finanzlage der Partikular- staatcn sein würde; daß man die direkte Stcuerkraft des Volkes nicht noch höher anspanncn kann; daß kein anderer Konsumartikel in dem Maße, wie der Tabak, sich zur Füllung der Staatskassen eigne und so hohe Erträge ab werfe, wie das Beispiel der Monopolstaaten beweise. Sie heben ferner hervor, daß bei den hohen Erträgnissen des Tabakmonopols die direkten Steuern in den untersten Stufen aufgehoben und die Hälfte der Grund- und Gcbäudcsteuer den Kommunen überlassen werden könnte: daß ferner die von Jahr zu Jahr nothwendiger werdende Sozialrcform, welche ohne Staatszuschuß nicht zu bewerk stelligen sei, an sich schon neue fiskalische Einkünfte in außerordentlichem Maße erfordere. Diese Gründe für das Monopol sind gewiß sehr schwer wiegend und würden durchschlagend sein, wenn ihnen nicht noch wuchtigere entgegenständen. Letztere sind theils volkswirthschaftlicher, theils politischer Natur. Sic bestehen wesentlich in Folgendem: Die Monopolisirung der Tabakfabrikation und des Tabakhandels in den Händen des Staates schädigt den Volkswohlstand in erheblicher Weise, weil sie Hundcrttausendcn den erlernten und ge wohnten Erwerb ganz oder theilweise entreißt, eine unserer blühendsten Privat-Jndustrien und den so weit verzweigten Tabakhandcl SN xros und SN äotnil vernichtet, den Tabak bau erheblich einschränkt, eine namhafte Anzahl von Tabak- arbeitcrn an die Luft setzt und eine Reihe von ebenfalls hoch entwickelten Hilfsindustrien (für Kisten, Stifte, Eti ketten rc^) schwer benachtheiligt wenn nicht ruinirt, da die Monopolvcrwaltung aus Ersparnißrücksichten ihre Fabrikate nur in großen Quantitäten und in einfachster Verpackung an die Verschleißer schicken würde. Das Monopol schädigt den Volkswohlstand aber auch insofern, als es nur bei sehr hohen Tabakpreisen hohe Erträgnisse liefert. Die Gegner des Monopols haben aber noch ein politisches Bedenken- Sic heben hervor, daß, wenn die Matrikular- bciträgc vollständig beseitigt wären, das Einnahmcbe- bcwilligungsrccht des Reichstages durchaus illu sorisch werden müßte und die Rcichsregierung einen Konflikt mit der Volksvertretung nicht im Mindesten mehr zu fürchten hätte. Diesen Argumenten halten nun die Freunde des Mo nopols wieder Manches entgegen. Sie weisen auf die Entschädigungen hin, welche das Reich den ihres Erwerbs entäußerten Geschäftsleuten, Arbeitern rc. zahlen wolle, so daß dieselben anderen Berufszweigen sich widmen könnten; ferner auf die Absicht, die direkten Steuern zu ermäßigen, auf die billigen Preise, welche die deutsche Mo nopolverwaltung einhalten würde und auf die 165 Millionen Mark, welche der Entwurf als Jahreserträgniß hcraus- gercchnct hat. Damit aber haben sie auf die Gegner keinen Eindruck zu machen vermocht, welche vielmehr antworren: Der Monopol-Eentwurf setzt nur einem Theile der betroffenen Geschäftsleute rc. Entschädigungen aus, dem größten Theil derselben nicht; der bevorzugte Theil erhält nur ein sehr geringes Aequivalent. Aber auch bei einer zureichenden Schadloshaltung würde es fraglich sein, ob die damit Beglückten in einem anderen, nicht erlernten Gewerbs zweige reussiren würden. Ohne Zweifel müßte auch die Konkurrenz in anderen industriellen und Handelsbräuchen nur vermehrt werden. Auch die Löhne seien zu niedrig bemessen und bei dem Provisionssätze von 10 Prozent würden die meisten Rcichstabak-Vcrschlcißer nicht zu exi- stircn vermögen, ja in kleinen Ortschaften Tabakverkaufs- stellcn gar nicht eingerichtet werden können. Wenn aber die nöthigcn Entschädigungen Löhne und Provisionen ge zahlt würden, werde sich der Ertrag von 165 Millionen um ein Erhebliches reduziren. Noch mehr aber, wenn in Anrechnung gebracht wird, daß bei Einführung des Mo nopols der Ertrag der gegenwärtigen Tabaksteuer von 50 Millionen Mark wcgfällt und daß der Berechnung des Regicrungscntwurfs ein Konsum zu Grunde gelegt sei, welcher den thatsächlichen Verbrauch um 100 Millionen überrage. Die niedrigen Preise des Entwurfs besagen noch gar nichts, da es auch auf die Qualität des Tabaks und die Größe der Zigarren ankommc. In den Monopolländcrn fing man überall mit billigen Preisen an, mußw dieselben aber immer mehr erhöhen, um einen hohen Ertrag zu erzielen. Die Fabrikate der selben sind in der That sehr thcuer und doch meist sehr wenig preiswürdig; cs würde und könnte bei uns nicht anders sein, zumal wir — im Gegensatz zu Oesterreich und Frankreich — in übler Lage sind. Diest Staaten führten das Monopol ein, als die Tabaksindustrie und der Tabakkonsum noch in den Kinderschuhen steckte und als noch absolutistisch regiert wurde. Dort wurde damals das Monopol einfach dckretirt; man zahlte keine Entschä digungen und brauchte nur ein kleines Betriebskapital. Nur Wenige wurden geschädigt. Wie anders ist dies aber heute bei uns, bei dieser hochentwickelten Industrie und den enormen Entschädigung^ und Betriebskapitalien, die aufgewendet werden müßten und die den Reinertrag erheb lich beeinträchtigen würden. Tagesschau. Freiberg, 14. April Ueber die Abreise des Kaisers Wilhelm sind noch keine festen Bestimmungen getroffen. Alles was früher darüber verlautete, dürfte durch das letzte Unwohlsein des greisen Monarchen eine Veränderung erfahren haben. — Der dem Bundcsrathe zugegangcne und vom Plenum desselben zur Vorbcrathung an die zuständigen Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf, betr. die Einführung des Re ichs ta b aknl o ii op o ls, hat abgesehen von den neu hinzugckommcnen Strafparagraphen einige wesentliche Abänderungen im Vergleich zu der dem Volkswirchschasts- rath gemachten Vorlage erfahren. Unter anderm wurde auf die seitens des Volkswirthschaftsraths gefaßten Be schlüsse über die Entschädigung Rücksicht genommen. Der ß 66 war vom Volkswerthschaftsrath dahin abge- änderr, daß nicht nur Diejenigen, welche „ausschließlich oder überwiegend" aus ihrer bisherigen Geschäftsthätigkeit mit Rohtabak ihren Erwerb gezogen haben, entschädigt werden, sondern ausschlußlos llc, welche aus Rohtabak- gcschäftcn ihren Erwerb gezogen haben, und zwar nach einer Skala. (Dauer des Geschäftes 4 und 5 Jahre, Entschädigung 2'/»fach; 6 und 7 Jahre, Entschädigung 3'/,fach; 8 und 9 Jahre, Entschädigung 4'/,fach; 10 Jahre und darüber, Entschädigung 5fach.) Darauf ist man bei der Redaktion des nun vorliegenden Entwurfs eingegangm. — Auch ist dem Bundcsrathe der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vor gelegt worden, der im Wesentlichen den Grundzügen ent spricht, über welche der preußische Volkswirthschaftsrath berathen hat. Der Entwurf umfaßt 72 Paragraphen, deren erste beiden den Versichcrungszwang feststellen. 8 1 bestimmt, daß alle in Bergwerken, Salinen, Aufbe- reitungsanstaltcn, Brüchen und Gruben, auf Werften, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn- und Binnen- Dampsschifffahrtsbctriebc, sowie bei Bauten beschäftigten Arbeiter, ferner diejenigen Betriebsbcamten, deren Verdienst an Lohn oder Gehalt durchschnittlich nicht über 6«/, Ml beträgt, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes gegen Krankheit zu versichern sind. Dasselbe gilt 1. von allen im Handwerk gegen Lohn beschäftigten Gesellen und Lehrlingen, 2. von allen Gehilfen und Arbeitern, welche in sonstigen stehenden Gewerbebetrieben gegen Lohn und nicht lediglich mit einzelnen vorübergehen den Dienstleistungen beschäftigt werden, soweit sie nicht unter 8 2 fallen. § 2 besagt: Durch Ortsstatut (A 142 der Gewerbeordnung) oder durch Beschluß der verfassungsmäßigen Organe eines größeren Kommunalver- bandcs und durch Anordnung der höheren Verwaltungs behörde können den in § 1 bezeichneten Personen gleich gestellt werden: 1) Handlungsgehilfen und -Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken; 2) Personen, welche in anderen, als in den in § 1 bezeichneten Transport- gcwcrben beschäftigt werden; 4) selbständige Gewerbe treibende, welche in eigenen Betricbsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie); 5) die in der Land- und Forstwirthschaft beschäftigten Arbeiter. Die übrigen Paragraphen handeln von der Versicherung der Bei tragsquote und der Organisation der Kassen. — Bekanntlich hat Fürst Bismarck in seiner Eigenschaft als preußischer Handelsminister die Handelskammern angewiesen, die Veröffentlichung ihrer Jahresberichte nicht eher vorzunchmen, als bis dieselben dem Ministerium ein- gcrcicht und eine Frist von vier Wochen seitdem verstrichen sei, und außerdem ihre Sitzungen öffentlich abzuhalten. Dagegen haben nun verschiedene Handelskammern Protest eingelegt unter der Erklärung, die Befolgung dieser Wei sungen ablehnen zu müssen. In Folge dessen hat nun der Minister den betreffenden Handelskammern den Bescheid crtheilt, daß er, falls dieselben bei ihrem Entschluß beharren, ihre Auflösung herbeiführen werde. — Wie man aus Berlin meldet, lautet die auf die Mühlen-Industrie bezügliche Bestimmung der neuen Zolltarif-Novelle: „Den Inhabern von Mühlen wird für die Ausfuhr der von ihnen hergestcllten Mühlen- sabrikate eine Erleichterung dahin gewährt, daß ihnen der Eingangszoll für eine der Ausfuhr entsprechende Menge des zur Mühle gebrachten ausländischen Getreides nach gelassen wird. Der Ausfuhr der Mühlen-Fabrikate steht die Niederlegung derselben in eine Zoll-Niederlage unter amtlichem Verschluß gleich. Ueber das hierbei anzurech nende Ausbeutcverhältniß trifft der Bundesrath Bestim mung. Das zur Mühle zollamtlich abgefcrtigte auslän dische Getreide darf in unverarbeitetem Zustande nur mit Genehmigung der Steuerbehörde veräußert werden. Zu widerhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. geahndet." Die Vorlage wird ausdrücklich mit der un günstigen Lage der Mühlenindustrie motivirt. — Die be antragten Tarisändcrungen betreffen Einzelnes in den Posi tionen Eisen, Kurzwaaren, Scilerwaaren, Honig (Erhöhung von 3 auf 20 Mark) und Steinwaaren. Die Kreditfordcrung der österreichische» Regierung lei den Delegationen soll dem Vernehmen nach zwischen 20 und 25 Millionen, gewiß nicht unter 20 Millionen betragen. — Gestern Nachmittag fand im Auswärtigen Amt zu Wien unter Vorsitz des Ministers Kalnoky von 2—6 lihr eine gemeinsame Ministerkonferenz statt, welcher die Minister Bylandt, Szlavy, Taaffee, Dunajewski, Wclsersheimb, Tisza, Szaparh und Orczy beiwohnten. Heute werden die Berathungen eventuell unter Vorsitz des Kaisers fortgesetzt. — Ein Privat-Tclegramm aus Wien meldet über die gestrige Ministerkonferenz: Die gemein-
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