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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 27.04.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188204277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820427
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-04
- Tag1882-04-27
- Monat1882-04
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 27.04.1882
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lderuvou » letzte» ^5 Atz 0, pari- e eundlicha sofort r, welche st tz«»«. W M0M Vie Herre« besonders ale Uster- >ge: e 126. 34. Jahrgang. . Donnerstag, den 27. AM arküche. er. , N«H- »»« M 2 erneu tung. : Gäste noch- Nachbestellungen «Mf dM,,Ik>v»»vr8«r im«1 für die Monate MMMjeiaet und Tageblatt. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. Verantwortlicher Redakteur Julius Brauu iu Freiberg. Erscheint jeden Wochentag Abends 6 Uhr für den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2S Ps., zweimonatlich 1 M. SO Pf. u. eimnonatl. 7b Pf. im Reichstage vorgeht und das eigene Urtheil erst in zweiter Linie zur Geltung zu bringen. Ruhe und be sonnenes Maßhalten thut auch in dieser kritischen Zeit Noth, damit die politischen Kämpfe in unserem Vaterlande nicht ausartcn, denn nach den Wahrscheinlichkeitsberech- nungcn, die jetzt von verschiedenen Seiten ausgestellt wor den sind, ist das ablehnende Votum des Reichstages ge rade bei demjenigen Gesetzentwürfe, auf dessen Verwirk lichung die Regierung den meisten Werth legt, so gut wie sicher. Die Vorlage des Tabakmonopols wird vom Reichs tage wahrscheinlich abgelehnt werden, und das Stadium, was dann in unserer inneren Politik cintritt, kann eine brennende Frage, kann ein Konflikt werden, wenn das Ziel des Tabakmonopols nicht in veränderter Weise zu er reichen ist. Wie tief und allgemein das Interesse ist, was an dem Tabakmonopol genommen wird, ist allseitig be kannt und wie getheilt die Meinungen darüber sind, beweist selbst die Abstimmung im Bundesrathe, wo der Monopol entwurf mit 36 gegen 22 Stimmen angenommen wurde. — Aus dem Monopol-Entwurf ist noch hervorzuheben: Die Personal-Entschädigung soll Fabrikanten und Händlern gewährt werden, welche ihr Geschäft vier Jahre vor Publi kation des Gesetzes unausgesetzt betrieben. Die Personal- Vergütung erhalten 1) das für die Tabakfabrikation tech nisch ausgebildete HilsSpcrsonal, 2) die mehr als 20Jahre alten technisch ausgebildeten Tabakarbeiter, 3) das für den Handel technisch ausgebildete Hilfspersonal, 4) die Händler mit Tabakfabrikaten, und zwar alle, wenn sie ihre Erwcrbs- thätigkeit vier Jahre vor Publikation dieses Gesetzes be trieben. (Es ist Vies eine Aendcrung des 8 67). Aus den Strafbestimmungen ist noch hcrvorzuhcbcn, daß der Tabak-Defraudation gleichgcachtct wird, wer im Besitze von Rohtabak betroffen wird, ohne dazu ermächtigt zu sein; wer im Besitze von Fabrikaten von mehr als 30 Kilo gramm betroffen wird, sofern die dieses Gewicht über steigende Menge nicht in unverletzlicher Monopol-Verpackung ist. Wegen Tabakdefraudation verurtheilten Tabakpflanzern kann der Tabakbau bis zu 5 Jahren, bei Rückfall bis zu 10 Jahren verboten werden. Wegen kleiner Delikte, Be- stcchungsversuche oder Widersetzlichkeit gegen die Kontrol- bcamtcnwird auf Ordnungsstrafen bis zu 300 M. erkannt. — Aus dem umfangreichen, nicht weniger als 123 Paragraphen umfassenden Gesetzentwurf über die Arbeiter-Unfall versicherung verdienen die Aenderungen an den Be stimmungen über die zu leistenden Entschädigungen hervor- gehoben zu werden, welche die Regierung im Gegensatz zu den Beschlüssen des Volkswirthschaftsraths für angezeigt erachtet hat. Die Entschädigungsfrage soll darnach nun mehr folgendermaßen geregelt werden: 25 Prozent werden vom Reiche gewährt, 60 Prozent fallen der Gesammtheit aller Unternehmer derjenigen Gefahrenklasse, welcher der von dem Unfall betroffene Betrieb angehört und 15 Pro zent der Betriebsgenoffenschaft, welcher, oder dem Bctciebs- vcrbande, welchem der von dem Unfall betroffene Betrieb angehört, zur Last. Hiernach soll also der Reichszuschuß in Höhe eines Viertels verlangt werden statt eines Drittels, wie früher vorgeschlagcn war. In der gestrigen Sitzung des preußischen Abge ordnetenhauses ergriff vor Eintritt in die Tagesord nung Abg. vr. Virchow das Wort, um folgende Erklärung abzugeben: „Meine Herren! Ich hatte in der Sitzung, welche der Bcrathung über den Welfenfond gewidmet war, nach einer bis dahin unwidersprochenen Zeitungsnotiz erwähnt, daß in Straßburg eine Person zur Leitung der Preßangelegenheiten angcstcllt sei, welche 24000 Mark aus dem Welfcnfonds beziehe. In Folge dieser Bemer kung hat der Chefredakteur der „Elsaß-Lothringischen Zeitung", Herr vr. Jacobi, sich an mich gewendet und ge beten, ' diese Sache zu rcktifiziren, was ich hiermit thun will. Er erklärt, daß weder die „Elsaß-Lothringische Zei tung", noch ihr Chefredakteur jemals aus dem Wclfen- fonos auch nur einen Pfennig bezogen haben und zu demselben weder direkt noch indirekt in irgendwelcher Be ziehung stehen; die Kosten der Herausgabe der Zeitung trage, wie bei jedem Zcitungsunternehmen, der Besitzer und Verleger, von welchem allein der Chefredakteur sein Gehalt empfange, selbstverständlich nicht das in der obigen Behauptung angeführte." — Aus dem übrigen Theile der Sitzung ist zu erwähnen, daß das Haus nach unerheb licher Debatte die La rdgütcrordnung Westfalens und die Vorlage über die Vertretung des Laucnburgischen Landes- kommünalverbandcs in dritter Lesung unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigte. st mir aus »a^bonr ch (Medi en. Der ng. lütter. n wordm. Werder» vo« sSmmtliche« Postaustallen wie von -er »uterzeichneteu Expedition und de« bekannten Aus gabestellen tu Freiberg, Braud, Laugeuau, Halsbrücke Laughmnersdorf und Wettzeubon» zum Preise vou 1 M. 50 Pf. augeuommeu. Lxpett. Ü68 „ssfsid. änrsigsn u. lagsblstl". Die neueste Novelle zum Gewerbegesetz. Dcm Bundesrathe ist abermals eine Novelle zur Ge werbe-Ordnung vorgclegt worden. Nach all' den zahl reichen Abänderungen und Zusätzen zur Gewerbe-Ordnung, welche nun schon Gesetzeskraft erlangt haben und denen sich fast alljährlich eine neue Novelle anreiht, muß man sich doch wohl fragen, ob diese Art Flickwerk, welche jede Ucbersicht und Klarheit über die geltende Gcwerbegesctz- zcbung raubt, überhaupt wünschenswert!) ist und ob es nicht — anstatt jedes Jahr aufs Neue zu modeln und zu ändern — weit besser wäre, eine gründliche Revision des Gesetzes vorzunehmcn und dann die Materie eine Weile ruhen zu lassen. Dieses ewige Umändcrn und Anflicken, welches nur Unsicherheit und Unklarheit bezüglich der Ge- werbegcsetzgebung erzeugt und den Handwerkerstand un möglich befriedigen kann, muß schließlich doch einmal aufhören. Von diesem allgemeinen Gesichtspunkte abgesehen, bringt diese neueste gestern bereits vom Bundesrathe genehmigte Novelle manchen beachtenswerthen Gesichtspunkt zur Gel tung, daneben freilich auch Manches, was ernsten Bedenken ^unterliegen muß, oder den vorhandenen Uebelständen gegen über als nicht entfernt ausreichend anzusehen ist. Zunächst beabsichtigt der neue Entwurf, die öffentliche Veranstaltung von gewerbsmäßigen Musik-Aufführungen, Schaustellungen, theatralischen Vorstellungen u. s. w., bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder issenschaft nicht obwaltet, von der Ertheilung iner vorherigen Erlaubniß abhängig zu machen. Hier- egen dürfte wenig einzuwenden sein. Ebenso wenig läßt ich gegen die Bestimmung des Gesetzentwurfes sagen, onach die gewerbsmäßige Besorgung fremder cchtsangclegenheiten, der Trödelhandel, die Gesinde- .. iethung, die Geschäfte eines Auktionators, die Erthei- ung von Tanz-, Turn- und Schwimmunterricht unter ewissen Voraussetzungen untersagt werden können. Hier ei handelt es sich um Geschäftszweige, bei welchen es ehr auf die Person des Betreffenden ankommt und welche an nicht ohne Nachtheil für die Gesammtheit von dem rsten Besten betreiben lassen kann. Der wichtigste Theil des Entwurfs aber betrifft den ewerbcbetricb im Umherziehen: das Hausirgewerbe. n dieser Beziehung fordert die Vorlage anstatt des bis tzt erforderlich gewesenen Lcgitimationsschcines von edem, der im Umherziehen Gewerbe betreiben will, einen andergewerbeschein, dessen Lösung weiteren polizei- ichen Beschränkungen unterliegt, als die Lösung des bis- erigen Lcgitimationsschcines. Der Entwurf schließt rncr eine Anzahl von Geschäftszweigen von dem Gc- crbebetricb im Umhcrziehen ganz aus, nämlich neben m bisher schon ausgeschlossenen: den An- und Verkauf on mineralischen Oclcn, Spiritus, Stoß-, Hieb- und chußwaffen, Druckschriften und Bildwerken (mit Aus ahme von Bibeln, Bibelthcilen, Schriften und Bild erten patriotischen, religiösen und erbaulichen Inhalts, chulbüchern, Landkarten und landesüblichen Kalendern), as Aufsuchen und die Vermittlung von Darlehns- und Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr angenom- - men und beträgt der Preis für die gespaltene Zeile 1 oder deren Raum IS Pfennige. jen gen von ril188L :tor. '»5 Uhr. , d2, 83, lose oder liechen: iße 62. chr ist w Rückkaufsgeschäften ohne vorgängige Bestellung, das Auf suchen von Bestellungen auf Branntwein oder Spiritus, Schaustellungen, welche gegen die guten Sitten verstoßen. Hier geht unseres Erachtens der Entwurf entweder nicht weit genug oder zu weit. Die in den letzten Jahren wiederholt aufgetauchtcn und mit guten Gründen belegten Behauptungen, wonach der Hausirhandel überhaupt in unser wirthschaftliches Leben nicht mehr paßt, bei der Entwickelung unserer Verkehrsvcrhältnisse ganz entbehrlich, für die wirthschaftliche Erstarkung unseres Volkes aber schädlich und den guten Sitten mindestens nicht zuträglich ist, läßt der Entwurf ganz unbeachtet. Die Erläuterungen fertigen diese Erörterungen mit der Bemerkung ab, daß die Nothwendigkeit einer so radikalen Umgestaltung des bestehenden Rechtszustandcs, wie sic darin liegen würde, den Gewerbebetrieb im Umherziehen nicht ferner mit dem stehenden Gewerbebetrieb gleichberechtigt zu erachten, nicht dargethan sei. Die schweren sozialen Schäden, welche mit dcm Gewerbebetrieb im Umherziehen namentlich im süd westlichen Deutschland verbunden sind, wo schon mancher Bauer durch die gewissenlosen Auf- und Verkäufer um Haus und Hof gebracht worden ist, scheinen in Berlin noch nicht genügend bekannt zu sein. Soll nun aber einmal von einer grundsätzlichen Aendcrung in den Rechtsverhältnissen des Hausirgewerbes abgesehen werden, so wüßten wir auch nicht, warum ein zelne Gewerbebetriebe, welche doch nicht zu den gefähr lichsten gehören, wie z. B. der Vertrieb von Druckschriften, der Handel mit mineralischen Oelen und mit Waffen ganz ausgeschlossen sein sollen. Gegen etwaige Miß bräuche hilft doch wohl die Beschränkung zur Genüge, welche bei Ertheilung der Wandergewerbescheine eintritt. Jeder soll eben keinen solchen Schein erhalten. Weiter zu gehen und einzelne Geschäftszweige ganz vom Gewerbe betriebe im Umherziehen auszuschließen, halten wir nicht für zweckmäßig. Denn was Einem recht ist, soll dem Andern billig sein. Und gedenkt man etwa den Selbstmord mit dem Ausschluß der Hieb-, Stoß- und Schußwaffen einzuschränken, dann müßten auch alle Teiche und Flüsse zugedeckt werden. Tagesschau. Freiberg, 26. April Zu außergewöhnlicher Session wird morgen der Reichstag eröffnet. Niemand macht sich hinsichtlich einer glatten Lösung der Geschäfte Illusionen, man weiß viel mehr, daß dem Reichstage in seiner Frühjahrssession stürmische Debatten Vorbehalten sind. Die Reichsregierung verlangt von demselben die mehr oder weniger entscheidenden Gutachten in denjenigen Fragen, welche seit zwei Jahren sich in den Vordergrund unserer inneren Politik gedrängt haben, und die da lauten: Noch größere finanzielle Stärkung der Reichs- und Staatskassen zum Zwecke einer Erleichterung der direkten Steuern und zur Beschaffung der Mittel, um von Staatswcgen sozialen Uebelständen entgegentrcten zu können. Zur Hebung und gewissermaßen auch zur Befestigung und Stetigkeit der Rcichsfinanzen hat der Reichskanzler das Tabakmonopol ausersehen und zur Aufbesserung der sozialen Zustände sollen ein Alters- und Unfallversicherungsgesetz für Arbeiter und eine Reform der Gewerbeordnung (Siehe Leit artikel) dienen. Die Nothwenmgkeit der Durchführung dieser Gesetzentwürfe ist bei Eröffnung des Reichstages im Herbst ganz ausdrücklich betont worden und erblicken zu mal Kaiser Wilhelm und Fürst Bismarck in der Erreichung der betreffenden Ziele die bisher noch fehlende Lösung einer Lebensaufgabe. Es kann nun nicht mehr unsere Sorge sein, für oder gegen die Richtigkeit dieser Reformen eiiizutretcn. Die berufenen Vertreter des deutschen Volkes sind im Reichstage versammelt und ihnen liegt es nunmehr ob, noch einmal Alles gründlich zu prüfen, was für oder gegen die vom Bundesrathe vorgelegten Gesetzent würfe spricht und dann die entscheidende Stimme abzu- gebcn- Während dieser Zeit kann cs fast nur die Aufgabe der Presse sein, das zu berichten und zu erläutern, was icichäft. che Dach- erzW. Ägerzu 6^ Trage zu w. n schlas- ilinlabnlb. He». von 3 Uhr m Stam«: n ick«»»«. ckr. 's V,9 Uhr iiksUe. nterzcichnete Mandant, b
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