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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 24.08.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-08-24
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188208243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820824
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820824
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-08
- Tag1882-08-24
- Monat1882-08
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 24.08.1882
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und Tag Mall. Amtsblatt für die kömgliche» mb städtische» Behörde» z» Freiberg «»- Brmd. LermiworWhrr Redakem J«li«S Brau« m Freiberg. - 34- -ahr,-»,. - -- - - n n Erscheint je»«l Wochentag Nbexb» » Uhr f>r »« ! — , , Inserate werden bis Vormittags 11 Uhr angenom- ü ^S19E. Donnerstag, den 24. August. 11882. " WMM———W—W»-—————————M«s^-sss— Nachbestellungen aus den ans für den Monat September werde« von sämmttichev Postanstalten wie von der unterzeichneten Expedition und den bekannte» AnS- gabestellw iu Freiberg, Brand, Langenau, Halsbrücke, LanghevuerSdorf und Weitzmboru zum Preise von 75 Pf. mgeuommeu. Lxpeä. riss ,Ffeib. ^nrsig«!" u. IsgsdSaN". Die Staatspfarrer in Preußen. Das Gesetz vom 20. Mai 1874 über die Verwaltung erledigter Bisthümer bestimmt in 8 13, daß während der kommissarischen Verwaltung eines erledigten Bisthums zwar nicht der Staatskommissar selbst, dem nur die ver- mögcnsrechtliche Verwaltung übertragen ist, wohl aber der Patron einer Kirche, oder wer sonst aus irgend einem Rechtstitcl das Präsentations- (Nominations-, Vorschlags-) recht für ein erledigtes geistliches Amt hat, berechtigt ist, diese Stelle wieder zu besetzen. Im 8 18 desselben Ge setzes ist ausdrücklich bestimmt, daß Geistliche, welche in dieser Weise angestcllt sind, „als rcchtsgiltig angestellte Geistliche gelten". In diesem Falle befinden sich die soge nannten Staatspfarrcr in Preußen. Nun hat der Fürstbischof von Breslau den in seiner Diözese angcstellten Staatspfarrcrn nicht blos die An erkennung versagt, sondern sie auch, weil ihrerseits das Staatsgcsetz beachtet wurde, als große Sünder vor seinen geistlichen Richterstuhl gefordert, weil sie, wie die bezüg liche Encyklika des Papstes vom 5. Februar 1875 sich ausdrückte, „allein gestützt auf den Schutz der bürgerlichen Gewalt, verwegen Pfarrkirchen in Besitz genommen und sich durch ein Verbrechen in die Regierung der Kirche ein gedrängt haben". Da man auf Seiten der Regierung dieses in einer feierlichen Encyklika vom Papste im Voraus gesprochene Ur theil kannte, da man wußte, daß der Papst gewagt hatte, die bürgerlichen Gesetze einfach für nichtig zu erklären, so wird cs Jedermann unerklärlich erscheinen, weshalb man von dem neu antretenden Bischöfe nicht wenigstens eine Garantie dafür verlangte, daß er „rcchtsgiltig angestellte Geistliche" we nigstens unangefochten lassen werde. Herr Herzog würde zwar diese Garantie nicht gewährt haben und konnte sie nicht gewähren. Wir geben auch zu, daß, wenn er sie gewährt hätte, die so schwach sich darstellende Staats gewalt ihn nicht gegen die Machtgebote des Vatikans hätte schützen können. Vom Standpunkte der Opportunität aus betrachtet, ist Herrn Herzogs Auftreten also wohl er klärlich. Aber im bürgerlichen Leben würde man von einem gebildeten Manne erwartet haben, daß er eine Stellung nicht erst übernommen hätte, deren sich wider sprechende Pflichten er nur nach einer Seite hin zu er füllen im Stande sein konnte. Das moralische Urtheil über ein solches Verhalten mag nun ausfallen wie cs will, die Thatsache kann nicht in Abrede gestellt werden, daß der Bischof das Staats gesetz in gröblichster Weise verletzte, und daß er nach dem heute noch bestehenden Staatsrechte, dessen Aenderung nach solchen Vorgängen einem preußischen Landtage schwerlich abzuringen sein wird, auf die Anklagebank vor den kirchlichen Gerichtshof gehört. Wer giebt der Staats regierung die rechtliche Befugniß, solche Gesetzesverletzungen ungerügt zu lassen? Das eigenthümliche Resultat jener Politik der „diskretionären Gewalten" stellt sich hiernach gleich bei der ersten Probe dahin, daß die Staatsregie rung in das Dilemma geräth, entweder den offenen Krieg mit der Kirche zu akzeptircn und die auf dem Fcchtboden ocben erst niedergelegten Waffen des Gesetzes wieder auf zunehmen, oder selbst die Landesgesetze zu verletzen. Man sagt, das Verfahren des Bischofs habe in höheren Regicrungskreisen peinlich berührt. Soll das vielleicht heißen, daß man gutmüthig genug gewesen ist, zu glauben, der Bischof werde das vom Papste feierlich verkündete Urtheil ignoriren? Eine solche Vertrauens seligkeit kann man doch' unmöglich in den höheren Re- gierungskrcisen voraussctzc». Denn Niemand wird glauben, daß man in diesen Kreisen während der zehnjährigen Kämpfe mit der erbittertsten reichsfcindlichcn Macht so wenig gelernt haben sollte. Im anderen Falle aber, wenn die Vertrauensseligkeit in jenen Kreisen nicht so weit ging, wie will die preußische Regierung cs nur erklären, geschweige rechtfertigen, daß absolut nichts geschehen ist, um den Staatspfarrcrn von vornherein den Schutz zu gewähren, den damals der Ober präsident der Provinz, ohne daß er von einer höheren Stelle aus dcsavouirt worden wäre, ihnen feierlich zugc- fichcrt hatte? Damals erklärten die offiziösen Blätter cs der Encyklika gegenüber für unbedingt nothwcndig, daß es für die katholische Kirche in Preußen zum allseitig klaren Bewußtsein kommen müsse, wer in Preußen Souverän ist. Nun wohl! Der Fürstbischof von Breslau hat zu nächst den Beweis dafür zu erbringen gesucht, daß der Papst zu Rom dieser Souverän in Preußen ist, der sich über jedes von der weltlichen Macht erlassene Gesetz hin- wcgzusctzcn vermag. An der Regierung wäre cs nun, Herrn Herzog und dem Papste den Beweis zu sührcn, daß sich beide verrechnet haben und daß man preußische Landesgcsetze nicht ungestraft ignorirt und mit Füßen tritt. Man braucht dazu gar keinen Akt der Gesetzgebung. Die Regierung darf eben nur ihre Pflicht thun, die darin besteht, die Landesgcsetze zu handhaben und deren Ver ächter zu bestrafen. Geschieht dies nicht, so wird man sagen müssen, daß die Staatsgewalt in Preußen noch niemals eine schmäh lichere Demüthigung und Erniedrigung erlitten, als ihr jetzt von den Händen eines Priesters zugefügt wird, der vorzugsweise zum Gehorsam gegen die Landesgcsetze ver pflichtet ist. Die Regierung hat in diesem Augenblicke nur die Wahl, entweder den zu Unrecht und zum Schaden des Landes wie der Krone unterbrochenen Kampf mit der Kirche wieder aufzunehmcn, oder die Autorität des Staates offener Verhöhnung preiszugeben. Tagesschau. Freiberg, den 23. August Die jetzt im größten Staate des deutsche» Reiches herrschende Wahlbewegung läßt einen bemerkenswerthen Unterschied gegenüber der vom vorigen Jahre erkennen. Sie vollzieht sich in weit größerer Stille und Ruhe. Während bei den jüngsten Rcichstagswahlen Monate vor her eine fieberhafte Geschäftigkeit herrschte, die Kandidaten der verschiedensten Parteien unermüdlich das Land durch zogen und selbst in den kleinsten Dörfern ihre Vorträge hielten, findet das Alles jetzt nur in viel bescheidenerem Umfange statt. Die Agitation mag, je mehr sich der Wahltermin nähert, an Lebhaftigkeit noch etwas zunehmen, zu einer solchen Schärfe und Erregtheit wie im verflossenen Jahre wird sie jedenfalls nicht mehr gelangen. Die Ultra- montanen gedenken bei etwaiger Unterstützung von Kan didaten anderer Parteien an diese die bestimmte Frage zu richten, wie sie sich zu Anträgen auf Abschaffung des geistlichen Gerichtshofs und auf Freigebung des Messelcsens und Sakramentspcndcns ver halten werden. Es sind bisher unseres Wissens noch aus keiner anderen Partei heraus bestimmte Antworten auf diese Anfragen erfolgt, und doch wird man einer Ent scheidung über diese Fragen, wo sie überhaupt noch zweifelhaft sein kann, nicht lange mehr aus dem Wege gehen können. Nicht nur in der Wahlbewcgung wird diese Entscheidung an vielen Orten gefordert werden, son dern es wird sich auch aller Voraussicht nach in der nächsten Session des preußischen Abgeordnetenhauses der Angriff der Ultramontanen vorzugsweise auf diese beiden Punkte richten. Von den Deutschkonservativen wird man, wenn nicht die Regierung entschieden sich dagegen ver wahrt, die Neigung voraussetzcn dürfen, dem Zentrum auch in den beiden bezeichneten Forderungen entgegen zukommen ; ebenso ist es bekannt, daß ein Theil der Fort schrittspartei mit der Freigebung des Messelcsens als einer innerkirchlichcn Angelegenheit und der Aufhebung des geistlichen Gerichtshofes als eines Ausnahmegerichts- Hofes einverstanden ist. Nationalliberale und Frcikonser- vative sind von den Leitern des Zentrums zum voraus geächtet worden, ohne daß sie noch über ihre Stellung zu konkreten kirchenpolitischen Fragen um Auskunft ange gangen worden. Von ihnen erwartet man Seitens der Ultramontancn gar nichts mehr, und das mit Recht. Hoffentlich aber erweisen sich auch bei weiter links stehen den Liberalen die ultramontanen Lockungen wirkungsloser, als cs bei den letzten Rcichstagswahlen an verschiedenen Orten der Fall gewesen. In einer Zeit, da auf der ge- sammtcn liberalen Linie die Sprengung der ultramontan- konscrvativcn Majorität als Ziel uno Parole der Wahlen ausgestellt worden, halten wir ein Paktiren und Kompro- mittircn eines Liberalen mit dem Zentrum um gewisse Punkte der Maigesctzgcbung für logifch und moralisch ausgeschlossen. — Die Nachricht der „Agence Havas", daß der deutsche Ge schäftsträger in Konstantinopel, v. Hirschfeld, der Pforte eine Note der deutschen Regierung mitgctheilt habe, welche dringend empfehle, jeder antichristlichcn Kundgebung im türkischen Reiche vorzubeugen, ist unrichtig. Möglich wäre es und auch ganz natürlich, wenn der deutsche Vertreter, wie cr auch schon früher gcthan, die Pforte schon in ihrem eigenen Interesse darauf aufmerksam gemacht hätte, daß die zahlreichen deutschen Niederlassungen im Orient durch solche Manifestationen gefährdet werden könnten. Die Vertreter der anderen Mächte dürften sich in analogem Sinne betreffs ihrer Staatsangehörigen geäußert haben. — Der „Reichs-Anzeiger" schreibt: Amtlichen Nachrichten aus Port Said zufolge ist während der seit dem 20. August sich vollziehenden Besetzung des Suezkanals durch englische Streitkräfte der Verkehr auf dem Kanal wegen des engen Fahrwassers für Handelsschiffe untersagt. Der österreichische Ministerpräsident Graf Taaffe, welcher am 21. August früh in Triest eingetroffen war, besuchte im Laufe des Tages in Begleitung des Statt halters die Ausstellung und sprach dem Ausstellungskomitee über die erreichten Erfolge seine hohe Befriedigung und zugleich die Mahnung aus, daß man die Gegenagitationen ganz unbeachtet lassen möge. Der Ministerpräsident ist bereits gestern Abend nach Wien zurückgekehrt. — Aus Leitmeritz wird berichtet: Anfangs Juli dieses Jahres fand auf der hiesigen Schützen-Insel ein Militär-Konzert statt, welches auch die meisten Schüler der siebenten und achten Klasse des hiesigen Obergymnasiums besuchten. Diese Gymnasiasten trugen Kornblumen im Knopfloch und sollen sich außerdem des Verbrechens schuldig gemacht haben, die „Wacht am Rhein" zu singen. Diese letztere Thatsache konnte jedoch bis heute noch nicht durch Zeuyen nachgewicsen werden. Schon die hiesige k. k. Direktion des Gymnasiums fand hierin das Verbrechen des Hoch verraths, veranlaßte die Ausschließung von vier Schülern und mehrere andere Gymnasiasten erhielten Karzerstrafen von 10 und 16 Stunden zuerkannt. Die Bestrafung er folgte in Folge einer Denunziation von Mitgliedern der hiesigen internationalen Ferialverbindung von Hochschülern, genannt „Albis". Die Denunzianten sorgten auch dafür, daß die Angelegenheit, lügenhaft aufgebauscht, im „Leit- meritzer Wochenblatt" besprochen wurde. Von hier aus ging sie in czechische Blätter über; die Statthalterei ord nete nun eine neuerliche Untersuchung an. Das jetzt herab gelangte Ergebniß derselben ist, daß 26 Schüler aus dem Gymnasium ausgeschlossen wurden. Die Arbcitcrunruhen, welche jüngst in dem französische» Kohlen-Distrikte Montceau-les-Mines stattgefunden haben, sind rasch wieder beigelcgt worden. Die Bedeutung der ganzen Bewegung war überhaupt sehr überschätzt worden, denn daß sich die Unruhstifter, etwa 200 Mann an Zahl, nachdem sic verschiedene Kapellen geplündert, in die Wälder zurückgezogen, erscheint doch sehr natürlich, da hier die Plünderer am ersten hoffen durften, Schutz vor dem nachrückenden Militär zu finden. Mwa 20 der Rädels führer wurden verhaftet, die Ruhe ist seitdem in Montceau- lcs-Mincs nicht wieder gestört worden. — Eine gestrige Depesche Ferdinand de Lesfeps aus Port Said sagt, da
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