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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 26.08.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188208266
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820826
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-08
- Tag1882-08-26
- Monat1882-08
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 26.08.1882
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34. Sonnabend, den 26. August. und Tageblatt Amtsblatt sär dir ksniglichc« unb städtischen Behörden zu Freiberg und Brsnd. B<r«r1«»rtlichtr Rebaktem Juli»« Brau» iu Freiberg. 1 I andern Tao. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Pi., » zweimonatlich 1 R. 50 Pf. u. einmonaÜ. 75 Pf. Inserate werden bis Vormittags 1 l Uhr angenom- . men und beträgt der Preis für die gespaltene Zelle 1 ML ML>A oder deren Raum 15 Psennige. Nachbestellungen uns den miet für den Monat September werden von sSmmtlichen Postanstaltev wie von der unterzeichueteu Expedition und den bekannten Aus gabestellen in Freiberg, Brand, Langenan, Halsbrücke, LmghennerSdors nvd Wettzenboru zvm Preise von 75 Pf. angenommen. kxpeä. Ü88 „frkib. ^nreigkr u. 73g6blai1". Eia neues Opfer der Justiz. Der Vorstand dcs Moabiter - Zcllengefängnisscs bei Berlin, Hauptmann a. D. von Falkenstein, wurde kürzlich verhaftet und nach 30 Stunden wieder in Freiheit gesetzt. Durch gesälschtc Schriftstücke war Herr v. Falkenstein in den Verdacht gcrathen, die Entweichung eines Gefangenen aus dem Zuchthause zu Celle begünstigt zu haben. Aus Grund dieses Verdachtes hielt sich der Richter für ver pflichtet, die Verhaftung dcs Verdächtigen zu verfügen. Nach kurzer Zeit stellte sich aber die Fälschung heraus und noch auf dem Transporte von dem schlesischen Bade orte, wo man ihn verhaftete, nach Celle erfolgte in Berlin die Freilassung dcs Herrn v. Falkenstein. Dieses Ereig- niß ist von verschiedenen Blättern in sehr unliebsamer Weise besprochen worden, weshalb auch wir uns einiger Bemerkungen nicht enthalten wollen. Es bedarf wohl keiner besonderen Versicherung, daß die dem Herrn v. Falkenstein widerfahrene Behandlung lebhaftes Bedauern Hervorrufen muß. Das Opfer eines solchen, wenn auch noch so naheliegenden Jrrthums zu werden, bleibt unter allen Umständen bcklagcnswcrth. Es ist aber in ganz besonders hohem Grade niederschmetternd für einen hochgestellten Beamten, der, nichts Schlimmes ahnend, im Bade weilt, plötzlich ohne weitere Erklärung fcstgenommen, mit einigen Strolchen zusammengespcrrt und anderen Tages weiter transportirt wird, bis dann seine Freilassung nach zirka 30 Stunden erfolgt. Wenn der von solchem Schicksal Betroffene unmuthig darüber wird, so ist ihm das nicht zu verargen. Wenn aber die Presse an diesen Fall Erörterungen knüpft, welche, wie cs scheint, darauf hinauslaufen, einzelnen Personen ein Ver schulden zuzuschreiben, so ist das eine seltsame Verkennung der Verhältnisse. Soweit man nämlich die Sache bis jetzt übersehen kann, trifft hier keinen der betheiligten Be amten ein Verschulden. Was man jetzt als Material zu Vorwürfen verwerthet, besteht in folgenden Punkten: 1) daß überhaupt die Ver haftung des Verdächtigten beschlossen wurde, ohne noch weitere Verdachtsmomente abzuwarten; 2) daß Herr v. Falkenstein in der Hast nicht besondere Rücksichten er fuhr; 3) daß er dem Richter nicht vorgeführt wurde; 4) daß Herrn v. Falkenstein nachträglich keine amtliche Aufklärung gegeben worden und daß 5) auch jeder Aus druck des Bedauerns von der die Verhaftung verfügenden Stelle unterblieben ist. Das alles trifft Punkte, welche gesetzlich gar nicht anfechtbar sind. Der Richter war be rechtigt, die Verhaftung zu verfügen und hat dies gewiß nach bestem Wissen und Gewissen gethan; Rücksichten gegen Hochstehende kennt das Gesetz nicht; dem Richter ist der Verhaftete nach Artikel 1l5 der Strafprozcß- ordnung nicht innerhalb 24 Stunden nach seiner Ver haftung, sondern spätestens am Tage nach derselben vorzusühren; an diesem Tage erfolgte bereits die Freilassung Falkensteins und cs erledigte sich damit die Vorführung vor den Richter; von einem Ausdruck dcs Bedauerns gegen unschuldig Verhaftete ist im Gesetz nir gends die Rede. Gegen Herrn v. Falkenstein ist also 8 ceng gesetzlich verfahren worden, geradeso wie gegen Tau ¬ sende alljährlich verfahren wird. Der ganze Unterschied besteht eben nur darin, daß es diesmal ein hochangeschener Mann ist, der einem Jrrthum der Justiz zum Opfer fiel, während sonst dieses Loos meist Leute aus dem großen Haufen trifft, um die sich kein Mensch kümmert und deren Schick sal die gefühlvollen Seelen, welche sich jetzt bei der Er zählung jener Verhastungsgcschichte aufregen, ganz gleich- giltig läßt. Kommt es nicht täglich im deutschen Reiche vor, daß Personen unter irgend einem Verdacht verhaftet und später — ost erst nach Wochen und Monaten — freigelasscn werden, weil der Verdacht sich als unbegründet heraus- gestcllt hat? Und sind unter diesen Tausenden nicht sehr Viele, deren Loos viel schlimmer als das des Herrn v. Falkenstein ist? Wenn ein Familienvater aus seinem kümmerlichen Erwerbe herausgcrissen, seine Familie aus Wochen oder Monate des Ernährers beraubt wird und schließlich, da bei solchen Leuten auch nach erfolgter Frei lassung natürlich immer noch ein Makel hasten bleibt, der Mann sein Leben lang mit befleckter Ehre herumgehcn muß — so ist das denn doch noch ein wenig bitterer als die 30 stündige Hast dcs Hcrrn v. Falkenstein, die keine andere Folge hatte, als daß sein Badeaufenthalt abge brochen wurde und welche nicht den geringsten Makel an dessen Ehre zurücklicß. Wenn also jetzt in der Presse viel Aufhebens von diesem — wir wiederholen es: an sich bedauerlichen — Falle gemacht wird, so zeigt das eigentlich nur, daß in den Anschauungen der Menschen, auch solcher, die sich für äußerst freisinnig halten, der Satz von der Gleichheit Aller vor dem Gesetz noch immer keine Geltung er langt hat. Trotzdem wäre zu wünschen, daß der Vorfall nicht so ganz spurlos vorüberginge. Nur nach einer anderen Seite hin möchten wir die Eindrücke, die er macht, lenken. Zunächst wünschten wir, daß aus dem Vorgang Alle, welche mit der Verhaftung Angcschuldigtcr zu thun haben, Veran lassung nähmen, darüber nachzudcnkcn, wie cs thut, wenn man selber einmal, und zwar unschuldig, eingcsperrt ist? Sodann, ob bei der Fehlbarkeit alles menschlichen Urtheils nicht unter Umständen Jeder, auch der Hochgestellte, ein mal in einen Verdacht kommen kann, der ihn unschuldig dem Gefängniß überliefert? Das sind zwei Fragen, die wir dem Nachdenken aller bei Verhaftungen betheiligten Beamten, der verfügenden wie der ausführenden, empfehlen. Wenn die rechte Nutzanwendung gefunden würde, so wäre das eine heilsame Folge jenes Vorfalles, wie sie durch die Gesetzgebung unmöglich geschaffen werden kann. Tagesschau. Freiberg, den 25. August. In Hinblick auf den nun zum zwölften Male heran nahenden 2. September, welcher Tag mit ebenso blutigen als ruhmreichen Lettern in der Geschichte des deutschen Reiches eingegraben sicht, halten wir cs geboten, schon vorher Einiges über den Werth und die Bedeutung dieses Tages zu sagen. Daß der 2. September fort und fort als ein Ehrentag von unserer Nation begangen werden muß, darüber kann in keinem patriotischen Herzen irgend ein Zweifel bestehen, und für alle schüchterne oder kosmo politisch angelegte Geister sagen wir auch gleich im Voraus, daß wir den zweiten September nicht als einen Tag blu tiger Erfolge, als einen Triumph über Frankreich feiern wollen, sondern lediglich als einen nationalen Festtag, wie cs der Patriotismus, die Dankbarkeit und die Weisheit verlangen. Oder sollten wir die hunderttausend deutsche Jünglinge und Männer, die im Kriege 1870/7 l für das Vaterland geblutet haben, jemals vergessen können? Und müssen wir nicht auch hunderttauscndc von Käinpfern ehren, die vor zwölf Jahren gegen Frankreich kämpften und glücklich heimkehrtcn? Und brauchen wir nicht auch für unsere Jugend, die doch auch einmal in das Heer eintre ten und leicht das Vaterland vertheidigen muß, ein leuch tendes Beispiel der Verehrung gefallener Helden? Eine kriegerische, feindselige Bedeutung für das Ausland hat unsere Feier des zweiten September also durchaus nicht, cs handelt sich lediglich um ein Freuden- und Dankesfest über die Wiederherstellung des in tausendjähriger Ohn macht gelegenen deutschen Reiches. Auch möchten wir am liebsten die Feier ein „Natio nal fest" nennen, damit ist die Empfindlichkeit unserer Nachbarvölker, zumal die jenige der Franzosen, geschont, gleichzeitig aber auch in unserem Volke der Feier eine weitere Bedeutung unterge- lcgt. Und wahrlich haben wir auch noch eine andere große Ursache, eine Nationalfeier zu begehen. Wie viel politische, wirthschaftliche und soziale Bestrebungen üben doch einen trennenden Einfluß auf unsere Volkskreise aus, müssen wir da nicht einen Tag im Jahre hoch schätzen, wo all" das Zwiespalterregende und Trennende in unserem Volke ruht und wir doch alle erkennen und bekennen müssen, daß wir Glieder einer großen Familie sind, die auch große gemeinsame Interessen hat und vertreten muß, wenn sie ferner wachsen und gedeihen soll. In diesem Sinne mag jede Stadt und jedes Dorf im deutschen Reiche am zweiten September die Nationalicier begehen und dieselbe auch unseren Kindern erhalten bleiben. Großar tiger, theatralischer Festlichkeiten, die ohnedies dem deutschen Geiste in ihren Ucbcrtreibungcn zuwider sind, bedarf es zur Feier dcs Nationaitagcs nicht. Es lassen sich zu diesem Zwecke in Kirchen, Schulen und Korporationen einfachere und würdigere Feierlichkeiten finden und im Uebrigen begehe jede deutsche Gemeinde das National- fest in ihrer Weise und nach ihren Verhältnissen. — Der preußische Gesandte beim Vatikan, vr. v. Schlözer, hat sich gestern früh zum Reichskanzler Fürste» Bismarck nach Barzin begeben, nachdem er Tags zuvor eine Audienz beim Kaiser gehabt. — Die gestern erwähnte Streitfrage über „gemischte Ehen", die durch das Auftreten dcs Breslauer Fürstbischofs sitzt auf dicTagcsordnung gekommen, spielt nun auch nach unserem Königreich Sachsen herüber. Neber die Vorgänge bei der in Dresden stattgchabten Verehelichung des (katl)i)lischcn) Grafen Hugo von Henckel-Donnersmarck mit der (protestantischen) Tochter des Hcrrn Kriegsministers von Fabrice hat nämlich die ultramontane „Schles. Volksztg." genaue Erkundigungen eingczogen, die Folgendes ergeben haben: Es ist wahr, daß besagtes Brautpaar am 14. August in der katholischen Hojkirche in Dresden durch den Herrn Kaplan Josef Müller getraut worden und darauf in der protestantischen Sophienkirche durch den Hofprcdigcr vr. Rüling noch einmal nach protestantischem Ritus eingescgnet worden ist. Auch nach sächsisch-katholischer Praxis, die keine andere ist, als die allgemein kirchliche, ist in diesem Falle die katholische Trauung nicht mit Recht erfolgt. Wen trifft die Schuld hiervon? Nur allein den bezeichneten katholischen Geistlichen. Dieser hat die Delegation zur Vornahme der Trauung von dem zuständigen Pfarramt in Siemianowitz nur unter der Bedingung erhalten, daß keine protestantische Nachtrauung erfolge. Nun war aber von dem protestantischen Vater der Braut eine solche protestantische Nachtrauung mit Einwilligung des katholischen Bräutigams bestellt worden. Herr Kaplan Müller wußte darum. Trotzdem hat er ganz auf seinen eigenen Kopf hin unter Mißachtung der ausgestellten Delegation und im Gegen sätze zu der auch in Sachsen üblichen und angeordneten Praxis bei Mischehen die Trauung vorgenommen. Der betreffende Geistliche, ein Freund des Grafen von Donners marck, ist durch diese Vornahme der Trauung zweifelsohne der kirchlichen Zensur verfallen. In welcher Weise diese leidige Sache beigelegt werden wird, entzieht sich unserem Wissen. Das kacholischc Pfarramt der Königlichen Hofkirchc in Dresden wie die hochwürdigen katholisch-geistlichen Behörden trifft kein Borwurf durch diese erfolgte unerlaubte Spendung des Ehesakraments nach katholischem Ritus. Das ustramontane schlesische Blatt betont bei dieser Gelegenheit noch einmal ausdrück lich, daß die katholische Kirche in allen Theilen Deutsch lands die gleiche Auffassung von den gemischten Ehen habe. — Die Zivilehe, sagt die „Leipz. Ztg.", hat auf dem linken Rheinufer und in Süddeutschiand bereits seit Anfang dieses Jahrhunderts bestanden; die katholische Kirche hat aber trotzdem niemals für jene Landesthcile ein absolutes und prinzipielles Verbot gegen die evangelische Eimegnung einer gemischten Ehe neben der katholischen ausgesprochen. Selbst in den Zeiten des heftigsten Konfliktes in der Rhein provinz hat sie sich mit der Bestimmung begnügt, daß ihre Geistlichen sich jeden Aktes, der auf eine Billigung
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