Suche löschen...
Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 21.12.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-12-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188212212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18821221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18821221
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-12
- Tag1882-12-21
- Monat1882-12
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 21.12.1882
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
und Tageblatt 34. Jahr,««,. Amtsblatt für die königlichtu und städtischen Behörden zn Freiberg und Brand. Verantwortlicher Redakteur Julius Braun in Freiberg. Inserate «erb» btt vrrmittaa 11 Uhr amenom- 8 1188L Erscheint jede» Nochentag Abends s Uhr für den ^-AAH. DimerSta«, dm 21. Dezemba. WM" Die Weihnachtsnummer «nseres Blattes erscheint diesmal Sonntag, de« 24. Dezvr., Nach«. 4 Uhr. Inserate r« derselben werden vis Sonntag Mittag 11 Uhr angenommen. Die Expedition. Einladung zum Abonnement. Indem wir das geehrte Publikum Freibergs sowie der näheren Und weiteren Umgebung zum Abonnement auf den „Ireiöerger Anzeiger und Hageblatt" pro erstes Quartal 1883 höflichst einzuladen uns erlauben, bitten wir, besonders die auswärtigen Abonnenten, die Bestellungen auf das Blatt rechtzeitig machen zu wollen, damit eine Unterbrechung resp. verspätete Lieferung vermieden wird. — Nach wie vor werden wir bemüht sein, den Inhalt unserer Zeitung möglichst mannigfaltig, gediegen und interessant zu gestalten. Außer der Besprechung wichtiger Fragen in Leitartikeln finden die politischen Ereignisse des In- und Auslandes in gedrängter Kürze und Uebersichtlichkeit die ihnen gebührende Erwähnung. Bei wichtigeren Vorkommnissen geben wir sofort Kunde durch telegraphische Depesche». — Unsere lokalen Nachrichten beschränken sich nicht nur auf die täglichen Vorkommnisse, sondern beschäftigen sich auch mit städtischen Fragen und mit den vielen in unserer Stadt bestehenden Vereinen. Bei den Nachrichten aus dem Königreich Sachsen sollen hauptsächlich die Ortschaften des Landgerichts- und amtshauptmannschaftlichen Bezirks Freiberg, sowie insbesondere die des Erzgebirges Berücksichtigung finden. Regelmäßig erscheinen auch die Schwurgerichts- und sonstigen Verhandlungen beim Landgericht Freiberg, und werden dieselben, je nach ihrem Interesse für die Oeffentlichkeit, in größerem oder geringerem Umfange geliefert. Um auch den unterhaltenden Theil unseres Blattes möglichst interessant und mannigfach zu gestalten, bringt das tägliche Feuilleton nur ge diegene Novitäten anerkannt tüchtiger Schriftsteller. Der s8vniLl»88s>»«L1»8« wird auch ferner die Obst- nud Gartenbau-Zeitung beigegeben; ebenso werden die Preisrathsel fortgesetzt. " Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt 2 Mark 25 Pfg. Inserate, pro gespaltene Zeile 15 Pfennige, finden bei der großen Auflage des Blattes die weiteste und zweckentsprechendste Verbreitung. Bestellungen nehmen sämmtliche kaiserliche Postanstalten entgegen, außerdem folgende Ausgabestellen: In Freiberg: die Rinnengasse 96^, Meitzuergasse, n. Anvabergerstratze, ». IS»,«len, Ecke der äußeren Bahnhofftratze, HVeiÄsnei» (früher Neuber L Engelschall Nachf.), Erbischestratze, k ILrettlLenieler, Obermarkt, VK«»«I<»» 8««i-nee, Weiugaffe «ud kleine Borngaffe, L». IV. Nengaffe. Auswärts: Lrnst Helklx Znn», Kaufmann in Erbisdorf, für Brand, Ecbiedori, Linda, St. Michaelis, Lck»«»«I HalLsok. Einnehmer in Oberlangeuau, für Obers u. Niederlangen«« u. Kleinhartmannsdors, Lenst Vvntsck«», Gemeindevorstand in Halsbrücke, für Halsbrücke, ConradSdorf, Krummenhennersdorf, Sand und Tuttendorf, Lckn«eck 8vli«1n«et, Schnittwaarenhändler in Langs Hennersdorf, für Langhennersdorf und Seifersdorf, Le»nL ^nxnst Küken«, Restaurateur in Weißens Vorn, für Weißenborn. Die Redaktion und Expedition des „Freiberger Anzeiger und Tageblatt". dichter und jkaie. Mit Ausnahme von Lassalle, der bekanntlich behauptete, „mit der ganzen Bildung seines Jahrhunderts ausgerüstet" zu sein, hat den gleichen Anspruch öffentlich bis jetzt noch Niemand erhoben. Im Großen und Ganzen ist Jeder floh, wenn er seine Berufsbildung und dazu noch ein größeres oder kleineres Quantum sogenannter „allgemeiner Bildung" hat. Wir lernen in der Schule etwas Physik und Chemie und vermögen z. B. manche Naturerscheinung dadurch zu erklären; aber Niemandem wird es einfallen, weil er etwas von der Natur der Sternschnuppen gehört hat, sich für einen großen Astronomen zu halten und bei Berechnung der Laufbahn eines Kometen dem Mathematiker in das Handwerk zu pfuschen. Hier erkennt Jeder das Uebergewicht der Wissenschaft willig an. Aber in zwei Wissenschaften fühlt sich bei uns ein Jeder berufen, mit der Miene eines Sachverständigen mitzusprechen. Das sind Medizin und Jurisprudenz. Laßt in der Familie Jemand erkranken und die gesammte Verwandtschaft und Bekanntschaft ist mit medizinischen Rathschlägen zur Hand. Noch schlimmer ist es in der Rechtswissenschaft. Es kann thatsächlich kein Prozeß entschieden werden, dessen Aus gang beide Parteien befriedigte. Die eigenthümliche Auf- fasfung des Volkes von der Rechtswissenschaft drückt sich schon im Sprachgebrauch aus: Wir „gewinnen" oder „verlieren" einen Prozeß. Der Kampf um das Recht wird als Spiel behandelt und leider auch ost wie ein solches sehr frivol betrieben. Woran liegt das? An den Richtern oder — am Publikum? Die Thätigkeit des Richters ist eine doppelte. Einmal muß er das Recht kennen d. h. nicht nur die positiven Gesetzesbestimmungen wissen — die kann sich schließlich auch ein Laie cinprägcn, — sondern auch über das Wesen der Rcchtsinstitute sich klar sein. Zweitens muß er das Recht anwenden d. h. unter die durch die Wissenschaft gewonnenen Rechtsbegriffe den einzelnen Fall einreihen. Das ist mitunter nicht so leicht. Em Laie würde vielleicht lächeln, wenn ihm ein Richter erzählte, daß er in Sachen Schulze wider Müller zweifelhaft sei, ob Kauf oder Miethe Vorlage. Ihm sind das feststehende, nicht zu ver wechselnde Begriffe; er Übersicht dabei, daß das Leben fortwährend neue Erscheinungen hervorruft, denen die Rechtswissenschaft folgen muß. Auch die Wissenschaft selbst steht nicht still, sondern arbeitet emsig weiter, wahres Recht zu schaffen. Unsre moderne Auffassung manches Rechtsinstituts ist wesentlich verschieden von der der Römer. Es ist ja unleugbar, daß so manches Urtheil nicht richtig ist, weil eben der Richter in der oft schwierigen Anwendung des Rechts fehlte. Aber der Laie, der von „falschen Urtheilen" spricht, übersieht eben die Wechsel wirkung zwischen Wissenschaft und Praxis, und gewöhnlich ist er auch als Partei zu beeinflußt, um objektiv zu denken. Hat er einen Prozeß „verloren", so ist nach seiner Auf fassung stets der Richter schuld. Thatsächlich ist es aber in den meisten Fällen die Unkenntniß des Rechts, resp. die bei einem Laien leicht erklärliche unrichtige Auf fassung des Rechts. Ec schüttet das Kind mit dem Bade aus und wirft dem Richterstande Unfähigkeit vor. In der Metropole der Intelligenz, wie sich Berlin gern nennen läßt, hat diese Unzufriedenheit der Laien mit den Sprüchen der Richter die merkwürdige Erscheinung zu Tage gefördert, daß sich ein Verein für Rechtsschutz ge bildet hat, „um Rechtsverletzungen auf dem Gebiete der Zioil- und Strafrechtspflege, soweit sie das öffentliche Interesse berühren, zu bekämpfen, die auf diesem Gebiet hervortrctenden Mängel aufzudecken und auf deren Beseiti gung hinzuwirkcn". Die Bildung dieses Vereins ist eine bedauerliche Erscheinung; denn statt die scheinbare Klust zwischen Richter und Laien zu überbrücken, muß sie die selbe erweitern, da sie naturgemäß ein Mißtrauen gegen den gesammten Richterstand groß ziehen muß. Ein solche- Mißtrauen ist aber unverdient. Noch ist nicht der Nach weis geführt, daß unser heutiger Richterstand nicht auf der Höhe der Wissenschaft steht. Wenn seine Urtheils' spräche mitunter dem Laien unverständlich sind, so liegt das lediglich an den Laien, deren Unkenntniß des Rechte mitunter geradezu staunenerregend ist. Nicht Rechts schutzvereine fehlen uns, sondern Rechtsbildungs» vereine, welche die Kenntniß des Rechts in die weitesten Kreise tragen. In einzelnen Orten, z. B. in Breslau, be ginnt man jetzt damit, öffentliche Borträge über staats rechtliche Fragen zu halten, Verfassungsrecht u. dergl. Da ist ein löbliches Beginnen. Man sollte aber konsequent sein und auch öffentliche Borträge über Zivilrecht und Strafrecht halten Das öffentliche Rechtsbewußtsein könnte dadurch nur gewinnen; der anscheinende Gegensatz zwischen Richter und Laien würde bei einer Popularifirung der Rechtswissenschaft bald verschwinden. Tagesschau. Freiberg, den 20. Dezember. In der gestrigen Sitzung des preußischen Abgeord netenhauses kam cs bei Fortsetzung der Etatsberathung für die Staatsarchive zu einer Debatte in höherem politi schen Snl, als der Abg. vr. Majunke in wiederholter An knüpfung an die Publikation von Poschinger (die Vertre tung Preußens am Bundestage) das Schlagwort vom „evangelischen Kaiscrthum" wieder vorbrachte und zugleich aussühne, daß die heutige Politik des Reichskanzlers Oesterreich gegenüber nur eine Rückkehr zu den groß deutschen Ideen bedeute, denen seine Partei in den fünfziger Jahren und am Anfang der sechszigcr Jahre stets anqe- yangen habe. Hätte Fürst Bismarck diese Politik früher verfolgt, so wären uns zwei blutige Kriege und der ganze Kulturkampf erspart worden. Diese Ausführungen be gegneten bei tnr Majorität des Hauses vielseitigem Wider spruch; der Abgeordnete vr. Löwe (Ealbe) wies in warmen echt patriotischen Worten unter lautem Beifall darauf hin, daß die evangelische Dynastie der Hohenzollern die Parität
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite