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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 25.08.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188508250
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18850825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18850825
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1885
- Monat1885-08
- Tag1885-08-25
- Monat1885-08
- Jahr1885
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 25.08.1885
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Inserate werden bis Vormittag 11 Uhr angenom- Erscheint jeden Wochentag Abend» */,7 Uhr für den »0 1 iD N andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 2d Pf., v>- zweimonatlich 1 M. 50 Pf. und einmonatlich 7d Pf. rate werden dis Vormittag 11 Uhr angenom- und betritt der Preis für die gespaltene Zelle D FKFKLH oder deren Raum 1d Pf. men Herzog! Albrechts Bruder, Kurfürst Ernst, überlebte die Thei- Bruder lung nicht lange, sondern starb am Jahrestage derselben. Tagesschau. Freiberg, den 24. August. In der am Sonnabend stattgefuudenen fünfstündigen Plenar sitzung der in der deutschen Reichshauptstadt ver sammelten internationalen Telegraphen-Konferenz wurde die Annahme eines einheitlichen Tarifsystems beschlossen, nachdem vorher der französische Delegirte Fribourg mit großer Schärfe und Klarheit den verwickelten Gang der Ausschuß verhandlungen dargelegt hatte. Von 25 Staaten stimmten 21 mit ja, 4 enthielten sich der Abstimmung wegen noch nicht eingetroffener Instruktion. Eine verneinende Stimme wurde überhaupt nicht abgegeben. Oesterreich-Ungarn, Rußland, Eng land, Frankreich, überhaupt alle europäischen Staaten, ausge nommen obige vier Stimmenenthaltungen, stimmten mit Deutsch land. In etwa acht Tagen findet die zweite Lesung statt. — Das am Donnerstag Abend von dem Hamburger Senat zu Ehren des Kongresses für Reform und Kodifikation des Völkerrechtes im „Hamburger Hof" veranstaltete Diner verlief äußerst glänzend. Der Bürgermeister Weber brachte das Hoch auf Se. Majestät den Kaiser aus; Sir Traver Twiß toastete auf die Stadt Hamburg, der Bürgermeister Petersen auf den Kongreß. — In Köln ist dieser Tage wieder ein allgemeiner „deutscher Handwerkertag" abgehalten worden, bei dem ver schiedene Resolutionen gefaßt wurden, deren Tendenz dahin ging, daß dem Handwerkerstand nur durch Zwangsinnungen aufzuhelfen sei. Interessant war das Geständniß einer der Hauptleiter der Bewegung, des Schneidermeister Faßhauer- Köln, daß es an Mitteln fehle, um eine allgemeine Volks bewegung anzubahnen und daß, während die Sozial demokraten so viel ausbrächten, die Handwerker ungemein lau seien, wenn es sich um Hebung ihres Standes handle. — Die Generalversammlung der deutschen Eisenindustriellen, welche am Sonntag in Eisenach tagte, beschloß eine Dank adresse an den Reichskanzler Fürsten Bismarck für die Förde rung der Kolonialbestrebungen, durch welche der internationale Verkehr und Export gehoben werde. — Die vor Kurzem in Fulda versammelt gewesenen preußischen Bischöfe erließen einen gemeinsamen Hirtenbrief an Geistlichkeit und Volk, welcher die Katholiken Preußens wegen ihrer Einheit, Festigkeit und Treue zur katholischen Kirche im innigsten Anschluß an den Heiligen Stuhl hoch belobt. Die katholische Kirche in Preußen sei „ein Schauspiel für die Engel; geeint seien die Gläubigen mit ihren rechtmäßigen Oberhirten in Gehorsam und Liebe, sowie diese Hirten untereinander in Wort und That zu uner schütterlicher Eintracht". Im weiteren Verlaufe empfehlen die Bischöfe besonders die Heranwachsende Jugend der Obhut der Seelsorger und Eltern und beklagen dann die durch die Zeitverhältnisse verschuldete mangelnde Seelsorge. — Mit dem deutschen Armenpflegertag, der in Bremen am 16. und 38. Jahrgang- ' Dienstag, den 2S. August am 26. August 1486 im Schlosse zu Kolditz, von wo seine irdischen Ueoerreste in Folge seiner letztwilliaen Verfügung nach der Fürstenaruft im Meißner Dom geschafft wurden. Ein Fall vom Pferde auf einer Jagd war die nächste Ver anlassung seines Todes, doch versichert sein Biograph Spalatin, daß der Kummer über den Verlust der von ihm geliebten Stadt Meißen schon vorher an seinem Leben genagt habe. Ernst war, wie Möller schreibt, „ein ver ständiger weiser Herr / und zugleich (bis zur Theilung des Landes) sehr glückhafftig." Seme Nachkommen waren aber weit weniger „glückhafftig" als diejenigen des Herzogs Albrechts des Beherzten, dessen Enkel Herzog Montz nach der von einem glaubenstreuen ernestinischen Fürsten verlorenen Schlacht bei Mühlberg den größten Vortheil hatte. Während die ernestinische Linie sich immer mehr in viele Nebenlinien zersplitterte, erwarb die albertinische Linie nach und nach das Vogtland, einen Theil der Grafschaft Henneberg, die Lausitz und schließlich die Königswürde. Wenn auch nach den Freiheitskriegen das albertinische Sachsen wieder um Vieles verkleinert wurde, so hat es dafür seitdem durch die Tüchtigkeit seiner Regenten und die Be triebsamkeit seiner rasch anwachsenden Bevölkerung sich eine der ehrenvollsten Stellungell m dem endlich geeinten Deutschen Reiche erworben. Zu allen Zeiten aber blieb sich eins gleich, die sorgsame landesväterliche Huld, mit welcher Herzog Albrecht in der obenerzählten Weise das albertinische Regiment in Freiberg einaeleitet hatte. Von dieser echtfürstlichen Gesinnung hat unsere Stadt zu allen Zeiten unter der Herrschaft seiner Nachkommen die treff- Ilchsten Proben empfangen und durch unerschütterliche sprichwörtlich gewordene Treue dankbar vergolten. Am Mittwoch sind es 400 Jahre, daß Sachsen zwischen den Stammvätern der albertinischen und ernestinischen RegentenfamUien getheilt wurde. Dieses geschichtliche Er- eigniß hat auf die Entwickelung der vaterländischen Ver hältnisse einen so nachhaltigen Einfluß ausgeübt, daß die am 26. August 1485 durch die fürstlichen Brüder Emst und Albrecht erfolgte Unterzeichnung des Theilungsvertrages diesen Tag für Sachsen als einen höchst denkwürdigen er scheinen läßt. Churfürst Friedrich der Sanstmüthige hatte semen beiden Söhnen die Pflicht auferlegt, die gesammten wettmischen Länder gemeinschaftlich zu regieren und dieser väterliche Wunsch wurde fast einundzwanzig Jahre hindurch treu erfüllt, da Ernst und Albrecht iu dem gemeinschaftlichen Hoflager, vorzugsweise zu Dresden, in friedlichster Ueber einstimmung ein gemeinsames trauliches Familienleben führten. Nach einem von dem Geschichtsschreiber von Langenn reproduzirten Schreiben des Churfürsten Ernst war das Verhältnis ein so inniges, „daß die Brüder nach ihres Vaters Tode lange Zeit in ungetheilten Gütern und un gesonderten Leuten auf Gewinn und Verlust mit einander auf das Allerfreundlichste saßen, auf einem Schloß wohnten, eines Tisches und einer Schüssel brauchten, auch alle Renten und Einkommen zugleich empfingen und ausgaben und solch' brüderlichen und freundlichen Wesens waren, daß alle Zeit, was einer dem andern gesonnen und gesucht, was ihm oder seinen Kindern habe zu Gute kommen sollen, der andere zu bewilligen und fördem froh war. So seien durch manche Ereignisse während der Gemeinschaft die Lande und Leute m große Ruhe und Frieden versetzet worden und andere Herren und Fürsten, auch die Widerwärtigen, hätten sie (die Herzöge) also mächtiger angesehen und gefürchtet". Diese Schilderung des brüderlichen Verhältnisses durch den Chur- sürsten Emst wird durch die Fabricius'schen Aufzeichnungen bestätigt und hinzugefügt, daß Albrecht stets willig aner kannte, worin ihm Ernst voranstand, während dieser den seinen Bruder Albrecht auszeichnenden tapferen Sinn und dessen echt ritterliches Wesen wohl zu schätzen wußte. Eine Reise, die Churfürst Emst 1480 nach Rom unter nahm, um dem Papste für die Ernennung seines Sohnes zum Administrator des Erzstiftes Mainz persönlich zu danken, war die erste Veranlassung zu den späteren Miß verständnissen zwischen den beiden Brüdern. Statt während seiner Abwesenheit die Landesverwaltung dem Bruder zu überlassen, übertrug Ernst dieselbe einigen Vögten, durch welche Albrecht thätsächlich in seiner Stellung gekränkt wurde. Trotzdem die Brüder die am 17. September 1482 durch den Tod des Herzogs Wilhelm III. an sie gefallene thüringische Erbschaft noch gemeinschaftlich übernahmen, be gannen doch schon vorher in demselben Jahre die ersten Versuche einer Auseinandersetzung. Es wurde ein Plan entworfen, wonach Ernst die Regierung der ganzen Länder übernehmen, Albrecht aber ein Jahrgeld von 12000 Gulden und die Nutznießungen mehrerer Städte zur Bestreitung einer eigenen Hofhaltung in Torgau empfangen sollte. Dieser Vertragsentwurf wurde jedoch nicht vollzogen, ebenso wenig fand ein zweiter, von dem Bischof von Meißen, Johann von Weißenbach, und dem Obermarschall Hugold von Schleinitz entworfener Vertrag Genehmigung. Am 4. Juli 1484 kam aber endlich in Leipzig ein Vergleich zu Stande, wonach dem Churfürsten Emst die Landesregierung auf zehn Jahre, dem Herzog Albrecht dagegen eine Jahres rente, sowie die Schlösser Torgau, Tharandt und Dippoldis walde nebst deren Abgaben zugesichert wurden. Das alte freundliche Verhältniß ließ sich jedoch nicht wieder Herstellen und Albrecht verlegte seine Hofhaltung nach Torgau, nach seiner Erklärung, „damit die Gemahlinnen und Kinder nicht immer an dem gemeinschaftlichen Hofe, sondern nach Lust und Belieben an verschiedenen Orten sein könnten. Der Einfluß eigenm ' Verhältniß zwischen den md TlWdlM. Amtsblatt für die königlichen nab städtischen Behörden zn Freiberg «nd Brand. Verantwortlicher Redakteur: Julius Braun in Freiberg. besonders wurde Hugold von Schleinitz von dem l , Albrecht als Derjenige angesehen, der ihn bei seinem Ärw fortwährend „übel beredet" habe. Aus einem Aktenstück des Haupt-Staatsarchivs, welches von Langenn zitirt, geht deut lich hervor, daß der Herzog Schleinitz sür Den hielt, der es dahin gebracht, „daß die Lande in solcher Weise aus einander gerissen, wie es von beiden Theilen in Zukunft viel Jrrthums und Schadens bringen werde und nachher die Meinung verbreitete, Herzog Albrecht sei an der Thei lung Schuld". Zu dieser endgiltigen folgenreichen Theilung der wettinischen Länder kam es am 26. August 1485 in Leipzig, wo der Hauptvertrag unter zeichnet wurde. In diesem heißt es, daß beide Fürsten, obgleich sie „bißher in brüderlicher löblicher Lieb vnd eynickeit ungeteilt beyeinander sitzende pliben" doch „auß autir bewegnüs vnd redlicher Ursachen beiden Landen, lewten vnd vntertanen/ zur gute zur merung vnd pleib- licher enthaltung brüderlicher trew vnd frundschafft im namen gotis retig worden/ mit einandir beider aufgeerbten vnd angefallen Fürstentumem vnd landen offs bruderlichst fruntlichst vnd allergleichst erblich zu teilen". Nach den Bestimmungen dieses Leipziger Hauptvertrages zerfiel das Land mit Ausschluß des für den Churfürst Emst bleiben den Herzogthums Sachsen in zwei Haupttheile, Meißen und Thüringen. Zu dem letzteren gehörten die fränkischen und vogtländischen Besitzungen, Wahrend gewisse Aemter des ehemaligen Oster- und Pleißner Landes vertheilt wur den, jedoch fielen mehrere meißnerische Orte wie Kolditz, Grimma, Eilenburg und Torgau zum thüringischen, hin- gegen mehrere thüringische Orte wie Jena und Weißenfels zum meißnischen Theile. Gemeinschaftlich blieben die Berg werke, Lehensanfälle und Schutzgelder, die Schulden und die Lande Sagan und Torgau. Da der meißnische Theil für werthvoller gehalten wurde, sollte derjenige Fürst, der diesen erhielt, dem andem eine Entschädigungssumme von 100000 Gulden zahlen. Diese Entschädigung wurde aber am 4. Oktober 1485 gegen Abtretung des Amtes Jena auf die Hälfte herabgesetzt, nachdem die Wahl des Herzogs Albrecht auf Meißen gefallen war. Verschiedene Zweifel und Jrrthümer über die neuen Besitzverhältnisse machten später noch manche neue Abmachungen nöthig, von denen namentlich der Naumburger Schied vom 25. Juni 1486 und der Oschatzer Vertrag vom 15. Februar 1491 er wähnt werden. In der im Jahre 1653 erschienenen Möller'schen Chronik von Freiberg wird über die erwähnte Theilung Sachsens Folgendes gesagt: „^noo 1485 ist zwischen Churfürst Lra68to und Hertzog Albrechten Ge brüdern die theilung der Länder / womit vorigen Jahres der anfang geschehen war / zum ende kommen / da denn durch sonderbare Göttliche proviäeutL die Stadt Freyberg / so zuvor jede Zeit von allen zugleich regierenden Landes fürsten des hochlöblichen Meißnischen und Sächsischen Stamms in gemein beherrscht worden / dem jüngeren Bruder Hertzog Albrechten zugefallen / welcher auch dieses Jahr den Rath der Stadt zum erstenmal allein oolisiriniröt. Von dieser geschehenen Theilung schreiben die Hwtorioi sonderlich kadrioius in 0rigmibu8 wie man alles aus wohl und lang bedachten Rathe dermassen angestellt / daß dem einen nicht etwan ein besonder Land / wie zuvor unter Churfürst Fried richen dem II. und Hertzog Wilhelmo geschehen / sondern in jeder Herrschaft nur gewisse Nefiere zugeeignet / und also die Gebiete unter einander gleichsam vermenget worden / damit wenn sich Uneinigkeit unter den Brüdern / oder der selben Nachkommen zutragen / und einer gegen den andern zum Schwerd greiffen sötte / sowohl des einen als des andem Unterthanen mit verderbet werden müsten und daher ein jeder nicht leichtlichen mit eigenen schaden etwas thät- liches fürzunehmen sich unterstünde. Zum gedächtnüß dieser Theilung sind diese zeit zum allerersten gantze stücken Silber / unter beider Fürsten Bildnüsse und Namen ge- müntzet worden / die man anfänglichen zweiköpfigte Gülden groschen / hernach ingemein Thaleraroschen von Joachims- thale beniemet." Derselbe Chronist erwähnt ferner, daß Herzog Albrecht im Jahre 1486 bei dem Mißrathen der Ernte und großer Noth der Bürger und Bergleute „aus Landväterlicher aüdotiou der Stadt Freyberg! zwey tausend Scheffel Korn fürgesetzet und dieselben zu Leißnick am Tage Viti den Abgeordneten des RatheS zumessen lassen". Später hat der Herzog dafür, daß bei dem niederländischen Feldzug „die Stadt Freybergk ihm mit 2500 Rhein. Gülden siebenen Orten sein könnten." Stewer an die Hand gangen / zu bezeigung seines guten ütziger Räthe ließ das frühere traute willens / die Forderung fürs Korn gantz fallen lassen / und 'n Brüdern nicht wieder aufkommen, I solches der gemeinen Bürgerschaft gnädigst verehret". Nachbestellungen ans den Monat September werden zum Preise von 75 Pfennigen von alle« kaiserlichen Postanstalten sowie von den be kannte« Ausgabestellen und der unterzeichnete« Expedition angenommen. Expedition des Freiberger Anzeiger. Die Trennung -er albertinischen un- erneftinischen Linien.
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