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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 65.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19410000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 345 bis 354.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (19. April 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Taschenlampenbatterie als Uhrantrieb
- Autor
- Baltzer, J.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 65.1941 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1941) 9
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1941) 17
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1941) 25
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1941) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1941) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1941) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1941) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (15. März 1941) 85
- AusgabeNr. 12 (22. März 1941) 93
- AusgabeNr. 13 (29. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (5. April 1941) 111
- AusgabeNr. 15 (12. April 1941) 117
- AusgabeNr. 16 (19. April 1941) 125
- Artikel"Dienstverpflichtet" 125
- ArtikelReparaturwerbung im Schaufenster 126
- ArtikelDie Taschenlampenbatterie als Uhrantrieb 126
- ArtikelSprechsaal 128
- ArtikelVermischtes 128
- ArtikelBüchertisch 128
- ArtikelRecht und Steuer 129
- ArtikelWirtschaftsteil 130
- ArtikelBerufsförderung des Reichinnungsverbandes des Uhrmacherhandwerks 130
- ArtikelPersönliches 130
- ArtikelBriefkasten 130
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 17 (26. April 1941) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1941) 141
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1941) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1941) 165
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1941) 171
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1941) 177
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1941) 183
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1941) 189
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1941) 199
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1941) 205
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1941) 211
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1941) 217
- AusgabeNr. 31 (2. August 1941) 225
- AusgabeNr. 32 (9. August 1941) 233
- AusgabeNr. 33 (16. August 1941) 239
- AusgabeNr. 34 (23. August 1941) 245
- AusgabeNr. 35 (30. August 1941) 253
- AusgabeNr. 36 (6. September 1941) 259
- AusgabeNr. 37 (13. September 1941) 265
- AusgabeNr. 38 (20. September 1941) 271
- AusgabeNr. 39 (27. September 1941) 277
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1941) 283
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1941) 289
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1941) 295
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1941) 301
- AusgabeNr. 44 (1. November 1941) 307
- AusgabeNr. 45 (8. November 1941) 315
- AusgabeNr. 46 (15. November 1941) 323
- AusgabeNr. 47 (22. November 1941) 331
- AusgabeNr. 48 (29. November 1941) 337
- AusgabeNr. 50/51 (20. Dezember 1941) 355
- BandBand 65.1941 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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128 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 16 elementes Taschenlampenbatterien zu verwenden. Es wird wiederholt, daß auch die Ergebnisse dieser Beobachtungen nicht gegen die Güte der Uhren an sich, sondern in erster Linie gegen die Verwendung von Elementen geringer Kapazität sprechen, insbesondere dann, wenn — auch bei geringem Stromverbrauch - d.e Elemente außerordentlich häufig, nämlich bei jeder Schwingung der Unruh, in Anspruch ge nommen werden, was praktisch einem Dauerbetrieb entspricht. SprechfaaD Fräfer zum Erneuern oon Löchern in Großuhren I n Nr, 34 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung vom 19. August, Jahrgang 1939, wurde ein Werkzeug zum Einpressen von Großuhrfuttern beschrieben, das mir sehr vorteilhaft er scheint. Es hat nur einen großen Nachteil, nämlich den, daß es mir bisher unmöglich war, dieses Werkzeug zu beschaffen. Im Deutschen Uhrmacher-Kalender, Jahrgang 1940, machte nun Berufskamerad Schöneck einen Vorschlag, mit Hilfe von Fräsern ganz bestimmter Art die Löcher in einem Ar beitsgang zu erweitern, so daß auf Vioomm genau gearbeitete Futter, die im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Werkzeug geliefert werden, ohne weiteres eingedrückt werden können. Der Vorteil des Verfahrens bestand darin, *) Für die Veröffentlichungen im „Sprechsaal" übernimmt die Schriftleitung nur die preßgesetzliche Verantwortung. daß man auf das mühsame Erweitern des Loches mit sound soviel Reibahlen verzichten kann. Diese Fräser sind ein ausgezeichnetes Werkzeug, und es wäre außerordentlich erfreulich, wenn sich ein Fabrikant finden würde, dieses Werkzeug serienmäßig herzustellen. Den gleichen Wunsch möchte ich auch für den Satz Messing futter aussprechen, die ich mir gleichfalls nicht beschaffen konnte. Die Fräser sind in jede umlaufende Vorrichtung, gleichgültig ob Drehstuhl, Bohrmaschine oder Boley-Schwer- fußwerkstatt, einzuspannen, und das Arbeiten damit geht außerordentlich schnell und ist zeitsparend, so daß sich eine Anfertigung von Fräsern und Futtern gerade in der heutigen Zeit bestimmt lohnt. Petermann. Vermifchtee Leder-Uhrarmbänder im Reichsgau Danzig-Westpreußen. Wie wir von zuständiger Seite hören, ist für den genannten Bezirk angeordnet, daß Leder-Uhrarmbänder nur mit einem Aufschlag von 45°/o auf den Einkaufspreis verkauft werden dürfen. Nicht ein begriffen ist in diesem Preis der Arbeitslohn für die Anbringung solcher Bänder. Der Händler ist an den Stoppreis gebunden, auch wenn die Lieferanten wechseln und die Einstandspreise sich erhöhen. Höhere Preise können in solchen Fällen im Interesse der strengen Durch führung der Preisvorschriften nicht gestattet werden. (Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung vom 27. März 1941.) Protektorat Böhmen und Mähren. Preisbildung. Die Ver ordnungen über die Preisbildung für Einfuhr waren aus den besetzten niederländischen, belgischen und fran zösischen Gebieten vom 21. Januar 1941 und 17. Februar 1941 gelten nicht für das Protektorat. (Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung vom 28. März 1941.) — Preise für Waren aus dem Protektorat. Da die Preisangleichung zwischen dem Protektorat und dem Reichsgebiet im wesentlichen durch geführt ist, wird der Erlaß des Reichskommissars für die Preis bildung vom 27. April 1939, wonach beim Weiterverkauf von Waren aus Böhmen und Mähren die Auslandswaren-Preisverord- nung galt, aufgehoben. Beim Weiterverkauf von Waren aus dem Protektorat im übrigen Reichsgebiet dürfen höchstens die im Reichsgebiet für vergleichbare Waren zulässigen Preise gefordert werden. Lieferungen aus dem Reichsgebiet nach dem Protektorat dürfen weiterhin zu höchstens den Preisen erfolgen, die im Waren verkehr innerhalb des übrigen Reichsgebietes zugelassen sind. (Erlaß d. Reichskommissars für die Preisbildung vom 27. März 1941.) Verbot gefärbter radioaktiver Leuchtmassen. Durch färbende Zusätze wird die Leuchtkraft radioaktiver Leuchtmassen wesent lich beeinträchtigt, so daß sie einer entsprechend größeren Akti vität bedürfen, um zur gleichen Leuchtkraft wie bei ungefärbten Leuchtmassen zu kommen. Wie uns mitgeteilt wird, ist es deshalb verboten worden, radioaktiven Leuchtmassen färbende Zusätze hinzuzufügen. Göttinger Institut für angewandte Mechanik. Mitten im Kriege bezog das Forschungsinstitut seine neuen Räume, die ausschließ lich dem praktischen Lehr- und Forschungsbetrieb dienen. Prof. Dr. Schüler, der Direktor des Instituts, wurde bekannt durch seine Versuche auf dem Gebiete der Kreisel- und Schwingungs lehre und die Konstruktion von Instrumenten für die Luftfahrt. Auf unserem Gebiete ist er bekannt geworden durch seine Prä zisionspendeluhren mit Ausgleichspendel. Aufhebung der Gewerbefreiheit in der Schweiz. Nachdem be reits in früheren Jahren in der Schweiz für einige krisenbedrohte Gewerbezweige Einschränkungen der Gewerbefreiheit vorgenom men wurden, hat der schweizerische Bundesrat nun im Interesse der Landesverteidigung und der Sicherung der Landesversorgung die Gewerbefreiheit auf allen Gebieten außer Kraft gesetzt. Die Eröffnung von Betrieben der Industrie, des Gewerbes und des Handels ist nunmehr der Bewilligungspflicht unterstellt. Die Kon zessionspflicht kann auch auf Erweiterung, Umwandlung und Ver legung von Betrieben angewandt werden. RH. Der Urlaub für 1941. Durch Verordnung ist das Urlaubsjahr 1940 bis zum 30. Juni 1941 verlängert worden. Bis zu diesem Tage soll rückständiger Urlaub für 1940 gegeben werden. In jenen Fällen, in denen das Urlaubsjahr erst ein Jahr nach Eintritt des Gefolg schaftsmitgliedes in den Betrieb beginnt,, gilt als Urlaubsjahr 1940 derjenige Jahreszeitraum der Betriebszugehörigkeit, in dem der LTrlaubsanspruch zu erfüllen ist, und der vor dem 1. Juli 1941 endet. Gefolgschaftsmitglieder, die zum Wehrdienst eingezogen wurden und bei der Einberufung bereits einen Urlaubsanspruch erworben hatten, haben Anspruch auf Barabgeltung. Sollte der Betrieb Zu schüsse zum Familienunterhalt oder Lohn- und Gehaltsbezüge weiterbezahlt haben, können diese Beträge auf das Urlaubsgeld angerechnet werden. Den zum Wehrdienst einberufenen Gefolg schaftsmitgliedern sind ein oder mehrere Tage Freizeit vor dem Gestellungstage zur Ordnung persönlicher und häuslicher Ange legenheiten zu gewähren. Auch während des Krieges gilt der Grundsatz, daß Urlaub gewährt werden soll. Die Abgeltung von Urlaubsansprüchen ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Freistellung von der Arbeit sich als unmöglich erweist. Hierzu ist die Zustimmung des Reichs- oder Sondertreuhänders der Arbeit erforderlich. Die Stellung des Antrages obliegt dem Betriebsführer. Grundsätzlich hat die Erholungszeit den Vorrang vor einer zusätzlichen Geldzuwendung. Die Reichstreuhänder der Arbeit haben vor einiger Zeit Anordnungen erlassen, wonach eine pflichtwidrig versäumte Arbeitszeit auf den Urlaub angerechnet werden kann. Für den Urlaub 1941 ist diese Anordnung aufrechl- erhalten. Versteigerungsergebnisse von Uhren und Dosen des 18. Jahr hunderts. Auf der Versteigerung von Hans W. Lange, Berlin, er zielten die drei von uns in unserer Nr. 9 beschriebenen Uhren erheblich höhere Preise als angenommen. Die Genfer Goldemail- Taschenuhr brachte 500 RM, und für die goldene Repetieruhr in grüner Fischhautkapsel wurden 520 RM gezahlt. Auch mit der dritten Uhr, einer Pariser edelsteinbesetzten Taschenuhr, wurde ein Preis von 400 RM erzielt. Die kleine rechteckige Goldemail dose, deren Wert auf 3500 RM geschätzt wurde, brachte nicht ganz soviel. Die drei übrigen Dosen (Kupferemail mit aufgeschmol zenem Goldrelief) erreichten wiederum Preise, die über den ge schätzten lagen, statt 500, 200 und 80 RM wurden 750, 300 und 100 RM gezahlt. ßöchertifch*) La pive et la grappe. Von Alfred Chapuis. 216 S. Mit Abbildungen von Henry Wanner. Neuchätel 1941. Verlag Richeme. Preis 5 sfr. — Unser Schweizer Mitarbeiter, Prof. Dr. Chapuis, der unseren Lesern durch seine Aufsätze gut bekannt ist, veröffent licht hier eine Reihe von kleinen Begebenheiten aus seinem Heimat kreis. Der Titel, deutsch: „Tannenzapfen und Traube", *) Die hier besprochenen Bücher können auch vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden.
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